Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 66650
Eingetragen
27.10.2011
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der StraßeGüterbeförderung im Straßenverkehr
Gegenstand
Die Personenbeförderung im Taxiverkehr.

Historie

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Management

NameRolle
Makram Gharsallah
seit 14.11.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Makram Gharsallah
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Makram Gharsallah
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Carthage GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.10.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
18.10.2011
EUR
A. Anlagevermögen 20.680,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.500,00 0,00
II. Sachanlagen 13.180,00 0,00
B. Umlaufvermögen 5.519,90 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.264,60 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.255,30 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.199,90 0,00

Passiva

31.12.2011
EUR
18.10.2011
EUR
A. Eigenkapital 23.097,57 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 1.902,43 0,00
B. Rückstellungen 500,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 2.602,33 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.199,90 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss der Carthage GmbH ist nach den §§ 242 ff und den §§ 264 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum 1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Soweit bis zum 31. Dezember 2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem Handelsgesetzbuch a.F. durchgeführt wurden, werden diese gemäß Art. 67 Abs. 1-7 EGHGB fortgeführt. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Spätere Wirtschaftsjahre werden unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie einer Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind bei Zugängen nach dem 31. Dezember 2009 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Soweit vorgeschrieben, wurde im Anschaffungsjahr die Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter:

Vermögensgegenstände, deren Wert EUR 410,00 netto nicht übersteigen (sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter) werden ab dem Jahr 2010 wegen des Grundsatzes der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit bzw. wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 im Jahr des Zugangs einheitlich als Sofortaufwand berücksichtigt.

Für in den Jahren 2008 und 2009 zugegangenen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig waren und deren Anschaffungskosten EUR 150,00 netto nicht jedoch EUR 1.000,00 netto überstiegen, wurde im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet Dieser Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zu jeweils 20% aufgelöst.

Diese Sammelposten sind ebenfalls von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung (Grundsatz der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Soweit diese Positionen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, wird hierauf besonders hingewiesen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit ausstehende Einlagen auszuweisen sind, geschieht dies saldiert mit unter dem Posten "gezeichnetes Kapital" auf der Passivseite (Nettoausweis).

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Soweit Rückstellungen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, wird hierauf entsprechend hingewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern und sowie passive latente Steuern.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von EUR … durch Sicherungsübereignungen bzw. Eigentumsvorbehalte gesichert. Bei Fahrzeugfinanzierungen ist regelmäßig das mit dem Darlehen finanzierte Fahrzeug sicherungsübereignet.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Salah Gharsallah.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Düsseldorf, den 12. Juli 2012

..........................................................

Geschäftsführer



Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.6.2012.

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