KFZ
Teile-Handel Hermann GmbH
Bitburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.401,00 |
43.264,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
793,00 |
1.660,00 |
| II.
Sachanlagen |
40.608,00 |
41.604,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
225.385,05 |
222.351,06 |
| I.
Vorräte |
139.938,39 |
141.381,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.962,82 |
71.892,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.483,84 |
9.076,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.564,28 |
3.766,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.207,19 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
295.557,52 |
269.381,96 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
25.291,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.100,00 |
26.100,00 |
| II.
Verlustvortrag |
808,53 |
-19.910,78 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
51.498,66 |
20.719,31 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
26.207,19 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.800,00 |
12.860,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
289.757,52 |
231.229,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
295.557,52 |
269.381,96 |
Anhang
zum Geschäftsjahr
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde
nicht vorgenommen.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256a HGB wurden beachtet. Sofern Ansatzwahlrechte in
Anspruch genommen wurden, werden diese -soweit
erforderlich- im Folgenden erläutert.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da seitens der
Geschäftsführung eine positive
Fortführungsprognose gestellt wird.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150 €
bis 1.000 € wurden in einem Sammelposten erfasst.
Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd
aufgelöst.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens wurde zu Anschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren Tageswerten vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Angaben zu Posten der Bilanz
Von den Verbindlichkeiten hatten 199 T€ (VJ 129
T€) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr und 7
T€ ( VJ 8 T€) eine Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 57.377,32
€ durch Bürgschaften und
Sicherheitsübereignungen gesichert.
4. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war zur Geschäftsführung bestellt:
Geschäftsführer
Geschäftsführer
| • |
Herr John-Gordon Belovic
|
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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