Schendel Media Service GmbH

Triftstraße 15, 27580 Bremerhaven, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 2776 BHV
Eingetragen
14.11.2005
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Media-Service-Bereich, sowie der Handel mit und die Vermittlung von Marketingartikeln, die für die Aktivitäten auf dem Gebiet des Media-Service bestimmt sind.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Schendel
seit 14.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Triftstr. 15, 27580 Bremerhaven
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schendel Media Service GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 784,00 2.142,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 1.172,00
II. Sachanlagen 782,00 970,00
B. Umlaufvermögen 25.074,48 62.241,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.961,39 56.453,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 113,09 5.787,85
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 65.546,06 30.153,51
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.404,54 94.536,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 55.718,10 49.341,96
III. Jahresfehlbetrag 35.392,55 6.376,14
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 65.546,06 30.153,51
B. Rückstellungen 73.059,40 74.404,00
C. Verbindlichkeiten 18.345,14 20.132,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.404,54 94.536,91

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Da kleine Kapitalgesellschaften von der Anwendung des § 274 HGB gemäß § 274a Nr. 5 HGB befreit sind, wurden im vorliegenden Abschluss keine Steuerlatenzen gebildet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen in Anspruch.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde verzichtet (Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Schendel Media Service GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer, angesetzt.

Die bisherigen Wertansätze im Anlagevermögen sowie die Abschreibungsmethoden werden -auch über den 31.12.2009 hinaus- fortgeführt.

Da die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 410,00 Euro von untergeordneter Bedeutung sind, werden diese als sofort abzugsfähiger Aufwand erfasst.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Einzelwertberichtigung vorgenommen worden.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind ebenfalls mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Der gemäß § 268 (3) HGB gesondert auszuweisende Betrag stellt die negative rechnerische Summe aller Eigenkapitalpositionen i.S.v. § 266 (3) Buchst. A HGB dar.

Zur Beurteilung des möglichen Überschuldungsgrades der Gesellschaft ist dieser Betrag bedingt geeignet. Soweit im Betriebsvermögen stille Reserven enthalten sind, können diese den Fehlbetrag mindern.

Der im Vorjahr entstandene Verlust, der erstmals zu einem Kapitalfehlbetrag führte, kam im wesentlichen durch die Wertminderung der fondsgebundenen Rückdeckungsversicherungen zustande.

Im laufenden Geschäftsjahr war aufgrund der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes die Rückstellung für übernommene Versorgungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag erstmals mit dem Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB auszuweisen. Dies führte ebenso wie die vorgenommene Einzelwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu einer Erhöhung des Kapitalfehlbetrages.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft zum heutigen Zeitpunkt sämtlichen finanziellen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Im Übrigen bürgt der Gesellschafter gegenüber der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln mit seinem Privatvermögen.

Rückstellungen

Für die Pensionsverpflichtung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Uwe Schendel wurde eine Rückstellung gebildet und durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.

In den vergangenen Jahren erfolgte die Bewertung der Rückstellung zulässigerweise nach dem Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG, sowohl für handelsbilanzielle als auch steuerliche Zwecke.

Mit Einführung des "BilMoG´s" ist dies nicht mehr zulässig. Zum 01.01.2010 erfolgte handelsrechtlich eine Neubewertung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB. Die Rückstellung wird in der Handelsbilanz nunmehr mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, das Deckungsvermögen wird direkt von der Rückstellung abgesetzt.

Der Umstellungsbetrag (Differenz zwischen dem nach alten Recht und dem nach neuen Recht ermittelten Wert auf den 01.01.2010) kann auf bis zu 15 Jahre verteilt werden. Von diesem Verteilungswahlrecht wurde kein Gebrauch gemacht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Uwe Schendel.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die folgenden Rechte und Pflichten:

Uwe Schendel Darlehen 7.669,38 € S

Uwe Schendel Verrechnungskonto 10.923,03 € S

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die dem Geschäftsführer zuzurechnen sind.

Bremerhaven, den 02. Dezember 2011

gez. Uwe Schendel, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.12.2011.

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