Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 24414
Eingetragen
20.1.2010
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, die Planung, die Projektierung und die Ausschreibung von Solar- und/oder ähnlichen Anlagen, die Montage, der Netzanschluss und die Inbetriebnahme von Solarstromanlagen, die Montage und die Inbetriebnahme von thermischen Solaranlagen für Warmwasser und Raumwärme, der Vertrieb von Solar- und Umwelttechnik, der Kundenservice sowie die baubiologische Beratung.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MH-Solar GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Anhang

der MH-Solar GmbH

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HBG erstellt.

Von den grössenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB).

§ 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter betragen 0 Euro, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 1'895,90 Euro.

§ 268 Abs. 4 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 586 Euro.

§ 284 Abs. 1 HGB

Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäss dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen.

§ 284 Abs. 1 HGB

Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst.

Ansatzvorschriften

In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Bewertungsvorschriften

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmässige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter-mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,01 bis € 1.000,-- Werdenach steuerlicher Regelung in § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. In 2010 wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 52,-- € bis 410,00 € sofort abzuschreiben.

Das Vorratsvermögen wird sofern sich Bestände ergeben, mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten waren per 31.12.2010 nicht vorhanden bzw. vernachlässigbar.

Die Rückstellungen wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellungvorliegenden

Erkenntnisse in Höhe des voraussichtlichen Kostenanfalls bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit Rückzahlungsbeträgen bewertet.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Von der grössenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

§ 285 Nr. 1a HGB

Laufzeit der Verbindlichkeiten

Gesamt
T€
bis 1 Jahr
T€
Laufzeit 1 - 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Bankschulden 0 0 0 0
Warenschulden 0.4 0.4 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.9 0 1.9
Übrige Verbindlichkeiten 3.8 3.8 0 0
Total 6.1 4.2 1.9 0

§ 285 Nr. 1 b HGB

Die Warenschulden und sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

§ 285 Nr. 2 bis 8 a HGB

Von der grössenabhängigen Erleichterung (§ 326 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 8 b HGB

Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung.

§ 285 Nr. 9 a und b HGB

Von der grössenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2010:

 

Herr Marco Hackenbruch

als Geschäftsführer der MH-Solar GmbH, Koblenz.

§ 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft besitzt an keiner anderen Gesellschaft mindestens 20 % der Anteile.

§ 285 Nr. 11 a HGB

Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft.

§ 285 Nr. 12 HGB

Von der grössenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 13 HGB

Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.

§ 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen.

§ 285 Nr. 16 HGB

Die Gesellschaft ist keine Aktiengesellschaft

§ 285 Nr. 19 HGB

Die Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden.

§ 325 Abs. 1 HGB

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Koblenz, 13.12.2011

Marco Hackenbruch

Bilanz zum 31. Dezember 2010 (Neugründung per 01. Januar 2010)

AKTIVA

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7'214,00 0
III. Jahresfehlbetrag/-Überschuss - 9'695,17 0
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 0,00 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2'398,43 0
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1'523,92 0
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 11'307,68 0
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0
Summe der Aktivseite 22'444,03 0

PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25'000,00 0
II. Gewinn-/Verlustvortrag 0,00 0
III. Jahresfehlbetrag/-Überschuss - 9'695,17 0
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 1'000,00 0
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 377,18 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 5'762,02 0
(davon aus Steuern Euro 689,01
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00)
Summe der Passivseite 22'444,03 0

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