Alter Gasthof Seiling GmbHLiquidiert

Selma-Lagerlöf-Straße 1, 48291 Telgte, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 9247
Vorher
Böttcherkeller Gastronomie GmbH
Eingetragen
27.12.1994
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenBeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Getränken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Wein- und Speiselokals sowie der Weinverkauf und Büffet-Service und alle damit verbundenen und artverwandten Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen sowie Zweigniederlassungen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Eyben
seit 14.1.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alter Gasthof Seiling GmbH

Telgte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   1.922,00   13.186,00
I. Sachanlagen 1.922,00   13.186,00  
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen   22.654,23   15.354,92
I. Vorräte 9.126,13   8.802,26  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.657,10   6.359,68  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.871,00   192,98  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   3.131,11   4.071,06
D. Aktive latente Steuern   1.847,40   0,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   0,00   20.672,18
Summe Aktiva   29.554,74   53.284,16

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   4.383,13   0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00  
II. Gewinnrücklagen 1.847,40   0,00  
III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -45.672,18   -79.597,74  
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 23.207,91   33.925,56  
davon nicht durch Eigenkapital gedeckt 0,00   20.672,18  
B. Rückstellungen   6.100,00   6.250,00
C. Verbindlichkeiten   19.071,61   47.034,16
Summe Passiva   29.554,74   53.284,16

Anhang

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Bilanz und G+V

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB.

Die Unternehmung lehnt sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches an.

Bezüglich des Ansatzes und der Bewertung von Bilanzposten wird auf die Ausführungen der Gesellschaft im Anhang bzw. unsere Erläuterungen im Erläuterungsteil verwiesen.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

wurde nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs-/Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind gemäß der steuerlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Zugangsjahr vollständig abzuschreiben.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist.

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehn werden aktiv abgegrenzt.

2. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a, 1b, Nr. 2 HGB

Verbindlichkeiten in Höhe von 13.142,24 Euro weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

3. Angaben zu latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB

Zum Bilanzstichtag bestehen Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen, bei denen das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen worden ist.

Der Wert der latenten Steuern beruht auf die zum Bilanzstichtag vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge unter Berücksichtigung des Unternehmenssteuersatzes.

 

Telgte, den29.11.2011

Heinz-Dieter Eyben, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.12.2011

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