STUEBAU
Hoch - und Tiefbau GmbH
Speyer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
20.250,88 |
32.062,57 |
| I.
Sachanlagen |
19.419,00 |
32.032,00 |
| II.
Finanzanlagen |
831,88 |
30,57 |
| C.
Umlaufvermögen |
143.219,95 |
99.097,69 |
| I.
Vorräte |
44.010,00 |
25.513,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.209,95 |
73.058,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
525,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.807,76 |
228,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
171.278,59 |
144.171,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
251,32 |
11.699,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
13.865,30 |
22.026,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.334,33 |
8.160,96 |
| B.
Rückstellungen |
85.065,80 |
62.896,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.961,47 |
69.575,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
85.961,47 |
69.004,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
171.278,59 |
144.171,22 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaften.
Eine Anpassung der Vorjahresvergleichswerte aufgrund
der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG
geänderten Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisvorschriften ist in Übereinstimmung mit Artikel
67 Abs. 8 EGHGB unterblieben.
B.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die für Kapitalgesellschaften geltenden
deutschen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden
unter Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften wurden beibehalten. Die durch
das BilMoG erfolgten Änderungen der handelsrechtlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften hatten keine
wesentlichen Auswirkungen auf die von der Gesellschaft
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Der steuerliche Sonderposten nach § 6
Abs. 2a EStG wurde unverändert in die Handelsbilanz
übernommen, da der vorliegende Sammelposten für
die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren wurden diese angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nominalwert angesetzt.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
geleistete Zahlungen, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung. Sie wurden mit ihrem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt € 25.564,59. Es
ist zur Hälfte einbezahlt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt.
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war
eine Zuführung zu den Rückstellungen
erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art.
67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Dabei wird der
aufgrund der Neuberwertung erforderliche
Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt.
D.
Sonstige Pflichtangaben
A
ngaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Hugo
Stühler
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen: € 17.700,39
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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