Strela-Holz
GmbH
Stralsund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.004,00 |
43.703,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.490,49 |
23.241,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.494,49 |
66.944,95 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.238,25 |
37.639,89 |
| B.
Rückstellungen |
3.479,81 |
2.542,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.776,43 |
26.763,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.776,43 |
26.763,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.494,49 |
66.944,95 |
Anhang
zum
31. Dezember 2018
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB
sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen
für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264
ff. HGB erstellt.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften
des BilMoG angewendet worden.
2. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungmethoden
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht:
Firmenname: Strela Holz GmbH
Firmensitz: Stralsund
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stralsund
Register-Nr.: 6287.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2)
Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahr überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind , berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 410 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Waren werden zu den durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt
verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Es ergaben sich nur geringe Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen.
In Bezug auf die Abgrenzung von latenten Steuern wurden
deshalb die größenabhängigen
Erleichterungen des
§ 274a Nr. 5 HGB angewendet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 (2) HGB.
4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Das Jahresergebnis ergibt einen Jahresfehlbetrag von
€ -6.401,64.
Einschließlich des Verlustvortrages in
Höhe von
€-47.360,11 ergibt sich ein Betrag von
€ -53.761,75 der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden
€ -53.761,75 vorgetragen.
5. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch
Herrn Willi Pekrahn.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte anzunehmen.
gez. Willi Pekrahn
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2019 festgestellt.
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