Hanseatic Digital Assets GmbH

Knorrestraße 7, 20099 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 160923
Vorher
Hanseatic Digital Assets UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
22.1.2020
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Coaching für natürliche und juristische Personen, sowie deren Vertreter und leitende Angestellte, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der digitalen Transformation, die Entwicklung, der Betrieb und Vertrieb von Software, die Beratung von Unternehmen hinsichtlich der organisatorischen Effektivität, der Digitalisierung von Unternehmenswerten einschließlich dazugehöriger Dienstleistungen zum Vertrieb digitaler Finanzinstrumente, darüber hinaus der Handel, das Halten, der Kauf und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art. Das Unternehmen kann die persönliche Haftung und Vertretung von Gesellschaften übernehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jakob Köhler
seit 22.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

49.00% identifiziert51.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Marleen Natascha KertscherBirken Stock UG (haftungsbeschränkt)
49.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hanseatic Digital Assets UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.12.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 379,26
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 379,26
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 300,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 79,26
B. Rechnungsabgrenzungsposten 143,10
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 1.085,79
Summe Aktiva 1.608,15

Passiva

31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 300,00
II. Jahresfehlbetrag 1.385,79
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.085,79
B. Rückstellungen 967,50
1. sonstige Rückstellungen 967,50
C. Verbindlichkeiten 640,65
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 346,77
2. sonstige Verbindlichkeiten 293,88
Summe Passiva 1.608,15

Anhang

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.6.2021.

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