FS Immobilien und Verwaltung GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Masayuki Ren seit 17.2.2026 | Liquidator |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HDD GmbHFrankfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
ANHANG zum 31.12.2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der HDD GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im vorliegenden Jahresabschluss nicht ergeben. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft hat die größenabhängigen Erleichterungen in § 267 HGB in Anspruch genommen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gesellschaft weist aufgrund Ihrer Geschäftstätigkeit insbesondere bei zeitlichen Abweichungen zwischen Projektaufwendungen und -erlösen auch zukünftig Liquiditätslücken auf und ist daher auf Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute angewiesen, die durch eine Garantie der japanischen Muttergesellschaft gegenüber der Bank abgesichert ist. Die für den Jahresabschluss maßgebliche Garantie hat eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2024 und wurde in der Vergangenheit regelmäßig in ihrer Höhe an den Liquiditätsbedarf der Gesellschaft angepasst und jährlich verlängert. Eine aktuelle Garantie mit Laufzeit bis zum 28. Februar 2025 wurde uns ebenfalls bereits vorgelegt. Die Gesellschaft ist zur Finanzierung ihres Geschäfts weiterhin von der finanziellen Unterstützung der Muttergesellschaft, z. B. durch Garantien, abhängig. Der Fortbestand der Gesellschaft ist gefährdet, sofern die finanzielle Unterstützung durch die japanische Muttergesellschaft nicht aufrechterhalten wird. Die Geschäftsführung ist daher bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen ("Going Concern"). Unabhängig hiervon trägt der Geschäftsführer der Gesellschaft ebenfalls die Verantwortung über die Bewertungsgrundlagen des zu erstellenden Jahresabschluss zu entscheiden. Gemäß § 252 Abs. 1 S. Nr. 2 HGB gilt: "Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen". Wir sind als Steuerberater daher verpflichtet, eine Fortführungsprognose von mindestens 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag anzufordern. Diese kann durch eine plausible Liquiditätsplanung oder durch sachverhaltsgestaltende Maßnahmen erfolgen, die offensichtlich geeignet sind, um die Überschuldungssituation insolvenzrechtlich zu beheben. Solche Maßnahmen können beispielsweise eine Rangrücktrittserklärung, eine Patronatserklärung oder eine Kapitalerhöhung sein. Im Hinblick auf die § 283 Abs. 1 Nr. 7b und § 283b Abs. 1 Nr. 3b StGB und die diesbezügliche Rechtsprechung (BVerfG 15.3.1978 DB, 1393) kann sich die Verpflichtung ergeben, den Jahresabschluss "vordringlich" (d.h. bereits "alsbald nach dem Ende des Geschäftsjahrs") aufzustellen. Die Bundessteuerberaterkammer betrachtet einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten für angemessen. Eine konsolidierte Liquiditätsplanung der Gesellschaft inklusive der Muttergesellschaft bis einschließlich 31.12.2026 wurde uns im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgelegt. Diese weist zum 31.12.2024 sowie zum 31.12.2026 jeweils einen zu erwartenden Gewinn aus. Zum 31.12.2025 wird ein Verlust von ca. 19.000 EUR erwartet. In der Summe ergibt sich für den Planungszeitraum jedoch ein Totalgewinn. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet und haben sämtliche Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 79.381,15 EUR (Vorjahr: 22.645,46 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Konzernzugehörigkeit Die HDD GmbH ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der HAKUHODO Deutschland GmbH. Die Hakuhodo Deutschland ist wiederum eine 100%-ige Tochtergesellschaft der HAKUHODO Inc., Tokio/ Japan, die den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis der Konzernunternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Muttergesellschaft erhältlich. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften aus. Unterschrift der Geschäftsführung
Ort, Datum Unterschrift |
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