BHM TGA-Planungsgesellschaft mbH

Neu Zittauer Straße 41, 15537 Erkner, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17442
Eingetragen
30.4.2019
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Die Planungs- und Beratungsunternehmung der Technischen Gebäudeausrüstung in allen Leistungsphasen der HOAI für Bestands- und Neubauten, die diesem Geschäftsgegenstand dienen oder ihn ergänzen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Yves Burgmann
seit 17.3.2022
Geschäftsführer
Lars Burkhardt
seit 30.4.2019
Prokura
Thomas Mehl
seit 30.4.2019
Geschäftsführer
Herrmann Michael
seit 30.4.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
25.00%
25.00%
25.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

12587 Berlin
6.250 €
25.00%
12555 Berlin
6.250 €
25.00%
16348 Wandlitz
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BHM TGA-Planungsgesellschaft mbH

Panketal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
1.4.2019
EUR
A. Anlagevermögen 5.082,00 0,00
B. Umlaufvermögen 40.172,97 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.084,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 52.338,97 0,00

Passiva

31.12.2019
EUR
1.4.2019
EUR
A. Eigenkapital 29.071,26 0,00
B. Rückstellungen 2.146,95 0,00
C. Verbindlichkeiten 21.120,76 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 21.120,76 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 52.338,97 0,00

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Oder unter der Nummer  HRB17442 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich inPanketal.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019  ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden beachtet.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 275 ff. HGB und ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.

Die für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 (1) HGB und § 276 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen. Für Anhangsangaben und die Offenlegung nimmt die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB und § 326 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapital- gesellschaft.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu den handelsrechtlichen aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Nutzungsdauer vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögengegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände die Buchwerte unterschreiten, werden zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen bei vorraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 800,00 nicht übersteigt. 
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sofern Finanzanlagen bestehen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu individuellen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. gleitenden Durchschnittspreisen angesetzt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 S.1 HGB erfüllen, werden Festwerte gebildet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungspostens sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die übrigen in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungs- verordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Sachanlagevermögen
Die Gesellschaft verfügt über kein Sachanlagevermögen.

Umlaufvermögen
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Restlaufzeiten von über fünf Jahren.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist vollständig eingezahlt.

Fremdkapital

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig die Kosten für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

 
 
 
 
Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2019
 
kleiner 1 J.
größer 1 Jahr
 
TEuro
TEuro
TEuro
aus Lieferungen und Leistungen
0,3
0,3
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
20,8
20,8
0,0
Summe
21,1
21,1
0,0



Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 T€.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.

4. Sonstige Angaben

Die Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr beträgt 3.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, nach § 285 Nr. 3a HGB, die von wesentlicher Bedeutung sind. 

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsführer Thomas Mehl. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wird von der Geschäftsführung wie folgt unterzeichnet:

Berlin, 26. März 2021

Thomas Mehl
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2021 festgestellt.

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