KAP-Management Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Selbe AdresseErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pierre Priebe seit 14.2.2024 | Geschäftsführer |
Markus Brinkmann seit 19.7.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 85.99% | |
| 9.01% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UNIFACT GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Entwicklung des Anlagenvermögens 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die UNIFACT GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist unter der Nummer HRB 64288 im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln eingetragen. Die UNIFACT GmbH ist Factoringgesellschaft nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG. Die notwendige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt vor. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. und §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Aufgrund von § 340 a Abs. 1 HGB können keine größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Deshalb wurden die für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB geltenden Regelungen beachtet. Aufgrund der Anwendung der Regelungen des KWG erfolgte der Ausweis in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der in § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen Formblätter. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Die §§ 28 bis 33 der RechKredV wurden berücksichtigt. Die angegebenen Vorjahreszahlen wurden unverändert fortgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf die Sachanlagen wurden nach der linearen Methode vorgenommen, die Nutzungszeiten orientieren sich an den steuerlichen Vorgaben. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Restlaufzeitengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten
Ausleihungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in folgender Höhe (T€):
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage dem Anhang beigefügt ist. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen die Refinanzierungslinien bei der Euforma AG und der Universal Inkasso AG in Höhe von T€ 461 und Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 6. Die anderen Rückstellungen betreffen die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten in Höhe von T€ 16. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 besteht ausschließlich aus dem Gewinnvortrag IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft in Deutschland. Die Zinserträge, Provisionserträge und sonstige betriebliche Erträge entfallen daher auf das Inland. Angabe der wichtigsten Einzelbeträge: Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in vollem Umfang auf das zu versteuernde Einkommen der Unifact GmbH als Organgesellschaft. V. Sonstige Angaben Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für (T€):
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Zum Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Markus Brinkmann (Bankkaufmann, Jurist), Köln bestellt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich vier Personen als geringfügig Beschäftigte und eine Person in Teilzeit beschäftigt.
Köln, den 26. März 2024 Die Geschäftsführung Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Auch im Jahr 2023 konnte die Gesellschaft einen Erlösanstieg verzeichnen, welcher wie auch schon im Vorjahr mit Bestandskunden erwirtschaftet wurde. Ansonsten wurde die Gesamtausrichtung unserer Geschäftspolitik, Factoringdienstleistungen an einen eher kleinen, aber festen Kundenstamm zu erbringen, fortgesetzt. Ebenso wurde unsere Finanzierungspolitik fortgeführt, nach der der Geschäftsbetrieb ausschließlich aus der Sphäre der Anteilseigner finanziert werden soll. Damit ist unser Geschäftsvolumen einer gesunden Restriktion unterworfen. Nach wie vor können wir auf Kundenanfragen schnell und flexibel reagieren, da die Finanzierungsmöglichkeit aus dem Umfeld der Schwestergesellschaft besteht. 2. Geschäftsverlauf, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf des Jahres 2023 spiegelt die deutliche Erhöhung des Geschäftsvolumens wider: Die Erlöse (Factoringgebühr plus Zinsen) stiegen im Vorjahresvergleich von 189,9 TEUR um 33 % auf 253,2 T€. Der Geschäftsverlauf des Jahres ist geprägt durch den Gewinnabführungsvertrag zu Gunsten der Mehrheitseignerin. Aufgrund der Verpflichtung, den Gewinn an die Mehrheitseignerin abzuführen, verbleibt im Jahr 2023 kein Jahresüberschuss. Mit der Mehrheitseignerin besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. Ertragslage Der Nettoertrag des Handelsbestandes (Zinserträge abzgl. Zinsaufwendungen), stieg von 187,3 T€ in 2022 auf 236,1 T€ in 2023. Die Zinsaufwendungen stiegen im Vorjahresvergleich von 2,5 T€ auf 17 T€. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personalaufwand, andere Verwaltungsaufwendungen) sind im Vorjahresvergleich (57,6 T€) auf 107,3 T€ gestiegen. Der Anstieg entfällt sowohl auf die Personalkosten sowie EDV-Kosten. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind - wie auch in den zurückliegenden Jahren - unabhängig von der Höhe der abgewickelten Geschäftsvolumina immer in einer ähnlichen Größenordnung in Erscheinung getreten. Dies ist Ausfluss der Gesamtstrategie unserer Gesellschaft, auch ein organisch wachsendes Geschäftsvolumen mit einem konstant niedrigen Fixkostenblock abwickeln zu können. Im Jahr 2023 verbleibt ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von 124,7 T€ (Vorjahr: 129,6 T€). Aufgrund der Begründung einer steuerlichen Organschaft fallen auf dieses Ergebnis nur 2,2 T€ Ertragsteuern an. Da das Ergebnis nach Steuern von 122,5 T€ aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die Mehrheitseignerin abzuführen ist, verbleibt ein Jahresüberschuss von 0 €. Im Geschäftsjahr 2023 beträgt die Umsatzrentabilität vor Gewinnabführung (Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit zu Gewinnabführung) 48 % nach 67 % im Vorjahr. Die Eigenkapitalrentabilität (Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit zu Eigenkapital) beläuft sich auf 13,5 % (Vorjahr: 14 %). Finanzlage Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 eine hohe Eigenkapitalquote von 57,6 %. Die Finanzierung des Geschäftsbetriebs kann damit sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch in den nächsten Jahren als gesichert betrachtet werden. Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus den von unseren Kunden erworbenen Forderungspositionen (31.12.2023: 1.393 T€; 88 % der Bilanzsumme). Die liquiden Mittel stellen mit 185,7 T€ (12 % der Bilanzsumme) den nächstgrößten Vermögensposten dar. Andere wesentliche Vermögensposten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 3. Risiko- und Chancenbericht Durch den kleinen Kundenstamm mit stets wiederkehrenden Empfängern der Leistungen wird das Risikomanagement strukturell überschaubar gehalten. Jeder Neukunde wird einer Bonitätsprüfung unterzogen. Das gilt auch für die Bonität der Schuldner/Endkunden unserer Kunden, deren Forderungen wir im Rahmen des unechten Factorings ankaufen. Die Bonität dieser Endkunden wird regelmäßig überprüft. Darüber hinaus begrenzen wir das Ausfallrisiko durch systemseitig vorgegebene, für jeden Kunden individuell festgelegte Finanzierungslimits und Verfahrensabläufe. Angesichts dieser Übersichtlichkeit des Geschäftsbetriebes in all seinen Ausprägungen (Geschäftsführung, Organisation, Kundenstamm, Finanzierung) stellen weder das Adressenausfallrisiko, das Marktpreisrisiko, das Liquiditätsrisiko oder sonstige operationelle Risiken bestandsgefährdende Risiken für unsere Gesellschaft dar. Naturgemäß müssen auch zum jetzigen Zeitpunkt noch die Auswirkungen der Corona Pandemie und des Krieges auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in unserem Heimatmarkt insgesamt als Risiko betrachtet werden. Allerdings haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass diese Krise keinen negativen Einfluss auf unser Geschäftsergebnis hatte. Alle Bestandskunden sind nach wie vor "Krisengewinner". Daher sind wir auch für das Jahr 2024 optimistisch, die Umsätze weiter zu steigern. Als wesentliche Chance für die weitere Entwicklung der UNIFACT GmbH betrachten wir weiterhin die Möglichkeit, den auf zumeist langjährige Kundenbeziehungen aufgebauten Geschäftsbetrieb, mit vergleichsweise überschaubaren Verwaltungskosten, stetig fortsetzen und steigern zu können. Die Nachfrage nach Factoring-Dienstleistungen besteht nach wie vor, sodass wir auch künftig mit einer stabilen Entwicklung unserer Gesellschaft rechnen. Im November haben die Gesellschafter der UNIFACT GmbH beschlossen, dass Herr Pierre Priebe als weiterer Geschäftsführer für die UNIFACT berufen wird. Die Eintragung ins Handelsregister ist im Februar 2024 vollzogen worden.
Köln, 2. Mai 2024 Die Geschäftsführung 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir zu dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Lagebericht 2023 der UNIFACT GmbH, Köln, unter dem Datum vom 21. Mai 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers: An die UNIFACT GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der UNIFACT GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UNIFACT GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 21. Mai 2024 DR.
VON DER HARDT & PARTNER mbB
Dr. Troost, Wirtschaftsprüfer Dr. Mrzyk, Wirtschaftsprüfer Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der UNIFACT GmbH, Köln, wurde am 9. Oktober 2024 festgestellt. |
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