Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 18958
Eingetragen
29.1.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Großhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Die Durchführung von Putz- und Estricharbeiten im Wohnungs- und Gewerbebaubereich sowie der Handel mit Baustoffen und Bauelementen.

Historie

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Management

NameRolle
Heinrich Spangler
seit 16.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heinrich Spangler
Richard-Wagner-Str. 49, 92331 Parsberg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heinrich Spangler GmbH

Seubersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

45930

48940

Anlagevermögen insgesamt

45930

48940

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

13100

10239

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


35156


23243

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


4992


37045

Umlaufvermögen insgesamt

53248

70527

Summe Aktiva

99178

119467



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

18474

1051

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

5929

17423

Eigenkapital insgesamt

49403

43474

B. Sonderposten mit Rücklagenanteil


2456


3448

C. Rückstellungen


5269


13118

D. Verbindlichkeiten

42050

59427

Summe Passiva

99178

119467

ANHANG

A. Allgemeine Angaben .

1. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.

2. Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar.

3. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .

1. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet..

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit Standardherstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, die Fertigungs- und die Materialgemeinkosten sowie

die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen.

Lag der Börsen- oder Marktwert niedriger, so wird dieser bei den fertigen Erzeugnissen zu Grunde gelegt.

Bei unfertigen Erzeugnissen wird der niedrigere Wert angesetzt, wenn der Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten geringer als die Herstellungskosten ist.

Erkennbare Bestandsrisiken werden angemessen berücksichtigt.

Waren wurden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit den bzw. mit den niedrigeren Verkaufspreisen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen erfolgt der Bilanzansatz mit dem Barwert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt. Steuerrechtliche Wertberichtigungen werden, soweit zulässig vorgenommen.

Rückstellungen wurden soweit gebildet, wie das Steuerrecht es zuließ. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,50 % angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten, für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Abraumbeseitigung und für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden Rückstellungen in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist.


2. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

3. Bei der Bewertung werden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.07.2011

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