Stojko Bau GmbHLiquidiert

80999 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 202722
Vorher
Dolic Bau GmbH
Eingetragen
22.4.2009
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauGlasergewerbe
Gegenstand
Verputzarbeiten und Wärmedämmarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Stojko Dimitrov
seit 2.1.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pasteurstr. 7, 80999 München
27.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dolic Bau GmbH

Burghausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 35.394,00 6.039,00
I. Sachanlagen 35.394,00 6.039,00
B. Umlaufvermögen 320.065,48 211.307,70
I. Vorräte 142.566,73 9.780,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 177.303,12 183.750,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 195,63 17.777,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.918,67 2.818,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 360.378,15 220.164,70

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 23.753,35 38.630,44
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 13.630,44
III. Bilanzverlust 1.246,65 0,00
B. Rückstellungen 13.976,00 17.509,66
C. Verbindlichkeiten 322.648,80 164.024,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 360.378,15 220.164,70

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).

Bei den Sachanlagen werden aus Vereinfachungsgründen gem. § 6 Abs. 2 EStG Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 410,00 voll abgeschrieben. Nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in den Vorjahren für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung ein Sammelposten gebildet, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen. Der jeweilige Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Da der Sammelposten von untergeordneter Bedeutung ist, wurde er in die Handelsbilanz übernommen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256 S.1 HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1 HGB zu Nominalwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt.

In den Bilanzverlust einbezogen ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 13.630,44.

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2010:

  Verbindlichkeiten gesamt
EUR
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 322.648,80 322.648,80 0,00
Vorjahr: 164.024,60 164.024,60 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen € 14.944,92 (Vorjahr € 0,00).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Dolic Bau GmbH durch folgende Geschäftsführer:

Herr Jakov Dolic, Bauingenieur, Burghausen.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Burghausen, den 11.04.2012

Dolic Bau GmbH

Geschäftsführung

Jakov Dolic

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2012 festgestellt.

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