Letron electronic GmbH
Osterode
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2016
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016
LETRON ELECTRONIC GMBH, OSTERODE
A K T I V A
|
31.12.2016
€
|
31.12.2015
€
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
106,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.014,00 |
4.438,00 |
| |
2.014,00 |
4.544,00 |
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
| I.
Vorräte |
400.754,00 |
303.406,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
421.126,20 |
198.405,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
68.552,60 |
37.171,55 |
| |
890.432,80 |
538.983,64 |
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten
|
6.333,76 |
6.380,01 |
|
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
|
3.415.745,80 |
3.315.501,43 |
|
4.314.526,36 |
3.865.409,08 |
P A S S I V A
|
31.12.2016
€
|
31.12.2015
€
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.500.000,00 |
3.500.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
-6.915.501,43 |
-7.124.804,75 |
| IV.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
-100.244,37 |
209.303,32 |
| V.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.415.745,80 |
3.315.501,43 |
| |
0,00 |
0,00 |
|
B. Rückstellungen
|
1.419.545,83 |
1.165.385,35 |
|
C. Verbindlichkeiten
|
2.894.980,53 |
2.700.023,73 |
|
4.314.526,36 |
3.865.409,08 |
LETRON
ELECTRONIC GMBH, OSTERODE
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Letron electronic GmbH, Osterode (Amtsgericht
Göttingen, HRB 130725), hat als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB ihren
Jahresabschluss unter Beachtung der §§ 242 ff.
HGB und der sie ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB und des GmbH-Gesetzes aufzustellen und gemäß
der §§ 325 ff. HGB offenzulegen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
"Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 von dem
Wahlrecht Gebrauch gemacht, die durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz getroffenen
Neuregelungen der §§ 267, 267a (1) und 277 (1)
HGB bereits vorzeitig anzuwenden. Demzufolge ist keine
Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund der geänderten
Umsatzerlös-Definition notwendig.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung wurde trotz bilanzieller
Überschuldung weiterhin unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt drei Jahre.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen
bewertet.
Die Anschaffungskosten enthalten anteilige
Anschaffungsnebenkosten und sind um
Anschaffungskostenminderungen gekürzt.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der
linearen Methode gerechnet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind unter
Beachtung des Niederstwertprinzipes zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Anschaffungskosten werden nach der
Durchschnittswertmethode ermittelt. Für nicht
gängige Bestände sind angemessene
Wertabschläge vorgenommen worden.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde
nicht gebildet.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels dem
modifizierten Teilwertverfahren errechnet.
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in
Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 547
(Vj.: T€ 542) ausgewiesen.
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind insgesamt kurzfristig
fällig.
2. Ausschüttungssperre
Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beläuft sich auf T€ 98.
3. Rückstellungen
Der aus der geänderten Bewertung nach BilMoG
resultierende Zuführungsbetrag bei den
Pensionsrückstellungen beläuft sich auf T€
174. Die Rückstellungen werden nach Artikel 67 (1)
EGHGB über 15 Jahre ratierlich angesammelt. Der sich
daraus ergebende Aufwand in Höhe von T€ 12 (ein
Fünfzehntel) wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung
als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen.
Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Pensionsrückstellungen belaufen sich zum
Bilanzstichtag auf T€ 94.
4. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| |
davon
Restlaufzeit |
Vorjahr |
|
| |
|
|
|
|
31.12.2016
€ |
bis 1 Jahr
€ |
1 bis 5 Jahre
€ |
Restlaufzeit bis 1 Jahr
€ |
Restlaufzeit über
1 Jahr
€ |
| Verbindlichkeiten |
2.894.980,53 |
2.482.745,52 |
412.235,01 |
2.287.788,72 |
412.235,01 |
IV. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr im Durchschnitt 14
Arbeitnehmer (Vj.: 14 Arbeitnehmer) beschäftigt.
2. Angabe zum Mutterunternehmen
Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100 % von der UET
Electronic Holding GmbH, Eschborn, gehalten. Deren
Muttergesellschaft ist die UET United Electronic Technology
AG, Eschborn. Damit ist die Gesellschaft verbundenes
Unternehmen der UET United Electronic Technology AG,
Eschborn, die den Konzernabschluss, in den die Gesellschaft
einbezogen wird, erstellt.
3. Haftungsverhältnisse
Die LETRON haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen des
abgeschlossenen Factoring-Vertrages vom 29. Oktober 2013
für Ansprüche des Factors gegen die
Schwestergesell-schaften albis-elcon system Germany GmbH,
Hartmannsdorf, und suconi service GmbH, Kornwestheim.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
bestehenden Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen
betragen T€ 89.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen aus bestehenden
Dienstleistungsverträgen betragen T€ 252.
Osterode, 17. November 2017
Letron electronic GmbH
- Geschäftsführung -
gez. Werner Neubauer
gez. Markus Königshofer
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde am 12.
Dezember 2017 per Gesellschafterbeschluss festgestellt.
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