Boy Group
GmbH
Offenbach am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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0,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0,00
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II. Sachanlagen
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0,00
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III. Finanzanlagen
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0,00
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B. Umlaufvermögen
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0,00
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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312,00
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III. Wertpapiere
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0,00
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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19.742,00
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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111,00
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Summe Aktiva
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24.257,99
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000
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II. Kapitalrücklage
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0,00
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III. Gewinnrücklagen
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0,00
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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28.015,00
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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1.078,62
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B. Rückstellungen
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2.776,00
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C. Verbindlichkeiten
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21.482,00
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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Summe Passiva
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|
24.257,99
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ANHANG
Boy Group GmbH
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter
Beachtung der handels- und steuerrechtlichen
Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und
Bewertungsvorschriften aufgestellt.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter
Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet. Von der
Erleichterungsvorschrift Abschn. 44 Abs. 2 EStR für
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen im ersten
Halbjahr wurde in der Vergangenheit Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen sind aktivisch ausgewiesen. Das
allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung auf der Aktivseite
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen
ohne Erwartung einer Gegenleistung werden mit dem
versicherungsmathematischen Barwert und Rückstellungen
in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder
Bewertungswahlrechten sind niht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht auf folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
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―
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Angaben zum Jahresabschluss
insgesamt
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―
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Angaben über Ansatz und
Bewertung von Posten der Bilanz
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―
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Angaben zur Gliederung des
Jahresabschlusses
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―
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Aufgliederung und
Erläuterung von Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
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Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
· Bewertungsgrundsätze mit besonderer
Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und
Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
· Angaben über Unterschiedsbeträge
bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz
1 HGB
· Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten
· Angewandte Abschreibungsmethoden
· Vorrätebewertung
· Angaben zu Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung un den Grundlagen für
Währungsumrechnungen
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher
überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurde wie folgt angesetzt und
bewertet:
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―
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Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
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―
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Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten
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―
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Ausleihungen zum Nennwert
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Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss beträgt 0,00 EUR
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrags in Höhe von 0,00 EUR
Ergibt sich ein Betrag von der zu verwenden ist 0,00
EUR
Ein Betrag in Höhe von 0,00 EUR wir in die freie
Rücklage eingestellt.
Auf neue Rechnung wird vorgetragen 0,00 EUR
Beschlüsse
Die Gesellschaft hat im abgelaufenen
Geschäftsjahr folgende Beschlüsse gefasst:
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―
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Feststellung des
Jahresabschlusses am 18.06.2008
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Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Bilanzsumme wurde gemäß § 267
Absatz 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 3
HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag
gekürzt.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften al kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Geschäftsführer ist Alexander Boy. Das
Stammkapital beträgt 25.000 EUR.
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