Autolackierung Menke GmbH
Bönebüttel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
386.903,33 |
380.641,21 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
259,00 |
| II.
Sachanlagen |
145.619,00 |
118.436,00 |
| III.
Finanzanlagen |
241.282,33 |
261.946,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
39.055,31 |
39.797,51 |
| I.
Vorräte |
15.771,47 |
11.613,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.169,75 |
23.504,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
114,09 |
4.679,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.275,69 |
5.136,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
434.234,33 |
425.575,02 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.786,61 |
96.079,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
29.000,00 |
29.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
47.675,41 |
47.675,41 |
| III.
Bilanzgewinn |
26.111,20 |
19.404,13 |
| B.
Rückstellungen |
20.499,87 |
30.533,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
310.947,85 |
298.962,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
434.234,33 |
425.575,02 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 150,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
2. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Die
nach steuerlichen Vorschriften (§7g Abs. 1 u. 2
ESTG)
vorgenommenen Abschreibungen des
Anlagevermögens betragen im Berichtsjahr €
44.474,00. Sie entfallen in vollem Umfang auf die
Anschaffung eines Lastkraftwagens.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
bewertet.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der
sich aus dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
Betrag in €
Ausleihung
241.282,33
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
0,00
6. Der
Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. In diesem
Posten ist ein Disagio in Höhe von € 1.105,08
enthalten.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 26.111,20 ist ein Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 19.404,13 enthalten.
9. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und erkennbaren Risiken.
10. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 150.784,23 sowie mit Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren € 9.613,26.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Günter Menke (§ 285 Nr.
10 HGB).
Bönebüttel, den
12. März 2010
gez.
Günter Menke
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