BNW Immobilien Bindlach Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katharina Friederike Wagner seit 30.1.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien | 36.00% |
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat | 36.00% |
| 15.00% | |
Stadt Bayreuth | 13.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BF Medien GmbHBayreuthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die BF Medien GmbH mit Sitz in Bayreuth ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 4613 eingetragen. Bilanzierungsmethoden Wir erstellen unseren Abschluss entsprechend der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie erstellt den Jahresabschluss jedoch unter freiwilliger Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. Aus diesem Grund erstellt die Gesellschaft auch einen Lagebericht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Es waren die handels- rechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften maßgebend. Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von Euro 250,00 bis Euro 1.000,00 werden sofort abgeschrieben, Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über Euro 1.000,00 werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Fertige Erzeugnisse und Waren sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet. Abwertungsnotwendigkeiten wird gegebenenfalls durch Bildung einer Einzelwertberich- tigung Rechnung getragen. Die Bank- und Kassenbestände sind mit dem Nennwert angesetzt und durch Kontoauszüge zum 31. Dezember 2023 nachgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde nach § 250 Abs. 1 HGB gebildet (Ausgaben für Aufwand im Folgejahr). Das gezeichnete Kapital in Höhe von Euro 25.000,00 wurde zum Nennbetrag angesetzt und ist zum 31. Dezember 2023 in voller Höhe eingezahlt. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ab und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung a) Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen TEuro 83 (VJ: TEuro 284). Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Zum 31. Dezember 2023 betragen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEuro 77 (VJ: TEuro 10). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen in voller Höhe zugleich Forderungen gegen die Gesellschafterin dar und betreffen Finanzforderungen (TEuro 0, VJ: TEuro 102). b) Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen keine Besicherungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen in voller Höhe zugleich Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin dar und resultieren aus Lieferungen und Leistungen (TEuro 4, VJ: TEuro 52) und Finanzverbindlichkeiten (TEuro 28, VJ: TEuro 0). Sonstige Angaben a) Arbeitnehmer Im Berichtsjahr waren durchschnittlich (gem. § 267 Abs. 5 HGB) 2 Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei handelt es sich um Stammpersonal, das während des gesamten Jahres beschäftigt war. Während der Festspielzeit wird sogenanntes Saisonpersonal eingestellt. Die durchschnittliche Zahl dieser Arbeitnehmer belief sich auf 39. III. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES NACH § 245 HGB
Bayreuth, den 13.05.2024 BF Medien GmbH Prof. Katharina Wagner Geschäftsführerin FeststellungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 23. Juli 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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