K & S Innovationstechnik GmbHLiquidiert
55234 Nieder-Wiesen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Schmid seit 30.1.2009 | Liquidator |
Hans-Peter Keßler seit 30.1.2009 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
K & S Innovationstechnik GmbHNieder-WiesenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAktiva
1 Anhang zum 31. Dezember 20071.1 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: § Ausleihungen zum Nennwert 1.2 Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 1.3 Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Thomas Schmid Hans-Peter Keßler 1.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. 1.5 Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. § Die Gesellschaft beschäftigte keine Arbeitnehmer gemäß § 267 Abs. 5 HGB. § Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen EUR 7.358,53 (gemäß § 277 Abs. 1 HGB). § Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug EUR 28.531,50. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. |
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