Stromversorgung Seebruck eG
Seeon-SeebruckStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Longin Penkner seit 5.9.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Bernhard Hauser seit 8.9.2016 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stromversorgung Seebruck eGSeebruckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangAllgemeine Angaben• Die Stromversorgung Seebruck eG mit Sitz in 83358 Seebruck ist registriert beim Amtsgericht in Traunstein und eingetragen unter der Registernummer GnR 213. • Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Genossenschaftsgesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Genossenschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 267 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. • Das Geschäftsguthaben gliedert sich wie folgt auf: - verbleibende Mitglieder € :281.477,63 / VJ € 270.046,36 - ausscheidende Mitglieder € 0,00 / VJ € 10.483,46 - gekündigte Geschäftsanteile € 0,00 / VJ € 7.039,48 • Die rückständigen fälligen Einzahlungen auf Geschäftsanteile betragen € 0,00 . In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine / nachstehende Veränderungen aus folgenden Gründen: Es ergaben sich keine Veränderungen. • Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge - sind bei den nachstehenden Posten aus folgenden Gründen nicht vergleichbar: Es ergaben sich keine Veränderungen. - wurden bei nachstehenden Posten aus folgenden Gründen dem Ausweis für das Geschäftsjahr Jahr angepasst: Es ergaben sich keine Veränderungen. • Zusätzliche Angaben, wenn wegen besonderer Umstände der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt: Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bestehenden Wertberichtigungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung betragen TEUR 0,00. Es ergaben sich keine Veränderungen. • Im Jahresabschluss wurden bei der Ermittlung von gerundeten Beträgen (volle EUR) die kaufmännischen Rechenregeln beachtet. Korrespondierende Summen wurden ungerundet berechnet und danach das jeweilige Ergebnis gerundet. Es ergaben sich keine Veränderungen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden• Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage für die planmäßige Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen abnutzbaren Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß §6Abs.2 Satz1EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Umlaufvermögen Beim Umlaufvermögen wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Kassen- und Bankbestände Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert bewertet. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das Fremdkapital wurde zum Nennwert bzw. höheren Erfüllungsbetrag bewertet. • Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde / nicht / in folgenden Fällen abgewichen. (mit Begründung): Es ergaben sich keine Veränderungen. • Diese Abweichungen hatten / folgenden / keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es ergaben sich keine Veränderungen. • Bei der Bewertung folgender Vermögensgegenstände wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen: Es ergaben sich keine Veränderungen. • Die Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Firmenwerts wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf --- Jahre planmäßig verteilt. Es ergaben sich keine Veränderungen. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-/VerlustrechnungI. BILANZ • Im Fall der Aktivierung von selbst geschaffenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB: Angabe des Gesamtbetrags der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie des davon auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallenden Betrags (§ 285 Nr. 22 HGB) • Angaben zu Unternehmen, soweit es sich um Beteiligungen i.S.d. § 271 Abs. 1 HGB handelt:
• Die Genossenschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der . • Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr:
• In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
• In den Guthaben bei Kreditinstituten sind Guthaben bei Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten. • Angabe eines in der Satzung bestimmten Mindestkapitals (§ 337 Abs. 1 S. 6 HGB) • Angaben im Zusammenhang mit Genusskapital (Restlaufzeit bei Eigenkapital, Vergütung für die Überlassung bei Fremdkapital usw.) • Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
Vermerk der Ergebnisrücklage nach § 73 Abs. 3 GenG und der Beträge, die aus dieser Ergebnisrücklage an ausgeschiedene Mitglieder auszuzahlen sind. Keine Angaben. • Von der gesetzlichen Rücklage entfallen auf: - Sonderrücklagen gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG EUR 0,00 (Vorjahr 0,00) - Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG EUR 0,00 (Vorjahr 0,00). • Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen unter Zugrundelegung einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre und der letzten sieben Geschäftsjahre (für Ausschüttung gesperrt). Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Keine Angaben. • Rückstellungen wurden zulässigerweise nicht gebildet. - für unmittelbare Pensionsverpflichtungen, die vor dem 01.01.1987 zugesagt worden sind, in Höhe von EUR 0,00 - für mittelbare Verpflichtungen aus Pensionszusagen sowie für ähnliche unmittelbare und mittelbare Verpflichtungen in Höhe von EUR 0,00. • Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Art. 67 Abs. 2 EGHGB). Keine Angaben. • Angabe des Überdeckungsbetrags von nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht aufgelösten Rückstellungen. Keine Angaben. • Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr, mehr als1 Jahr bzw. über 5 Jahre:
• Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. • In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
• Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. • Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:
• Am Bilanzstichtag wurden treuhänderisch Vermögensgegenstände gehalten. Das Treuhandvermögen und die Verbindlichkeiten gegenüber Treugebern betragen jeweils EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00). • Angaben zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten (§ 285 Nr. 20 HGB) Keine Angaben. • Angaben zu Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB. Keine Angaben. D. Sonstige Angaben• Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist Am Hafen in Seebruck wird im Jahr 2021 eine neue Trafostation errichtet, hierfür ist ein Baukostenzuschuss in Höhe von € 122.600 an die Bayernwerk AG zu leisten. • Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
• Angabe der Vorschriften, nach denen ein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet worden ist, sowie der Inanspruchnahme von Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten nach Art. 67 EGHGB (§ 273 Satz 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung) Keine Angaben. • Mitgliederbewegung
• Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes:
• Mitglieder der Vorstandes (Vor- und Zuname):
• Mitglieder des Aufsichtsrates (Vor- und Zuname):
• Am Bilanstichtag betrugen die Forderungen an
Der Vorstand Dieser Jahresabschluss 31. Dezember 2020 wurde gem. § 48 GenG in der Generalversammlung Sitzung des Aufsichtsrates am TT.MM.JJJJ festgestellt. Die Ergebnisverwendung erfolgt in der noch abzuhaltenden Generalversammlung. A. Ergänzende AngabenZusätzlich werden folgende Angaben gemacht: Nicht direkt zuordenbare Ausgaben: Soweit Ausgaben nicht direkt zugeordnet werden können, ist der Gesamtbetrag mit dem sich nach der Schlüsselung ergebenden Prozentsatz dem Tätigkeitsbereich "NETZ" zuzuordnen. Anlagenspiegel Von der größenabhängigen Erleichterung nach § 274 a Nr. 1 HGB wird Gebrauch gemacht. Eigenkapital Die Positionen des Eigenkapitals werden im Verhältnis des Eigenkapitals "Netz" zu Eigenkapital "Vertrieb/Sonstiges" aufgeteilt. Auf die Anlage "Aufteilung der Bilanzposten" wird hingewiesen. Zusätzliche Angaben nach § 6 b Abs. 3 EnWG Regeln für die Zuweisung der Aufwendungen und Erträge Nicht direkt zuordenbare Buchungen werden mit folgenden Schlüsseln verursachungsgerecht zugeordnet:
Die Aufteilung der Jahreswerte des Gesamtunternehmens ist zusätzlich in der Kosten- und Leistungsübersicht in den Akten des Unternehmens übersichtlich zusammengestellt. Regeln für die Zuweisung des Aktiv- und Passivvermögens Bilanzposten, die nicht direkt zuordenbar sind, sind sachgerecht geschlüsselt. Die Schlüsselbezeichnungen und Schlüssel-Anteile entsprechen den Regeln für die Aufwendungen und Erträge. Nachfolgend die ergänzenden Angaben gem. § 6b EnWG in der Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses "Netz": 1. in den Umsatzerlösen sind enthalten:
2. in den Materialaufwendungen sind folgende erhobenen und weitergeleiteten Umlagen enthalten:
3. in den Materialaufwendungen sind die Aufwendungen für vermiedes Netznutzungsentgelt und vorgelagerte Netzkosten:
sonstige BerichtsbestandteileAnlage IV Tätigkeitsjahresabschluss - NETZ
Anlage IV Tätigkeitsjahresabschluss - MESSSTELLENBETRIEB
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.5.2021. |
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