Max
Brüttinger GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.259,73 |
17.634,75 |
| I.
Sachanlagen |
44.106,34 |
17.481,36 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
9.907,73 |
14.039,24 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
34.198,61 |
3.442,12 |
| II.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| 1.
Genossenschaftsanteile |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
206.900,83 |
232.240,71 |
| I.
Vorräte |
15.443,92 |
16.936,10 |
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
15.443,92 |
16.936,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.228,82 |
177.018,00 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
65.402,94 |
170.962,00 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
7.825,88 |
6.056,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
118.228,09 |
38.286,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
251.160,56 |
249.875,46 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
199.129,06 |
170.203,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
144.639,09 |
137.203,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.925,38 |
7.435,29 |
| B.
Rückstellungen |
30.072,00 |
8.635,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
4.109,00 |
0,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
25.963,00 |
8.635,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.959,50 |
71.036,84 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
11.530,99 |
14.915,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
11.530,99 |
14.915,46 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
10.428,51 |
56.121,38 |
| davon
aus Steuern |
10.428,51 |
6.121,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.428,51 |
6.121,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
251.160,56 |
249.875,46 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Max
Brüttinger GmbH
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum
Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen
GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266, 274a und 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die
Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht; das Prinzip der Darstellungsstetigkeit
§ 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet. Auf die Erstellung
eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S 3
HGB verzichtet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und nach den gesetzlichen Vorschriften (§
266 HGB) hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen
wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des §
250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze §
252 HGB, im einzelnen § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB
(Bilanzidentität), § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
(Fortführung der Unternehmenstätigkeit), §
252 Abs. 1 Nr. 3 HGB (Grundsatz der Einzelbewertung),
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Vorsichtsprinzip), § 252
Abs. 1 Nr. 5 HGB (Periodenabgrenzung) und § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB (Bilanzkontinuität) wurden angewandt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-/ oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der
planmäßigen Abschreibungen wurde im steuerlich
zulässigen Rahmen die degressive, ansonsten die
lineare AfA-Methode angewendet. Die Möglichkeit des
Übergangs von der degressiven auf die höhere
lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, gegebenenfalls erfolgte unter
Beachtung des Niederstwertprinzips, eine Wertkorrektur auf
die niedrigeren Wiederbeschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden ausgehend vom
Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen, wurden die
erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko
durch eine angemessene Wertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Keine.
4. Geschäftsführer
Geschäftsführer der Max Brüttinger
GmbH war im Geschäftsjahr 2011 Herr Jörg
Brüttinger.
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