NoVi-Fruchthandel GmbH
Kehl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.907,00 |
3.949,00 |
| I.
Sachanlagen |
67.907,00 |
3.949,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.110.577,76 |
1.806.407,58 |
| I.
Vorräte |
59.095,44 |
85.508,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.218.727,97 |
1.256.401,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
832.754,35 |
464.497,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
469,20 |
658,20 |
| Aktiva |
2.178.953,96 |
1.811.014,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.076.111,51 |
871.147,36 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.051.111,51 |
846.147,36 |
| B.
Rückstellungen |
161.997,72 |
114.598,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
940.844,73 |
825.269,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
940.844,73 |
825.269,01 |
| Passiva |
2.178.953,96 |
1.811.014,78 |
Anhang
- FASSUNG FüR OFFENELEGUNGSZWECKE -
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die NoVi-Fruchthandel GmbH hat ihren Sitz in Kehl.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im
Breisgau unter der Register-Nummer HRB 707742 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz wurden beachtet.
Die Gesellschaft macht bzgl. der Anhangangaben von
den Befreiungen des § 288 Abs. 1 i. V. m.
§ 267 Abs. 1 HGB Gebrauch.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden planmäßig über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsmethode wird
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ausgewählt. Bei einem unterjährigen Erwerb von
Anlagegütern wird die Pro-rata-temporis-Abschreibung
mit Bezug auf den Beginn des jeweiligen Zugangsmonats
angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich
von Dauer ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände i. S. d.
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Sie sind in der Entwicklung des
Anlagevermögens jeweils als Zu- und Abgänge
ausgewiesen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen werden Ausfallrisiken durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben sind zu
Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in
Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden, um
alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und
ungewissen Verpflichtungen abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLäUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen in
Höhe von EUR 100.050,00 mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
In Bezug auf Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
874.514,54 (Vorjahr TEUR 723) bestehen im
branchenüblichen Maße Eigentumsvorbehalte, mit
Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten
aus Dienstleistungen.
D. SONSTIGE ANGABEN
Zum 31.12.2023 haben keine
Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251
HGB bestanden.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HGB in Höhe
von EUR 9.000,00.
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurde ein Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2023 Herr Norbert Schillinger. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss
der NoVi-Fruchthandel GmbH für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB
für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des
Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der
Offenlegung die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren
Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise verzichtet wurde.
Kehl, den 18.07.2024
gez.
Norbert Schillinger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2024
festgestellt.
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