Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 18564
Eingetragen
24.3.2011
Branche
Vermittlung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung von gewerblichtechnischen und kaufmännischen Fachund Hilfskräften nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in der jeweils aktuellen Fassung, die Stellenvermittlung sowie das Personalmanagement.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johann Helm
seit 24.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
HP Personalmanagement GmbH
Germany
12.500 €
50.00%
Johann Helm
Euskirchen
12.500 €
50.00%

Beteiligungen
Beta

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HP Personalmanagement GmbH

Euskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

HP Personalmanagement GmbH

Euskirchen

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00
II. Sachanlagen 34.442,00 34.450,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 615.008,86
- davon gegen Gesellschafter EUR 5.214,51
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 10.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 621.930,93 1.236.939,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.897,90
1.285.287,69

PASSIVA

EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
eigene Anteile 12.500,00-
ausgegebenes Kapital 12.500,00
II. Gewinnrücklagen 154.000,00-
III. Gewinnvortrag 792.561,31
IV. Jahresüberschuss 120.120,85
Summe Eigenkapital 771.182,16
B. Rückstellungen 138.239,25
C. Verbindlichkeiten 375.866,28
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 375.866,28
1.285.287,69

ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2023

I. Allgemeine Angaben:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

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