FIELMANN Augenoptik AktiengesellschaftLiquidiert
22083 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bastian Dr. Körber seit 6.5.2019 | Vorstandsmitglied |
Georg Alexander Zeiss seit 6.3.2006 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fielmann AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat ist auch im Geschäftsjahr 2019 den ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben gewissenhaft nachgekommen. Er hat sich im Berichtsjahr kontinuierlich über alle wichtigen geschäftspolitischen Vorgänge informiert und die Arbeit des Vorstands überwacht sowie beratend begleitet. Bei wichtigen Anlässen gab es auch außerhalb der Sitzungen einen unmittelbaren Informationsaustausch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand. Auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Beratungen eingehend mit der Geschäfts- und Finanzlage, der Unternehmensstrategie, der Personalpolitik, der Planung, der Risikoeinschätzung sowie der Compliance-Organisation der Fielmann Aktiengesellschaft befasst. Im Geschäftsjahr 2019 tagte der Aufsichtsrat viermal. Bei zwei Sitzungen fehlte jeweils ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt. Die erste Sitzung fand am 28. Februar 2019 statt. Wie schon in der letzten Sitzung im Jahr 2018 war die Konzernstrategie "Vision 2025" Schwerpunktthema. Es wurden weitere, zwischenzeitlich entwickelte Bereichsstrategien dargelegt und ausführlich erörtert. Dabei war ein wesentlicher Beratungsgegenstand die Ausweitung des Omnichannel-Geschäftsmodells von der Kontaktlinse auch auf die Brille. Thema war außerdem das Potenzial der weiteren internationalen Expansion. Diskutiert wurden die möglichen Wege und die Wachstumsmärkte, auf die sich Fielmann konzentriert. Schließlich wurden die für 2019 geplanten Neuerungen im Personalbereich und in der Produktentwicklung besprochen. Am 11. April 2019 folgte die Bilanzsitzung. Nach einer umfassenden Erörterung des Corporate-Governance-Systems von Fielmann im Kontext der Konzernstrategie "Vision 2025" wurde diese vom Aufsichtsrat einstimmig genehmigt. Sodann erläuterte Herr Zeiss den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018 und stellte die wesentlichen Kennzahlen dar. Im Anschluss daran berichteten Herr Wirtschaftsprüfer Reiher und Herr Wirtschaftsprüfer Wendlandt von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfassend über die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Planung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 und beantworteten die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Nach einer Aussprache billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 2018 nebst jeweiligem Lagebericht sowie den vorgelegten Abhängigkeitsbericht und den Nachhaltigkeitsbericht für 2018. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 11. Juli 2019 fand die dritte Aufsichtsratssitzung statt. Nach einem kurzen Rückblick auf die Hauptversammlung und der Berichterstattung über den Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr 2019 berichtete Herr Ferley über den Ausbau des Fulfillments und der Supply Chain in der Fielmann Gruppe sowie Herr Marc Fielmann über neue digitale Services und Neuerungen im Personalbereich. Außerdem war der Erwerb einer Optikerkette in Slowenien Gegenstand der Beratungen. Nach ausführlicher Sachverhaltsdarlegung durch die Herren Dr. Körber und Zeiss sowie anschließender Diskussion erteilte der Aufsichtsrat der geplanten Akquisition einstimmig seine Zustimmung. In der Aufsichtsratssitzung am 21. November 2019 kommentierte Herr Marc Fielmann die aktuellen Entwicklungen in der augenoptischen Branche und ging einleitend auf eine noch von den Kartellbehörden zu genehmigende Übernahme und damit einer Konzentration des Marktes ein. Gegenstand der sich daran anschließenden ausführlichen Berichterstattung und Beratung war unter anderem die in Zusammenarbeit mit dem französischen Unternehmen Fitting-Box entwickelte Technologie-Plattform. Nachdem der Vorstand die Bedeutung der Technologie und der strategischen Partnerschaft im Digitalbereich überzeugend dargelegt hatte, stimmte der Aufsichtsrat einer Ausweitung des finanziellen Engagements von Fielmann zu. Des Weiteren berichtete Herr Zeiss über den Stand der Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat stimmte nach Aussprache der vorgelegten Entsprechenserklärung zum aktuellen Kodex zu. Zudem fasste der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung einen einstimmigen Beschluss über die Erklärung zur Unternehmensführung. In der Sitzung am 21. November 2019 legte der Vorstand außerdem die Planung für 2020 sowie die mittelfristige Planung bis 2022 dar. Nach der Beantwortung von Fragen seiner Mitglieder genehmigte der Aufsichtsrat die Planung für 2020 einstimmig. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat eine Erhöhung von Betragsgrenzen für Geschäfte, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedürfen, um einerseits der Entwicklung des Unternehmens Rechnung zu tragen und andererseits dem Vorstand die gebotene Flexibilität zu erhalten. Im Geschäftsjahr 2019 fand nur eine Sitzung des Personalausschusses statt. Einzige Vorstandspersonalie war der von Herrn Günther Fielmann anlässlich seines 80. Geburtstags geäußerte Wunsch, sein Amt als Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Fielmann Aktiengesellschaft vorzeitig zu beenden. Diesem Wunsch hat der Aufsichtsrat mit großem Respekt vor dem Lebenswerk von Herrn Fielmann einstimmig entsprochen; der Vorstandsvertrag wurde einvernehmlich aufgehoben. Seither ist Herr Marc Fielmann alleiniger Vorstandsvorsitzender. Mit diesem Schritt geht nicht nur eine Ära zu Ende, die in der deutschen Nachkriegsgeschichte ihresgleichen sucht, hat doch Günther Fielmann quasi aus dem Nichts eine der größten Optikerketten Europas aufgebaut und erfolgreich an die Börse gebracht. Die zahlreichen persönlichen Würdigungen wie die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, die Ehrendoktor-Würde und die Verleihung des Professoren-Titels geben Zeugnis von der großen gesellschaftlichen Wertschätzung seines umfassenden Lebenswerkes, zu dem auch sein herausragendes Gemeinwohl-Engagement zu rechnen ist. Stellvertretend dafür steht das vielgerühmte Schloss Plön, das er mit großer Begeisterung und Liebe zum Detail vorbildlich restauriert hat und in der heute unsere Meister- und Lehrlingsausbildung untergebracht ist. Mit seinem Rückzug aus dem Vorstand nach 25 Dienstjahren - Herr Fielmann war seit längerem der dienstälteste Vorstandsvorsitzende eines börsennotierten Unternehmens aller Zeiten! -ist zugleich die von ihm von langer Hand vorbereitete Nachfolge auf seinen nunmehr 30-jährigen Sohn Marc Fielmann erfolgreich abgeschlossen, der damit alleiniger und zugleich jüngster Vorstandsvorsitzender eines börsennotierten Unternehmens geworden ist. Die 16 Aufsichtsratsmitglieder verneigen sich vor der Unternehmerpersönlichkeit Günther Fielmann, der mit großer Weitsicht das von ihm gegründete Familienunternehmen ins 21. Jahrhundert begleitet hat, danken ihm für die jahrelange, ja jahrzehntelange stets konstruktive und harmonische Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und wünschen ihm noch viele schöne Jahre an der Seite seiner beiden Kinder, auf deren Entwicklung er stolz sein kann. Der Vermittlungsausschuss i.S.d. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz und der Nominierungsausschuss hatten auch im Berichtsjahr keinen Anlass zusammenzutreten. Weitere Ausschüsse bestehen nicht. Der Aufsichtsrat der Fielmann Aktiengesellschaft hat auf die Bildung eines Prüfungsausschusses bewusst verzichtet. Über die eingehenden Erörterungen im Rahmen der jährlich stattfindenden Bilanzsitzung hinaus konnten sich alle Aufsichtsratsmitglieder vor der Bilanzsitzung intensiv über Prüfungsinhalte und -ergebnisse in einem Diskussionsforum in Gegenwart des Finanzvorstands und des Abschlussprüfers informieren, Fragen stellen und Anregungen geben. Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2019 einer internen Effizienzprüfung unterzogen. Das Gremium überprüft fortlaufend und zusätzlich einmal jährlich anhand eines ausführlichen Fragebogens das Vorliegen von Interessenkonflikten seiner Mitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zudem aufgefordert, potentielle Interessenkonflikte mitzuteilen. Im Geschäftsjahr 2019 lagen keine Interessenkonflikte vor. Der Jahresabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft und der auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Bericht über die Lage der Fielmann Aktiengesellschaft und des Konzerns sind durch den Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Diese Unterlagen, einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, die jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vorlagen, wurden vom Aufsichtsrat geprüft und in der digital abgehaltenen Bilanzsitzung am 16. April 2020 unter Teilnahme der Herren Wirtschaftsprüfer Reiher und Wendlandt, die über den Prüfungsverlauf, die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung sowie die Planung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 berichteten und die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder dazu beantworteten, eingehend erörtert. Das Gremium hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, womit der Jahresabschluss zugleich festgestellt ist. Der Aufsichtsrat befürwortet den aufgrund der Corona-Krise modifizierten Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und schließt sich diesem an. Dem vorgelegten Nachhaltigkeitsbericht 2019 stimmt der Aufsichtsrat ebenfalls zu. Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2019 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit der uneingeschränkten Bestätigung versehen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands geprüft und sich in der Bilanzsitzung am 16. April 2020 das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer berichten lassen. Gegen den Bericht des Vorstands und dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeitern für die hervorragende und sehr erfolgreiche Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Hamburg, 16. April 2020 Professor Dr. Mark K. Binz, Vorsitzender des Aufsichtsrats Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019für den Fielmann-KonzernFielmann Fielmann steht für Brillenmode zum fairen Preis. 90 Prozent aller Bundesbürger kennen Fielmann. Wir sind der Marktführer. 25 Millionen tragen eine Brille von Fielmann. In Deutschland verkauft das Unternehmen mehr als jede zweite Brille. Fielmann ist tief in der Branche verwurzelt und auf allen Ebenen der Wertschöpfung in der Optik tätig. Wir sind Designer, Hersteller, Großhändler und Augenoptiker. Mit seinen verbraucherfreundlichen Leistungen, mit Brillen zum günstigen Preis und umfassenden Garantien steigerte Fielmann im abgelaufenen Berichtsjahr Absatz, Umsatz und Gewinn. Der Brillenabsatz stieg auf 8,28 Millionen Stück (Vorjahr: 8,15 Millionen Stück). Der Außenumsatz inkl. MwSt. erhöhte sich auf 1.764,6 Millionen € (Vorjahr: 1.650,7 Millionen €), der Konzernumsatz wuchs auf 1.520,7 Millionen € (Vorjahr: 1.428,0 Millionen €). Das Vorsteuerergebnis erhöhte sich auf 253,8 Millionen € (Vorjahr: 250,9 Millionen €), der Jahresüberschuss auf 177,3 Millionen € (Vorjahr: 173,6 Millionen €). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 2,05 € (Vorjahr: 2,01 €). Fielmann betrieb zum Ende des Berichtsjahres 776 Niederlassungen (Vorjahr: 736 Niederlassungen), davon 207 Standorte mit Hörakustikstudios (Vorjahr: 193 Hörakustikstudios).
Der Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften wurde nach den im Berichtszeitraum gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS einschließlich International Accounting Standards) unter Berücksichtigung der Verlautbarungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) und des ehemaligen Standard Interpretations Committee (SIC) erstellt, soweit sie in der EU gelten und im Geschäftsjahr verpflichtend anzuwenden waren. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden. Die Fielmann Aktiengesellschaft hat im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 erstmals IFRS 16 angewendet. Dieser Standard hat einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die RahmenbedingungenDie nachfolgend aufgeführten externen Kennzahlen sowie Ausführungen zu gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen basieren auf Veröffentlichungen bis zum 19. Februar 2020. EuropaInternationale Handelskonflikte sowie nationale Bestrebungen verbunden mit einer Schwäche des Welthandels wirkten sich dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung in Europa aus. Die europäische Wirtschaft wuchs 2019 zwar zum siebten Mal in Folge, allerdings weit weniger als zuvor. Insbesondere in den großen europäischen Volkswirtschaften hat die konjunkturelle Dynamik zum Teil spürbar nachgelassen. Der schwelende Handelskrieg zwischen den USA und China, die Ungewissheit bezüglich des Brexits sowie die schwierige Haushaltslage in Italien wirkten sich hier besonders aus. Die Erholung in Griechenland hat sich derweil fortgesetzt, bleibt aber bislang moderat. Der Produktionsanstieg in einigen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in Irland war hingegen kräftig. Das Bruttoinlandsprodukt (EU 19) stieg auf Jahressicht um 1,2 Prozent (Vorjahr: 1,8 Prozent). Die EU-weite Schaffung von Arbeitsplätzen wurde durch die veränderten Rahmenbedingungen erstaunlich wenig beeinträchtigt. Die Beschäftigung verzeichnet ein Rekordhoch, und die Arbeitslosigkeit ist in der EU so niedrig wie seit der Jahrtausendwende nicht mehr. Auch wenn per Saldo nicht mehr so viele neue Arbeitsplätze geschaffen wurden, ist die Arbeitslosenquote im Euroraum im Jahr 2019 auf 7,6 Prozent gesunken (Vorjahr: 8,2 Prozent). Die Unterschiede innerhalb der Europäischen Union sind jedoch recht groß und reichen von 2,0 Prozent in der Tschechischen Republik bis zu 16,6 Prozent in Griechenland. Die Inflation im Euroraum hat sich im bisherigen Jahresverlauf verlangsamt, was nicht nur an den sinkenden Energie- und Rohstoffpreisen, sondern auch daran lag, dass die Unternehmen die höheren Lohnkosten vorwiegend aus ihren Margen bestritten und nicht an die Kunden weitergegeben haben. Die Teuerung im Euroraum beläuft sich auf 1,2 Prozent. In der EU wird in 2019 eine Inflation von 1,5 Prozent verzeichnet. DeutschlandDie deutsche Wirtschaft ist das zehnte Jahr in Folge gewachsen, befand sich 2019 aber in einem leichten konjunkturellen Abschwung. Das reale Bruttoinlandsprodukt stieg um lediglich 0,6 Prozent, nach 1,5 Prozent im Jahr 2018 und 2,5 Prozent im Jahr 2017. Ausschlaggebend für die Abschwächung war eine gedämpfte Weltkonjunktur. Infolge der Unsicherheiten bezüglich des US-chinesischen Handelskonflikts sowie des zu erwartenden Brexit war vor allem die exportorientierte deutsche Industrie belastet. Die Binnenwirtschaft blieb dagegen weitestgehend stabil. Der Arbeitsmarkt reagierte auf die konjunkturelle Abschwächung. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Jahresdurchschnitt zum sechsten Mal in Folge gesunken, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter gestiegen. Im Vergleich zu 2018 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um weitere 402.000 Personen zu (Vorjahr: 562.000). Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hatten damit im Durchschnitt 2019 rund 45,3 Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Deutschland (Vorjahr: 44,8 Millionen Erwerbstätige), so viele wie nie zuvor. Im Jahresverlauf sank die Anzahl der zu besetzenden Arbeitsstellen leicht auf 774.000 (Vorjahr: 796.000). Die Zahl der Arbeitslosen reduzierte sich im Jahresdurchschnitt um 73.000 auf 2,3 Millionen (Vorjahr: 2,3 Millionen), die Arbeitslosenquote lag bei 5,0 Prozent (Vorjahr: 5,2 Prozent). Gestützt wurde das Wachstum im Jahr 2019 vor allem vom Konsum. Vor dem Hintergrund positiver Entwicklungen am Arbeitsmarkt, realer Lohnzuwächse und niedriger Zinsen stiegen die privaten Konsumausgaben um 1,6 Prozent und die staatlichen Konsumausgaben um 2,5 Prozent und damit stärker als im Vorjahr (1,3 Prozent bzw. 1,4 Prozent). Die deutschen Ausfuhren konnten im Jahresdurchschnitt 2019 ebenfalls weiter zulegen. Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen lagen um 0,9 Prozent höher als im Vorjahr (Vorjahr: 2,4 Prozent). Die Importe stiegen im gleichen Zeitraum um 1,9 Prozent (Vorjahr: 3,4 Prozent). Höhere Kosten für Energie, Mieten und Nahrungsmittel haben die Inflation in Deutschland 2019 abermals steigen lassen. Nachdem im Vorjahr die Preissteigerung bei 1,8 Prozent lag, stiegen die Preise 2019 um weitere 1,4 Prozent. SchweizDie Konjunktur der Schweiz hat im gesamten Jahresverlauf 2019 an Dynamik verloren. Dies ist vor allem der schwachen internationalen Entwicklung geschuldet. Vor allem die weltweiten Bedrohungen für den freien Handel sind ungünstig für das stark exportabhängige Land. Nach ersten Einschätzungen dürfte das BIP rund 0,9 Prozent über dem Vorjahr liegen (Vorjahr: 2,8 Prozent). Dazu trugen insbesondere die Exporte von chemisch-pharmazeutischen Erzeugnissen und von Energie bei. In anderen Bereichen machte sich das ungünstige internationale Umfeld stärker bemerkbar. Aufgrund der rückläufigen Auslastung ihrer Produktionskapazitäten, der schwachen Auftragseingänge und der großen Unsicherheit über die Entwicklungen in wichtigen Exportmärkten haben die Unternehmen trotz günstiger Finanzierungsbedingungen nur zurückhaltend investiert. Das Wachstum des privaten Konsums, das in der ersten Jahreshälfte erkennbar war, hat sich im 2. Halbjahr fortgesetzt, getragen von der immer noch günstigen Lage am Arbeitsmarkt. 2019 ist die Beschäftigung solide gewachsen und zwar hauptsächlich im Dienstleistungssektor. Nach Einschätzung der Credit Suisse sind die Umsätze im Einzelhandel wie im Vorjahr nur um 0,3 Prozent gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt bei lediglich 2,3 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent). Die Schweiz hat 2019 erneut einen sehr hohen Exportüberschuss erzielt. Die Exporte stiegen um 3,9 Prozent; hingegen wuchsen die Importe lediglich um 1,2 Prozent. Das ist im Wesentlichen auf die Pharmabranche zurückzuführen, die nicht nur die wichtigste Exportbranche ist, sondern auch diejenige mit dem kräftigsten Wachstum. Der Tourismus verzeichnete nach ersten Einschätzungen ein leichtes Wachstum, jedoch weitestgehend getragen durch eine verstärkte Inlandsnachfrage. Im Jahr 2019 stieg der Wert des Schweizer Franken gegenüber dem Euro weiter an. Betrug der Wert des Euro zu Beginn des Jahres noch 1,12 CHF, lag dieser Wert zum Ende des Berichtszeitraumes nur noch bei rund 1,08 CHF. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert des Schweizer Franken im Durchschnitt um 3,8 Prozent. ÖsterreichÖsterreich zählt mit seinem Bruttoinlandsprodukt in Höhe von 386,1 Milliarden Euro zu den wohlhabendsten Ländern der Europäischen Union. Während die österreichische Wirtschaft im Jahre 2018 noch um 2,4 Prozent wuchs, lag das Wirtschaftswachstum 2019 nur bei rund 1,7 Prozent. Im europäischen Vergleich war dieses jedoch ein überdurchschnittlich hohes Wirtschaftswachstum. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) führt das abgeschwächte Wirtschaftswachstum weitestgehend auf die internationalen Handelskonflikte zurück. Die Grundtendenz der Konjunktur war aufwärtsgerichtet, dies jedoch auf niedrigem Niveau. Dies lag an weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen, fiskalischen Impulsen sowie einer robusten Konsumnachfrage. Die Exporte von Waren und Dienstleistungen stiegen real um 2,3 Prozent. Die Abkühlung der Konjunktur zog auch ein Ende der Arbeitsmarkterholung nach sich. Die Arbeitslosenquote sank im Jahr 2019 jedoch weiterhin um 0,3 Prozent punkte und betrug somit 4,6 Prozent (Vorjahr 4,9 Prozent). ItalienDie nach Deutschland und Frankreich drittgrößte Volkswirtschaft der Eurozone entwickelt sich seit Jahren konjunkturell langsamer als andere Länder im Währungsraum. Das Bruttoinlandprodukt Italiens wuchs seit Ende 2018 nicht mehr als 0,1 Prozent pro Quartal. Im Jahr 2019 belief sich das Wirtschaftswachstum insgesamt auf lediglich 0,2 Prozent. Die Preissteigerung betrug 0,7 Prozent (Vorjahr: 1,2 Prozent). Die seit September 2019 amtierende Regierung hielt sich mit neuen Maßnahmen bedeckt. Die staatliche Gesamtverschuldung Italiens betrug zuletzt 132 Prozent (Vorjahr: 133 Prozent) des Bruttoinlandsprodukts und liegt damit noch immer weit über den Vereinbarungen der Euro-Länder. Mit Ausnahme der hohen Staatsverschuldung ist die italienische Wirtschaft solide. Die private Verschuldung der italienischen Haushalte ist eine der niedrigsten im Euroraum. Die Ausrüstungsinvestitionen schwankten und zeigten sich gegen Ende des Jahres eher fallend, ebenso die Aufträge für Maschinen und Anlagen. Nachdem sich die politische Lage entspannt hat, bereitete die schwache Nachfrage, besonders im Inland, Sorgen. Der Export entwickelte sich 2019 deutlich stärker als der Import und verschaffte Italien zwischen Januar und September einen zusätzlichen Handelsbilanzüberschuss von 6,3 Milliarden Euro. Die hohe Arbeitslosigkeit konnte auch im vergangenen Jahr nicht nennenswert abgebaut werden. Insgesamt lag die Arbeitslosenquote 2019 bei rund 10,3 Prozent (Vorjahr: 10,6 Prozent). PolenNach einem besonders starken Anstieg von 5,1 Prozent im Jahr 2018 fiel Polens Wirtschaftswachstum 2019 mit rund 4,0 Prozent etwas verhaltener aus. Das Wirtschaftswachstum liegt damit aber weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der Europäischen Union. Als Grund für den geringeren Zuwachs gilt die allgemein rückläufige Wirtschaftsentwicklung in der EU. Einen entscheidenden Beitrag zum Wirtschaftswachstum haben in 2019 die Investitionen der Firmen geleistet. Die Unternehmen profitierten von einer anhaltend starken Inlandsnachfrage und einer hohen Kapazitätsauslastung von über 80 Prozent. Im Verlauf des Jahres 2019 hat sich der Zuwachs an Unternehmensinvestitionen jedoch verlangsamt. Die große Nachfrage nach Arbeitskräften führte zu einem deutlichen Anstieg der Löhne um real 8,1 Prozent. Die Arbeitslosenquote sank nach ersten Einschätzungen auf 3,8 Prozent (Vorjahr: 4,1 Prozent). Der Beschäftigungszuwachs dürfte laut Polnischer Nationalbank 2019 seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht haben. Polens Ausfuhren sind zwischen Januar und September 2019 mit 6,5 Prozent um das gleiche Niveau gestiegen wie im Gesamtjahr 2018. Der befürchtete Rückgang aufgrund der schlechteren Entwicklung der anderen europäischen Märkte blieb bislang aus. Polnische Exporteure konnten zum Teil vom starken internationalen Wettbewerb profitieren und ihre Anteile auf den Hauptexportmärkten ausbauen. Die unterjährigen Schwankungen zwischen EUR und Zloty zeigten kaum Auswirkungen. Im Durchschnitt stieg der Wert des Zloty um lediglich 0,8 Prozent. SlowenienDas slowenische Wirtschaftswachstum hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2019 verlangsamt. Verantwortlich dafür ist die geringere Nachfrage aus dem Ausland infolge der Konjunkturabschwächung in der Europäischen Union, dem wichtigsten Wirtschaftspartner des Landes. Das Bruttoinlandsprodukt stieg um 2,9 Prozent (Vorjahr: 4,1 Prozent). Seit langer Zeit wächst die slowenische Wirtschaft jedoch deutlich stärker als im Durchschnitt der EU. Das Wachstum ist der starken Inlandsnachfrage zu verdanken. Der private Verbrauch wird durch Lohnsteigerungen und eine verbesserte Beschäftigungslage angetrieben. Die Inflationsrate belief sich auf 1,6 Prozent (Vorjahr: 1,7 Prozent). OsteuropaDie ukrainische Wirtschaft gewann 2019 an Fahrt. Für das Gesamtjahr rechnet die Nationalbank der Ukraine mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 3,5 Prozent. Stützen des Wachstums waren die Anlageinvestitionen und der private Verbrauch. Insbesondere die Landwirtschaft und die Baubranche wiesen eine deutliche Belebung aus, während die Industrie stagnierte. Die makroökonomische Lage hat sich deutlich verbessert. Die Inflation und die Staatsverschuldung sanken, die Landeswährung Hrywnja hat seit Frühjahr 2019 stark an Wert gewonnen. Auf den Stichtag bezogen stieg der Wert gegenüber dem EUR um 22,8 Prozent. Die Einzelhandelsumsätze sind in den ersten drei Quartalen 2019 real um 9,8 Prozent gestiegen. Für das Gesamtjahr rechnet die Nationalbank mit einer Steigerung des privaten Konsums real um 8,5 Prozent. Die Arbeitslosigkeit sank auf 8,7 Prozent (Vorjahr: 9,4 Prozent). Die Wachstumsschwäche in Weißrussland hält an. Das Bruttoinlandsprodukt ist nach ersten Einschätzungen 2019 lediglich um rund 1,5 Prozent (Vorjahr: 3,0 Prozent) gestiegen. Stützen des Wachstums waren der private Konsum und die IT-Branche. Die Industrieproduktion zeigte sich weiterhin schwach. Die Inflationsrate stieg auf 5,8 Prozent (Vorjahr 4,9 Prozent). Der augenoptische MarktImmer mehr Erwachsene tragen eine Brille. Von derzeit 41,1 Millionen Brillenträgern in Deutschland verwenden 23,4 Millionen permanent eine Sehhilfe. Ein erheblicher Anstieg an Brillenträgern ist in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen zu verzeichnen. Waren es 1952 lediglich 13 Prozent, stieg der Anteil auf zuletzt 36 Prozent. Eine deutliche Zunahme ist auch bei Gleitsichtbrillen zu beobachten. Fehlsichtige, die schon in jungen Jahren eine Brille tragen, benötigen im Alter eine Fern- und Nahbrille. Der Anteil von Gleitsichtgläsern ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf rund 37 Prozent gestiegen. Der Zentralverband der Augenoptiker ermittelte den Absatz der augenoptischen Branche für 2019 in Deutschland mit 12,97 Millionen Brillen (Vorjahr: 12,84 Millionen Brillen), ein Anstieg um 1,0 Prozent. Der Gesamtumsatz der Branche wird laut ZVA auf 6,50 Milliarden € geschätzt (Vorjahr: 6,26 Milliarden €). Die Anzahl der augenoptischen Fachgeschäfte einschließlich aller Zweigniederlassungen und Betriebsstätten lag nach ersten Schätzungen des Zentralverbandes zum Ende des Berichtszeitraumes bei rund 11.500 Geschäften (Vorjahr: 11.630 Geschäfte). Der internationale Konzentrationsprozess in der Augenoptik durch vertikale und horizontale Zusammenschlüsse setzt sich weiter fort. Auch in Deutschland steigt die Anzahl der Geschäfte der größten Filialunternehmen weiter, während die Zahl der augenoptischen Fachgeschäfte insgesamt sinkt. Im Jahr 2019 gehörten rund 2.300 Betriebsstätten zu den zehn umsatzstärksten Filialunternehmen in der Augenoptik -bezogen auf die insgesamt etwa 11.500 Betriebsstätten bedeutet dies einen Anteil von 20,0 Prozent (Vorjahr: 18,9 Prozent). Der Fachkräftemangel in der Augenoptik hat sich im vergangenen Jahr weiter verschärft. Der traditionelle deutsche Optiker gibt weniger als zwei Brillen am Tag ab, eine Fielmann-Niederlassung mehr als 35. Pro Jahr verkauft der Durchschnittsoptiker weniger als 600 Brillen, Fielmann im Mittel je Niederlassung rund 11.000. Der Durchschnittsumsatz eines traditionellen augenoptischen Fachgeschäftes in Deutschland lag 2019 unverändert bei 0,3 Millionen €. Im Vergleich dazu erwirtschaftet eine Fielmann-Niederlassung in Deutschland durchschnittlich 2,2 Millionen € (Vorjahr: 2,1 Millionen €), in Österreich 2,7 Millionen € (Vorjahr: 2,5 Millionen €) und in der Schweiz 4,9 Millionen € (Vorjahr: 4,7 Millionen €). Valide Zahlen zu den Eckdaten der Branchenentwicklung in den Alpenländern liegen nicht vor. Nach unserer Schätzung verharrte der Absatz in der Schweiz bei einer Million Brillen. Der Umsatz lag mit 1,3 Milliarden CHF auf Vorjahresniveau. Die Schweiz zählte unverändert um 1.100 augenoptische Fachgeschäfte. In Österreich stagnierte der Absatz bei rund 1,4 Millionen Brillen (Vorjahr: 1,4 Millionen Brillen). Der Umsatz lag abermals bei rund 0,5 Milliarden € (Vorjahr: 0,5 Milliarden €). Die Zahl der augenoptischen Fachgeschäfte belief sich unverändert auf 1.200. Der Hörakustik-MarktSchwerhörigkeit nimmt weltweit zu. Der Hörgeräte-Markt wächst. 34,4 Millionen Menschen in der EU haben eine beeinträchtigende Hörminderung -rund zwei Drittel davon sind noch nicht mit Hörgeräten versorgt. Viele Menschen, die schlecht hören, leben immer noch ohne Hörhilfe. Studien gehen davon aus, dass in Deutschland etwa 15 Millionen Menschen eine Hörbeeinträchtigung aufweisen, Tendenz steigend. Schwerhörigkeit gehört zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Rund 3,7 Millionen Menschen tragen Hörgeräte. Betroffen sind nicht nur ältere Menschen ab 60. Auch immer mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leiden unter Beeinträchtigungen. Der Bedarf an unterstützenden Systemen wächst. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland in 6.700 Betriebsstätten (Vorjahr: 6.600 Betriebsstätten) nach Einschätzung der GfK um 1,3 Millionen Geräte angepasst (Vorjahr: 1,2 Millionen Geräte). Der Umsatz der Branche liegt bei 1,6 Milliarden € (Vorjahr: 1,5 Milliarden €). Fielmann-KonzernFielmann hat die augenoptische Branche geprägt. Der Name Fielmann steht für Brillenmode zum fairen Preis. Wir sind Designer, Hersteller, Großhändler und Augenoptiker, decken die gesamte Wertschöpfungskette der Branche ab. Im brandenburgischen Rathenow bündeln wir unsere Kompetenz in Produktion und Logistik. Unter einem Dach fertigen wir auftragsbezogen überwiegend Kunststoffgläser, fügen sie in der Randschleiferei mit der Fassung zur Brille zusammen. Im Zweischichtbetrieb liefern wir im Schnitt pro Tag mehr als 19.000 Gläser und wickeln mehr als 59.000 Aufträge ab. 2019 wurden mit modernster Technologie 4,8 Millionen Gläser aller Veredelungsstufen produziert und 8,3 Millionen Brillenfassungen in die Niederlassungen versendet (Vorjahr: 4,7 Millionen Gläser, 8,2 Millionen Brillenfassungen). Fielmann AktiengesellschaftDie Fielmann Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Weidestraße 118a, ist die börsennotierte Muttergesellschaft des Konzerns. Die Geschäftstätigkeit der Fielmann Aktiengesellschaft besteht im Betrieb von und in der Beteiligung an Augenoptik-Unternehmen, Hörakustik-Unternehmen sowie der Herstellung und dem Handel mit Sehhilfen und anderen augenoptischen Produkten, insbesondere Brillen, Brillenfassungen und Gläsern, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Zubehör und Accessoires, Handelswaren aller Art sowie Hörgeräten und deren Zubehör. Die Fielmann Aktiengesellschaft wird seit dem Ausscheiden des Vorsitzenden Günther Fielmann durch den Vorstandsvorsitzenden Marc Fielmann alleine geleitet. Vertreten wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Angaben zu den Organen der GesellschaftIn der Sitzung vom 21. November 2019 würdigte der Aufsichtsrat der Fielmann Aktiengesellschaft das Lebenswerk von Günther Fielmann, dankte für seinen unermüdlichen Einsatz und stimmte der einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit von Günther Fielmann zu. Mit der im April 2018 geschaffenen Doppelspitze gingen bereits wesentliche Verantwortungsbereiche an seinen Sohn Marc Fielmann über. Im Februar 2019 übergab Günther Fielmann auch die Verantwortung für die Unternehmensstrategie. UnternehmenssteuerungDie enge Verzahnung aller Abläufe zwischen den Konzerngesellschaften und der Fielmann Aktiengesellschaft erfordert den Einsatz der gleichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wie im Gesamtkonzern. Daher sind Kundenzufriedenheit, Absatz, Umsatz und das Ergebnis vor Steuern die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die Unternehmenssteuerung. Nur zufriedene Kunden bleiben dem Unternehmen treu und sind Garant für langfristiges Wachstum der Niederlassungen und damit direkt der Fielmann Aktiengesellschaft. Die Kundenzufriedenheit stellt eine unternehmensspezifische Kerngröße dar und wird anhand eines umfangreichen Fragebogens auf Ebene jeder einzelnen Niederlassung durch ein unabhängiges Meinungsforschungsinstitut kontinuierlich ermittelt und ausgewertet. Die Segmentberichterstattung erfolgt entsprechend der Steuerung des Konzerns nach den Absatzmärkten Deutschland, Schweiz und Österreich sowie Übrige. WirtschaftsberichtErtragslageWährend die augenoptische Branche in Deutschland 12,97 Millionen Brillen absetzte (Vorjahr: 12,84 Millionen Brillen), steigerte Fielmann europaweit seinen Absatz um 1,5 Prozent auf 8,28 Millionen Brillen (Vorjahr: 8,15 Millionen Brillen). Die Kundenzufriedenheit liegt mit 91 Prozent unverändert auf sehr hohem Niveau (Vorjahr: 91 Prozent). Der Außenumsatz inklusive MwSt. erhöhte sich um 6,9 Prozent auf 1.764,6 Millionen € (Vorjahr: 1.650,7 Millionen €), der Konzernumsatz wuchs um 6,5 Prozent auf 1.520,7 Millionen € (Vorjahr: 1.428,0 Millionen €). Der Absatz im Bereich der Hörakustik belief sich auf 81,9 Tausend Systeme (Vorjahr: 76,7 Tausend Systeme), der Umsatz auf 71,7 Millionen € (Vorjahr: 66,3 Millionen €). Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 3,5 Prozent auf 22,1 Millionen € (Vorjahr: 21,4 Millionen €). Diese Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen oder Rückstellungen. Durch Währungsdifferenzen, insbesondere zwischen Euro und US-Dollar sowie zwischen Euro und Schweizer Franken, erzielte der Fielmann-Konzern im Berichtszeitraum einen Ertrag von rund 3,1 Millionen € nach 2,0 Millionen € im Vorjahr. Die Erträge in Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten stiegen im Betrachtungszeitraum um 1,1 Millionen € auf 2,9 Millionen €. Eine für den Fielmann Konzern nicht betriebsnotwendige Immobilie wurde zu einem durch einen Gutachter bewerteten Preis von 2,3 Millionen € veräußert. Der Materialaufwand stieg überproportional zum Umsatz um 8,5 Prozent auf 309,4 Millionen € (Vorjahr: 285,3 Millionen €). In Relation zur Konzerngesamtleistung steigt die Aufwandsquote gegenüber dem Vorjahr nur marginal um 0,3 Prozentpunkte auf 20,3 Prozent (Vorjahr: 20,0 Prozent). Der Aufwand im Bereich der Hörakustik führte ebenso wie im Bereich der Kontaktlinse zu einem Anstieg der Quote, während der Absatz und Umsatz ausgeweitet werden konnten. Auf Grund des gestiegenen Absatzes konnten im Bereich des Glas- und Fassungseinkaufs zusätzliche Vorteile realisiert werden. Der Personalaufwand stieg bei einer Quote von 41,5 Prozent absolut um 41,8 Millionen € und betrug 633,1 Millionen € (Vorjahr: 591,3 Millionen €). Hier zeigt sich im Wesentlichen der Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl um 4,9 Prozent auf 19.800 (Vorjahr: 18.881 Mitarbeiter), davon 842 Mitarbeiter in Hörakustikstudios (Vorjahr: 734 Mitarbeiter), ein Anstieg um 14,7 Prozent. Erstmals werden im Berichtsjahr Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Fielmann ist durch die Anmietung von Ladengeschäften im Sinne des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" als Leasingnehmer zu betrachten. Eine untergeordnete Rolle spielt außerdem das Leasing im Bereich der PKW-Finanzierung. Die Erstanwendung des IFRS 16 bei Fielmann führt in der Berichtsperiode zu einem Mehraufwand von lediglich 1,8 Millionen €. Die übrigen Abschreibungen wuchsen mit 12,7 Prozent beziehungsweise 5,7 Millionen € auf 50,9 Millionen € und sind Folge der deutlich gestiegenen Investitionstätigkeit seit dem Geschäftsjahr 2015, insbesondere für Flächenerweiterungen, Umbauten und Umzüge bestehender Niederlassungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden an 41 Standorten Umzüge und Umbauten statt (Vorjahr: 26 Standorte). Darüber hinaus wurden größere Baumaßnahmen an 12 Standorten begonnen, mit deren Fertigstellung in 2020 zu rechnen ist (Vorjahr: 13 Standorte). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken deutlich um 20,1 Prozent auf 219,1 Millionen € (Vorjahr: 274,0 Millionen €). Die Reduzierung ist Folge der Erstanwendung des IFRS 16. Der vormals nach IAS 17 (Operating Lease) erfasste Mietaufwand für Festmieten wird durch IFRS 16 in die Abschreibung des Nutzungsrechts und einen Zinsaufwand aufgespaltet. Die auf Umsatzmieten entfallenden Aufwendungen werden weiterhin unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Ein deutlicher Anstieg ist bei den allgemeinen Verwaltungskosten um rund 15,2 Millionen € zu verzeichnen. Neben allgemeinen Bürokosten und Kosten der Warenabgabe, stehen diese im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungskosten im Rahmen der Digitalisierungsstrategie von Fielmann sowie Kosten für die Umsetzung der Vision 2025. Fielmann hat seine Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung zunehmend forciert. In 2019 vernetzte Fielmann den Internetauftritt und die Niederlassungen weiter, erschafft mit dem Fielmann-Account, dem digitalen Brillenpass und der Online-Terminvereinbarung neue digitale Services für seine Kunden. Die Kosten für die Weiterbildung und Personalbeschaffung stiegen ebenfalls überproportional, während sich der Aufwand für Werbung lediglich unterproportional entwickelte. Das Finanzergebnis beträgt bei saldierter Betrachtung -2,3 Millionen €. Es errechnet sich zum einen aus nicht liquiditätswirksamen Effekten im Zusammenhang mit Auf- und Abzinsungen aufgrund der IFRS/IAS-Bewertung von Bilanzpositionen und zum anderen aus einem operativen Zinsergebnis, das aus der Geldanlage des Finanz vermögens resultiert. Das der Geld- und Kapitalanlage zuzurechnende Ergebnis belief sich 2019 auf insgesamt 1,2 Millionen € nach 0,6 Millionen € im Vorjahr und spiegelt damit die Marktsituation wider. Der Gewinn vor Steuern (EBT) betrug für den Fielmann-Konzern im Berichtszeitraum 253,8 Millionen €, lag damit um 1,2 Prozent über dem Vorjahr (Vorjahr: 250,9 Millionen €). Der Konzernjahresüberschuss belief sich auf 177,3 Millionen € (Vorjahr: 173,6 Millionen €). Die Steuerquote des Fielmann-Konzerns beläuft sich auf 30,1 Prozent nach 30,8 Prozent im Vergleichszeitraum. Die Rendite vor Steuern, bezogen auf die Konzerngesamtleistung, beläuft sich auf 16,6 Prozent (Vorjahr: 17,6 Prozent), die Nettorendite auf 11,6 Prozent (Vorjahr: 12,2 Prozent). Die Eigenkapitalrendite nach Steuern beläuft sich auf 31,7 Prozent (Vorjahr: 30,7 Prozent). Der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich auf 384,7 Millionen € (Vorjahr: 295,9 Millionen €). Der erhebliche Anstieg ist auf die Erstanwendung des IFRS 16 zurückzuführen. Während unter IAS 17 die Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen im operativen Ergebnis erfasst wurden, wird das EBITDA durch Anwendung des IFRS 16 entlastet. Das EBITDA vor Berücksichtigung des IFRS 16 beläuft sich auf 304,6 Millionen €, ein Anstieg um 2,9 Prozent. Das Ergebnis pro Aktie (EPS) beträgt 2,05 € (Vorjahr: 2,01 €). Das Ergebnis erzielten 776 Niederlassungen (Vorjahr: 736 Niederlassungen), davon 207 Niederlassungen mit integrierten Hörakustikstudios (Vorjahr: 193 Niederlassungen). Darüber hinaus betreiben wir in der Ukraine und Weißrussland 50 kleinere Standorte (Vorjahr: 46 Standorte). Die durch Franchisenehmer betriebenen 26 Niederlassungen im Baltikum und Russland werden nicht konsolidiert (Vorjahr: 25 Niederlassungen). SegmenteFielmann erwirtschaftete in Deutschland im Berichtszeitraum mit 602 Niederlassungen (Vorjahr: 600 Niederlassungen) einen Absatz von 6,83 Millionen Brillen (Vorjahr: 6,76 Millionen Brillen) und einen Umsatz von 1.277,8 Millionen €, ein Anstieg um 5,7 Prozent (Vorjahr: 1.208,6 Millionen €). Fielmann behauptete seine Marktanteile in Deutschland, erreichte mit 5 Prozent aller Niederlassungen (Vorjahr: 5 Prozent) 22 Prozent Umsatzmarktanteil (Vorjahr: 21 Prozent) und 53 Prozent Absatzmarktanteil (Vorjahr: 53 Prozent). In Deutschland erzielten wir ein Ergebnis vor Steuern von 215,1 Millionen € (Vorjahr: 217,1 Millionen €). Die Umsatzrendite vor Steuern belief sich auf 18,0 Prozent (Vorjahr: 19,2 Prozent). In der Schweiz erreichte Fielmann mit 43 Niederlassungen (Vorjahr: 43 Niederlassungen) einen Absatz von 479.000 Brillen (Vorjahr: 472.000 Brillen). Der Umsatz im Segment stieg um 6,6 Prozent und belief sich zum Stichtag auf 179,2 Millionen € (Vorjahr: 168,1 Millionen €). Der Schweizer Franken lag im Jahresdurchschnitt bei 1,11 CHF zum Euro (Vorjahr: 1,16 CHF). Währungsbereinigt lag das Umsatzplus damit bei 3,0 Prozent (Vorjahr: 1,8 Prozent). Das Ergebnis vor Steuern betrug 29,3 Millionen € (Vorjahr: 24,7 Millionen €). Hier wirkte sich die Währungskursentwicklung des Schweizer Franken mit rund 1,0 Millionen positiv aus. Die Umsatzrendite lag bei 16,4 Prozent nach 14,7 Prozent im Jahr 2018. Fielmann erwirtschaftete in der Schweiz mit 4 Prozent aller Optikfachgeschäfte (Vorjahr: 4 Prozent) einen Absatzmarktanteil von 46 Prozent (Vorjahr: 46 Prozent) und einen Umsatzmarktanteil von 17 Prozent (Vorjahr: 16 Prozent). Der Absatz in Österreich mit unverändert 38 Niederlassungen (Vorjahr: 38 Niederlassungen) lag im Berichtsjahr bei 432.000 Brillen (Vorjahr: 437.000 Brillen). Der Umsatz im Segment stieg um 6,4 Prozent auf 88,2 Millionen € (Vorjahr: 82,9 Millionen €). Das Ergebnis vor Steuern stieg um 2,7 Millionen auf 17,0 Millionen €, nach 14,3 Millionen € im Vorjahr. Die Umsatzrendite vor Steuern stieg auf 19,3 Prozent (Vorjahr: 17,3 Prozent). Fielmann erzielte in Österreich mit 3 Prozent (Vorjahr: 3 Prozent) aller Optikfachgeschäfte einen Absatzmarktanteil von 32 Prozent (Vorjahr: 32 Prozent) und einen Umsatzmarktanteil von 23 Prozent (Vorjahr: 21 Prozent). In den EU-Ländern Italien, Polen, Slowenien, Niederlande, Luxemburg und Frankreich betreiben wir 93 Niederlassungen (Vorjahr: 55 Niederlassungen), die wir unter Hinzurechnung unserer kleineren 50 Standorte (Vorjahr: 46 Standorte) in Weißrussland und der Ukraine im Segment "Übrige" darstellen. Neben neun Neueröffnungen in Italien und einem Standort in Luxemburg stieg die Anzahl der Niederlassungen durch die Übernahme des slowenischen Marktführers Optiker Clarus. Unter dieser Marke wurden zum Stichtag 28 Standorte betrieben. Der Umsatz des Segments "Übrige" betrug insgesamt 55,9 Millionen € (Vorjahr: 45,1 Millionen €). Das Ergebnis vor Steuern liegt bei -7,9 Millionen € (Vorjahr: -5,1 Millionen €), dieses vor allem auf Grund von Anlaufkosten für neueröffnete Niederlassungen. FinanzlageFinanzmanagementDie Finanzlage des Fielmann-Konzerns ist unverändert solide. Die Ausschüttung der Fielmann Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im Juli 2019 stieg um 2,7 Prozent auf 159,6 Millionen € (Vorjahr: 155,4 Millionen €). Das Finanzvermögen (übrige langfristige Finanzanlagen, sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte, kurzfristige Finanzanlagen sowie Zahlungsmittel und Äquivalente) zum Bilanzstichtag belief sich auf 267,6 Millionen € (Vorjahr: 312,3 Millionen €), ein Rückgang um 44,7 Millionen €. Grund hierfür waren neben einer erhöhten Dividende, der deutliche Anstieg der Investitionen um 34,5 Millionen € auf 116,6 Millionen € (Vorjahr: 82,1 Millionen €) sowie der Aufbau der Vorräte um 16,4 Prozent auf 158,7 Millionen € (Vorjahr: 136,3 Millionen €). Gegenläufig wirkte sich der Aufbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 16,4 Millionen € auf das Finanzvermögen zum Stichtag aus. Der Finanzmittelfonds (Liquide Mittel und Anlagen mit bis zu drei Monaten Restlaufzeit zum Erwerbszeitpunkt) belief sich zum Ende des Berichtsjahres auf 130,7 Millionen € (Vorjahr: 138,6 Millionen €). Hinsichtlich weiterer Angaben, insbesondere aufgrund der veränderten Fristigkeit der Anlagen, verweisen wir auf Textziffer 25 im Konzernanhang. Die Anlagepolitik des Fielmann-Konzerns ist defensiv und auf die Erhaltung des Vermögens ausgerichtet. Anlagerichtlinien sehen Obergrenzen sowohl für einzelne Adressen als auch für Anlageklassen vor. Die Anlageentscheidungen erfolgen zentral. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich auf 0,6 Millionen € (Vorjahr: 0,7 Millionen €). Darüber hinaus bestehende kurzfristige Kreditlinien wurden lediglich für Avale in Anspruch genommen. Cashflow-Entwicklung und InvestitionenDer Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit steigt gegenüber dem Vorjahr um 56,4 Prozent auf 301,8 Millionen € nach 193,0 Millionen € in 2018. Wesentlicher Aspekt ist die erstmalige Anwendung des IFRS 16, diese wirkt sich mit 78,1 Millionen € für Abschreibungen auf Nutzungsrechte zzgl. 2,4 Millionen € für entsprechende Zinsaufwendungen positiv aus. Darüber hinaus wirkt sich der Saldo aus der Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der Zunahme der Vorräte mit rund 6,0 Millionen negativ aus. 5,7 Millionen € entfallen auf erhöhte Abschreibungen auf Sachanlagen. Die Einzahlungen aus dem Abgang von Wertpapieren sowie Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren wurden erstmals dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden entsprechend angepasst. Der Cashflow pro Aktie steigt dadurch auf 3,59 € (Vorjahr: 2,30 €). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -65,1 Millionen € (Vorjahr: -64,8 Millionen €). Das Investitionsvolumen lag im Berichtsjahr bei 116,6 Millionen € (Vorjahr: 82,1 Millionen €) und wurde vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Ausbau und der Modernisierung des Niederlassungsnetzes. Darüber hinaus waren verschiedene Digitalisierungsprojekte im Kontext der Vision 2025 wesentlich. In 2019 vernetzte Fielmann den Internetauftritt und die Niederlassungen weiter, erschafft neue digitale Services für seine Kunden. Am Produktions- und Logistikstandort Rathenow wurde darüber hinaus in neueste Technologie investiert sowie mit dem Bau einer weiteren zweigeschossigen Lager- und Produktionshalle begonnen. Fielmann gestaltet die augenoptische Branche in Europa zum Vorteil für die Kunden. Mit Optika Clarus beteiligte sich Fielmann mit 70 Prozent nicht nur am slowenischen Marktführer, sondern vor allem an einem strikt kundenorientierten Unternehmen. Diese Investition stellt einen konsequenten Schritt in unserer Internationalisierungsstrategie dar. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf -244,6 Millionen € (Vorjahr: -161,6 Millionen €). Hierbei wirkt sich neben der ausgezahlten Dividende die Erstanwendung des IFRS 16 aus. VermögenslageVermögens- und KapitalstrukturDas Gesamtvermögen des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 44,6 Prozent auf 1.366,6 Millionen € (Vorjahr: 944,8 Millionen €). Die immateriellen Vermögenswerte stiegen um 87,5 Prozent auf 63,7 Millionen € (Vorjahr: 34,0 Millionen €). Der erhebliche Anstieg steht im Zusammenhang mit verschiedenen Digitalisierungsprojekten im Kontext der Vision 2025. In 2019 vernetzte Fielmann den Internetauftritt und die Niederlassungen weiter, erschafft neue digitale Services für seine Kunden. Neben Standardsoftware standen erworbene Lizenzen im Zusammenhang mit Cloud Services. Die Zugänge bei Markenrechten und Kundenstamm in Höhe von 9,5 Millionen € (Vorjahr: 0,0 Millionen €) sind auf den Erwerb von Optikfachgeschäften zurückzuführen. Bei den Firmenwerten ist ein Anstieg von 7,1 Millionen € auf 54,6 Millionen € zu verzeichnen, der im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Übernahme eines strategischen Vertriebspartners in Zentraleuropa steht. Die Sachanlagen im Konzern wurden mit 289,0 Millionen € ausgewiesen (Vorjahr: 262,3 Millionen €). Die vorgenommenen Investitionen, unter anderem in neue Niederlassungen, in den Ausbau von Hörakustikstudios, den Umbau bestehender Filialen und in die Verbesserung der Logistik in Rathenow, übertrafen mit 36,2 Prozent die Abschreibungen, so dass das Sachanlagevermögen auf Jahressicht um 26,7 Millionen € stieg (Vorjahr: 22,5 Millionen €). Das Sachanlagevermögen ist zu 250,0 Prozent durch Eigenkapital gedeckt (Vorjahr: 209,6 Prozent). Der Anteil in Prozent am Gesamtvermögen des Konzerns fällt auf 21,1 (Vorjahr: 27,8 Prozent). Die Reduzierung ist Folge der Erstanwendung des IFRS 16. Fielmann gilt demnach als Leasingnehmer auf Grund der Anmietung von Ladengeschäften sowie im geringen Umfang durch das Leasen von Geschäfts-PKW. Diese Mietrechte werden nunmehr unter der Position Nutzungsrechte in Höhe von 370,6 Millionen € ausgewiesen (Vorjahr: 0,0 Millionen €). Der Rückgang der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 32,6 Millionen € steht im Zusammenhang mit der Investition freier liquider Mittel in Kapitalanlagen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr zum Zeitpunkt des Erwerbs. In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung der kurzfristigen Finanzanlagen sowie der Zahlungsmittel und Äquivalente zu sehen. Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 529,3 Millionen € (Vorjahr: 506,0 Millionen €). Die Vorräte stiegen um 16,4 Prozent auf 158,7 Millionen € (Vorjahr: 136,3 Millionen €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbezogen lediglich um 0,3 Millionen € auf 38,9 Millionen € (Vorjahr: 38,6 Millionen €), sind aber aufgrund des Geschäftsmodells als nicht wesentlich zu betrachten. Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehende Eigenkapital im Konzern wuchs mit 1,9 Prozent bzw. um 13,6 Millionen € und beträgt 722,6 Millionen € (Vorjahr: 708,0 Millionen €). Die solide Finanzierung der Fielmann-Gruppe zeigte sich in der hohen Eigenkapitalquote von 53,2 Prozent (Vorjahr: 75,1 Prozent). Die Veränderung der Quote ist ebenfalls auf die Erstanwendung des IFRS 16 zurückzuführen, da zukünftige Zahlungsverpflichtungen im Rahmen von Mieten und bei PKW-Leasing zu passivieren sind. Die Rückstellungen betrugen 77,3 Millionen € (Vorjahr: 74,3 Millionen €). Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit leistungsbezogenen Vergütungen von Mitarbeitern. Während die kurzfristigen Rückstellungen um 4,3 Prozent bzw. 2,1 Millionen € sanken, stiegen die langfristigen Rückstellungen um 5,2 Millionen €, bzw. 20,2 Prozent. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen in der Stichtagsbetrachtung um 29,1 Prozent auf 72,7 Millionen € (Vorjahr: 56,3 Millionen €). Wesentliche Änderungen in den Zahlungsbedingungen sind nicht erfolgt. Gesamtaussage des Vorstands zur wirtschaftlichen LageDer Vorstand beurteilt die langfristige Geschäftsentwicklung zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts unverändert positiv. Aus heutiger Sicht geht der Vorstand davon aus, dass Fielmann bei angemessenem Ergebnis weitere Absatz- und Umsatzmarktanteile, insbesondere in den Expansionsgebieten gewinnen wird. MitarbeiterFielmann ist größter Arbeitgeber der augenoptischen Branche in Zentraleuropa. Im Konzern waren im Berichtsjahr durchschnittlich 19.800 (Vorjahr: 18.881) Mitarbeiter beschäftigt. Der Personalaufwand betrug 633,1 Millionen € (Vorjahr: 591,3 Millionen €), die Personalaufwandsquote in Bezug zur Konzerngesamtleistung lag bei unverändert 41,5 Prozent (Vorjahr: 41,5 Prozent). Grundlage unseres Erfolges sind qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fielmann ist ein modernes Unternehmen. Unser Frauenanteil beträgt in Deutschland über 70 Prozent. Unsere Frauenquote in den ersten drei Ebenen unterhalb des Vorstandes liegt bei über 30 Prozent (Vorjahr: über 30 Prozent). Der Anteil gut ausgebildeter Frauen mit Berufserfahrung wird weiter zunehmen. Mit flexibler Arbeitszeitregelung schaffen wir ein familienfreundliches Umfeld. Über 29 Prozent der Mitarbeiter des Konzerns waren in Teilzeit beschäftigt (Vorjahr: über 29 Prozent). Fielmann berücksichtigt damit vielfach den Wunsch nach individueller Arbeitszeitgestaltung. Die demographische Entwicklung in Deutschland, der Schweiz und Österreich führt dazu, dass Fielmann sich frühzeitig um weitere Mitarbeiter bemüht und die Qualifizierung in einer Vielzahl von Programmen sicherstellt. Dabei bietet der Konzern ein weites Spektrum an verschiedenen Karrieremöglichkeiten, verbunden mit einer attraktiven Entlohnung und finanziellen Entwicklungsperspektiven. Beides trat in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus. Strikte Kundenorientierung führte uns an die Spitze. Unsere Philosophie spiegelt sich auch in der Vergütung unserer Mitarbeiter wider. Ein wesentlicher Teil der Tantieme unserer Niederlassungsleiter sowie des Vorstandes ist abhängig von der Zufriedenheit unserer Kunden. Zudem bietet Fielmann seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, sich am Unternehmen zu beteiligen. Mehr als 85 Prozent (Vorjahr: 85 Prozent) unserer Mitarbeiter halten Fielmann-Aktien, beziehen neben ihren Gehältern zusätzlich Dividenden. Das motiviert. Den Vorteil haben unsere Kunden. Fielmann-Aus- und WeiterbildungAlle Fielmann-Niederlassungen im In- und Ausland werden von Augenoptikermeistern bzw. Optometristen geführt. Ihnen zur Seite stehen freundliche, kompetente Mitarbeiter, überwiegend Augenoptikergesellen. Fielmann ist größter Ausbilder der augenoptischen Branche, beschäftigte zum Jahresende 4.268 Auszubildende (Vorjahr: 3.853). Wer bei Fielmann lernt, ist auf allen Ebenen der Augenoptik zu Hause: im Handwerk und in der Industrie. Fielmann ist der einzige Ausbilder der Branche, der seine Auszubildenden nicht nur in das Augenoptikerhandwerk einführt, sondern auch die eigenen Designstudios, die Fassungsproduktion und die eigene Oberflächenschleiferei in den internen Lehrplan einbeziehen kann. Bezogen auf die Länder entfallen auf das Segment Deutschland 3.885 Auszubildende (Vorjahr: 3.464). In der Schweiz beschäftigt Fielmann 197 (Vorjahr: 202) und in Österreich 171 (Vorjahr: 176) Auszubildende. Den hohen Standard unserer Ausbildung belegen bundesweite Auszeichnungen. In den vergangenen neun Jahren stellte Fielmann beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks alle Bundessieger. Auf Schloss Plön bildet Fielmann den Nachwuchs für die neue Generation des augenoptischen Fachgeschäftes aus. Fielmann qualifizierte 2019 wieder mehr als 7.000 Augenoptiker. Seit dem Jahr 2012 bietet Fielmann auf Schloss Plön neben der zentralen Aus- und Weiterbildung für die Augenoptik auch die Aus- und Weiterbildung für die Hörakustik an. Modernste Technik, sowohl in der Optik als auch in der Akustik, gepaart mit innovativen Lehrmethoden und -mitteln, unterstützt den hohen Standard der Aus- und Weiterbildung. Als feste Einrichtung für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis haben sich die Fielmann-Akademie-Kolloquien in Plön etabliert. Mehr als 6.100 Besucher nahmen seit 2007 an 48 Veranstaltungen teil und tauschten sich über aktuelle Entwicklungen in der Augenoptik aus. Nachdem Fielmann 2018 ein weiteres Aus- und Weiterbildungszentrum in Offenbach fertiggestellt hat, wurde 2019 eine zusätzliche Lehrwerkstatt in Erfurt eröffnet. Wir haben insgesamt 1,8 Millionen Euro in den Bau investiert. Mit der neuen Einrichtung können zusätzlich mehr als 500 Lehrgänge jährlich angeboten und insgesamt mehr als 5.000 Personen geschult werden. Plan-Ist-Vergleich 2019Die im Ausblick sowie in der zusammenfassenden Aussage zum Prognosebericht im Geschäftsbericht 2018 für das Jahr 2019 veröffentlichten Erwartungen an die geschäftliche Entwicklung des Konzerns haben sich bestätigt. Fielmann hat im Geschäftsjahr das Vertriebsnetz um 40 Standorte erweitert (Plan 2019: mehr als 15 neue Niederlassungen) und mit Optika Clarus den 14. europäischen Markt für sich erschlossen. Insgesamt betreibt die Fielmann-Gruppe zum Stichtag damit 776 Optikfachgeschäfte (Vorjahr: 736 Standorte). Von den Neueröffnungen entfallen neun Niederlassungen auf Italien sowie ein Geschäft in Luxemburg. In Deutschland wuchs das Vertriebsnetz um weitere zwei Standorte. In Slowenien werden zum Stichtag 28 Standorte unter dem Namen Optika Clarus betrieben. An 41 Standorten fanden 2019 Umzüge und Umbauten statt (Plan 2019: mehr als 40 Umzüge und Umbauten). In Ausbau, Modernisierung und Erhalt des Niederlassungsnetzes, in Produktion, Infrastruktur und Expansion wurden 2019 insgesamt 116,6 Millionen € investiert (Plan 2019: um 120 Millionen €). In Deutschland beliefen sich die Investitionen auf 84,8 Millionen € (Plan 2019: 98 Millionen €), in Italien auf 7,7 Millionen € (Plan 2019: 7 Millionen €), in der Schweiz auf 2,1 Millionen € (Plan 2019: 8 Millionen €), in Osterreich auf 1,7 Millionen € (Plan 2019: 5 Millionen €) und in Polen auf 1,0 Millionen € (Plan 2019: 1 Millionen €). Die Investition in Optika Clarus ist unter dem Segment "Übrige" ausgewiesen. Wir haben 63,8 Millionen € für die Renovierung bestehender Geschäfte und Neueröffnungen aufgewendet (Plan 2019: 55 Millionen €). In die Kapazitätsausweitung unserer Produktion investierten wir rund 6,1 Millionen € (Plan 2019: 6 Millionen €), in die Konzerninfrastruktur und Vertriebswege weitere 46,7 Millionen € (Plan 2019: 59 Millionen €). Fielmann investierte im vergangenen Jahr mehr als 20 Millionen € in die Aus- und Weiterbildung (Plan 2019: um 20 Millionen €). Die für das Geschäftsjahr 2019 erwarteten Marktanteilsgewinne wurden insbesondere regional und hier vor allem in unseren Expansionsgebieten im Ausland erzielt. Der Absatz stieg im Geschäftsjahr 2019 um 1,5 Prozent (Plan 2019: leichter Anstieg beim Absatz bezogen auf das Vorjahr), der Konzernumsatz um 6,5 Prozent (Plan 2019: Umsatzausweitung leicht über dem Vorjahr sowie über dem Durchschnitt der Vorjahre. 2014 bis 2018: 4,1 Prozent). Das Ergebnis vor Steuern beträgt 253,8 Millionen € und liegt damit 1,2 Prozent über dem des Vorjahres (Plan 2019: ein Ergebnis vor Steuern auf Vorjahresniveau). Die Kundenzufriedenheit beläuft sich auf 91,1 Prozent (Plan 2019: Kundenzufriedenheit von über 90 Prozent auf bestehendem Niveau halten). Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bestehenden und in den nächsten Wochen noch zu erwartenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden zu einer derzeit nicht einschätzbaren negativen Auswirkung auf Absatz, Umsatz und Gewinn führen, die auch Einfluss auf die Liquidität haben wird. Zur Stärkung der finanziellen Ressourcen und Sicherung der Unabhängigkeit schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten und damit Liquidität in Höhe von 163,8 Millionen Euro dem Unternehmen zu sichern (Plan 2019: Die Aktionäre werden wieder über eine angemessene Dividende an der Unternehmensentwicklung partizipieren, dieses bei einer für den Einzelhandel hohen Umsatz- und Eigenkapitalrentabilität). Die Umsatzrentabilität vor Steuern beläuft sich auf 16,7 Prozent, die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern und anderen Gesellschaftern zustehende Ergebnisse auf 31,7 Prozent. VergütungsberichtDie Laufzeit von Vorstandsverträgen beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Vorstandes bestehen aus fixen und variablen, ergebnisabhängigen Bestandteilen. Einem zum 30. Juni 2017 ausgeschiedenen Vorstandsmitglied wurde eine Pensionszusage in Höhe von 40 Prozent des letzten Brutto-Festgehaltes gewährt. Den fixen Bezügen wurden der individuelle geldwerte Vorteil aus den zur privaten Nutzung überlassenen Dienstfahrzeugen und die auf die Vorstände entfallende Prämie einer Gruppenunfallversicherung anteilig zugerechnet. Das Tantiemesystem, das für alle Vorstände gilt, stellt sich wie folgt dar: Die strikte Kundenorientierung der Fielmann-Gruppe als Kern ihrer Unternehmensphilosophie spiegelt sich bei den Vorstandsverträgen in der variablen Vorstandsvergütung wider. Die Tantieme ist zweigeteilt. Die Tantieme I richtet sich nach dem Jahresergebnis. Die Tantieme II dient der Förderung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Sie berechnet sich auch nach der Kundenzufriedenheit. Für die Tantieme I wird der Tantiemeprozentsatz, der für die einzelnen Vorstandsmitglieder vereinbart worden ist, mit 70 Prozent des um die Vorstandstantieme bereinigten Jahresüberschusses des Fielmann-Konzerns multipliziert. Für die Tantieme II wird der individuelle Tantiemeprozentsatz zunächst mit 30 Prozent des um die Vorstandstantieme bereinigten Jahresüberschusses in der dreijährigen Tantiemeperiode des Fielmann-Konzerns berechnet. Der sich hiernach ergebende Betrag wird anschließend über ein Zielsystem bewertet und kann im Endergebnis zwischen 0 Prozent und maximal dem doppelten Betrag der Ausgangsgröße -das heißt 60 Prozent -liegen. Damit erlangt der Faktor der Kundenzufriedenheit eine maßgebliche Bedeutung für die Bemessung der Tantieme. In den Dienstverträgen wurde zugleich die Höchstgrenze der gesamten variablen Vergütung eines Vorstands in Prozent der fixen Vergütung festgelegt. Die Höchstgrenze der variablen Vergütung für den Vorstandsvorsitzenden Marc Fielmann beläuft sich auf 190 Prozent der Festvergütung. Bei den Herren Dr. Körber und Zeiss beträgt die Höchstgrenze jeweils 175 Prozent der festen Vergütung. Für den zum 30. Juni 2019 ausgeschiedenen Herrn Dr. Thies belief sich die Höchstgrenze ebenfalls auf 175 Prozent der Festvergütung. Bei Herrn Ferley beträgt die Höchstgrenze 150 Prozent. Sämtliche Ansprüche des Herrn Dr. Thies sind im Geschäftsjahr 2019 abgegolten worden. Bei dem Vertrag von Herrn Günther Fielmann wurden die Jahresbezüge ab dem 1. Februar 2019 auf einen Euro herabgesetzt. Zum 21. November ist Herr Günther Fielmann aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden. Die auf das Geschäftsjahr und das Vorjahr entfallenden Beträge sind individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss unter Textziffer (30) gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex dargestellt. Angaben entsprechend § 315 Absatz 4 HGB sowie AktionärsstrukturZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der Fielmann Aktiengesellschaft beträgt 84 Millionen € und ist eingeteilt in 84 Millionen Stammaktien (auf den Inhaber lautende Stückaktien), jeweils ohne Nennwert. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung der Fielmann Aktiengesellschaft eine Stimme (§ 14 Abs. 6 der Satzung). Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenDurch Vereinbarung vom 4. April 2013 sind Herr Marc Fielmann und Frau Sophie Luise Fielmann einer am 3. April 2013 zwischen Herrn Günther Fielmann und der KORVA SE, Berlin, geschlossenen Poolvereinbarung beigetreten (Poolvertrag). Insgesamt umfasst der Poolvertrag 60.180.844 Aktien der Fielmann Aktiengesellschaft (poolgebundene Aktien). Nach dem Poolvertrag bedarf eine Übertragung von poolgebundenen Aktien an Dritte der Zustimmung aller übrigen Poolmitglieder. Zudem muss jedes Poolmitglied, das seine poolgebundenen Aktien veräußern möchte, diese Aktien zuvor den übrigen Poolmitgliedern zum Kauf anbieten (Vorerwerbsrecht). Nach dem Poolvertrag sind die Stimmrechte aus den poolgebundenen Aktien in der Hauptversammlung der Fielmann Aktiengesellschaft jeweils gemäß den Beschlüssen der Poolmitglieder in der Poolversammlung auszuüben, und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Sinn das jeweilige Poolmitglied in der Poolversammlung abgestimmt hat. Das Stimmrecht der Poolmitglieder in der Poolversammlung richtet sich nach ihrem Stimmrecht in der Hauptversammlung der Fielmann Aktiengesellschaft. Jede poolgebundene Aktie gewährt eine Stimme. Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitenZum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Fielmann Aktiengesellschaft, die die Schwelle von 10 Prozent überschritten haben: Herr Günther Fielmann, Lütjensee (direkt und indirekt beteiligt), Herr Marc Fielmann, Hamburg (direkt und indirekt beteiligt), Frau Sophie Luise Fielmann, Hamburg (direkt und indirekt beteiligt), KORVA SE, Berlin (direkt und indirekt beteiligt), fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co., Hamburg (indirekt beteiligt), Fielmann Familienstiftung, Hamburg (indirekt beteiligt). Der Streubesitz beträgt 28,36 Prozent. Weitere Informationen können den Angaben zu den Stimmrechtsmitteilungen im Anhang des Jahresabschlusses 2019 der Fielmann Aktiengesellschaft entnommen werden. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrolle nicht unmittelbar ausübenEine solche Konstellation besteht bei der Gesellschaft nicht. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der SatzungDie gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind geregelt in § 84 AktG. Die Satzung der Fielmann Aktiengesellschaft sieht unter § 7 Abs. 1 folgende Regelung zur Zusammensetzung des Vorstands vor: "(1) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens drei Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und die Person des Vorstandsvorsitzenden sowie gegebenenfalls seines Stellvertreters." Die gesetzlichen Bestimmungen über die Änderung der Satzung sind geregelt in § 119 AktG in Verbindung mit § 179 AktG. Die Satzung der Fielmann Aktiengesellschaft sieht unter § 14 Abs. 4 folgende Regelung zu Satzungsänderungen vor: "(4) Zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung ist -soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen -die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich und genügend." Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 5.000.000,00 € durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden:
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016 festzulegen. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenEntsprechende wesentliche Vereinbarungen sind nicht vorhanden. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sindEntsprechende Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern bestehen nicht. Angaben entsprechend §§ 289b ff., 315b ff. HGB zur nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht)Die Fielmann Aktiengesellschaft veröffentlicht ihre Aktivitäten im Bereich Corporate Social Responsibility (CSR) für das Geschäftsjahr 2019 auf der Internetseite unter www.fielmann.com. Der Bericht wurde entlang des GRI Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt. Diese Vorgehensweise entspricht den Bestimmungen der §§ 289b ff., 315b ff. HGB und stellt die nicht-finanzielle Erklärung der Fielmann Aktiengesellschaft nach § 289b Abs. 3 HGB und des Fielmann-Konzerns nach § 315b Abs. 3 HGB dar. Konzernerklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Sie ist im Internet unter www.fielmann.com abzurufen. Angaben entsprechend § 160 Abs. 1 Nummer 2 AktGIm Anhang des Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft befinden sich Angaben über den Bestand an eigenen Aktien sowie dessen Entwicklung im Geschäftsjahr 2019. AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der Fielmann Aktiengesellschaft hat gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, in dem die Beziehungen der Gesellschaft zu Herrn Günther Fielmann (Vorstandsvorsitzender der Fielmann Aktiengesellschaft) sowie zu anderen ihm verbundenen Unternehmen und den zum Fielmann-Konzern gehörenden Unternehmen erfasst wurden. Der Vorstand hat in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung abgegeben: "Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass unsere Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Geschäftsjahr 2019 nicht vor." RisikomanagementsystemDurch ein umfassendes Chancen - und Risikomanagement kann Fielmann Chancen frühzeitig erkennen und nutzen, ohne mögliche Risiken außer Acht zu lassen. Ziele des Risikomanagementsystems des Fielmann-Konzerns sind die rechtzeitige Identifizierung und Steuerung von Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Fielmann-Konzerns haben könnten. Es soll sichergestellt werden, dass der Vorstand über die Risikosituation informiert ist, damit er bei Bedarf rechtzeitig angemessene Maßnahmen einleiten kann. Basis ist ein detailliertes Berichtswesen, das alle Planungs- und Steuerungssysteme beinhaltet. Anhand zuvor identifizierter und definierter Schwellenwerte wird regelmäßig analysiert, ob Risikokonzentrationen im Konzern oder bei der Fielmann Aktiengesellschaft bestehen. Die Überwachung ist in tägliche Arbeitsabläufe integriert, die monatliche und die jährliche Berichterstattung komplettieren das Frühwarnsystem. Mögliche Risiken werden identifiziert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die wirtschaftliche Lage der Fielmann Aktiengesellschaft bzw. des Konzerns bewertet. Eine standardisierte Vorgehensweise zur Handhabung etwaiger auftretender Risiken sowie die erwartete Entwicklung des Risikos innerhalb der nächsten 12 Monate werden ebenfalls erfasst. Neben dem monatlichen und jährlichen Berichtswesen besteht zusätzlich eine Pflicht zur Ad-hoc-Berichterstattung. Das Ergebnis der Beurteilung wird auf Formblättern anhand eines Ampelsystems für die Risikoausprägung dokumentiert. Dabei werden folgende Risikoklassifizierungen unterschieden:
Der Prozess der Risikoerfassung, -bewertung und -beurteilung erfolgt dezentral durch die einzelnen Bereiche. Der Risikobeauftragte koordiniert die Risikoerfassung, -bewertung sowie -beurteilung und leitet die Risikoberichte der einzelnen Bereiche an den Vorstand weiter. Damit wird eine Vielzahl einzelner Risiken abgedeckt, die wiederum in den folgenden Kategorien zusammengefasst sind:
Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken und deren Auswirkungen sind hierbei berücksichtigt, ebenso deren Handhabung. Letztere wird unterteilt nach selbsttragend, Verminderung, Überwälzung oder Vermeidung. Die erwartete Entwicklung des Risikos in den kommenden 12 Monaten wird darüber hinaus anhand eines Pfeilsystems dokumentiert. Die Wirksamkeit des Informationssystems wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht und im Rahmen der Prüfung beurteilt. Für den Fielmann-Konzern sowie für die Fielmann Aktiengesellschaft bestehen im Folgenden aufgeführte Risiken. Darüber hinaus bestehende allgemeine Risiken werden nicht explizit erfasst, da sie sich naturgemäß nicht vermeiden lassen. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungDie nachfolgenden Informationen über Risiken der künftigen Entwicklung beziehen sich auf die in das Risikomanagement von Fielmann eingebundenen Risiken. Zur Verbesserung der Information wird die nach IFRS 7 für den Konzernabschluss gebotene Berichterstattung über Kreditrisiken, Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Marktrisiken und Liquiditätsrisiken in den Lagebericht unter " Finanzwirtschaftliche Risiken" eingebunden. Die Ausführungen über die Chancen der künftigen Entwicklung betreffen im Wesentlichen operative Bereiche. Branchen- und andere externe Risiken (Umfeldrisiken)Konjunkturelle Schwankungen im internationalen Marktumfeld und eine zunehmende Wettbewerbsintensität stellen grundsätzliche Risiken dar. Daraus resultierende Preis- und Absatzrisiken sind gegeben. Eine ständige, zentral und dezentral durchgeführte Wettbewerbsbeobachtung lässt frühzeitig Entwicklungen erkennen. Die Wettbewerbsbeobachtung schließt auch die Entwicklung relevanter Technologien sowie das Angebot von Versandhändlern ein. Über manuelle und automatisierte Verfahren wird das Angebot von Online-Anbietern im augenoptischen Bereich laufend beobachtet und analysiert. Der Vorstand und weitere Entscheidungsträger werden zeitnah über Marktbewegungen informiert. Risiken werden so rechtzeitig identifiziert und Maßnahmen kurzfristig ergriffen. Das Konsumverhalten wird zunehmend durch digitale Technologien geprägt. Auch Brillen und Kontaktlinsen werden im Versandhandel angeboten. Zur Fertigung einer Brille sind eine Sehstärkenbestimmung, eine Brillenglaszentrierung und eine Anpassung notwendig. Fielmann vertreibt Korrektionsbrillen heute nicht per Internet. Ungenaue Daten rufen prismatische Nebenwirkungen hervor. Diese können zu Ermüdung, Unwohlsein, Kopfschmerzen bis hin zu Doppelbildern führen. Beim aktuellen Stand der Technologie ist die Brille aus dem Internet ein Zufallsprodukt. Der reine Onlinehandel ist in unserer Branche ein Auslaufmodell. Praktisch alle Versender suchen inzwischen stationäre Partner oder eröffnen eigene Geschäfte. Die Zukunft liegt im Omnichannel. Der Kunde unterscheidet nicht zwischen online und offline. Unser Ziel ist die "Omnichannel-Innovation", die aus der Verbindung von persönlicher Beratung und digitalen Services entsteht. Unsere Kontaktlinsen-Kunden bedienen wir bereits seit 2016 mit einem Omnichannel-Geschäftsmodell, das dem Wettbewerb deutlich überlegen ist. Derzeit arbeiten wir am Online-Brillenkauf in Fielmann-Qualität. Dafür notwendig sind innovative Technologien wie die verlässliche 3D-Anprobe, die millimetergenaue 3D-Anpassung sowie der Online-Sehtest. Die Fielmann-Ventures entwickelt diese Schlüsseltechnologien selbstständig und in Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen sowie innovativen Start-Ups. Die Beteiligung an dem französischen Technologieunternehmen Fitting-Box im November 2018 war ein wesentlicher Schritt. Fitting-Box ist mit 13 Patenten weltweit führend im Bereich der 3D-Anprobe von Brillen und Sonnenbrillen. Das Risiko wird daher unverändert als gering (grün bis grün-gelb) eingestuft. Segmentspezifische Risiken (Umfeldrisiken)Die Segmentberichterstattung im Konzernabschluss nach IFRS erfolgt nach regionalen Absatzmärkten, von denen im Umsatz lediglich die "Schweiz" und das Segment "Übrige" von Währungsschwankungen betroffen sein können. Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter dem Punkt "Währungsrisiken". Gesetzliche Änderungen im Gesundheitswesen stellen kaum Risiken dar. Im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 wurde den gesetzlich Versicherten in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen der Anspruch auf die Korrektionsgläser entzogen. Neben Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre haben volljährige Versicherte dann einen Leistungsanspruch, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht. Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wurde ab dem Frühjahr 2017 erweitert. Versicherte, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, haben einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrages bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises. Im September 2019 trat die neue Hilfsmittelrichtlinie-Sehhilfen in Kraft. Diese ermöglicht es Augenoptikern, hochgradig fehlsichtige Personen, die gesetzlich versichert sind, ohne Mitwirkung eines Augenarztes mit Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe zu Lasten der Krankenkassen zu versorgen. Die seit Jahren praktizierte Folgeversorgung über Berechtigungsschein mit Sehhilfen (Korrektionsgläsern, Kontaktlinsen, etc.) ist somit wieder explizit in der Hilfsmittelrichtlinie enthalten. Seit der Anhebung der Festbeträge für die Hörsystemversorgung in Deutschland zum 1. November 2013 auf 785 € je Hörsystem haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Hörsystemversorgung, die nach dem aktuellen Stand der Medizintechnik eine bestmögliche Angleichung an das Gehör eines Normalhörenden gewährleistet. Durch Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen sind Hörakustiker verpflichtet, dieses Versorgungsziel bereits für den Kunden zum Nulltarif und mit Nachlässen gegenüber den Krankenkassen sicherzustellen. Für Fielmann die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen. Zum 1. Dezember 2018 trat ein Vertrag des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) in Kraft, der den sogenannten "verkürzten Versorgungsweg" betrifft. Der Hörakustiker steht hierbei für den Patienten in der Regel nicht persönlich zur Verfügung. Der HNO-Arzt schaltet ihn nur elektronisch in der Praxis dazu. Eine unmittelbare Anpassung durch den Hörakustiker ist damit nicht gewährleistet. Beim "verkürzten Versorgungsweg" erhält der Patient das Hörgerät vom HNO-Arzt in Kooperation mit einem Versandhändler, der auch Hörakustiker ist, direkt in der Arztpraxis. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen. Die Umfeldrisiken werden daher unverändert als niedrig (grün) bewertet. Operative Risiken (Produktions- und Logistikrisiken)Die eigene Produktion von Brillenfassungen und Korrektionsgläsern sichert uns die Warenflusskontrolle von der Prüfung der Rohmaterialien bis hin zum Zusammenfügen der fertigen Brille. Ein nach DIN ISO 9001 eingerichtetes Qualitätsmanagement sorgt für eine standardisierte Organisation mit hochautomatisierten Herstellungs- und Prüfverfahren. Sie gewährleisten eine gleichbleibend hohe Qualität. Für den Eventualfall von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen sowie Unterbrechungen in der Lieferkette haben wir umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen:
Gegen nicht auszuschließende Schadensfälle ist das Unternehmen in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang versichert. Das Risiko aus dem Produktions- und Logistikbereich wird daher unverändert als niedrig (grün) bewertet. Risiken MaterialwirtschaftIn der Materialwirtschaft sind Risiken hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualität und Preis für die Warengruppen Glas, Fassung, Kontaktlinse und Hörgeräte als Kennzahlen aufgenommen worden. Im Bereich Brillenoptik wurden neben der Lieferfähigkeit und der Lagerreichweite speziell die Anzahl aktueller und neuer Modelle in die Betrachtung mit einbezogen. Die Risiken im Bereich der Materialwirtschaft werden daher unverändert als niedrig (grün) bewertet. Konzernleistungs- und KostenrisikenFielmann deckt die ganze Wertschöpfungskette der Brille ab, ist Designer, Hersteller, Großhändler und Augenoptiker. Unsere Einkaufsstärke sowie unsere weltweiten Geschäftsbeziehungen erlauben uns, mögliche Lieferengpässe kurzfristig auszugleichen und auf Entwicklungen der Einkaufspreise flexibel zu reagieren. Das Risiko wird unverändert als gering (grün) eingestuft. Finanzwirtschaftliche RisikenWährungs- und Zinsschwankungen können signifikante Gewinn- und Cashflow-Risiken für den Fielmann-Konzern zur Folge haben. Fielmann hat die Risiken so weit wie möglich zentralisiert und steuert diese vorausschauend. Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für den Konzern Zins- und Währungsrisiken. Die wesentlichen Einkaufskontrakte lauten in Euro. Fielmann finanziert sich größtenteils über Eigenkapital (Eigenkapitalquote 53,2 Prozent; Vorjahr: 75,1 Prozent). Die Abhängigkeit von Zinsentwicklungen ist somit für das operative Geschäft gering. Zinssatzänderungen haben ferner eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Ausweises von Rückstellungen sowie langfristigen Verbindlichkeiten und damit auf das Finanzergebnis. Ebenso wirken sich Zinsänderungen auf die vorhandene Liquidität und somit ebenfalls auf das Finanzergebnis aus. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus Kursänderungen bei Währungen und für Wertpapiere. Die Steuerung erfolgt über ein Anlagemanagement zur Überwachung von Kredit-, Liquiditäts- und Markt- beziehungsweise Zins- sowie Währungsrisiken im Rahmen kurz- und langfristiger Planungen. Die finanzwirtschaftlichen Risiken werden unverändert auf niedrigem Niveau eingestuft (grün). Kreditrisiken (Finanzen)Das Ausfallrisiko im Konzern besteht maximal in Höhe der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte. Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, verbunden mit niedrigen Zinsen im Euro-Raum, wirkte sich auch 2019 auf alle Wirtschaftsbereiche aus. Durch notleidende Banken gehen, ebenso wie durch hohe öffentliche und private Schulden in einigen Ländern des Euro-Raums, unvermindert hohe Risiken für die Gemeinschaftswährung aus. Der Hauptrefinanzierungszinssatz der EZB lag im Geschäftsjahr 2019 unverändert bei 0,0 Prozent. Das operative Zinsergebnis des Fielmann-Konzerns belief sich in diesem Umfeld auf 1,2 Millionen € (Vorjahr: 0,6 Millionen €). Die Anlageentscheidungen im Finanzbereich haben grundsätzlich die nachhaltige Sicherung der Kaufkraft als oberstes Ziel. Die Preissteigerungsrate beläuft sich für 2019 in Deutschland auf 1,4 Prozent (Vorjahr: 1,9 Prozent). Eine Anlagerichtlinie schreibt für alle Klassen von Finanzinstrumenten, die der Kapitalanlage dienen, Höchstgrenzen vor. Die Anlagemöglichkeiten sind im Wesentlichen auf den sogenannten Investment Grade beschränkt. Aufgrund der auch im Jahr 2019 weiterhin bestehenden großen Unsicherheit an den Finanzmärkten hat sich die Fielmann Aktiengesellschaft entschieden, insbesondere in Anlagen mit hoher Bonität zu investieren bzw. Liquidität auf Tagesgeldkonten oder auf Kontokorrentkonten zu belassen. Grundsätzlich wird vor jeder wesentlichen Anlageentscheidung die Bonität des Geschäftspartners geprüft und dokumentiert. Die Fixierung von Höchstgrenzen für Anlagen je Kontrahent begrenzt das Ausfallrisiko, ebenso wie der derzeitige Schwerpunkt des Anlagehorizonts mit Laufzeiten von durchschnittlich 6 Monaten (Vorjahr: Laufzeiten von durchschnittlich 8 Monaten). Titel ohne Rating werden einer internen Beurteilung unterworfen. Hierbei werden unter anderem ein bestehendes Rating des Emittenten oder das eines vergleichbaren Schuldners sowie die Ausstattung des Titels berücksichtigt. Anlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten bedürfen keines Ratings. Dieses gilt unter Berücksichtigung der definierten Freigrenzen der Anlagerichtlinie. Die Kreditrisiken werden daher unverändert als gering (grün) eingestuft. Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht keine Konzentration von Ausfallrisiken, da durch die Einzelhandelsaktivität eine Bündelung auf einzelne Schuldner nicht gegeben ist. Vor diesem Hintergrund wird das Ausfallrisiko als unverändert gering (grün) eingeschätzt. Liquiditätsrisiken (Finanzen)Die Finanzsteuerung erfolgt vor dem Hintergrund, dem Vorstand die nötige Flexibilität für unternehmerische Entscheidungen zu gewährleisten und für die fristgerechte Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen des Konzerns Sorge zu tragen. Die Fielmann Aktiengesellschaft steuert die Liquidität für alle Tochtergesellschaften des Konzerns zentral. Liquiditätsrisiken bestehen derzeit keine (grün). Darüber hinaus bietet die hohe Liquidität ausreichend Spielraum für die weitere Expansion. Zum 31. Dezember 2019 bestand Finanzvermögen im Konzern in Höhe von 267,6 Millionen € (Vorjahr: 312,2 Millionen €). Marktrisiken (Finanzen)Für den Fielmann-Konzern relevante Marktrisiken sind vor allem Zins- und Währungsrisiken. Anhand einer Sensitivitätsanalyse lassen sich vergangenheitsbezogen Auswirkungen verschiedener Entwicklungen aufzeigen. Zinsrisiken (Finanzen)Für die Sensitivitätsanalyse von Zinsrisiken gelten folgende Prämissen: Originäre Finanzinstrumente unterliegen nur dann Zinsrisiken, wenn sie zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Finanzinstrumente mit einer variablen Verzinsung unterliegen grundsätzlich Marktzinsrisiken, ebenso Liquidität auf Kontokorrentkonten. Das Zinsänderungsrisiko wird daher unverändert als gering (grün) eingestuft. Währungsrisiken (Finanzen)Infolge seiner internationalen Ausrichtung ist der Fielmann-Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken im Zusammenhang mit Zahlungsströmen außerhalb seiner funktionalen Währung ausgesetzt. Rund 85 Prozent der Zahlungsströme des Konzerns basieren auf dem Euro, etwa 12 Prozent auf dem Schweizer Franken (CHF), der Rest verteilt sich auf US-Dollar (USD), Polnische Zloty (PLN), Ukrainische Hrywnja (UAH), Japanische Yen (YEN) und Weißrussische Rubel (BYN) (Vorjahr: 85 Prozent EUR, 11 Prozent CHF). Für Zahlungsausgänge oder den regelmäßig zu erwartenden Cashflow in Fremdwährung werden zur Begrenzung der Währungsrisiken Devisentermingeschäfte mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten eingesetzt. Fielmann nutzt marktgängige Devisentermingeschäfte in den operativen Währungen CHF und USD. Die Absicherung erfolgt nicht zu spekulativen Zwecken, sondern dient ausschließlich der Absicherung von regelmäßigen Zahlungsströmen des Konzerns in Fremdwährungen. Als Basis für die Einschätzung der identifizierten Risiken dienen Simulationsrechnungen unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien. Die Marktbewertung eingesetzter Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich anhand vorhandener Marktinformationen. Fremdwährungsrisiken, die aus der Umrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der ausländischen Tochtergesellschaften in die Konzernberichtswährung resultieren, werden grundsätzlich nicht gesichert. Die Währungen PLN, UAH und BYN werden aufgrund der jeweiligen geringen Gesamtsumme bzw. der damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Kosten nicht abgesichert. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 bestanden keine Devisentermingeschäfte (Vorjahr: keine). Termingelder in der Währung USD wurden ebenfalls nicht gehalten (Vorjahr: keine), auch keine Absicherungen hinsichtlich des Schweizer Franken (Vorjahr: keine). Die Währungsrisiken für Fielmann werden nach wie vor als gering (grün) eingestuft. Risiken VertriebWesentliche Vertriebsrisiken sind die Kundenzufriedenheit und die Absatz-Entwicklung. Beide Kennzahlen stehen für die kundenorientierte Philosophie von Fielmann. Für die weitere Expansion sind die Anzahl der Neueröffnungen als auch die Anzahl der Umbauten/Umzüge berücksichtigt worden. Die Risiken im Bereich des Vertriebs werden daher als niedrig (grün) bewertet. Fachkräftebedarf (Personal)Die demografische Entwicklung in unserer Bevölkerung wird die Gesellschaft in den nächsten Jahren und Jahrzehnten tiefgreifend verändern. Während die Bevölkerungszahl insgesamt langfristig zurückgeht, steigt die Zahl älterer Menschen und deren Anteil. Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer, die gegenwärtig einen Großteil der Erwerbsbevölkerung stellen, scheiden zunehmend aus dem Arbeitsmarkt aus. Den Betrieben und der öffentlichen Verwaltung drohen Fachkräfteengpässe, die sich bereits jetzt in einigen Berufen, Branchen und Regionen deutlich abzeichnen. Im Jahr 2018 befanden sich rund 44,4 Millionen Menschen in der Altersgruppe von 20 bis unter 60 Jahren. Ihre Zahl wird nach Einschätzungen des Statistischen Bundesamts nach 2020 spürbar zurückgehen und 2030 etwa 39,6 Millionen betragen, ein Rückgang um 10,8 Prozent. Aufgrund des demographischen Wandels wird die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland von durchschnittlich 45,1 Millionen in 2019 auf circa 41,1 Millionen im Jahr 2030 sinken. 2060 werden dann etwa 38 Millionen Menschen im Erwerbsalter sein (-15 Prozent). Die Digitalisierung der Arbeitswelt verändert Berufe und erforderliche Qualifikationen. Um den Herausforderungen des demografischen und technologischen Wandels zu begegnen und um den Auswirkungen dieser Entwicklung auf das Unternehmen frühzeitig entgegenzuwirken, wirbt Fielmann in Schulen, auf Jobmessen und in von jungen Menschen präferierten Medien um die Fachkräfte der Zukunft. Pro Jahr bewerben sich etwa 15.000 junge Menschen um eine Lehre bei Fielmann. Mehr als 1.700 erhalten nach bestandenem Eignungstest einen Ausbildungsplatz. Als größter Ausbilder der augenoptischen Branche pflegt Fielmann die deutsche Handwerksausbildung. Sie wird bei Fielmann mit Präzision, Konsequenz und Gründlichkeit betrieben, auch im Ausland. Jahr für Jahr investiert Fielmann zweistellige Millionenbeträge in die Aus- und Weiterbildung, erhöhte die Anzahl der Ausbildungsplätze im Geschäftsjahr um 415 auf 4.268 (Vorjahr: 3.853 Auszubildende), eine Ausweitung um 10,8 Prozent. Unsere Ausbildung ist gut, bundesweite Auszeichnungen belegen das. Fielmann treibt die Expansion voran und sucht verstärkt qualifizierten Nachwuchs. Seit 2017 betreibt Fielmann eine Kampagne, um zusätzliche Auszubildende zu gewinnen. Die Internetseite www.optiker-werden.de gibt Einblick in den Arbeitsalltag beim Marktführer, begeistert junge Menschen für den Beruf des Augenoptikers. Aufgrund der positiven Resonanz in der Augenoptik werden ab dem Jahr 2019 Auszubildende in der Hörakustik unter www.akustiker-werden.de gezielt angesprochen. Fielmann investiert auch in innovative Konzepte der Weiterbildung. Mit einem berufsbegleitenden Meisterkurs wird auch örtlich, häufig familiär gebundenen Augenoptikern die Möglichkeit zur weiteren Qualifikation und die Chance zum beruflichen Aufstieg geboten. Die Risiken aus dem Bereich Personal werden aufgrund der aktuellen Lage und der entsprechenden Maßnahmen als gering (grün) eingestuft. IT-RisikenDie operative und strategische Steuerung des Konzerns ist eingebunden in eine komplexe Informationstechnologie. Die IT-Systeme werden regelmäßig gewartet und verschiedenen Sicherungsmaßnahmen unterzogen. Durch stetigen Dialog zwischen internen und externen IT-Spezialisten wird eine Aufrechterhaltung und Optimierung der Systeme gewährleistet. Die laufende Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Auditoren ermöglicht die Einbindung neuer Sicherheitsstandards. Daneben begegnet der Fielmann-Konzern den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust mit entsprechenden Maßnahmen. Technologische Neuerungen und Entwicklungen werden fortlaufend beobachtet, geprüft und bei Eignung eingesetzt. Daher werden die IT-Risiken insgesamt als gering (grün) eingestuft. DatenschutzDurch Digitalisierung steigt die Vernetzung und Komplexität der IT-Systemlandschaft. Der Umgang mit personenbezogenen Daten und der Schutz interner Informationen haben hierdurch deutlich an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand mit der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des damit einhergehenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Rechnung getragen und den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre sowie die transparente Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Die Governance überwacht neben der IT-Architektur die Geschäftsprozesse sowie die Informationssicherheit und den Datenschutz. Sie entwickelt die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz weiter, begleitet alle datenschutzrelevanten Projekte und leistet konkrete Unterstützung bei der Umsetzung interner Richtlinien und gesetzlich geregelter Vorgaben. So führte der Bereich 2018 ein projektbezogenes Datenschutz-Team ein, das die Implementierung und Weiterentwicklung der Datenschutzstandards verantwortet. Im Kundenservice ist darüber hinaus ein Prozess "Betroffenenrechte" mit eigens geschulten Mitarbeitern etabliert. Gegenüber dem Vorstand ist die Governance verantwortlich für die Dokumentation, Bewertung und Besicherung von sensiblen Daten. In dieser Funktion spielt die Governance eine zentrale Rolle in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Datenschutzsystems. Eine konsolidierte Bewertung der oben genannten Risiken ergibt gemäß der Vorgaben des Risikoberichtswesens eine mäßige (gelb) Einstufung. Auswirkungen des Coronaviruses (Covid-19)Die Coronavirus-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und das Geschäftsleben in Europa, zieht in vielen Ländern weitreichende staatliche Schutzmaßnahmen nach sich. Diese Maßnahmen werden negative Auswirkungen auf unseren Absatz, Umsatz und unser Ergebnis haben. In allen unseren Märkten mussten Fielmann-Niederlassungen auf Grund staatlicher Verfügungen schließen oder haben Ihre Dienstleistungen zum Schutze der Kunden und Mitarbeiter deutlich eingeschränkt. Die Schließung aller Fielmann-Niederlassungen bedeutet pro Tag einen Umsatzverlust von etwa 5 Millionen €. Wie lange und umfassend unsere Niederlassungen geschlossen bleiben oder im Notfallbetrieb laufen, ist aktuell nicht absehbar. Auf Basis der finanziellen Ausstattung des Fielmann-Konzerns sowie der eingeleiteten Maßnahmen für kurzfristige Kosteneinsparungen, die durch die Beantragung von staatlichen Fördermitteln unterstützt werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt keine Bestandsgefährdung absehbar. Das Risiko durch das Coronavirus wird mit sehr hoch bewertet. ChancenImmer mehr Kinder und Jugendliche brauchen Experten zufolge eine Brille oder Kontaktlinsen. Schon heute sind mehr junge Leute betroffen als noch vor wenigen Jahrzehnten. Häufiges Nahsehen, etwa beim Lesen oder Arbeiten am Computer, und Mangel an Tageslicht gehören Studien zufolge zu den Ursachen für ein zu starkes Längenwachstum des Augapfels vor allem zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr. Das mediale Konsumverhalten verändert sich zunehmend zugunsten mobiler Endgeräte. Der ständige Blick in die Nähe -aufs Handy, das Tablet oder den Laptop -ist für die Augen eine Belastung, der Fachbegriff dafür lautet "digitaler Sehstress". Er entsteht meist nach ein bis zwei Stunden vor einem Bildschirm oder wenn wir ständig zwischen verschiedenen Geräten wechseln. Weltweit schreitet die Myopisierung von Kindern und Jugendlichen voran. In Deutschland sind inzwischen gut zwei Drittel der jungen Menschen kurzsichtig. Etwa einer von zehn Grundschülern trägt bereits eine Brille. Ab dem 30. Lebensjahr nimmt die sogenannte Akkommodation, die Fähigkeit der Augen bzw. der Augenlinsen, sich auf unterschiedliche Entfernungen einzustellen und scharf zu sehen, ab. Gemäß einer Studie des Kuratoriums Gutes Sehen e. V. hat sich seit 1952 der Anteil der Brillenträger in der Altersklasse der 20- bis 29-Jährigen mehr als verdoppelt. In der Altersklasse der 30- bis 44-Jährigen stieg der Anteil der Brillenträger um mehr als 55 Prozent. In der zweiten Lebenshälfte sind nahezu alle Menschen auf eine Brille angewiesen. Normalsichtige benötigen eine Lesebrille, Fehlsichtige, die schon in jungen Jahren eine Brille tragen, benötigen im Alter eine Fern- und eine Nahbrille. Komfortabler sind Mehrstärkengläser, heute zunehmend in Form von Gleitsichtgläsern. Fielmann wächst mit Gleitsichtgläsern schneller als die Branche. Dies erklärt sich aus der Kundenstruktur. Fielmann-Kunden sind jünger als die Durchschnittskunden der traditionellen Wettbewerber. Sie bleiben uns über die Jahre treu. Ohne auch nur einen Neukunden zu gewinnen, wird sich der Gleitsichtanteil bei Fielmann daher in den nächsten Jahren um mehr als 50 Prozent erhöhen. Fielmann deckt die ganze Wertschöpfungskette der Brille ab, ist Designer, Hersteller, Großhändler und Augenoptiker. Fielmann kann Brillen zu niedrigeren Preisen abgeben als die Konkurrenz, weil wir direkt bei Herstellern in großen Mengen beziehen, von denen die großen Marken kaufen, und auch selber produzieren. Einkaufsvorteile geben wir an unsere Kunden weiter. Nur 45 Prozent aller Brillenträger tragen derzeit eine Sonnenbrille mit ihrer Stärke. Das Auge kann sich von Natur aus auf unterschiedliche Helligkeiten einstellen. Bei hoher Lichtintensität zieht sich die Pupille zusammen und reduziert so die einfallende Lichtmenge. Durch den Einsatz von getönten Gläsern wird ein Blenden im Auge verhindert, einer Reizung des Auges vorgebeugt. Fielmann verspricht sich weiteres Wachstum aus dem steigenden Anteil modischer Sonnenbrillen mit individueller Korrekturstärke. Neue Entwicklungen bei Kontaktlinsen, wie moderne und komfortable Tageslinsen, hergestellt aus verträglichen Werkstoffen, oder auch kundenindividuelle Produkte, führen zu zusätzlichem Wachstum. Große Chancen sehen wir in der intelligenten Verbindung digitaler Services und stationärer Kompetenz. Daher digitalisiert Fielmann die augenoptische Branche zum Vorteil für die Kunden, ohne Kompromisse bei der Qualität zu machen. Hierzu benötigen wir marktreife Technologien in drei Bereichen: eine verlässliche 3D-Anprobe, eine millimetergenaue 3D-Anpassung und einen Online-Sehtest. Die Fielmann Ventures entwickelt diese Schlüsseltechnologien selbstständig und in Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen sowie innovativen Start-Ups. In diesem Zusammenhang wurden bereits sechs Patentanmeldungen durch die Fielmann Ventures eingereicht. Unser Partner Fitting-Box ist weltweit führend im Bereich der 3D-Anprobe von Brillen und Sonnenbrillen. Mit der Investition in Fitting-Box vertieft Fielmann seine strategische Zusammenarbeit. Ziel ist der Online-Brillenkauf in Fielmann-Qualität. Fielmann bietet seinen Kunden seit 2019 den in der Kontaktlinse und in der Hörakustik bereits zuvor erfolgreich eingeführten Service der Online-Terminvereinbarung für den Sehtest und die Brillenberatung. Zukünftig werden wir unseren Internetauftritt und unsere Niederlassungen stärker vernetzen, neue digitale Services für unsere Kunden bereitstellen. Neben dem Umsatzwachstum im Optikbereich erwarten wir zusätzliche Impulse durch den weiteren Ausbau unserer Hörakustikstudios. Allein unsere Stammkunden in den Kerneinzugsgebieten benötigen mehr als 100.000 Hörsysteme pro Jahr. In Deutschland haben nach aktueller Einschätzung mehr als 5,4 Millionen Personen einen versorgungsnotwendigen Hörbedarf (Bundesinnung der Hörakustiker), aber nur 3,7 Millionen nutzen ein Hörsystem. Über immer kleinere, praktisch "unsichtbare" Hochleistungssysteme wird sich die Anzahl der Hörsystemnutzer in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Die Kombination des Angebots von Brille und Hörsystem ist für den Kunden vorteilhaft und erhöht die Bindung an unser Unternehmen. Fielmann verdichtet das Niederlassungsnetz in Deutschland, treibt die internationale Expansion voran. Die benachbarten Länder Europas, insbesondere Italien, aber auch Polen, bieten uns hohe Wachstums- und Ertragschancen. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDer Vorstand der Fielmann Aktiengesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts. Schulung und regelmäßiger Austausch, standardisierte Vorlagen sowie ein IT-gestütztes Informationssystem zu Bilanzierungsfragen und ein gruppenweit einheitliches Abrechnungssystem konkretisieren Abläufe und unterstützen eine ordnungsgemäße und zeitnahe Erstellung des Abschlusses. Die Warenflusskontrolle sowie -bewertung erfolgt über das bei Fielmann einheitliche Abrechnungssystem. Um die hohe Integration der eingesetzten SAP-Systeme und die Standardisierung vieler Prozesse zu nutzen, wurden die Abschlussarbeiten in den jeweiligen Fachbereichen zentralisiert. Bis auf sieben Gesellschaften werden alle Einzelabschlüsse in SAP erstellt und zentral im Konzern zusammengeführt (Vorjahr: vier Gesellschaften). Basis einer jeden Belegprüfung ist das für das Rechnungswesen auf Einzelabschluss- und Konzernebene installierte Kontrollsystem, das die Prozess- und Datenqualität überwacht. Zu diesem Kontrollsystem gehören unter anderem Informationsflussdarstellungen, ein Verfahren zur täglichen Kassenabrechnung, Prüf- und Checklisten sowie ein IT-System zur Überwachung aller Transaktionen für den Monats-, Jahres- und Konzernabschluss. Die Einhaltung der Regelungen unterliegt einer turnusmäßigen Überprüfung durch die Interne Revision. Die buchhalterischen Vorgaben eines zentralen Finanzinformationssystems gelten für Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften nach lokalen handelsrechtlichen Grundsätzen, wobei Besonderheiten für einzelne Einheiten vermerkt sind. Soweit einbezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards Einzelabschlüsse aufstellen, gelten die Bilanzierungsgrundsätze für die Handelsbilanz II, die zentral im Konzernrechnungswesen bearbeitet wird. Die Bilanzierungsgrundsätze werden auch auf Zwischenabschlüsse angewendet und dienen sowohl einer sachlichen als auch einer zeitlichen Stetigkeit. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Aufsichtsrat von der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des Systems der Internen Revision überzeugt. Zusammenfassung der Risikosituation sowie des Systems der Internen Revision gemäß den Vorgaben nach § 107 AktGDie Marktstellung des Konzerns, seine finanzielle Bonität und ein Geschäftsmodell, das Fielmann erlaubt, Wachstumschancen schneller als der Wettbewerb zu erkennen und umzusetzen, lassen mit Blick auf die zukünftige Entwicklung keine Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erkennen. AusblickDie Fielmann Aktiengesellschaft ist direkt von den Ergebnissen ihrer Tochtergesellschaften abhängig, daher wirkt auch die Erreichung der Ziele des Fielmann-Konzerns unmittelbar auf die Fielmann Aktiengesellschaft und ist auf diese übertragbar. Fielmann expandiert weiter. Unser Hauptaugenmerk gilt unseren Kern- und Wachstumsmärkten und dem angrenzenden Europa. In unseren Kernmärkten (Deutschland, Schweiz, Österreich, Luxemburg) sind unsere Wachstumstreiber weiterhin intakt. Neben organischem Wachstum bieten insbesondere Neueröffnungen, die Vergrößerung bestehender Geschäfte und der Umzug in noch attraktivere Lagen erhebliches Potenzial. Mit der Modernisierung und der Flächenausweitung erzielen wir in der Regel zweistellige Umsatzzuwächse. In Deutschland planen wir mehr als 630 Niederlassungen, 50 Niederlassungen in der Schweiz und 45 Niederlassungen in Österreich. Langfristig wollen wir in den Kernmärkten mit rund 700 Niederlassungen 10 Millionen Brillen abgeben und 2,1 Milliarden € umsetzen. In unseren Wachstumsmärkten Italien und Polen treiben wir die Expansion zügig voran. In Norditalien wollen wir langfristig 80 Niederlassungen betreiben, pro Jahr 700.000 Brillen abgeben und einen Umsatz von 140 Millionen € erwirtschaften. In Polen wollen wir langfristig mit 50 Niederlassungen jährlich 400.000 Brillen verkaufen und 40 Millionen € umsetzen. Außerdem wird Fielmann bis 2025 weitere Markte über organisches Wachstum oder auch Akquisitionen erschließen. In den neuen Markten -einschließlich Italien und Polen -planen wir langfristig mit einem Absatz von 2,1 Millionen Brillen sowie einem Umsatz von 280 Millionen €. Darüber hinaus sehen wir deutliche Chancen in den Geschäftsfeldern Sonnenbrille, Kontaktlinse und Hörakustik sowie in der Digitalisierung. Der Markt der Hörsysteme ist ein Wachstumsmarkt im Bereich der Best Ager. Fielmann betrieb zum Ende des Berichtsjahres 207 Hörakustikstudios -langfristig sollen es 350 sein. Ein wesentlicher Grund für unseren Erfolg ist die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter. Als größter Ausbilder der augenoptischen Branche prägt Fielmann die deutsche Handwerksausbildung. Sie wird bei uns mit Präzision und Gründlichkeit betrieben, auch im Ausland. Jahr für Jahr investiert Fielmann über 20 Millionen € in die Aus- und Weiterbildung. Für 2020 sind Aufwendungen in ähnlicher Größenordnung geplant Seit 2006, dem Jahr der Eröffnung der Fielmann Akademie Schloss Plön, hat Fielmann die Zahl der Auszubildenden von 1.715 auf jetzt nunmehr 4.268 um 149 Prozent gesteigert. Fielmann digitalisiert die augenoptische Branche zum Vorteil für die Kunden, ohne Kompromisse bei der Qualität zu machen. Der Kunde unterscheidet nicht zwischen online und offline. Unser Ziel ist die "Omnichannel-Innovation". Sie entsteht aus der Verbindung von persönlicher Beratung und digitalen Services. Aktuell arbeiten wir am Online-Brillenkauf in Fielmann-Qualität. Dafür benötigen wir marktreife Technologien in drei Bereichen: eine verlässliche 3D-Anprobe, eine millimetergenaue 3D-Anpassung und einen Online-Sehtest. Die Fielmann Ventures entwickelt diese Schlüsseltechnologien selbstständig und in Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen sowie innovativen Start-Ups. In diesem Zusammenhang wurden bereits sechs Patentanmeldungen durch die Fielmann Ventures eingereicht. In Ausbau, Modernisierung und Erhalt des Niederlassungsnetzes, in Produktion und Infrastruktur planen wir 2020 mehr als 135 Millionen € zu investieren, dies aus Eigenmitteln. Mit Blick auf unsere langfristigen Ziele werden wir 2021 ebenfalls über 100 Millionen € investieren. In Deutschland planen wir 2020 Investitionen in Hohe von um 113 Millionen €, in der Schweiz 5 Millionen €, in Italien 8 Millionen €, in Osterreich 3 Millionen € und in Polen 4 Million €. Dabei werden wir 58 Millionen € für die Renovierung bestehender Geschäfte und Neueröffnungen aufwenden. In die Kapazitätsausweitung unserer Produktion investieren wir rund 13 Millionen €, in die Konzerninfrastruktur und Vertriebswege weitere 64 Millionen €. Hinzuzurechnen ist anorganisches Wachstum, das wir in unseren Wachstums- und Expansionsmarkten als sinnvolle Ergänzung zur organischen Expansion verstehen und Opportunitäten prüfen. Für sämtliche Investitionen gilt, dass diese in Abhängigkeit von der Dauer der Schließung oder Beeinträchtigung unseres Niederlassungsbetriebes im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie im weiteren Verlauf des Jahres 2020 fallweise neu priorisiert und gegebenenfalls vorgezogen, verschoben oder gestrichen werden. Der Fielmann Konzern wird auch in Zukunft eine hohe Eigenkapitalquote aufweisen und die vorhandene Liquidität risikoarm anlegen. Mit Investitionen in die Digitalisierung, in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter, in neue Niederlassungen sowie die Modernisierung bestehender Geschäfte und der Fertigung schaffen wir die solide Basis für weiteres, nachhaltiges Wachstum. Neben der Expansion erwarten wir eine Ausweitung unserer Absätze von Gleitsichtbrillen, Kontaktlinsen und Hörsystemen. Langfristig rechnen wir damit, dass sich der Absatzanteil der Gleitsichtbrillen bei Fielmann um mehr als 50 Prozent erhöht. Neue Fertigungstechnologien beim Bearbeiten von Brillenglasern in unserem Logistikzentrum in Rathenow und verbesserte Ablaufe sowohl in unseren Niederlassungen als auch in der Zentrale werden in den nächsten zwei Jahren die Produktivität erhöhen. Per 19. Februar 2020 erwartete die Bundesregierung für Deutschland 2020 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 1,1 Prozent. Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigte sich laut GfK zu Jahresbeginn wieder etwas optimistischer. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. Für das gesamte Jahr 2020 prognostizierte die GfK einen realen Zuwachs der privaten Konsumausgaben in Deutschland in Höhe von einem Prozent. Wenngleich aufgrund der aktuellen Entwicklungen um die Coronavirus-Pandemie von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts auszugehen ist und sich die Stimmung deutlich verschlechtert hat, ist Fielmann zuversichtlich, seine Marktposition weiter zu festigen. Zusammenfassende Aussage zum PrognoseberichtFielmann denkt langfristig, plant in diesem und im nächsten Jahr jeweils mehr als 25 neue Niederlassungen zu eröffnen oder zu übernehmen sowie jährlich mehr als 40 bestehende Niederlassungen umzubauen und zu vergrößern. Auch 2020 werden wir unsere Wachstumsstrategie weiterverfolgen. Die konkrete Umsetzung dieser Planung hängt dabei davon ab, wie lange es dauern wird, bis der Regelbetrieb unserer Niederlassungen wieder aufgenommen werden kann. Mit unserer konsequenten Ausrichtung auf den Kunden, der hohen Mitarbeiterqualifikation und den Investitionen der Vergangenheit werden wir aus heutiger Sicht im laufenden Geschäftsjahr weitere Marktanteile, insbesondere im europäischen Ausland gewinnen. Die hohe Kundenzufriedenheit von über 90 Prozent werden wir auf bestehendem Niveau halten. Die Fielmann Vision 2025 ist die Basis unserer Prognose für das Geschäftsjahr 2020. Die Coronavirus-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und das Geschäftsleben in Europa, zieht in vielen Ländern weitreichende staatliche Schutzmaßnahmen nach sich. Insbesondere die bestehenden und in den nächsten Wochen noch zu erwartenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden zu einer derzeit nicht einschätzbaren negativen Auswirkung auf Absatz, Umsatz und Gewinn führen. Eine seriöse Prognose für die nächsten Monate und das Gesamtjahr ist derzeit nicht möglich. Die Schließung aller Fielmann-Niederlassungen in unseren Märkten bedeutet pro Tag einen Umsatzverlust von etwa 5 Millionen €. Wie lange und umfassend unsere Geschäfte geschlossen bleiben, ist derzeit nicht absehbar. Die Zeitpunkte und der Umfang, in denen unsere Niederlassungen in den einzelnen Ländern oder Regionen den Regelbetrieb wieder aufnehmen können, werden in erheblichen Maße beeinflussen, wie hoch der zu erwartende Absatz-, Umsatz- und Gewinnrückgang im Vergleich zum Vorjahr ist. Davon abhängig und je nach Dauer und Intensität der Nachholung von verschobenen Brillenkäufen ist ein leichter bis deutlicher Rückgang zu erwarten. Einen leichten Rückgang erwarten wir bei einer geringen Dauer des Notbetriebs von wenigen Wochen und einer hohen Intensität der Nachholung von verschobenen Brillenkäufen. Ein deutlicher Rückgang ist dagegen bei einer längeren Dauer und geringeren Nachholung von verschoben Brillenkäufen zu erwarten. Die weitere Entwicklung ist in hohem Maße von politischen Entscheidungen und deren Wirksamkeit abhängig. Fielmann steht in diesen Krisenzeiten zu seinen Mitarbeitern, hat für alle Augenoptiker und Hörakustiker eine Arbeitsplatzgarantie ausgesprochen, wird das beantragte Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent aufstocken, sodass alle Niederlassungsmitarbeiter weiterhin den gleichen Nettolohn erhalten. Dieses zeitlich befristet. Fielmann ist in den letzten Jahrzehnten aus allen Strukturreformen und Krisen gestärkt hervorgegangen. In schwierigen Zeiten kauft der Verbraucher dort, wo er beste Qualität zu günstigen Preisen bekommt: In der Augenoptik und der Hörakustik ist das Fielmann. Konzernbilanz zum 31.12.2019Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2019
Vorgänge, die eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie nach sich ziehen würden, fanden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr statt. GesamtergebnisrechnungTextziffer (41)
Entwicklung des KonzerneigenkapitalsTextziffer (42)
1 Ausgeschüttete Dividenden und anderen
Gesellschaftern zugeordnete Ergebnisanteile
KapitalflussrechnungFielmann-KonzernTextziffer (43)
Segmentberichterstattung Fielmann-KonzernBestandteil des Anhangs, Textziffer (44), Vorjahreszahlen in Klammern
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine AngabenDie Fielmann Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Weidestraße 118a, ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sie ist im Registergericht des Amtsgerichts Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 56098 eingetragen. Mutterunternehmen der Fielmann Aktiengesellschaft ist die KORVA SE. Oberstes Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe ist die fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co. Die Geschäftstätigkeit der Fielmann Aktiengesellschaft besteht im Betrieb von und in der Beteiligung an Augenoptik-Unternehmen, Hörakustik-Unternehmen sowie der Herstellung von und dem Handel mit Sehhilfen und anderen augenoptischen Produkten, insbesondere Brillen, Brillenfassungen und Gläsern, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Zubehör und Accessoires, erlaubnisfreien Handelswaren aller Art sowie Hörgeräten und deren Zubehör. Die Produktion von Gläsern ist in der Rathenower Optik GmbH konzentriert. Der Vorstand der Fielmann Aktiengesellschaft hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 am 15. April 2020 aufgestellt und wird diesen am 16. April 2020 dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorlegen. Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgt voraussichtlich auf der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 16. April 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit einer Änderung des Konzernabschlusses. Der Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ist nach den im Berichtszeitraum gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Verlautbarungen des IFRS Interpretations Commitee (IFRS IC) erstellt, soweit sie in der EU gelten und im Geschäftsjahr verpflichtend anzuwenden waren. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden. II. Anwendung von neuen und geänderten StandardsErstmals im Geschäftsjahr angewendete neue und geänderte Standards und Interpretationen
Aus der Anwendung dieser Änderungen ergeben sich für die Gesellschaft außer aus der Erstanwendung von IFRS 16 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Angaben oder die ausgewiesenen Beträge im Konzernabschluss. IFRS 16 "Leasingverhältnisse"Der neue Standard ersetzt die Regelungen des IAS 17 "Leasingverhältnisse" und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC 15 "Operating-Leasingverhältnisse - Anreize" und SIC 27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". Der neue Standard fixiert Regelungen zu Ansatz, Bewertung und Anhangsangaben von Leasingverhältnissen. In der Bilanz des Leasingnehmers sollen alle mit den Leasingverhältnissen verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen erfasst werden. Als Leasingverbindlichkeit wird die Verpflichtung aus den zukünftigen Leasingzahlungen erfasst. Gleichzeitig wird ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert aktiviert, das grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben wird. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung, von denen die Fielmann Aktiengesellschaft keinen Gebrauch gemacht hat. Für den Leasinggeber sind die Regelungen des IFRS 16 ähnlich der Vorschriften des IAS 17. Im Gegensatz zur Bilanzierung beim Leasingnehmer wird beim Leasinggeber die Unterscheidung in Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse beibehalten. Die Fielmann Aktiengesellschaft hat IFRS 16 erstmals für das Geschäftsjahr 2019 mit der modifiziert retrospektiven Methode angewendet. Bei dieser Methode wird der kumulative Effekt aus der Erstanwendung als einmalige Anpassung in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 im Eigenkapital erfasst. Die Fielmann Aktiengesellschaft hat bisher ausschließlich Verbindlichkeiten aus Operating-Leasing nach IAS 17 bilanziert. Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden zusätzliche Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfasst. Die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst unter Anwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes, der sich aus den Renditen von Unternehmensanleihen von westlichen Ländern ableitet. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz zum Erstbewertungszeitpunkt in Höhe von 0,63 Prozent wurde aus Referenzzinssätzen für einen Zeitraum von bis zu 14 Jahren abgeleitet. Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 hat sich um Mio. € 387 erhöht. IFRS 16 sieht neben Änderungen in der Bilanzierung auch eine Ausweitung der Angabepflichten sowohl für Leasinggeber als auch für Leasingnehmer vor. Diese sind im Abschnitt zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und in den Textziffern (4), (8), (23) und (34) dargestellt. Neue und geänderte aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und InterpretationenDie folgenden neuen beziehungsweise geänderten Standards wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewendet.
Auf eine detaillierte Darstellung von neuen oder geänderten Standards beziehungsweise Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden. III. Wesentliche Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten, wie nachfolgend beschrieben, auf Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Alle monetären Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in der Konzernwährung Euro in Tausend €, die Segmentberichterstattung in Millionen €. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert. Konsolidierungskreis und Veränderungen des KonsolidierungskreisesIn den Konzernabschluss sind alle inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen der Fielmann Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht bzw. bei denen ein beherrschender Einfluss ausgeübt wird. Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens ist dann gegeben, wenn ein Investor schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Auch an 23 (Vorjahr: 23) deutschen Franchisegesellschaften übt die Fielmann Aktiengesellschaft Beherrschung im Sinne des IFRS 10 aus. Diese Beherrschung ergibt sich aus dem Zusammenwirken der gesellschaftsrechtlichen, franchisevertraglichen und wirtschaftlichen Einflüsse. Die Vorgaben des Franchise-Vertrags zu Ladenlokal, Sortiment, Beständen, Werbung u. a. definieren den Rahmen der Geschäftspolitik im Sinne der Fielmann Aktiengesellschaft. 26 (Vorjahr: 25) im Baltikum durch Franchisenehmer betriebene Niederlassungen sind nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises, da die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu einer Beherrschung der Gesellschaft führen. Zusätzlich zu den Tochterunternehmen werden auch Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 bilanziert. Hinsichtlich der einbezogenen Unternehmen wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen. Dieser Anteilsbesitz enthält zudem eine Aufstellung der Gesellschaften, die von der Befreiung nach § 264 Absatz 3 sowie § 264b HGB Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2019 werden elf (Vorjahr: vier) Gesellschaften erstmals konsolidiert. Hierbei handelt es sich um eine in Deutschland neu gegründete Gesellschaft zur Entwicklung von Software sowie um fünf neu eröffnete Niederlassungen in Deutschland. Darüber hinaus wurde ein Unternehmen in China neu gegründet, an dem der Fielmann-Konzern 60 Prozent der Stimmrechts- und Kapitalanteile übernommen hat. Geschäftsgegenstand dieser Gesellschaft ist die Bearbeitung von Brillengläsern. Im Rahmen der Umsetzung der Vision 2025 hat der Fielmann-Konzern am 21. August 2019 70 Prozent der Stimmrechts- und Kapitalanteile der beiden Gesellschaften Planeta trgovina in storitve, d.o.o. und Okulistika Clarus druzba za zdravstvene storitve, d.o.o. mit Sitz in Ljubljana, Slowenien, erworben. Während die erstgenannte Gesellschaft unter dem Namen Optika Clarus 28 augenoptische Fachgeschäfte in Slowenien betreibt, führt die zweite Gesellschaft Abrechnungen von Refraktionen und Rezepten durch. Die Unternehmen wurden 1992 gegründet und beschäftigen 120 Mitarbeiter. Der zum Erwerbszeitpunkt gültige beizulegende Zeitwert der gesamten übertragenen Gegenleistung für beide Unternehmen in Höhe von Tsd. € 13.388 wurde in Form von liquiden Mitteln erbracht. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt:
Im Rahmen der vorläufigen Kaufpreisallokation mittels der Purchased Goodwill Methode wurden immaterielle Vermögenswerte in Höhe von Tsd. € 9.535 sowie ein anteiliger Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von Tsd. € 5.660 ermittelt. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird nicht erwartet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bestimmt von identifiziertem Wachstumspotential sowie erwarteten Synergien aus der Einbindung der Unternehmen in den Fielmann-Konzern. Die identifizierten ansetzbaren immateriellen Vermögenswerte betreffen die Marke "Optika Clarus" in Höhe von Tsd. € 4.371 sowie den Kundenstamm in Höhe von Tsd. € 5.164, welcher über eine Nutzungsdauer von 17 Jahren abgeschrieben wird. Die erworbenen Unternehmen trugen seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen von Tsd. € 3.306 zu den Konzernumsatzerlösen bei. Der Anteil am Konzernergebnis nach Steuern für den gleichen Zeitraum betrug Tsd. € 116. Wären die Gesellschaften seit dem 1. Januar 2019 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätten die Umsatzerlöse mit Tsd. € 10.591 und ein Ergebnis nach Steuern mit Tsd. € 998 beigetragen. Im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse wurden ausschließlich Forderungen übernommen, die voraussichtlich einbringlich sind. Die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesene Minderheitsbeteiligung von 30 Prozent an den Gesellschaften wurde unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der Minderheitsbeteiligung bewertet und betrug Tsd. € 3.312. Dieser beizulegende Zeitwert wurde unter Anwendung des Ertragswertverfahrens ermittelt. Im Zuge der Erwerbe von zwei augenoptischen Fachgeschäften (Anschaffungskosten Tsd. € 1.805 beglichen mit Zahlungsmitteln) wurden nach Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 Unterschiedsbeträge als Firmenwerte in Höhe von Tsd. € 1.169 bilanziert. Gesondert anzusetzende immaterielle Vermögenswerte mit wesentlichem Wert lagen nicht vor. Es wurden keine wesentlichen Vermögenswerte und Schulden übernommen. In die Kapitalkonsolidierung einbezogen wurde Eigenkapital in Höhe von Tsd. € 200. Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wurde durch Impairment-Tests gemäß den weiter unten dargestellten Grundsätzen nachgewiesen. Es wurde keine Beherrschung über weitere Zahlungsmittel erlangt. Entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der im Berichtszeitraum eröffneten Niederlassungen und erworbenen Optikerbetriebe als Teil der normalen Expansion werden bezüglich der hieraus resultierenden Änderung des Konsolidierungskreises keine weiteren Angaben gemacht. Im laufenden Geschäftsjahr haben sich bei den bereits im Vorjahr zum Konsolidierungskreis gehörenden Gesellschaften keine relevanten Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen ergeben. Im Rahmen der laufenden Pflege des Niederlassungsbestandes wurden zwei Standorte geschlossen (Vorjahr: keine Schließungen). KonsolidierungsgrundsätzeGrundlage des Konzernabschlusses sind die Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse der prüfungspflichtigen Gesellschaften wurden zum 31. Dezember 2019 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die übrigen Einzelgesellschaften wurden daraufhin analysiert, ob die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2019 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und ob die für die Übernahme in die Konzernbilanz maßgeblichen Vorschriften beachtet sind. Sofern erforderlich werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge der Konzerngesellschaften untereinander werden miteinander verrechnet, soweit nicht in Einzelfällen wegen Geringfügigkeit davon abgesehen wird. Auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgänge werden Steuerabgrenzungen vorgenommen. Gemäß IAS 12 werden die für die jeweiligen Gesellschaften relevanten durchschnittlichen Landesertragsteuersätze angewendet. Zwischengewinne werden im Vorrats- und Anlagevermögen eliminiert. Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter an Tochterunternehmen werden innerhalb des Eigenkapitals getrennt vom Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu Zeitwerten. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Nettovermögen von in den Konzern einbezogenen Unternehmen werden bei Zugang mit dem entsprechenden Anteil an den bilanzierten Beträgen bewertet. Nicht beherrschende Anteile an Personengesellschaften des Konzerns, die in Einzelabschlüssen nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften Eigenkapitalcharakter haben, werden gemäß IAS 32 als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ausgenommen hiervon sind Kapitalunterdeckungen im Einzelabschluss, die als negative Werte unter den nicht beherrschenden Anteilen im Eigenkapital bilanziert werden. Geschäfts- oder Firmenwert und Impairment-TestDer aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts oder Firmenwert auf jede der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGU) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Der Impairment-Test für Firmenwerte erfolgt regelmäßig zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres. Die CGU sind entsprechend des internen Management-Reportings festgelegt. Da für diese CGU kein Börsen- oder Marktpreis vorhanden ist, wird der Test ausschließlich durch Vergleich des Buchwertes mit dem Nutzungswert (erzielbarer Betrag) durchgeführt. Die dem Nutzungswert zugrunde liegenden Cashflows resultieren aus einer einjährigen Detailplanung, einer darauf folgenden zweijährigen Planung, welche aus der kumulierten Konzernplanung abgeleitet wird, und darüber hinausgehend auf der ewigen Rente auf Basis des dritten Planungsjahres. Die sich aus dieser Planung ergebenden Wachstumsraten betragen für das erste Jahr 6,0 Prozent sowie für das zweite Jahr 5,3 Prozent (Vorjahr: 7,4 Prozent bzw. 6,4 Prozent). Ab dem dritten Jahr wird eine Wachstumsrate von 0,5 Prozent (Vorjahr: 0,5 Prozent) unterstellt. Der Kapitalisierungszinssatz vor Steuern beträgt 4,0 Prozent (Vorjahr: 5,7 Prozent). Planungen im Konzern basieren in der Regel auf den Erfahrungswerten des bisherigen Geschäftsverlaufs. Aktuelle externe Daten fließen aufgrund dieser Erfahrungen standortbezogen zusätzlich in den Analyseprozess ein. Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 hat keinen Einfluss auf das Ergebnis des Impairments. FremdwährungsumrechnungFür die in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die ausländischen Gesellschaften betreiben ihr Geschäft selbstständig -daher ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Einzelne Geschäftsvorfälle werden zum Stichtagskurs erfasst. Währungsdifferenzen beim Ausgleich offener Posten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Ausländische Jahresabschlüsse werden an die Gliederung und Bewertung im Fielmann-Konzern angepasst. Die Bilanzwerte werden IAS 21 folgend zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Periodendurchschnittskurs. Währungsdifferenzen werden in einem Währungsausgleichsposten innerhalb der sonstigen Rücklagen ausgewiesen. Die für die Umrechnung der Abschlüsse von Tochtergesellschaften und das Einkaufsgeschäft relevanten Fremdwährungen entwickelten sich wie folgt:
Die Entwicklung des US-Dollars und des japanischen Yen ist für den Fielmann-Konzern relevant für wiederkehrende Einkaufskontrakte bei Fassungen. Der Einkauf von Waren in USD im Geschäftsjahr betrug Mio. € 40,3 (Vorjahr: Mio. € 33,4), in JPY Mio. € 1,7 (Vorjahr: Mio. € 1,7). Bei den Einkäufen wird zum Vergleich der Vorjahresdurchschnittskurs zugrunde gelegt, um die Auswirkung der Kursänderung darzustellen. Die Entwicklung des US-Dollars beeinflusst den Wareneinkauf in Höhe von ca. Mio. € 2,1 negativ (Vorjahr: Mio. € 1,5 positiv). Die Entwicklung des Yen beeinflusst den Wareneinkauf im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht nennenswert. Der Umsatz des Konzerns in Schweizer Franken beträgt Mio. CHF 199,4 (Vorjahr: Mio. CHF 194,1). Der positive Einfluss der Entwicklung der Schweizer Währung auf den Umsatz beträgt Mio. € 6,6 (Vorjahr: Mio. € 6,6 negativ), wenn als Vergleichswert der jeweilige Vorjahresdurchschnittskurs zugrunde gelegt wird. Einzelne BilanzpositionenDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden nach IFRS Schätzungen und Annahmen vorzunehmen. Diese werden kontinuierlich überprüft. Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung von Firmenwerten (Textziffer 2), Rückstellungen (Textziffer 20, Textziffer 24) und steuerlichen Sachverhalten (Textziffer 6, Textziffer 22). Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind in den folgenden Erläuterungen zu den Bilanzpositionen dargelegt. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (A. I., III.)Die Bewertung und Fortschreibung der immateriellen Vermögenswerte sowie des Sachanlagevermögens erfolgen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Software-Eigenentwicklungen, bei denen Konzernunternehmen als Hersteller anzusehen sind, werden als selbsterstellte Software gemäß IAS 38 zu Herstellungskosten aktiviert. Bei Produktionsgebäuden wird in der Regel eine Nutzungsdauer von bis zu 25 Jahren zu Grunde gelegt. Das Schloss in Plön wird über 55 Jahre, andere Geschäftsgebäude werden über maximal 50 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibung der Mietereinbauten erfolgt linear (in der Regel sieben bis zehn Jahre) unter Berücksichtigung der Mietvertragsdauer. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird in der Regel zwischen zwei und dreizehn Jahren abgeschrieben (Maschinen und Geräte in der Regel fünf Jahre, IT drei bis fünf Jahre). Die Nutzungsdauer wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an den erwarteten Verlauf angepasst. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht werden. Aktivierungspflichtige Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 liegen nicht vor. Etwaige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Die Erfassung erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurden keine Zuwendungen gewährt. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (A. IV.)Auch Immobilien, die nicht im Kerngeschäft des Konzerns genutzt werden (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gemäß IAS 40), werden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach den oben benannten Grundsätzen bewertet. Sie werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der etwaige erzielbare Betrag (Nutzungswert) den Buchwert unterschreitet. Der Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt im Posten "Übrige Abschreibungen". Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag (Nutzungswert), der sich aus einer nachhaltigen Verbesserung der Vermietungssituation ergibt, den fortgeführten Buchwert übersteigt. Diese Wertaufholungen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurden keine Wertaufholungen vorgenommen. Wie in den Vorjahren wird für diese Bewertung ein Ertragswertverfahren (Hierarchiestufe 3 nach IFRS 13) unter Nutzung eines aus Marktbeobachtungen abgeleiteten Mietertragsfaktors von 15 Jahresnettomieten angewendet. Der Zeitwert dieser Immobilien wird im Anhang angegeben. Gemischt genutzte Immobilien werden nach IAS 40.10 aufgeteilt. Ein Teil wird unter als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, ein anderer Teil unter Sachanlagen ausgewiesen. Wenn eine entsprechende Aufgliederung aufgrund wirtschaftlicher oder juristischer Rahmenbedingungen nicht möglich ist, erfolgt der Ausweis ausschließlich unter Sachanlagen, da regelmäßig die Nutzung im Geschäftsbetrieb deutlich überwiegt. Leasing (A. V., A. X., B. IV. und C. III.)Der Fielmann-Konzern mietet im Bereich Immobilien vor allem Ladengeschäfte für die Niederlassungen. Die entsprechenden Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen über jeweils fünf Jahre. Da nach zehn Jahren in den überwiegenden Fällen eine Neuverhandlung der Verträge angestrebt wird, wird eine Laufzeit von zehn Jahren ab Vertragsbeginn angenommen. Die Verträge werden überwacht und nach angemessener Zeit oder nach Eintreten von relevanten Ereignissen neu bewertet. KFZ-Leasingverträge werden in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen. Bei den bestehenden KFZ-Leasingverträgen handelt es sich um Leasingverträge für sogenannte Gehaltsverzichtsfahrzeuge. Die Fahrzeuge gehen nach Ablauf der Leasingzeit zurück an den Leasinggeber. Die Leasingverhältnisse sowohl für Immobilien als auch für KFZ wurden nach IAS 17 bisher als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Die Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz als gesonderter Posten ausgewiesen (siehe Textziffer (4)). Die Bilanzierung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen erfolgt nach IFRS 16. Nutzungsrechte werden grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Abweichend davon ist die Abschreibung entsprechend über die Laufzeit des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts vorzunehmen, wenn dessen Nutzungsdauer kürzer ist als die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Das Ansatzwahlrecht zur Bilanzierung von Nutzungsrechten von kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und für Leasingverhältnisse bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, wird in der Form ausgeübt, dass für diese ebenfalls ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit erfasst wird. Die Bewertung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten. Die Prüfung der Notwendigkeit einer Wertberichtigung eines Nutzungsrechts erfolgt unter Anwendung von IAS 36. Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als gesonderter Posten ausgewiesen (siehe Textziffer (23)). Die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes, der sich aus den Renditen von Unternehmensanleihen von westlichen Ländern ableitet. Die Mietverträge, die eine umsatzabhängige Komponente aufweisen, sind grundsätzlich so ausgestaltet, dass neben der umsatzabhängigen Miete eine vertraglich fixierte Mindestmiete als Mietkondition enthalten ist. Die unter diesen Konditionen zu leistenden Mindestmietzahlungen werden als feste Leasingzahlungen bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Kurs abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts einbezogen. Diese Zahlungen werden in der Periode, in der das auslösende Ereignis oder die auslösende Bedingung eintritt, als Aufwand erfasst und in dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" (siehe Textziffer (35)) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzinstrumente (Aktiva A. VII., IX., X. und B. II., III., VI., VII. sowie Passiva B. II., IV. und C. II., III., IV., und V.)Die Erläuterung der Finanzinstrumente gemäß IFRS erfolgt in Textziffer (28) und im Lagebericht. Weitere Ausführungen zu Bilanzpositionen im Anhang, die den Finanzinstrumenten zuzuordnen sind, werden dort mit (28) gekennzeichnet. Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell klassifiziert. Sieht das Geschäftsmodell ein Halten des Vermögenswertes zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme vor, so erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Sieht das Geschäftsmodell grundsätzlich das Halten vor, werden diese Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Zahlungsmittel und Äquivalente der Kategorie "Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" unterliegen gemäß IFRS 9 einem Wertminderungsmodell basierend auf erwarteten Kreditverlusten. Die erwarteten Kreditverluste (ECL: expected credit losses) werden als wahrscheinlichkeitsgewichteter Barwert aller Zahlungsausfälle über die Laufzeit des Vermögenswertes berechnet. Hierzu wird ein dreifstufiges Modell genutzt.
Bei Stufe 1 und Stufe 2 wird die Effektivverzinsung auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt, wohingegen bei Stufe 3 die Effektivverzinsung auf Basis des Nettobuchwerts, also abzüglich Risikovorsorge, berechnet wird. Für den Transfer zwischen den Stufen ist eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos maßgeblich. Grundsätzlich erfolgt ein Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2, wenn ein finanzieller Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist. Bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen besteht ein objektiver Hinweis auf einen Kreditausfall, und es erfolgt ein Transfer in Stufe 3. Ebenso erfolgt dieser Transfer bei weiteren objektiven Hinweisen auf einen drohenden Kreditausfall wie z.B. Insolvenz. Unterliegt ein finanzieller Vermögenswert am Bilanzstichtag einem niedrigen Ausfallrisiko, so wird angenommen, dass keine signfikante Erhöhung des Kreditrisikos seit Ersterfassung des finanziellen Vermögenswertes stattgefunden hat. Ein niedriges Ausfallrisiko wird angenommen, wenn das externe oder ein entsprechendes internes Kreditrating Investment Grade entspricht. Der Fielmann-Konzern nutzt das vereinfachte Verfahren für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und erfasst den erwarteten Kreditausfall über die gesamte Laufzeit. Die Allokation der Stufen auf die Finanzinstrumente wird in Textziffer (28) weitergehend erläutert. Aufgrund der für den Fielmann-Konzern untergeordneten Bedeutung wurde auf den separaten Ausweis der hieraus resultierenden Gewinne und Verluste in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet. Der entsprechende Betrag wird unter Textziffer (28) erläutert und ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet und werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Soweit keine Börsenkurse vorliegen, wird auf Marktbewertungen durch Banken zurückgegriffen. Ein nicht zu Handelszwecken gehaltener finanzieller Vermögenswert wird dann beim erstmaligen Ansatz als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" designiert, wenn eine solche Designation Bewertungsinkonsistenzen wesentlich reduziert. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr handelt es sich hierbei um in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfasste Liquiditätsvorschüsse zur Bedeckung versicherungstechnischer Abgrenzungen für Beitragsüberträge an den Versicherungsgeber der Nulltarif-Versicherung. Diese Liquiditätsvorschüsse werden vom Versicherer als Kapitalanlagen angelegt. Die Nettoerträge (Gewinne und Verluste) aus den Kapitalanlagen stehen allein Fielmann zu. Aus der Marktbewertung resultierende unrealisierte Gewinne und Verluste sowie die hierauf entfallenden latenten Steuern werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Zur Bestimmung des Marktwertes von Finanzinstrumenten wird die folgende Hierarchie verwendet:
Die im Konzern zum Marktwert bewerteten Finanzinstrumente der Klasse "Vermögensverwaltungsdepots", "Fonds" und Teile der "Sonstigen Forderungen" fallen unter die Hierarchiestufe 1. Zu- und Abgänge werden mit dem jeweiligen Wert des Erfüllungstages angesetzt. Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag wird amortisiert. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Vorräte (B. I.)Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, erforderlichenfalls vermindert um Wertberichtigungen auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert. Die Fortschreibung erfolgt mit der Methode des gleitenden Durchschnitts. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten gemäß IAS 2. Fertigungsbezogene Gemeinkosten sind enthalten. Zinsen werden aufgrund des kurzen Herstellungsprozesses nicht angesetzt. Latente Steuern (Aktiva A. VIII. und Passiva B. III.)Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Dies beinhaltet gemäß IAS 12 auch sogenannte "Outside Basis Differences", die sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Nettovermögen einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert dieser Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft ergeben. Eine latente Steuerabgrenzung wird für "Outside Basis Differences" insoweit vorgenommen, wie mit einer Realisierung innerhalb von 12 Monaten gerechnet wird. Darüber hinaus werden latente Steuerabgrenzungen für Verlustvorträge in Übereinstimmung mit IAS 12 vorgenommen. Für die Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die voraussichtlich im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Verbindlichkeit gültig sind. Latente Steuern werden gemäß IAS 1.70 unter den langfristigen Vermögenswerten (Textziffer (6)) bzw. Schulden (Textziffer (22)) ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit sie ertragsteuerliche Organkreise oder einzelne Gesellschaften betreffen und laufzeitkongruent sind, gemäß IAS 12.71 ff. saldiert. Rückstellungen (B. I. und C. I.)Die Bilanzierung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 und IAS 19. Demnach werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen aus Ereignissen der Vergangenheit Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Langfristige Rückstellungen werden bei wesentlichen Effekten abgezinst und zum Barwert bilanziert. Der verwendete Zinssatz ist fristadäquat zur Laufzeit von Anleihen für alle Rückstellungen. Rückstellungen für Pensionen werden für die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungszusagen nach der Methode der laufenden Einmalprämien bewertet. Diese Methode ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden Leistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt diese über die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeiter. Dazu werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen der Rechnungsannahmen und aus Abweichungen zwischen den Rechnungsannahmen von den tatsächlichen Ausprägungen ergeben, erfolgt im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income). Für weitere Angaben siehe Textziffer (20). EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist bzw. nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst. ErlösrealisationErlöse werden in erster Linie aus dem Einzelhandelsgeschäft erzielt. Die Realisierung der Erlöse sowie die Bezahlung erfolgen zum Zeitpunkt der Abgabe der bestellten und fertigen Produkte an den Kunden. Daneben werden in dem Segment Deutschland in geringem Umfang Umsatzerlöse im Großhandel getätigt. Die Umsatzerlöse enthalten auch Erlöse aus der Abwicklung von Versicherungsfällen der Nulltarif-Versicherung. Der Umfang der Leistungspflicht von Fielmann besteht hierbei grundsätzlich jeweils in der Lieferung einer Korrektionsbrille. Daher realisiert Fielmann Erlöse, die denen aus dem Einzelhandelsgeschäft entsprechen. Aufgrund der Realisierung der Umsatzerlöse innerhalb eines Jahres wird auf die Anpassung um eine signifikante Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15.63 verzichtet. Weiterhin erfasst Fielmann unter den Umsatzerlösen Erträge aus dem versicherungstechnischen Ergebnis der Nulltarif-Versicherung. Diese werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Mieterträge werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Wesentliche einmalige Erträge und Kosten, die Leasingverhältnissen direkt zuzuordnen sind, werden ebenfalls über deren Laufzeit verteilt. Anteilsbasierte VergütungAnteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente an Arbeitnehmer werden zum beizulegenden Zeitwert des Instruments am Tag der Gewährung bewertet. Diese Vergütungen beinhalten nur am Markt befindliche Aktien des Fielmann-Konzerns. Daher ergeben sich hinsichtlich des Wertes keine Schätzungsunsicherheiten. Zu den Formen der Vergütung siehe auch Textziffer (33). Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Ergebnis, das den Eigenkapitalgebern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres -mit Ausnahme der eigenen Anteile, die die Gesellschaft selbst hält -gebildet wird. Sofern verwässernde Effekte vorliegen, werden diese in die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie mit einbezogen. Im laufenden und im Vorjahr lagen derartige Effekte nicht vor. IV. Erläuterungen zum KonzernabschlussAktivaEntwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31. 12. 2019
Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31. 12. 2018
(1) Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte enthalten insbesondere IT-Software, die über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzten Nutzungsdauern liegen mit Ausnahme eines Markenrechtes nicht vor. Die Zugänge zu den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten betreffen in Höhe von Tsd. € 1.184 (Vorjahr: Tsd. € 2.458) die Aktivierung selbst erstellter Software im Zusammenhang mit der Vision 2025 und der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie. Des Weiteren wurden Umbuchungen aus den unfertigen Softwareprojekten in die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte in Höhe von Tsd. € 6.552 (Vorjahr: Tsd. € 2.189) vorgenommen, die in Höhe von Tsd. € 2.762 ebenfalls im Zusammenhang mit der Vision 2025 und der Digitalisierung stehen. Die Zugänge in den unfertigen Softwareprojekten betreffen in Höhe von Tsd. € 10.842 (Vorjahr: Tsd.€ 6.615) Aufwendungen für Software im Zusammenhang mit der Vision 2025 und der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, in Höhe von Tsd. € 1.630 die Erweiterung der vorhandenen ERP-Software und in Höhe von Tsd. € 1.266 Aufwendungen für die Entwicklung eines Produktkataloges. Weitere Zugänge in Höhe von Tsd. € 8.531 (Vorjahr: Tsd. € 2.840) betreffen Aufwendungen für die Entwicklung sonstiger neuer Software. Die im Berichtsjahr nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen betrugen insgesamt Tsd. € 4.497 (Vorjahr: Tsd. € 3.321). Diese Position beinhaltet auch Mietrechte, die über maximal 15 Jahre abgeschrieben werden. Die Mietrechte betreffen übliche Zahlungen an Dritte, um in Mietverträge in bevorzugten Innenstadtlagen zu gelangen. Die Zugänge zu den Mietrechten resultieren im Wesentlichen in Höhe von Tsd. € 1.325 (Vorjahr: Tsd. € 1.805) aus den neuen Niederlassungen in Italien. Im Rahmen der Kaufpreisallokation aus dem Erwerb der beiden Gesellschaften Planeta trgovina in storitve, d.o.o. und Okulistika Clarus druzba za zdravstvene storitve, d.o.o. sind erstmals Markenrechte in Höhe von Tsd. € 4.372 und ein Kundenstamm in Höhe von Tsd. € 5.164 aktiviert worden (siehe " Konsolidierungskreis und Veränderungen des Konsolidierungskreises" unter III. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Aufgrund der Einschätzung einer dauerhaften Nutzung der Marke wird von einer unbegrenzten Nutzungsdauer für die Markenrechte ausgegangen. Der Kundenstamm wird über eine Nutzungsdauer von 17 Jahren abgeschrieben. (2) FirmenwerteEnthalten sind Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung. Diese Firmenwerte werden für den Impairment-Test einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGU) zugeordnet. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die einzelnen Verkaufsniederlassungen. Firmenwerte wurden dem Segment Deutschland in Höhe von Tsd. € 38.998 (Vorjahr: Tsd. € 37.848) zugeordnet, darunter die jeweils als einzelne CGU geführten Niederlassungen in Höhe von Tsd. € 29.782 (Vorjahr: Tsd. € 28.632) und die Rathenower Optische Werke GmbH in Höhe von Tsd. € 8.740 (Vorjahr: Tsd. € 8.740). Weitere signifikante Firmenwerte entfallen auf das Segment Schweiz in Höhe von Tsd. € 6.197 (Vorjahr: Tsd. € 5.954) sowie auf die Region Niederlande in den übrigen Segmenten in Höhe von Tsd. € 3.546 (Vorjahr: Tsd. € 3.546). Die Änderungen des Buchwertes im Segment Schweiz resultieren aus der währungsbedingten Umrechnung. In den übrigen Segmenten wurden im Geschäftsjahr erstmalig Firmenwerte aus dem Erwerb von Anteilen an zwei Gesellschaften in Slowenien in Höhe von Tsd. € 5.660 bilanziert. Nähere Information hierzu finden sich im Abschnitt " Konsolidierungskreis und Veränderungen des Konsolidierungskreises" unter III. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. (3) Sachanlagen/Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDie Buchwerte der Sachanlagen einschließlich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verteilen sich zum 31. Dezember 2019 auf die Segmente wie folgt:
Technische Anlagen und Maschinen werden in der Position Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Die Zugänge (auch durch Umgliederungen aus den Anlagen im Bau) in den Sachanlagen resultieren unter anderem aus Ersatzinvestitionen in den Niederlassungen in Höhe von Tsd. € 33.177 (Vorjahr: Tsd. € 43.051). Weitere Zugänge ergeben sich aus der Expansion des Konzerns (Tsd. € 9.655, Vorjahr: Tsd. € 7.514). Beschränkungen der Verfügungsrechte ergeben sich bezüglich Immobilien und anderen Sachanlagen der Fielmann Akademie in Höhe von Tsd. € 17.480 (Vorjahr: Tsd. € 17.894) aufgrund der Gemeinnützigkeit und des Denkmalschutzes. Die Zugänge des Vorjahres enthalten in Höhe von Tsd. € 4.628 Zugänge aus der Aktivierung einer Immobilie in Oldenburg. Die Zurechnung zu der Gruppe der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt für Flächen, die von keiner Gesellschaft des Konzerns genutzt werden. Diese Immobilien werden nach IAS 40 als Finanzinvestitionen eingestuft und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Berichtsjahr wurden bei diesen Immobilien wie auch im Vorjahr keine Nachaktivierungen vorgenommen. Der mit einem Ertragswertverfahren ohne Gutachter ermittelte beizulegende Zeitwert beläuft sich auf Tsd. € 16.458 (Vorjahr: Tsd. € 16.545). Die entsprechenden Mieteinnahmen im Berichtszeitraum betragen Tsd. € 1.128 (Vorjahr: Tsd. € 1.103). Dem gegenüber stehen direkt zurechenbare Aufwendungen in Höhe von Tsd. € 733 (Vorjahr: Tsd. € 792). Im Berichtsjahr wurde eine vollständig als Finanzinvestition gehaltene Immobilie für einen Betrag in Höhe von Tsd. € 2.257 veräußert. Insgesamt wurden wie im Vorjahr auf Immobilien keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (4) Nutzungsrechte aus LeasingverhältnissenEnthalten sind neben Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen für Immobilien in Höhe von Tsd. € 368.780, Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen für Kraftfahrzeuge in Höhe von Tsd. € 1.850. Zur genaueren Darstellung der Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf die Entwicklung des Konzernanlagevermögens. (5) Anteile an assoziierten Unternehmen/Übrige Finanzanlagen (28)Ausgewiesen wird der Anteil an dem assoziierten Unternehmen Fitting-Box S.A. (www.fittingbox. com). Diese Gesellschaft wurde 2006 gegründet und ist weltweit führender Anbieter von Augmented-Reality-Technologie wie der 3D-Anprobe für Brillen und Sonnenbrillen. Das Unternehmen hat seine Zentrale in Toulouse, Frankreich, und betreibt außerdem eine Vertriebsgesellschaft in Miami, USA. Fitting-Box entwickelt innovative Technologielösungen und digitale Inhalte für die augenoptische Branche und verfügt über die weltweit größte Datenbank mit Fassungsfotos und 3D-Modellen. Die strategische Beteiligung an dem französischen Technologieunternehmen ist ein konsequenter Schritt in der Digitalisierungsstrategie von Fielmann. Gemeinsam arbeiten die Unternehmen am Online-Brillenkauf in Fielmann-Qualität. Fitting-Box S.A. ist nicht an einer Börse notiert. Die Anschaffungskosten inklusive Transaktionskosten im Vorjahr betrugen Tsd. € 4.739. Im Geschäftsjahr erhöhte sich der Anteil auf 22,8 Prozent (Vorjahr: 20,7 Prozent). Die nachstehende Tabelle fasst die Finanzinformationen von Fitting-Box S.A. (wie in ihrem eigenen Abschluss aufgeführt) zusammen.
Weiterhin umfasst die Position eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in Höhe von Tsd. € 470 (Vorjahr: Tsd. € 470). Aufgrund des Umfangs und der für den Fielmann-Konzern untergeordneten Bedeutung erfolgt der Ausweis des Ergebnisses aus Anteilen an assoziierten Unternehmen in der Position "Erträge im Finanzergebnis" (siehe Textziffer (36)). Die Übrigen Finanzanlagen enthalten unter anderem Ausleihungen an nicht beherrschende Gesellschafter.
(28) Weitere Angaben siehe Textziffer (28)
(6) Aktive latente SteuernLatente Steueransprüche sind in Höhe von Tsd. € 10.911 (Vorjahr: Tsd. € 12.276) aktiviert. Für nähere Angaben wird auf Textziffer (40) des Anhangs verwiesen. (7) Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (28)Es handelt sich bei den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten im Wesentlichen um langfristige Anleihen guter Bonität, die von der Fielmann Aktiengesellschaft gehalten werden (im Vorjahr bestanden zusätzlich Festgelder). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus den Fristigkeiten im Finanzvermögen. Die Zusammensetzung des Finanzvermögens ist in Textziffer (43) dargestellt. Des Weiteren werden insbesondere Kautionen und Mitarbeiterdarlehen ausgewiesen. Von den Forderungen gegenüber Mitarbeitern in Form von Darlehen wird innerhalb der nächsten 12 Monate eine Tilgung in Höhe von Tsd. € 34 (Vorjahr: Tsd. € 142) erwartet und unter den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (siehe Textziffer (10)). (8) Forderungen aus LeasingverhältnissenIm Fielmann-Konzern sind einige Leasingverträge vorhanden, bei denen Konzerngesellschaften als Leasinggeber auftreten. Diese werden jedoch nicht als wesentlich angesehen. Hierzu weisen wir zum 31. Dezember 2019 Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von Tsd. € 894 aus. Die Mieterträge aus diesen Untervermietungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf Tsd. € 495. (9) Vorräte
Die Vorräte betreffen überwiegend Produkte für Brillenoptik, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Hörakustik sowie sonstige Handelswaren. Unfertige Erzeugnisse betreffen hauptsächlich für Kunden bearbeitete Aufträge für Brillen und Hörsysteme. Der Gesamtbetrag aller Wertberichtigungen auf Vorräte beträgt Tsd. € 6.568 (Vorjahr: Tsd. € 6.152) und wurde vollständig im Materialaufwand erfasst. Der Verbrauch von Vorräten ist in Höhe von Tsd. € 305.914 (Vorjahr: Tsd. € 281.181) als Aufwand im Geschäftsjahr gebucht. (10) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (28)Für nähere Angaben zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Textziffer (28) des Anhangs verwiesen. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen Lieferanten in Höhe von Tsd. € 26.266 (Vorjahr: Tsd. € 27.203) sowie Forderungen gegen Versicherungen in Höhe von Tsd. € 24.839 (Vorjahr: Tsd. € 23.516). Von diesen Forderungen wurden Tsd. € 23.674 (Vorjahr: Tsd. € 22.376) zum Marktwert bewertet.
(28) Weitere Angaben siehe Textziffer (28)
(11) Nicht finanzielle VermögenswerteIn dieser Position sind im Wesentlichen Abgrenzungsposten für vorausgezahlte Sozialabgaben in der Schweiz und für IT in der Fielmann Aktiengesellschaft sowie Forderungen aus Umsatzsteuer enthalten. (12) Kurzfristige ErtragsteueransprücheDie Steueransprüche in Höhe von Tsd. € 14.678 (Vorjahr: Tsd. € 8.062) resultieren aus Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer (Tsd. € 5.128, Vorjahr: Tsd. € 2.044) und Gewerbesteuer (Tsd. € 9.550, Vorjahr: Tsd. € 6.018). (13) Kurzfristige Finanzanlagen (28)In den kurzfristigen Finanzanlagen werden Anleihen, Festgelder, Schuldscheindarlehen und Fonds der Fielmann Aktiengesellschaft sowie ein Depot in der Schweiz ausgewiesen, in dem sich Aktien und Anleihen befinden. Des Weiteren umfassen die kurzfristigen Finanzanlagen Fonds in der Vertriebsgesellschaft in Italien, die als Sicherheiten im Rahmen von Mietverhältnissen dienen. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus den Fristigkeiten im Finanzvermögen. Die Zusammensetzung des Finanzvermögens ist in Textziffer (43) dargestellt. (14) Zahlungsmittel und Äquivalente (28)Enthalten sind liquide Mittel und Kapitalanlagen mit einer Restlaufzeit zum Anschaffungszeitpunkt von bis zu drei Monaten. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus den Fristigkeiten im Finanzvermögen. Die Zusammensetzung des Finanzvermögens ist in Textziffer (43) dargestellt. Passiva(15) Gezeichnetes Kapital/Genehmigtes KapitalDas gezeichnete Kapital der Fielmann Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 Tsd. € 84.000. Dieses ist seit dem von der Hauptversammlung am 3. Juli 2014 beschlossenen und am 22. August 2014 vorgenommenen Aktiensplit im Verhältnis 1:2 eingeteilt in 84 Millionen Stammaktien, jeweils ohne Nennwert. Auf jede der 84 Millionen Aktien entfällt ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von € 1,00. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Alle Aktien gewähren gleiche Stimmrechte sowie Rechte am Gewinn und Vermögen der Fielmann Aktiengesellschaft. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, bis zum 13. Juli 2021 das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Aktien, gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um Tsd. € 5.000 zu erhöhen. Im Berichtszeitraum hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Die Gewährleistung der finanziellen Stabilität und Flexibilität des Fielmann-Konzerns durch eine nachhaltige Sicherung der bilanziellen Eigenkapitalbasis ist das grundsätzliche Ziel unseres Kapitalmanagements. Darüber hinaus steuert der Konzern sein Kapital mit dem Ziel, eine angemessene Eigenkapitalrendite zu erzielen und die Aktionäre regelmäßig am Erfolg der Gruppe teilhaben zu lassen. Das gemanagte Kapital des Konzerns besteht aus den finanziellen Verbindlichkeiten, den Zahlungsmitteln und Äquivalenten sowie dem Eigenkapital. Die Fielmann Aktiengesellschaft und die in den Konzernabschluss einbezogenen Kapitalgesellschaften unterliegen den Mindestkapitalanforderungen des deutschen Aktien- und GmbH-Rechts sowie den entsprechenden Bestimmungen nach Landesrecht und Gesellschaftsform. Weitere branchenspezifische Mindestkapitalanforderungen bestehen nicht. Die im Konzern vorhandene Liquidität wird täglich zentral gepoolt, überwacht und gesteuert. Hierzu ist sowohl ein tägliches als auch monatliches Berichtswesen installiert. Dieses gewährleistet die Einhaltung sämtlicher Mindestkapitalanforderungen. Zum 31. Dezember 2019 hielt die Fielmann Aktiengesellschaft 10.743 (Vorjahr: 12.937) eigene Aktien im Bestand, mit einem Buchwert von Tsd. € 765 (Vorjahr: Tsd. € 733). Die Fielmann-Aktien wurden i.S.d. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG erworben, um sie den Mitarbeitern der Fielmann Aktiengesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen als Belegschaftsaktien anbieten oder im Rahmen von aktienbasierten Vergütungen verwenden zu können.
(28) Weitere Angaben siehe Textziffer (28)
(16) KapitalrücklageAusgewiesen wird ausschließlich das Agio aus der Kapitalerhöhung der Fielmann Aktiengesellschaft in 1994 nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB. (17) GewinnrücklagenIn den Gewinnrücklagen werden die nicht ausgeschütteten Gewinne aus Vorjahren und dem aktuellen Geschäftsjahr ausgewiesen (siehe auch Textziffer (42)). (18) Sonstige RücklagenIn den sonstigen Rücklagen sind der Währungsausgleichsposten, die Gewinne und Kursvorteile bei der Abgabe eigener Aktien an Mitarbeiter gemäß IFRS 2 sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste insbesondere aus den Pensionsrückstellungen im Rahmen der Anwendung des IAS 19 enthalten. (19) Nicht beherrschende AnteileIn den nicht beherrschenden Anteilen werden die Anteile anderer Gesellschafter an Kapitalgesellschaften des Konzerns ausgewiesen. Die Anteile anderer Gesellschafter an Personengesellschaften werden nur insoweit ausgewiesen, als Anteile an Verlusten vorhanden sind. Die Anteile Dritter an positivem Eigenkapital von Personengesellschaften wurden gemäß IAS 32 als Verbindlichkeiten ausgewiesen (siehe auch Textziffer (25), (28) und (42)). Der Anstieg der nicht beherrschenden Anteile im aktuellen Geschäftsjahr resultiert insbesondere aus dem Erwerb von 70 Prozent der Anteile an zwei Gesellschaften in Slowenien. Nähere Information hierzu finden sich im Abschnitt "Konsolidierungskreis und Veränderungen des Konsolidierungskreises" unter III. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. (20) Langfristige RückstellungenDie Entwicklung der langfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Pensionsrückstellungen resultieren überwiegend aus unverfallbaren Pensionszusagen der Fielmann Aktiengesellschaft (Tsd. € 7.321, Vorjahr: Tsd. € 6.621) und betreffen ausschließlich das Segment Deutschland. Den Rückstellungen stehen Rückdeckungsguthaben in Höhe von Tsd. € 241 (Vorjahr: Tsd. € 229) gegenüber, die mit den Pensionsrückstellungen saldiert sind. In der Veränderung der Rückstellung ist ein Aufzinsungseffekt von Tsd. € 133 (Vorjahr: Tsd. € 125) enthalten. Die Pensionsrückstellungen der Fielmann Aktiengesellschaft werden voraussichtlich gemäß den statistischen Sterbetafeln über die nächsten 15 Jahre realisiert. Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind:
Die Pensionsrückstellungen im Fielmann-Konzern betreffen fixierte Zusagen, sodass für die Bewertung der Pensionsrückstellungen keine Einkommenssteigerung berücksichtigt wird. Hinsichtlich des Abzinsungssatzes wurde eine Sensitivitätsbetrachtung vorgenommen. Eine Senkung des Abzinsungssatzes um einen Prozentpunkt würde zu einer Erhöhung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung in Höhe von Tsd. € 1.376 führen, eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um einen Prozentpunkt würde den Barwert um Tsd. € 1.109 mindern. Aus den gezeigten Werten resultiert für den Konzern lediglich ein untergeordnetes Risiko aus den Pensionszusagen und den Rückdeckungsguthaben. Die Veränderung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Veränderung des OCI (Other Comprehensive Income) resultiert im Wesentlichen aus Zinssatzänderungen. Auf die im sonstigen Ergebnis gebuchten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste entfällt ein Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von Tsd. € 312 (Vorjahr: Steueraufwand in Höhe von Tsd. € 4). Aufgliederung der Pläne:
Als Rückdeckung der leistungsorientierten Verpflichtung dienten in Vorjahren Kapitallebensversicherungen. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:
Jubiläumsrückstellungen werden für 10- bis 35-jährige Jubiläen unter Berücksichtigung von tatsächlichen Fluktuationswerten der Vergangenheit gebildet. Die Abzinsung erfolgt mit dem für den Zeitraum der durchschnittlichen Restlaufzeit bis zur Erreichung des jeweiligen Jubiläums passenden Zinssatz. Eine Realisierung dieser Rückstellungen in den nächsten zwölf Monaten wird voraussichtlich in Höhe von Tsd. € 750 (Vorjahr: Tsd. € 705) erfolgen. Durch die kapitalmarktbedingte Änderung des Abzinsungssatzes im Berichtsjahr ergibt sich eine Minderung der Rückstellung um Tsd. € 344 (Vorjahr: Erhöhung um Tsd. € 70). Die durch Zeitablauf sich ergebende Erhöhung des abgezinsten Betrages beträgt Tsd. € 87 (Vorjahr: Tsd. € 74). Es werden folgende Zinssätze gemäß der aktuellen Marktlage zugrunde gelegt:
Die Rückbauverpflichtungen aus Mietverträgen sind als langfristig anzusehen. Eintretende Risiken innerhalb der nächsten zwölf Monate sind nicht zu erkennen. In der weitüberwiegenden Zahl der Mietverträge stehen den Gesellschaften des Fielmann-Konzerns eine oder mehrere Verlängerungsoptionen zur Verfügung. Für die Berechnung der für die Abzinsung der auf den Stichtag ermittelten Erfüllungsbeträge wurde ein Zinssatz von 1,43 Prozent (11 Jahre) (Vorjahr: 1,91 Prozent (11 Jahre)) angewendet. Es wurde eine Inflationsrate von 0,6 Prozent (Vorjahr: 0,4 Prozent) berücksichtigt. Die abgezinsten Erfüllungsbeträge werden in die Anschaffungskosten der Mietereinbauten des Anlagevermögens einbezogen und planmäßig über die Restlaufzeit des Mietvertrages abgeschrieben. Durch die kapitalmarktbedingte Änderung des Abzinsungssatzes im Berichtsjahr ergibt sich eine Erhöhung der Rückstellung in Höhe von Tsd. € 155 (Vorjahr: Verringerung der Rückstellung in Höhe von Tsd. € 69). Die Rückstellungen im Warenbereich betreffen hauptsächlich Garantiezusagen und daraus resultierende Risiken. Darin enthalten sind neben den Material- auch Personalaufwendungen für Abwicklungsleistungen. Die Risiken realisieren sich überwiegend innerhalb von zwölf Monaten, maximal innerhalb von drei Jahren. Der kurzfristige Anteil der Garantierisiken wird unter den kurzfristigen Rückstellungen in Textziffer (24) ausgewiesen. Die Annahmen zur Bewertung der Risiken werden durch ein Berichtswesen zu den Garantiefällen ständig verifiziert. Für die Ermittlung der Erfüllungsbeträge wurde eine Inflationsrate von 0,6 Prozent (Vorjahr: 0,4 Prozent) berücksichtigt. Die für die Abzinsung verwendeten Zinssätze betrugen für zwei Jahre 0,16 Prozent (Vorjahr: 0,16 Prozent) sowie für drei Jahre 0,34 Prozent (Vorjahr: 0,37 Prozent). Aus den Änderungen der Zinssätze resultiert eine Erhöhung der Rückstellung in Höhe von Tsd. € 1 (Vorjahr: Erhöhung der Rückstellung in Höhe von um Tsd. € 6). Zinssatzbedingte Änderungen bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen ergeben sich in Höhe von Tsd. € 25 (Vorjahr: Tsd. € 36). (21) Langfristige Finanzverbindlichkeiten (28)Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind ausschließlich festverzinslich mit fester Laufzeit. Ein wesentliches Zinsrisiko ist aufgrund der geringen Verschuldung nicht erkennbar.
(28) Weitere Angaben siehe Textziffer (28)
(22) Passive latente SteuernLatente Steuerverbindlichkeiten sind in Höhe von Tsd. € 17.601 (Vorjahr: Tsd. € 12.135) passiviert. Für nähere Angaben wird auf Textziffer (40) des Anhangs verwiesen. (23) Verbindlichkeiten aus LeasingverhältnissenIm Berichtsjahr wurden Leasingzahlungen in Höhe von Tsd. € 79.182 (Vorjahr: Tsd. € 0) geleistet. Zudem wurden Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von Tsd. € 2.390 (Vorjahr: Tsd. € 0) erfasst. Es wurden variable Leasingzahlungen in Höhe von Tsd. € 1.533 (Vorjahr: Tsd. € 0) geleistet, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt wurden. Bei den Leasingverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Mietverpflichtungen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 wurden im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen bilanziert. Die Zusammensetzung der Leasingverbindlichkeiten nach Fälligkeit ergibt sich wie folgt:
In Bezug auf die eigenen Leasingverbindlichkeiten besteht aus Konzernsicht kein signifikantes Liquiditätsrisiko. (24) Kurzfristige RückstellungenDie Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Die Personalrückstellungen werden insbesondere für Verpflichtungen aus Sonderzahlungen und Tantiemen gebildet, der Zahlungsmittelabfluss erfolgt im ersten Halbjahr des folgenden Geschäftsjahres. Die Rückstellungen im Warenbereich betreffen die Garantierisiken, die voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate realisiert werden. Der langfristige Anteil der Garantierisiken wird in Textziffer (20) ausgewiesen. Im ersten Jahr werden über 50 Prozent der insgesamt erwarteten Garantiefälle abgewickelt. (25) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (28)Aufgrund der geringen Verschuldung sind keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern durch Zinsschwankungen in Bezug auf den Zinsaufwand zu erwarten. Die Laufzeit dieser Verbindlichkeiten beträgt bis zu einem Jahr. In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern, die in den Einzelabschlüssen nach lokalem Recht Eigenkapitalcharakter haben und nach IAS 32 als Verbindlichkeiten auszuweisen sind, in Höhe von Tsd. € 2.607 (Vorjahr: Tsd. € 2.803) enthalten (siehe auch Textziffern (19), (28) und (42)). (26) Nicht finanzielle VerbindlichkeitenIn den nicht finanziellen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Vertragsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungen sowie aus Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer enthalten. Die Vertragsverbindlichkeiten entfallen auf die Abgrenzung der im Geschäftsjahr vereinnahmten, aber erst in Zukunft realisierten Erlöse aus der Nulltarifversicherung sowie aus Reparaturpauschalen, die von den gesetzlichen Krankenkassen für in Deutschland abgegebene Hörsysteme im Voraus gezahlt werden. Die Vertragsverbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt: Vertragsverbindlichkeiten aus Nulltarifversicherung
Vertragsverbindlichkeiten aus Hörgeräte-Reparaturpauschalen
(27) ErtragsteuerschuldenDie Ertragsteuerschulden betreffen im Wesentlichen Gewerbesteuern. (28) FinanzinstrumenteDie nachfolgende Legende stellt die in den nächsten Abschnitten genutzten Abkürzungen der Bewertungskategorien dar:
Der Ansatz der Finanzinstrumente erfolgt in allen Kategorien zum Wert am Erfüllungstag. Die Einteilung in Bewertungsklassen nach IFRS 7 wurde anhand der wirtschaftlichen Beschaffenheit und der Risikostruktur der jeweiligen Finanzinstrumente vorgenommen. Die Zeitwerte werden in jeder Klasse zu Börsenkursen bzw. über andere am Finanzmarkt verfügbare Daten ermittelt. Eigene Bewertungsverfahren bzw. Verfahren, die sich nicht auf beobachtbare Marktdaten stützen, wurden nicht angewendet. Damit ergaben sich bei keinem Finanzinstrument wesentliche Unsicherheiten bei der Zeitwertermittlung. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte wurden in die entsprechende Kategorie eingestuft. Bei den finanziellen Vermögenswerten des Fielmann-Konzerns besteht ein Ausfallrisiko, dem durch entsprechende Wertminderungen Rechnung getragen wird. Der positive Saldo aus Wertminderungsaufwendungen einschließlich Wertaufholung in Höhe von Tsd. € 80 (Vorjahr: negativer Saldo in Höhe von Tsd. € 115) ergibt sich aus Erträgen aus Wertaufholung in Höhe von Tsd. € 1.105 (Vorjahr: Tsd. € 1.464) und Aufwendungen aus Wertminderung in Höhe von Tsd. € 1.025 (Vorjahr: Tsd. € 1.579). Aufgrund der für den Fielmann-Konzern untergeordneten Bedeutung wurde auf den separaten Ausweis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet. Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt bei endgültigem Verlust sowie bei aussichtsloser und wirtschaftlich nicht sinnvoller Verfolgung der Ansprüche (z. B. bei Kleinbeträgen). Der Aufwand aus der Ausbuchung von Forderungen beläuft sich auf Tsd. € 1.044 (Vorjahr: Tsd. € 1.122). Die Verteilung der Wertminderungen auf die Klassen stellt sich wie folgt dar:
Die Wertminderungen entwickelten sich wie folgt:
Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste (ECL: expected credit losses) erfolgt insbesondere anhand vergangenheitsbezogener Erfahrungswerte unter Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten sowie gegebenenfalls angepasst an die prognostizierte zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Sie basiert in wesentlichen Fällen auf Einzelfallbetrachtungen, ansonsten anhand der Gruppierung gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften, z. B. durch zeitliche Kriterien. Die Wertberichtigungen für Finanzinstrumente werden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen durch gesonderte Konten offen abgesetzt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde vereinfachend der erwartete Kreditverlust über die gesamte Laufzeit (Gesamtlaufzeit-ECL) erfasst. Die Forderungen betreffen neben Forderungen an Einzelkunden insbesondere Forderungen aus der Abwicklung von Rezepten und Zahlungsverkehr. Forderungen an Einzelkunden wurden insbesondere anhand vergangenheitsbezogener Erfahrungswerte in Bezug auf Fälligkeit und Ausfall wertberichtigt. Dabei wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Geschäftsjahr als Berechnungsgrundlage herangezogen. Es wird regelmäßig davon ausgegangen, dass ein Ausfallereignis spätestens nach neunzigtägiger Überfälligkeit vorliegt. Für die weiteren Forderungen wird eine erwartete Ausfallrate von 1 Prozent angewendet. Die anhand der Fälligkeit wertberichtigten Forderungen entwickelten sich wie folgt:
Für alle weiteren Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird von einem geringen Kreditausfallrisiko ausgegangen. Wesentliche Ausfälle waren in der Vergangenheit nicht zu verzeichnen. Für Anleihen und Festgelder wurde aufgrund des unverändert geringen Kreditrisikos vereinfachend der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (12-Monats-ECL) angewendet. Die Anlagen entsprechen regelmäßig dem sogenannten Investment Grade oder einer vergleichbaren Bonität bei einem fehlenden Rating. Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste wurden je nach Bonität der Schuldner drei Cluster gebildet und hierauf Ausfallraten von 0,1 Prozent, 0,25 Prozent und 0,75 Prozent angewendet. Für Ausleihungen und "Sonstige Forderungen" wurde in der Regel der erwartete Kreditverlust innerhalb der nächsten zwölf Monate (12-Monats-ECL) angesetzt und hierfür eine Ausfallrate von 1 Prozent angewendet. In Einzelfällen werden Wertminderungen in Höhe des Gesamt-ECL vorgenommen. Die erwarten Ausfallraten liegen zwischen 75 Prozent und 100 Prozent. Die nach obigem Schema für die liquiden Mittel sowie für Forderungen aus Leasingverhältnissen ermittelten Wertminderungen wurden aufgrund der nur sehr geringen Höhe nicht erfasst. Etwa 90 Prozent der finanziellen Vermögenswerte entfallen auf das Segment Deutschland. Bei den Forderungen an Einzelkunden besteht aufgrund der Einzelhandelsaktivität kein Ausfallrisiko durch Bündelung auf einzelne Schuldner. Hohe Forderungssalden resultieren insbesondere aus der Abwicklung der Rezepte, des Zahlungsverkehrs und der Nulltarif-Versicherung sowie aus den Emittenten der Kapitalanlagen. Auch hier wird kein erhöhtes Risiko gesehen. Für wertberichtigte Forderungen in Höhe von Tsd. € 2.626 (Vorjahr: Tsd. € 2.498) wurden rechtliche Schritte zur Verfolgung von Zahlungseingängen vorgenommen. Das Ausfallrisiko bei den finanziellen Vermögenswerten besteht maximal in Höhe der Buchwerte. Eine Analyse der Fälligkeitstermine wesentlicher finanzieller Verbindlichkeiten steht nicht im Fokus des Konzerns, da ausreichende liquide Mittel ständig vorhanden sind und somit kein Liquiditätsrisiko besteht. Die Marktrisiken für die Finanzinstrumente im Fielmann-Konzern sind neben den Kurs- und Zinsrisiken für die Kapitalanlagen insbesondere die Währungsrisiken. WährungsrisikenFremdwährungsrisiken bestehen für den Fielmann-Konzern zum einen aus der Währungsumrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die Finanzinstrumente werden gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Währungsdifferenzen werden in einem Währungsausgleichsposten innerhalb der sonstigen Rücklagen ausgewiesen. Zum anderen resultieren Währungsrisiken aus der Umrechnung bestehender Finanzinstrumente insbesondere in Form von Bankguthaben, Kapitalanlagen, konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus dem Einkaufsgeschäft. Die für den Fielmann-Konzern relevanten Fremdwährungen sind im Abschnitt III. "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" unter "Fremdwährungsumrechnung" dargestellt. Risiken ergeben sich für den Fielmann-Konzern insbesondere für die Währungen CHF und USD. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen auf die Bewertung der Finanzinstrumente für die Währungen CHF und USD durch eine für möglich gehaltene Aufwertung bzw. Abwertung von 10 Prozent (Vorjahr: 10 Prozent) gegenüber dem Euro zum 31. Dezember 2019 untersucht. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben. Aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten in Höhe von Mio. € 92,2 (Vorjahr: Mio. € 84,6) und finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. € 73,8 (Vorjahr: Mio. € 20,6) würde bei einer Aufwertung des Schweizer Franken um 10 Prozent gegenüber dem Euro eine Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von Mio. € 1,0 (Vorjahr: Erhöhung von Mio. € 6,7) sowie eine Erhöhung des Jahresüberschusses in Höhe von Mio. € 2,2 (Vorjahr: Erhöhung von Mio. € 1,8) resultieren. Eine Abwertung des Schweizer Franken um 10 Prozent gegenüber dem Euro hätte gegenläufige Auswirkungen auf das Eigenkapital und den Jahresüberschuss. Die Veränderung im Eigenkapital gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus dem erstmaligen Einbezug der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in den Schweizer Gesellschaften. Die Aufwertung des US-Dollars um 10 Prozent gegenüber dem Euro würde im Rahmen der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten in Höhe von Mio. € 1,3 (Vorjahr: Mio. € 1,6) und finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. € 2,8 (Vorjahr: Mio. € 3,3) zu einer Verringerung des Eigenkapitals in Höhe von Mio. € 0,1 (Vorjahr: Verringerung von Mio. € 0,1) sowie einer Verringerung des Jahresüberschusses in Höhe von Mio. € 0,1 (Vorjahr: Verringerung von Mio. € 0,1) führen. Eine Abwertung des US-Dollars um 10 Prozent gegenüber dem Euro hätte gegenläufige Auswirkungen auf das Eigenkapital und den Jahresüberschuss. ZinsrisikenDer Fielmann-Konzern investiert unter anderem in Kapitalanlagen in Form von Tages- und Festgeldern sowie festverzinslichen Wertpapieren und Schuldscheindarlehen. Da diese Kapitalanlagen überwiegend festverzinslich und bis zur Endfälligkeit gehalten werden, existiert hieraus kein relevantes Zinsrisiko. Aus den weiteren finanziellen Vermögenswerten resultieren ebenfalls keine wesentlichen Zinsrisiken. Die zum Stichtag erstmalig bilanzierten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden über einen festen Zinssatz bis zum Laufzeitende abgezinst, so dass sich hieraus kein Zinsrisko ergibt. Aus den weiteren finanziellen Verbindlichkeiten existieren aufgrund der geringen Verschuldung keine wesentlichen Zinsrisiken. KursrisikenKursrisiken bestehen für den Fielmann-Konzern insbesondere aus Kapitalanlagen in Aktien und ähnliche Anlagen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen einer für möglich gehaltenen Steigerung bzw. Senkung des Kursniveaus um 10 Prozent (Vorjahr: 10 Prozent) gegenüber dem Stand zum 31. Dezember 2019 untersucht. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben und der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Aus einer Steigerung des Kursniveaus um 10 Prozent resultiert eine Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von Mio. € 0,8 (Vorjahr: Erhöhung um Mio. € 0,5) sowie eine Erhöhung des Jahresüberschusses in Höhe von Mio. € 0,8 (Vorjahr: Erhöhung von Mio. € 0,5). Eine Senkung des Kursniveaus um 10 Prozent hat entsprechend gegenläufige Auswirkungen auf das Eigenkapital und den Jahresüberschuss. Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen finanzwirtschaftlichen Risiken sind im Lagebericht dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Bewertungsklassen nach IFRS 7
Ergebnisse nach Bewertungskategorien
1 Negative Beträge stellen Wertaufholungen
dar
Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung von Finanzinstrumenten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ergeben sich als Differenz zwischen Börsenkurs und Buchwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden nach Maßgabe des Börsenkurses oder bei Forderungen im Rahmen erwarteter Kreditverluste berücksichtigt. Diese Verluste sowie Wertminderungen von Finanzinstrumenten werden in der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen", die Gewinne und Erträge aus der Wertaufholung von Finanzinstrumenten werden in der Position "Sonstige betriebliche Erträge" gezeigt. Zinsen werden gemäß den entsprechenden Zahlungen unter Berücksichtigung von Periodenabgrenzungen erfasst. Die Zinserträge für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Marktwert bewertet wurden, belaufen sich auf Tsd. € 506 (Vorjahr: Tsd. € 374). Die entsprechenden Zinsaufwendungen betragen Tsd. € 2.944 (Vorjahr: Tsd. € 465). Anleihen und FestgelderDer Ausweis der Anleihen und Festgelder in Höhe von Tsd. € 135.235 (Vorjahr: Tsd. € 192.025) umfasst Anleihen (Tsd. € 83.293, Vorjahr: Tsd. € 127.070), Schuldscheindarlehen (Tsd. € 11.978, Vorjahr: Tsd. € 5.009) sowie Tages- und Festgelder (Tsd. € 39.964, Vorjahr: Tsd. € 59.946), die jeweils zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und nach den üblichen Fristigkeiten gemäß IAS 1 unterteilt werden. VermögensverwaltungsdepotBei dem unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Vermögensverwaltungsdepot handelt es sich um ein durch einen externen Verwalter betreutes Depot der Fielmann Schweiz AG in Höhe von Tsd. € 9.336 (Vorjahr: Tsd. € 8.444), in dem sich Aktien und Anleihen befinden. Die Anlagenpolitik basiert auf einer schriftlich mit dem Depotverwalter fixierten Strategie. Die Bilanzierung der Wertpapiere erfolgt zum Zeitwert (Börsenkurs). Bewertungsgewinne und -verluste wurden im Berichtszeitraum ergebniswirksam gebucht. FondsDie Fonds umfassen in Höhe von Tsd. € 15.228 (Vorjahr: Tsd. € 9.882) Fonds in der Fielmann Aktiengesellschaft. Die Bilanzierung erfolgt zum Zeitwert (Börsenkurs). Bewertungsgewinne und -verluste wurden im Berichtszeitraum ergebniswirksam gebucht. Des Weiteren werden Fonds in der italienischen Vertriebsgesellschaft in Höhe von Tsd. € 2.934 (Vorjahr: Tsd. € 2.312) ausgewiesen. Die Fonds dienen als Sicherheiten im Rahmen von Mietverhältnissen in Italien und sind zu diesem Zweck verpfändet. Die Bilanzierung erfolgt zum Zeitwert (Börsenkurs). Bewertungsgewinne wurden im Berichtszeitraum ergebniswirksam gebucht. Sonstige ForderungenBei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen Forderungen in Höhe von Tsd. € 31.934 (Vorjahr: Tsd. € 33.097) handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen gegenüber Lieferanten. Sonstige Forderungen in Höhe von Tsd. € 23.674 (Vorjahr: Tsd. € 22.376) wurden im Zeitpunkt des Zugangs als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" designiert. Die Bilanzierung erfolgt zum Zeitwert (Börsenkurs). Der positive Wertunterschied zwischen fortgeführten Anschaffungskosten und Zeitwert beträgt Tsd. € 794 (Vorjahr: Tsd. € 156). Das Ausfallrisiko besteht maximal in Höhe des Buchwertes. Bewertungsgewinne und -verluste wurden im Berichtszeitraum ergebniswirksam gebucht. Für weitere Angaben siehe Textziffer (10). Liquide MittelLiquide Mittel bestehen in Höhe von Tsd. € 100.818 (Vorjahr: Tsd. € 95.700), davon Tsd. € 98.521 (Vorjahr: Tsd. € 93.331) Bankguthaben. Verbindlichkeiten aus Kapitalanteilen DritterIn den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Kapitalanteile Dritter in Höhe von Tsd. € 2.607 (Vorjahr: Tsd. € 2.803) enthalten, die nach IAS 32 als Verbindlichkeiten auszuweisen sind (siehe auch Textziffer (19), (25) und (42)). (29) Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und LeasingverhältnisseIm Fielmann-Konzern wurden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr keine Garantien für Bankverbindlichkeiten Dritter übernommen. LeasingnehmerDer Fielmann-Konzern tritt im Rahmen von Operating Leasingverhältnissen als Leasingnehmer von Immobilien, Fahrzeugen und Geräten auf. Im Rahmen der Umsetzung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen, ergeben sich umfangreiche Anhangsangaben (siehe Textziffer (4), (8), (23), (34) sowie Entwicklung des Konzernanlagevermögens). Nachfolgend werden daher ausschließlich die entsprechenden Erläuterungen nach IAS 17 für das Vorjahr dargestellt. Zum Vorjahresstichtag bestand aus Leasinggeschäften für Fahrzeuge und Geräte im Fielmann-Konzern ein Restobligo von Tsd. € 1.834, davon Tsd. € 1.046 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, Tsd. € 788 von über ein bis zu fünf Jahren. Die Leasingzahlungen des Vorjahres betrugen für diesen Bereich Tsd. € 420. Die Leasingzahlungen für Mieten (im Wesentlichen für Geschäftsräume) stellten sich im Vorjahr wie folgt dar:
Die Angaben zu den Mindestleasingzahlungen betreffen Kaltmieten ohne vertraglich vereinbarte Nebenkosten. Eventualzahlungen sind zusätzliche Zahlungen aus Umsatzmietverträgen. Im Konzern werden Anmietverträge über eine feste Laufzeit von in der Regel zehn Jahren mit überwiegend zwei Verlängerungsoptionen (je fünf Jahre) abgeschlossen. Zusätzlich zu festen Mindestleasingzahlungen werden gegebenenfalls Vereinbarungen zu Index-, Umsatz- oder Staffelmieten getroffen. Die Anzahl der Verträge mit solchen Vereinbarungen stellte sich 2018 wie folgt dar:
Die Verpflichtungen aus den Mietverträgen stellten sich im Vorjahr wie folgt dar und berücksichtigten bei den zukünftigen Verpflichtungen ausschließlich die vertraglich unkündbare Zeitperiode des Mietverhältnisses:
Mieterträge aus unkündbaren Untermietverhältnissen wurden im Vorjahr in Höhe von Tsd. € 3.007 erwartet. LeasinggeberDarüber hinaus tritt der Fielmann-Konzern im Rahmen von Operating Leasingverhältnissen auch als Leasinggeber von Immobilien auf. Während die Anmietungsverträge ausschließlich geschäftliche Mieten beinhalten, sind in der Darstellung der Vermietungen gleichermaßen gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzte Flächen enthalten. Eventualzahlungen aus Mietverträgen wurden im Geschäftsjahr 2018 nicht vereinnahmt. Überwiegend finden standardisierte Gewerbevermietungsverträge (fünf bis zehn Jahre Laufzeit) und unbefristete Wohnungsvermietungsverträge Verwendung. Die Mieterträge des Vorjahres betrugen Tsd. € 3.080. Die zukünftig erwarteten Erträge stellten sich im Vorjahr inklusive der Untermietverhältnisse wie folgt dar:
Das Bestellobligo zum 31. Dezember 2019 beträgt für Ersatzinvestitionen in bestehenden Niederlassungen Tsd. € 6.540 (Vorjahr: Tsd. € 9.660), für die Produktion in Rathenow Tsd. € 2.300 (Vorjahr: Tsd. € 1.380) sowie für IT Tsd. € 3.470 (Vorjahr: Tsd. € 1.800). Für Niederlassungseröffnungen gab es im laufenden Geschäftsjahr kein Bestellobligo (Vorjahr: kein Bestellobligo). Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung des Fielmann-Konzerns ist nach der Gliederung für das Gesamtkostenverfahren erstellt. (30) Umsatzerlöse und BestandsveränderungenDie Umsatzerlöse des Fielmann-Konzerns (Brutto = inklusive Umsatzsteuer) verteilen sich wie folgt:
Der Einzelhandel erzielte Umsatzerlöse aus Augenoptik in Höhe von netto Tsd. € 1.419.745 (Vorjahr: Tsd. € 1.337.172). Im Fielmann-Konzern entfallen Umsatzerlöse in Höhe von Tsd. € 1.259.002 (Vorjahr: Tsd. € 1.179.629) auf die Brillenoptik. In Höhe von Tsd. € 120.971 (Vorjahr: Tsd. € 116.209) entfallen die Umsätze auf Kontaktlinsen, in Höhe von Tsd. € 44.895 (Vorjahr: Tsd. € 43.338) auf Sonnenbrillen. In den Umsätzen aus dem Verkauf von Hörakustik-Produkten in Höhe von Tsd. € 71.747 (Vorjahr Tsd. € 66.308) sind Erträge aus Hörgeräte-Reparaturpauschalen in Höhe von Tsd. € 5.633 (Vorjahr Tsd. € 4.793) enthalten, die von den Krankenkassen für einen Zeitraum von fünf Jahren gezahlt und entsprechend abgegrenzt werden (siehe Textziffer (26)). In den Umsatzerlösen sind weiterhin Dienstleistungsumsätze und Mieterträge aus eigenen Immobilien in Höhe von Tsd. € 5.165 (Vorjahr: Tsd. € 4.984) enthalten. (31) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge weisen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen, Gewinne aus der Folgebewertung von Finanzinstrumenten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet", Zuschüsse für Personal sowie aktivierte Eigenleistungen aus. Des Weiteren sind Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von Tsd. € 3.137 (Vorjahr: Tsd. € 2.016) enthalten. (32) MaterialaufwandDie Aufwendungen für bezogene Waren betreffen in erster Linie Brillenfassungen, Gläser, Kontaktlinsen und Pflegemittel sowie Hörsysteme und Hörsystemzubehör nach Abzug von Skonti, Rabatten und anderen vergleichbaren Beträgen. (33) Personalaufwand
Im Rahmen der in Deutschland gesetzlichen Leistungen zur Vermögensbildung (VWL) wird den Mitarbeitern regelmäßig einmal im Jahr das Angebot unterbreitet, diese Leistungen in Fielmann-Aktien anzulegen. Am 22. August 2019 (Vorjahr: 15. August 2018) wurden jedem Mitarbeiter 8 Aktien (Vorjahr: 8 Aktien) zum Preis von € 64,00 (Vorjahr: € 58,80) mit einer Ausübungsfrist bis zum 8. November 2019 (Vorjahr: 9. November 2018) angeboten. Der gewichtete Durchschnittskurs für diesen Zeitraum betrug € 67,13 (Vorjahr: € 54,45). Diese Offerte wurde von 6.630 Mitarbeitern (Vorjahr: 6.582 Mitarbeitern) wahrgenommen. Somit wurden 53.040 Aktien (Vorjahr: 52.656 Aktien) an die Mitarbeiter ausgegeben. Zum Bilanzstichtag bestehen damit keine offenen Positionen zum Bezug von Aktien. Im Konzern wurden gemäß IFRS 2 Tsd. € 3.395 (Vorjahr: Tsd. € 2.986) als Aufwand für die vermögenswirksamen Leistungen in Aktien erfasst. Kursgewinne bzw. -verluste aus dem Abgang eigener Aktien werden direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Darüber hinaus erhielten im Geschäftsjahr Mitarbeiter in den Niederlassungen insgesamt 51.482 Aktien (Vorjahr: 50.193 Aktien) aus einem leistungsorientierten Prämienprogramm im Sinne von IFRS 2. Die Mitarbeiter erlangen unmittelbar im Gewährungszeitpunkt einen Anspruch auf die Aktien. Die Ausgabe an die Mitarbeiter erfolgt kurzfristig. Der Gesamtaufwand belief sich auf Tsd. € 6.865 (Vorjahr: Tsd. € 5.499). Mit diesem Programm werden insbesondere Elemente der Fielmann-Philosophie wie die Kundenzufriedenheit belohnt. Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Vorstandes unterteilen sich in fixe und variable, ergebnisabhängige Bestandteile. Den fixen Bezügen wurde die auf die Vorstände entfallende Prämie einer Gruppenunfallversicherung sowie der geldwerte Vorteil für die Nutzung von Firmenfahrzeugen zugerechnet. Die variablen Bestandteile orientieren sich an dem Jahresüberschuss des Fielmann-Konzerns. Aktienoptionsprogramme sind nicht eingerichtet. Die Unternehmensphilosophie, die strikte Kundenorientierung, spiegelt sich bei den Verträgen in der variablen Vorstandsvergütung wider. Grundsätzlich ist die Tantieme in zwei Teilbereiche gegliedert. Die Tantieme I (T1) richtet sich ausschließlich nach dem Jahresergebnis mit einer Gewichtung von 70 Prozent. Die Tantieme II (T2) dient der Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Diese Tantieme berechnet sich nach der Kundenzufriedenheit in Verbindung mit dem Jahresüberschuss, die über ein Zielsystem innerhalb von drei Jahren bewertet wird. Die Vergütung der Herren Günther Fielmann und Marc Fielmann wurde mit der Einrichtung einer Doppelspitze so angepasst, dass die Summe der vorherigen Einzelvergütungen auf beide Vorstandsvorsitzende in gleichen Beträgen ab dem 15. April 2018 verteilt wurde. Mit Wirkung zum 1. Februar 2019 verzichtet Herr Günther Fielmann auf seine fixe und variable Vergütung. Bei dem Vertrag von Herrn Günther Fielmann betrug die Höchstgrenze der gesamten variablen Vergütung (Tantieme I und Tantieme II) 200 Prozent der festen Vergütung bis zum 14. April 2018, danach 190 Prozent, bei Herrn Marc Fielmann 150 Prozent bis zum 14. April 2018 und danach 190 Prozent. Bei den Herren Dr. Thies und Zeiss beträgt die Höchstgrenze jeweils 175 Prozent der festen Vergütung. Bei Herrn Dr. Körber betrug die Höchstgrenze bis zum 31. März 2018 150 Prozent und danach 175 Prozent. Bei Herrn Ferley beläuft sich die Höchstgrenze auf 150 Prozent der festen Vergütung. Die insgesamt gewährte Vergütung des Vorstandes betrug im Geschäftsjahr Tsd. € 7.391 (Vorjahr: Tsd. € 12.425), davon fix Tsd. € 2.793 (Vorjahr: Tsd. € 4.664), variabel Tsd. € 4.598 (Vorjahr: Tsd. € 7.761). In den Vorjahresbeträgen sind die Aufwendungen für ein zum 30. Juni 2019 ausgeschiedenes Vorstandsmitglied enthalten.
1 Davor vergleichbare Funktion in
Vorgänger-Gesellschaft Fielmann Verwaltung KG.
(34) Abschreibungen
In den Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind im Berichtszeitraum wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Wertberichtigungen enthalten. (35) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die folgenden Positionen:
Der Rückgang der Raumkosten resultiert aus der erstmaligen Anwendung des Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (siehe Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr angewendete neue und geänderte Standards und Interpretationen" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards). Ausgewiesen werden hier im Gegensatz zum Vorjahr lediglich Mietnebenkosten und umsatzabhängige Mieten. Unter "Sonstiges" ist Aufwand aus Währungsdifferenzen in Höhe von Tsd. € 1.192 (Vorjahr: Tsd. € 1.182) enthalten. Dem stehen Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von Tsd. € 3.137 (Vorjahr: Tsd. € 2.016) gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind (siehe auch Textziffer (31)). (36) FinanzergebnisDas Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Die Veränderung im Ergebnis aus bilanziellen und sonstigen nicht mit Finanzanlagen im Zusammenhang stehenden Vorgängen resultiert insbesondere aus der erstmaligen Anwendung des Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (siehe Textziffer (23)). Für nähere Angaben zum Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen wird auf Textziffer (5) des Anhangs verwiesen. (37) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Im laufenden Ertragsteueraufwand werden Gewerbe- und Körperschaftsteuern sowie äquivalente Landessteuern der einbezogenen Gesellschaften in Höhe von Tsd. € 71.325 (Vorjahr: Tsd. € 74.2 98) ausgewiesen, davon ein Steueraufwand in Höhe von Tsd. € 268 (Vorjahr: Tsd. € 407) für periodenfremde Steuern. Der laufende Ertragsteueraufwand der Einzelgesellschaften des Konzerns minderte sich durch Nutzung von Verlustvorträgen um Tsd. € 482 (Vorjahr: Tsd. € 418). Der latente Steueraufwand im Konzern in Höhe von Tsd. € 5.189 (Vorjahr: Tsd. € 2.974) resultiert im Wesentlichen aus der laufenden Veränderung von temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen. Nähere Angaben finden sich in Textziffer (40) des Anhangs. (38) Jahresüberschuss und Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie entwickelte sich folgendermaßen:
Verwässernde Effekte liegen im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr nicht vor. (39) Anderen Gesellschaftern zustehende ErgebnisseDie Anteile anderer Gesellschafter am Gewinn betragen Tsd. € 5.443 (Vorjahr: Tsd. € 5.074) und am Verlust Tsd. € 354 (Vorjahr: Tsd. € 333). Der Anteil anderer Gesellschafter am Jahresüberschuss und entsprechende Ausschüttungen unterliegen einem faktischen Gesellschaftervorbehalt. Deshalb werden sie sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals offen ausgewiesen. (40) Latente SteuernDie aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge verminderten sich im Berichtszeitraum durch entsprechende Jahresergebnisse bzw. Ertragsprognosen um Tsd. € 743 (Vorjahr: Verminderung um Tsd. € 737). Von den aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfallen Beträge in Höhe von Tsd. € 771 (Vorjahr: Tsd. € 1.476) auf Gesellschaften, die sich aktuell in einer Verlustsituation befinden. Der Ansatz erfolgte aufgrund positiver Ertragsprognosen, die sich aus der zugrunde gelegten Steuerplanung ergeben und auch durch den Impairment-Test dieser Einheiten belegt sind. Auf Verlustvorträge in Höhe von Tsd. € 4.789 (Vorjahr: Tsd. € 5.474) wurden keine aktiven latenten Steuerposten angesetzt, da eine Nutzung nicht absehbar ist. Hierin enthalten sind wie im Vorjahr keine Verlustvorträge, die wegen Zeitablaufs verfallen werden. Des Weiteren sind aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen aus Einzelbilanzen, Einbringungsvorgängen im Konzern und der Zwischengewinneliminierung enthalten. Eine Realisierung von aktiven latenten Steuern im Verlauf der kommenden zwölf Monate wird voraussichtlich in Höhe von Tsd. € 9.472 (Vorjahr: Tsd. € 8.501) erfolgen, bei passiven latenten Steuern ist eine Realisierung in Höhe von Tsd. € 3.743 (Vorjahr: Tsd. € 4.250) zu erwarten. Die latenten Steuern teilen sich wie folgt auf:
Die latenten Steuern sind den einzelnen Bilanzpositionen zuzurechnen:
Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich wie folgt dar:
Die Parameter für die Berechnung des für 2019 zu erwartenden Steuersatzes von 30,7 Prozent sind eine durchschnittliche Gewerbesteuer (14,9 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 425 Prozent) und die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag (15,8 Prozent). Die Parameter sind gegenüber 2018 unverändert. Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Nettovermögen einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert dieser Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte "Outside Basis Differences"), wenn mit einer Realisierung innerhalb von zwölf Monaten zu rechnen ist. Für geplante Ausschüttungen von Tochtergesellschaften in Höhe von Tsd. € 38.853 (Vorjahr: Tsd. € 42.875) besteht bei einer Bemessungsgrundlage von 5 Prozent (§ 8b KStG) eine passive Steuerlatenz in Höhe von Tsd. € 596 (Vorjahr: Tsd. € 658). Im Übrigen bestehen zum Bilanzstichtag weitere "Outside Basis Differences" in Höhe von Tsd. € 3.824 (Vorjahr: Tsd. € 3.968). Mit einer Realisierung ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen, so dass der Ansatz einer passiven Steuerlatenz gemäß IAS 12.39 nicht infrage kommt. (41) GesamtergebnisrechnungAuf das Sonstige Ergebnis entfällt ein latenter Steuerertrag in Höhe von Tsd. € 309 (Vorjahr: latenter Steueraufwand in Höhe von Tsd. € 4), der insbesondere aus den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen gemäß IAS 19 resultiert. (42) Entwicklung des KonzerneigenkapitalsVom Eigenkapital werden eigene Anteile in Höhe von Tsd. € 765 (Vorjahr: Tsd. € 733) abgesetzt. Aus dem erwirtschafteten Konzerneigenkapital stehen für Ausschüttungen an die Gesellschafter Gewinnrücklagen der Fielmann Aktiengesellschaft in Höhe von Tsd. € 266.903 (Vorjahr: Tsd. € 248.855) und der Bilanzgewinn (Tsd. € 163.800, Vorjahr: Tsd. € 159.600) der Fielmann Aktiengesellschaft zur Verfügung. Die Veränderungen des Konzerneigenkapitals aus dem sonstigen Ergebnis resultieren aus dem Währungsausgleichsposten sowie aus den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten insbesondere aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen gemäß IAS 19. Auf die Bewertung entfällt insgesamt ein latenter Steuerertrag in Höhe von Tsd. € 998 (Vorjahr: Tsd. € 689). Die Anteile Dritter am Eigenkapital werden, soweit sie positive Anteile Dritter an Personengesellschaften betreffen, gemäß IAS 32 als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Anteil Dritter am Jahresüberschuss und entsprechende Ausschüttungen unterliegen einem faktischen Gesellschaftervorbehalt. Deshalb werden sie sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch im Eigenkapitalspiegel offen ausgewiesen (siehe auch Textziffern (19), (25), (28)). (43) Kapitalflussrechnung Fielmann-KonzernDie Zahlungsmittel und Äquivalente in Höhe von Tsd. € 130.723 (Vorjahr: Tsd. € 138.557) umfassen die liquiden Mittel (Tsd. € 100.818; Vorjahr: Tsd. € 95.700) und Kapitalanlagen (Tsd. € 29.905; Vorjahr: Tsd. € 42.857). Diese werden bei den Zahlungsmitteln und Äquivalenten berücksichtigt, sofern sie bei Erwerb eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge enthalten als wesentlichen Einzelposten in Höhe von Tsd. € 3.940 einen latenten Steueraufwand im Zusammenhang mit der Erhöhung der passiven temporären Differenzen auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr: Tsd. € 2.891). Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der liquiden Mittel bestehen in Höhe von Tsd. € 3 (Vorjahr: Tsd. € 6) aufgrund der gemeinnützigkeitsrechtlichen Beschränkungen der Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH. Die Zusammensetzung des Finanzvermögens stellt sich wie folgt dar:
Bezüglich der näheren Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Finanzvermögens wird auf Textziffer (28) verwiesen. Aus der Anwendung der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 ergeben sich erstmals für 2019 die nachfolgend aufgeführten Auswirkungen in der Konzernbilanz:
Diese Auswirkungen werden in der Kapitalflussrechnung saldiert in der Zeile "Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" berücksichtigt. Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten stellt sich wie folgt dar:
(44) SegmentberichterstattungEntsprechend der regional gegliederten internen Berichtsstruktur wurde die Segmentierung nach geografischen Regionen vorgenommen, in denen die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns angeboten und erbracht werden. Neben den separat ausgewiesenen Segmenten Deutschland, Schweiz und Österreich werden die Regionen Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowenien, Ukraine und Weißrussland im Segment "Übrige" zusammengefasst. Die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns unterscheiden sich zwischen den Segmenten nicht wesentlich. Segmenterlöse aus Transaktionen mit anderen Segmenten unterliegen keiner gesonderten Bewertung, da es sich um handelsrechtliche Vorgänge zu marktgerechten Konditionen handelt. Dem Segment Österreich wurden im Rahmen der Nulltarif-Versicherung der Anzahl der aktiven Versicherungen entsprechende Ergebnisse in Höhe von Tsd. € 4.892 (Vorjahr: Tsd. € 4.623) zugerechnet. Handelsrechtlich werden diese im Segment Deutschland erfasst. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen im Rahmen des Impairment-Tests für eine CGU erfasst. Die Vorsteuerergebnisse in den Segmenten sind bereinigt um die Beteiligungsergebnisse, die im Konzern von untergeordneter Bedeutung sind. Die Zuordnung des langfristigen Segmentvermögens zu geographischen Regionen erfolgt auf das Sitzland der jeweiligen Konzerngesellschaft und entspricht der Bilanzsumme der langfristigen Vermögenswerte abzüglich Finanzinstrumenten und latenter Steueransprüche. Wegen der intensiven konzerninternen Verflechtungen durch die Großhandelsfunktion der Fielmann Aktiengesellschaft und das Cash-Pooling wird das Segmentvermögen mit seinem Anteil an dem konsolidierten Konzernwert angegeben. Ein Überleitungswert entsteht somit nicht. Durch die Deckung der Segmente mit den gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Konzerns und der Verwendung der Ergebnisgrößen nach IFRS stellen die Überleitungswerte lediglich die konzerninterne Verrechnung dar. Eine Aufteilung der Konzernumsätze in Produktgruppen erfolgte nicht, da die Augenoptik unverändert mit 94 Prozent zum Umsatz beiträgt. V. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (IAS 24)Herr Marc Fielmann, Vorstandsvorsitzender der Fielmann Aktiengesellschaft, und Herr Günther Fielmann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fielmann Aktiengesellschaft, gelten als nahestehende Personen. Herr Günther Fielmann hält bzw. kontrolliert die Mehrheit der Aktien der Fielmann Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Fielmann Familienstiftung. Herr Marc Fielmann wurde im Jahr 2019 in die Geschäftsführung der INTEROPTIK-Verwaltungs-GmbH sowie in den Vorstand der KORVA SE berufen. Beide Unternehmen gelten als nahestehende Unternehmen. Neben den Bezügen für ihre Tätigkeit als Vorstand (vgl. Textziffer (33)) und der Zahlung der Dividende für die von ihnen direkt oder indirekt gehaltenen Aktien sind außer den im Folgenden dargestellten keine weiteren Zahlungen an Herrn Günther Fielmann und Herrn Marc Fielmann direkt geleistet worden. Darüber hinaus sind Herr Günther Fielmann und Herr Marc Fielmann an den folgenden Gesellschaften, die aus Sicht der Fielmann Aktiengesellschaft als nahestehende Unternehmen einzustufen sind, mittelbar oder unmittelbar beteiligt bzw. üben über diese Kontrolle aus:
Die Fielmann Aktiengesellschaft und ihre Konzerngesellschaften haben im Geschäftsjahr 2019 und dem Vorjahr Lieferungen und Dienstleistungen bezogen und erbracht sowie Räumlichkeiten angemietet und vermietet. Bei der Nutzung von Flächen durch Konzerngesellschaften handelt es sich im Wesentlichen um 24 Niederlassungen (Vorjahr: 24 Niederlassungen). Die entsprechenden Kauf- oder Mietverträge wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Sämtliche Leistungsbeziehungen wurden im Rahmen der üblichen Zahlungsziele (in der Regel 30 Tage) beglichen. Die nachstehend aufgeführten Geschäftsvorfälle entfallen im Wesentlichen auf Waren- und Leistungsaustausch mit der Fielmann Aktiengesellschaft. Geschäftsvorfälle von Herrn Günther Fielmann, Herrn Marc Fielmann und nahestehenden Gesellschaften mit der Fielmann Aktiengesellschaft und Konzernunternehmen
Geschäftsvorfälle der Fielmann Aktiengesellschaft und Konzernunternehmen mit Herrn Günther Fielmann, Herrn Marc Fielmann und nahestehenden Gesellschaften
Weiterhin gelten Aufsichtsrat und Vorstand als nahestehende Personen. Die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erhaltenen Gesamtbezüge der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat betrugen Tsd. € 502 (Vorjahr: Tsd. € 480). Der Aufwand für Aufsichtsratsvergütungen insgesamt betrug für das Geschäftsjahr Tsd. € 810 (Vorjahr: Tsd. € 870). Sämtliche Vergütungen des Aufsichtsrats sind kurzfristig fällig. Bezüglich der Fälligkeit der Vergütungen des Vorstands sowie der Leistungen nach Beendigung des Vorstandsverhältnisses verweisen wir auf die Darstellung unter Textziffer (33). Gesonderte Leistungen aus Anlass der Beendigung von Vorstandsverhältnissen liegen nicht vor. Aufsichtsratsvergütung (ausgezahlt im Geschäftsjahr)
VI. Sonstige Angaben
Honoraraufwand für den AbschlussprüferDer Honoraraufwand für Abschlussprüfungsleistungen der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 beträgt Tsd. € 283 (Vorjahr: Tsd. € 216). Das Honorar betraf vor allem die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses nebst Lagebericht des Mutterunternehmens und des Konzerns sowie gesetzliche bzw. mit dem Aufsichtsrat vereinbarte Auftragserweiterungen. Darüber hinaus wurden Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einer DPR-Prüfung durchgeführt. Andere Bestätigungsleistungen, steuerliche Beratungsleistungen oder sonstige Leistungen wurden im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht erbracht. Deutscher Corporate Governance KodexDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Sie ist im Internet unter www.fielmann.com abzurufen. Der Vergütungsbericht ist im Lagebericht abgedruckt. Angaben zu den Organen der GesellschaftVorstand
Aufsichtsrat
1 bis 21.11.2019,
Die Vorstände sind in folgenden weiteren Kontrollgremien tätigGeorg Alexander Zeiss Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der Hettich Holding GmbH & Co. oHG, Kirchlengern 2 Die Aufsichtsratsmitglieder sind in folgenden weiteren Kontrollgremien tätigProf. Dr. Mark K. Binz Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Faber-Castell AG, Stein 1 Mitglied des Aufsichtsrates der Sick AG, Waldkirch 1 Hans-Georg Frey Vorsitzender des Aufsichtsrats der Jungheinrich AG, Hamburg 1 Verwaltungsrat der E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Oberderdingen 2 Beirat der HOYER GmbH, Hamburg 2 Carolina Müller-Möhl Mitglied des Verwaltungsrates der Orascom Development Holding AG, Altdorf, Schweiz 2 Mitglied des Verwaltungsrates der Neue Zürcher Zeitung, Zürich, Schweiz 2 Hans Joachim Oltersdorf Vorsitzender des Beirates der Parte GmbH, Köln 2 Hans-Otto Schrader Mitglied des Gesellschafterrats der Otto GmbH & Co KG, Hamburg 2 Mitglied des Aufsichtsrates der Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg 2 Mitglied des Aufsichtsrates der GSV Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg 1 Mitglied des Beirats der goetzpartners group, München 2 Mitglied des Beirates der Dr. August Oetker KG, Bielefeld 2 Mitglied des Beirates der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau 2 Mitglied des Präsidiums der Pfeifer & Langen Industrie- und Handels-KG, Köln 2 Julia Wöhlke Mitglied des Aufsichtsrates der Hamburger Volksbank e. G., Hamburg 2 Mitglied des Aufsichtsrates der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), Hamburg 2 Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburg Messe und Congress GmbH, Hamburg2
1 Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats
Anteilsbesitz und Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2019sowie Darstellung der Gesellschaften, welche die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch nehmenDer angegebene Konzernanteil am Kapital bezieht sich auf unmittelbare und mittelbare Beteiligungen der Fielmann Aktiengesellschaft. Sämtliche in der nachfolgenden Tabelle dargestellten inländischen Tochtergesellschaften haben die gemäß § 264 Abs. 3 HGB für Kapitalgesellschaften bzw. gemäß § 264b HGB für Personenhandelsgesellschaften geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichten deshalb auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts. Verwaltungs-, Beteiligungs- und DienstleistungsunternehmenKonzernanteile am Kapital in Prozent
Produktions- und HandelsgesellschaftenKonzernanteile am Kapital in Prozent
VerkaufsgesellschaftenKonzernanteile am Kapital in Prozent
1 Soweit nach der Ortsangabe kein Land genannt
ist, handelt es sich um eine Gesellschaft mit Sitz in
Deutschland.
GewinnverwendungsvorschlagDie zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bestehenden und in den nächsten Wochen noch zu erwartenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden zu einer derzeit nicht einschätzbaren negativen Auswirkung auf Absatz, Umsatz und Gewinn führen, die auch Einfluss auf die Liquidität haben wird. Zur Stärkung der finanziellen Ressourcen und Sicherung der Unabhängigkeit schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten und damit Liquidität in Höhe von 163,8 Millionen Euro dem Unternehmen zu sichern.
NachtragsberichtDie Coronavirus-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und das Geschäftsleben in Europa, zieht in vielen Ländern weitreichende staatliche Schutzmaßnahmen nach sich. Ab dem 20. März 2020 haben neben den durch die Behörden befristet verordneten Schließungen unserer Niederlassungen in Italien, Österreich, Slowenien und teilweise in Polen auch alle unsere Niederlassungen in Deutschland und der Schweiz ihren Regelbetrieb vorübergehend eingestellt. Durch diese Begrenzung des Geschäftsbetriebes trägt Fielmann zum Infektionsschutz bei, kommt gleichzeitig durch eine Notfallversorgung der Bevölkerung seiner gesetzlichen Verpflichtung als Gesundheitsversorger nach. Den regulären Verkauf von Brillen, Kontaktlinsen und Hörsystemen stellen wir vorübergehend ein, dies mit Ausnahme unserer Versandmöglichkeiten für Kontaktlinsenkunden. Die Schließung aller Fielmann-Niederlassungen in unseren Märkten bedeutet pro Tag einen Umsatzverlust von etwa 5 Millionen €. Umfassende Maßnahmen zur Kostenreduktion wurden eingeleitet. Investitionen wurden und werden fortwährend fallweise neu priorisiert und gegebenenfalls vorgezogen oder verschoben. Zudem wurde die Produktion von medizinischen Schutzbrillen eingeleitet. Wie lange und umfassend unsere Geschäfte geschlossen bleiben, ist derzeit nicht absehbar. Die weitere Entwicklung ist in hohem Maße von politischen Entscheidungen und deren Wirksamkeit abhängig. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen im Prognosebericht. Fielmann steht in diesen Krisenzeiten zu seinen Mitarbeitern, hat für alle Augenoptiker und Hörakustiker eine Arbeitsplatzgarantie ausgesprochen, wird das beantragte Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent aufstocken, sodass alle Niederlassungsmitarbeiter weiterhin den gleichen Nettolohn erhalten. Dieses zeitlich befristet. Insbesondere die bestehenden und in den nächsten Wochen noch zu erwartenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden zu einer derzeit nicht einschätzbaren negativen Auswirkung auf Absatz, Umsatz und Gewinn führen. Eine seriöse Prognose für die nächsten Monate und das Gesamtjahr ist derzeit nicht möglich.
Hamburg, den 15. April 2020 Fielmann Aktiengesellschaft Der Vorstand Marc Fielmann Michael Ferley Dr. Bastian Körber Georg Alexander Zeiss Versicherung des VorstandesWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Lagebericht des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hamburg, den 15. April 2020 Fielmann Aktiengesellschaft Der Vorstand An die Fielmann Aktiengesellschaft, Hamburg Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, der Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Fielmann Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB sowie den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB, auf die im Konzernlagebericht jeweils verwiesen wird, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit der Firmenwerte 2. Nachweis und Bewertung der Vorräte 3. Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) b) Prüferisches Vorgehen 1. Werthaltigkeit der Firmenwertea) Im Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft werden Firmenwerte in Höhe von EUR 54,6 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht 4,0 % der Konzernbilanzsumme. Die Firmenwerte werden jeweils zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Werthaltigkeitstest erfolgt durch Vergleich des Buchwertes mit dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme ermittelt wird. Dieser Barwertermittlung liegen eine einjährige Detailplanung, eine aus der kumulierten Konzernplanung abgeleitete darauffolgende zweijährige Planung sowie die ewige Rente auf Basis des dritten Planungsjahres zugrunde. Das Ergebnis der Bewertung hängt in hohem Maße von der ermessensbehafteten Einschätzung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungssatzes ab. Die Bewertungen sind daher mit hohen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben des Konzerns zur Werthaltigkeit der Firmenwerte sind in den Abschnitten III. und IV. (2) des Konzernanhangs enthalten. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über den Unternehmensplanungsprozess sowie den Prozess zur Erstellung der Werthaltigkeitstests gewonnen. Darüber hinaus haben wir insbesondere das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und gewürdigt. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns ein Bild von der Planungstreue des Konzerns in der Vergangenheit gemacht und dies in unsere Beurteilung einbezogen. Die in die Bewertung eingehenden erwarteten zukünftigen Zahlungsströme haben wir mit den entsprechenden Detailplanungen sowie mit der durch den Aufsichtsrat genehmigten Konzernplanung abgeglichen. Im Hinblick auf die Beurteilung der Angemessenheit der Annahmen und Prämissen, Verfahren und Bewertungsmodelle haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Valuation Services einbezogen, mit deren Unterstützung wir auch das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests und die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogene Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten und die Berechnungsschemata beurteilt haben. Bei unserer Einschätzung der Angemessenheit der Planungsrechnungen haben wir uns auf den Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfassende Erläuterungen des Managements zu den Werthaltigkeitstests gestützt. Da bereits geringfügige Änderungen des Diskontierungssatzes erhebliche Auswirkungen auf den Nutzungswert haben, haben wir die zugrunde liegenden Parameter anhand von Informationen des Managements und eigener Marktrecherchen plausibilisiert sowie die rechnerische Richtigkeit der Nutzungswertberechnung geprüft. Darüber hinaus haben wir eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um festzustellen, ob der jeweilige Firmenwert ausreichend durch die diskontierten erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse gedeckt ist. Da ein bedeutender Teil des Nutzungswerts aus prognostizierten Zahlungsmittelzuflüssen für die Zeit nach der Dreijahresplanung (Phase der ewigen Rente) resultiert, haben wir insbesondere die in der Phase der ewigen Rente angesetzte nachhaltige Wachstumsrate von 0,5 % anhand von allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen kritisch gewürdigt. 2. Nachweis und Bewertung der Vorrätea) Im Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft werden insgesamt Vorräte in Höhe von EUR 158,7 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht 11,6 % der Konzernbilanzsumme. Das Vorratsvermögen wird im Wege der permanenten Inventur und der ausgeweiteten Stichtagsinventur aufgenommen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert. Im Geschäftsjahr 2019 sind die Vorräte um Wertberichtigungen von EUR 4,3 Mio. vermindert. Grundlage für die Wertberichtigungen bilden pauschalierte Annahmen über die Reichweite der Vorräte (Reichweitenabschläge) sowie in Einzelfällen Annahmen über die Verwertbarkeit der Vorratsbestände. Den Wertberichtigungen liegen somit ermessensbehaftete Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Aufgrund dessen sowie aufgrund von Quantität und Umschlagshäufigkeit der Vorräte, der Vielzahl der Lagerorte im Konzern und des damit verbundenen hohen Zeitaufwands für die Prüfung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Vorräten befinden sich in den Abschnitten III. und IV. (9) des Konzernanhangs. b) Im Verlauf unserer Prüfung haben wir das eingerichtete Interne Kontrollsystem zur Erfassung und Bewertung von Vorräten gewürdigt und die implementierten prüfungsrelevanten Kontrollen getestet. Hierbei lag der Fokus auf den Kontrollen zu den automatischen Abwertungsläufen. In diesem Zusammenhang haben wir die im System hinterlegten Abwertungsläufe -unter Hinzuziehung von IT-Spezialisten -analysiert und deren Funktionsfähigkeit überprüft. Im Hinblick auf die Folgebewertung der Vorräte und die hierfür getroffenen Annahmen haben wir für eine repräsentative Stichprobe die zugrunde liegenden Annahmen verifiziert und Nachweise geprüft. Das Vorhandensein und den Zustand der Vorräte haben wir darüber hinaus während unserer Teilnahme an körperlichen Bestandsaufnahmen sowohl im Zentrallager als auch in ausgewählten Niederlassungen geprüft. Die Auswahl der Niederlassungen erfolgte dabei nach einem Stichprobenverfahren unter Berücksichtigung der Höhe der Bestände sowie unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit. 3. Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16a) In der Bilanz zum 31. Dezember 2019 werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von EUR 370,6 Mio. auf der Aktivseite der Konzernbilanz ausgewiesen. Dies entspricht 44,3 % der langfristigen Vermögenswerte beziehungsweise 27,1 % der Konzernbilanzsumme. Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von EUR 372,1 Mio. auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Erstanwendung hat zu einer Verringerung der Konzerneigenkapitalquote auf 53,2 % beigetragen. Die Erstanwendung von IFRS 16 erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz, und die Vergleichszahlen für das Vorjahr wurden nicht angepasst. Der Konzern hat das für die Berechnung der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten bestehende ERP-System erweitert. Die in dem System vorhandenen Daten wurden um die nach IFRS 16 relevanten Parameter ergänzt. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter. Dies trifft insbesondere auf die Einschätzung zur Ausübung von vertraglichen Verlängerungsoptionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses, gegebenenfalls zur Höhe des Zinssatzes, zur Höhe der Leasingverbindlichkeit und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung und Konzernkapitalflussrechnung zu. Aus diesen Gründen und aufgrund der Komplexität der neuen Anforderungen haben wir die Abbildung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt klassifiziert. Die Angaben des Konzerns zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 sind in den Abschnitten III. und IV. (4) und (23) des Konzernanhangs enthalten. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit und Implementierung der von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Identifizierung und Erfassung sowie die Bewertung von Leasingverhältnissen gewürdigt. In einem ersten Schritt haben wir die vollständige Erfassung der relevanten Miet- und Leasingverträge geprüft. Weiterhin haben wir die im System als Datensätze erfassten Miet-/Leasingzahlungen, vereinbarten Laufzeiten sowie die weiteren bewertungsrelevanten Parameter mit den zugrunde liegenden Verträgen stichprobenhaft abgestimmt. Die Berechnungslogik des IT-Systems haben wir unter Verwendung von IT-Prüfungstools in Stichproben nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir die Ergebnisse der Berechnung des ERP-Systems mit den Ergebnissen des Prüfungstools verglichen und Abweichungen analysiert. Dabei haben wir insbesondere die Angemessenheit der Einschätzungen zur Ausübung von vertraglichen Verlängerungsoptionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses, zur Höhe des Zinssatzes, zur Höhe der Leasingverbindlichkeit und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung und Konzernkapitalflussrechnung durch Einsichtnahme in ausgewählte Verträge und sonstige geeignete Nachweise sowie durch Befragungen von Mitarbeitern des Konzerns beurteilt. Zudem haben wir beurteilt, ob die systemseitig generierten Buchungssätze zutreffend im Konzernabschluss der Fielmann AG berücksichtigt wurden und ob die Angaben vollständig und richtig erfolgt sind. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, den Geschäftsbetrieb einzustellen, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung 11. Juli 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der Fielmann Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Patrick Wendlandt.
Hamburg, den 15. April 2020 Deloitte
GmbH
Gerald Reiher, Wirtschaftsprüfer Patrick Wendlandt, Wirtschaftsprüfer |
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