INNOVENT BETRIEBS- UND EVENT GmbH
Selbe AdresseHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Krenn seit 30.1.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F. Krenn GmbHBad RappenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB ) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungsvorschriften (§§ 242-251 und §§ 264-278 HGB) a) Im Jahresabschluss 2010 sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. d) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. e) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2.2 Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 und §§ 279-283 HGB) a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen . Dem stehen auch tatsächliche Gegebenheiten nicht entgegen. c) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. d) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. e) Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Schlussstichtag realisiert sind. f) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: - Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. - Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. - Die Vorrät e wurden von der Berichtsfirma aufgenommen und bewertet. - Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. - Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. - Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. - Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
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