Fejza-Gastro GmbH
Korschenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
164.549,22 |
147.414,00 |
| I.
Sachanlagen |
130.976,00 |
147.414,00 |
| II.
Finanzanlagen |
33.573,22 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
257.652,58 |
289.180,30 |
| I.
Vorräte |
20.066,00 |
15.229,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.251,02 |
165.616,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.000,00 |
40.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.335,56 |
108.334,56 |
| Aktiva |
422.201,80 |
436.594,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
258.140,64 |
223.806,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
198.806,95 |
175.825,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.333,69 |
22.981,22 |
| B.
Rückstellungen |
21.842,00 |
28.634,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
142.219,16 |
184.153,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
69.534,26 |
87.856,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
72.684,90 |
96.296,10 |
| Passiva |
422.201,80 |
436.594,30 |
Anhang
. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Grundlagen
Die Firma lautet Fejza-Gastro GmbH, mit Sitz in
Korschenbroich. Sie wird beim Handelsregister des
Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 20507
geführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wird nicht erstellt (§ 264
Abs. 1 S. 4 HGB).
Die Gliederung der Bilanz und der - nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellten - Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach den Vorschriften der
§§ 266 bzw. 275 HGB.
Die Veröffentlichung des vorliegenden
Jahresabschlusses wird unter Inanspruchnahme der
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
erfolgen (insbesondere §§ 266 Abs. 1 Satz 3,
274a, 276, 288 Abs. 1 und 326 HGB).
Das Bilanzschema wurde entsprechend § 265
Abs. 5 Satz 2 HGB ergänzt um die Posten:
· Genossenschaftsanteile.
2. Bilanzierung und Bewertung.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände und
die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bei
Anlagegütern, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die bei
der Abschreibungsbemessung jeweils zugrunde gelegte
Nutzungsdauer orientiert sich an den amtlichen steuerlichen
AfA-Tabellen. Das Anlagevermögen wird
grundsätzlich linear - bzw. diverse Zugänge der
Vorjahre - degressiv abgeschrieben. Im
Finanzanlagevermögen werden die Beteiligungen und
Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten bilanziert,
soweit nicht niedrigere Werte beizulegen sind.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten nach dem Verbrauchsfolgeverfahren
bewertet. Die Waren werden zu durchschnittlichen
Marktpreisen bewertet. Die sonstigen Vorräte
(Feldinventar) sind zu Standardherstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihren Nennwerten angesetzt. Erkennbaren Risiken ist durch
Pauschalwertberichtigungen bzw. durch
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Von den in der
Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben T€ 43,2
(Sonstige Vermögensgegenstände) Laufzeiten von
mehr als einem Jahr.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
gemäß § 250 Abs. 1 HGB
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird in Höhe des beim
Handelsregister angemeldeten Betrages ausgewiesen.
Die Rückstellungen bestehen für ungewisse
Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Für
passive latente Steuern wurde keine Rückstellung gem.
§ 274 HGB gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Die übrigen Fälligkeitsangaben der
Verbindlichkeiten stehen in der Bilanz.
Der Passive Rechnungsabgrenzungssposten beinhaltet
Einnahmen gemäß
§ 250 Abs. 2 HGB vor dem
Abschlussstichtag, soweit sie Einnahmen für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
B. Sonstige Angaben
Ein handelsrechtlicher Anlagenspiegel wird nicht dem
Anhang beigefügt (§ 288 Abs. 1 i.V.m § 284
Abs. 3 HGB). Eine Aufstellung zum Anteilsbesitz (§ 285
Nr. 11 HGB) wird nicht erstellt (§ 286 Abs. 3 HGB).
Zum Geschäftsführer in 2023 bestellt:
Leutrim Fejza
Sphend Fejza
sonstige Berichtsbestandteile
Zum Geschäftsführer in 2023 bestellt:
Leutrim Fejza
Sphend Fejza
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2024
festgestellt.
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