Enrique
Pedros GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,50 |
3,50 |
| I.
Sachanlagen |
3,50 |
3,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.036.912,85 |
1.040.561,95 |
| I.
Vorräte |
48.583,81 |
58.429,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
394.653,36 |
442.094,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
593.675,68 |
540.038,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.050,16 |
11.661,49 |
| Aktiva |
1.047.966,51 |
1.052.226,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
367.606,18 |
228.872,03 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
166.089,74 |
89.238,17 |
| IV.
Jahresüberschuss |
138.734,15 |
76.851,57 |
| B.
Rückstellungen |
51.842,00 |
27.790,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
628.518,33 |
795.564,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
628.518,33 |
795.564,91 |
| Summe
Passiva |
1.047.966,51 |
1.052.226,94 |
Anhang zum
Jahresabschluss 31.12.2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg. Die
Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts
Nürnberg unter der Registernummer HRB 5983
geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und der
Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind - mit Ausnahme der Angabe nach § 253
Abs. 6 Satz 3 HGB insgesamt in der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB und hat
größenabhängige Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden wurden nicht
im Vergleich mit den Vorjahren geändert. Eine
Darstellungsstetigkeit und eine Vergleichbarkeit mit dem
Vorjahr ist daher gegeben.
Aktiva
Anlagevermögen
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden
grundsätzlich linear vorgenommen.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der
jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese wurde
entsprechend der finanzamtlichen AfA-Tabellen unter
Hinzuziehung der betrieblichen Erfahrungswerte
geschätzt. Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden,
werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro werden im Jahr des
Zugangs abgeschrieben. Von der steuerlich nach § 6
Abs. 2 EStG zulässigen Bewertungsfreiheit von
Wirtschaftsgütern bis 1.000,00 Euro wurde aus
Gründen der Bewertungsstetigkeit auch handelsrechtlich
weiterhin in vollem Umfang Gebrauch gemacht und im Jahr des
Zugangs abgeschrieben. Die steuerlichen Vorschriften zum
steuerlichen Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG
werden außerhalb der Handelsbilanz vollzogen.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und
Mahnkosten wird durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Fremdwährungsforderungen waren am
Abschlussstichtag nicht vorhanden.
Der
Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag
bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der
Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit
den Erfüllungsbeträgen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr,
werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz
zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen
Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist
in
einem gesonderten Anlagenspiegel dargestellt, der
der Bilanz beigefügt ist.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen bestehen ausschließlich aus
Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern bestehen keine. Die sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten
Steuerrückforderungen auf ertragsabhängige
Steuern des Geschäftsjahres.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im
Wesentlichen zeitliche Abgrenzungen von Ausgaben, die erst
Aufwand im neuen Geschäftsjahr darstellen.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 Euro und ist zur Hälfte eingezahlt. An
Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
waren 50.000,00 Euro auszuweisen. Gewinnrücklagen
waren nicht zu verzeichnen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
a) Steuerrückstellungen
Unter den Steuerrückstellungen werden die zu
erwarteten Nachzahlungen betreffend der noch zu
veranlagenden Ertragssteuern des Geschäftsjahres
ausgewiesen.
b) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 24
TEUR (Vj. 28 TEUR) beinhalten die voraussichtlich
notwendigen Erfüllungsbeträge für:
- Urlaubslöhne
- Jahresabschlusskosten
- Archivierungskosten
Mit Ausnahme der Rückstellung für
Archivierungskosten betragen die Restlaufzeiten weniger als
ein Jahr, sodass diese voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nicht nach § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB abzuzinsen waren. Der Abzinsungsbetrag für
die Rückstellung der Archivierungskosten beträgt
weniger als 1 T€ (Vj. weniger als 1 T€).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nach § 285 Nr. 1 und
2 HGB folgendermaßen aufzugliedern:
|
Restlaufzeit bis
Zu einem Jahr
|
Restlaufzeit
Über fünf Jahre
|
|
€
|
€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
297.287,24
|
|
Vorjahr
|
(312.637,49)
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
331.231,09
|
|
Vorjahr
|
(482.927,42)
|
|
- davon gegenüber
Gesellschaftern
|
309.964,59
|
|
Vorjahr
|
(471.361,48)
|
|
- davon aus Steuern
|
19.069,62
|
|
Vorjahr
|
(9.412,54)
|
|
- davon im Rahmen
sozialer Sicherheit
|
2.196,88
|
|
Vorjahr
|
(2.153,40)
|
|
|
628.518,33
|
|
|
(795.564,91)
|
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt im
Geschäftsjahr 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Die Verbindlichkeiten sind weder durch
Grundpfandrechte noch ähnliche Rechte oder übrige
Sicherheiten gesichert.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im
Geschäftsjahr im Wesentlichen Hinzurechnungen von
Sachbezüge für Arbeitnehmer.
Außergewöhnliche Erträge bzw.
Aufwendungen sowie
periodenfremde Erträge
bzw. Aufwendungen i.S.d. § 285 Nr. 31 u. 32
sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.
V.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB betragen:
a) aus Wartungsverträgen:
2024: rd. 4 TEUR
Folgejahre: rd. 4 TEUR
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte nach der
Berechnungsmethode gem. § 267 Abs. 5 HGB im
Jahresdurchschnitt 8 (Vj. 8) Mitarbeiter.
Mitglieder der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2023 oblag:
Herrn Pedros-Frank Enrique (ganzjährig)
Herrn Pedros Rafael (ganzjährig)
Die Geschäftsführer haben
Alleinvertretungsbefugnis und sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Nachtragsbericht
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Ergebnisverwendung
Zur Ergebnisverwendung sind aufgrund der
Größenmerkmale der Gesellschaft keine Angaben
veranlasst.
Nürnberg, den 17.12.2024
Enrique Pedros GmbH
Geschäftsführung:
sonstige Berichtsbestandteile
Gesellschafterbeschluss
1. In der heute satzungsgemäß
einberufenen Gesellschafterversammlung wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2023 vorgelegt.
Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von
1.047.966,51 EUR
und einem Jahresüberschuss von 138.734,15 EUR
festgestellt.
2. Von den anwesenden und unterzeichnenden
Gesellschaftern wurde der Jahresabschluss einstimmig
genehmigt und der Geschäftsführung Entlastung
erteilt.
3. Der Jahresüberschuss in Höhe von
138.734,15 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Nürnberg, den 17.12.2024
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Pedros-Frank
Enrique
Pedros
Rafael
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