Bauunternehmung Gut GmbHLiquidiert

47506 Neukirchen-Vluyn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 5091
Eingetragen
29.11.1979
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBauträger für andere Gebäude und BauwerkeSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Verklinkerung von Fassaden und alle hiermit im weitesten Sinne im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thaddäus Gut
seit 18.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

37500
75.00%
12500
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauunternehmung Gut GmbH

Neukirchen-Vluyn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.022,00 2.108,00
I. Sachanlagen 1.022,00 2.108,00
B. Umlaufvermögen 32.961,03 27.556,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.165,94 3.759,78
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.795,09 23.796,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 180,01 681,21
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 35.108,82 45.738,69
Summe Aktiva 69.271,86 76.084,22

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 71.303,28 74.734,58
III. Jahresüberschuss 10.629,87 3.431,30
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 35.108,82 45.738,69
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 68.271,86 75.084,22
Summe Passiva 69.271,86 76.084,22

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150,00 € bis 1.500,00 €) wurden gemäß § 6 Absatz 2a EStG ein sog. Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel wurden zu Nennwerten bewertet.

Als Aktive Rechnungsabgrenzung wurden transitorische Abgrenzungsposten ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 68.271,86 €

davon entfallen auf:

a) Steuern 0,00 €

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 €

c) gegenüber Gesellschaftern 67.922,06 €

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Gut Thaddäus Geschäftsführer Alleinvertretung

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Verlustvortrag
-71.303,28
Jahresüberschuss
10.629,87
Bilanzverlust
60.673,41

wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnungen
-60.673,41

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Neukirchen-Vluyn, den 12. Mai 2021

Thaddäus Gut

Auf der Gesellschafterversammlung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Der Jahresüberschuss beträgt 10.629,87 €

Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag in Höhe von -60.673,41 €, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden -60.673,41 € vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.5.2021.

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