BKK Akademie GmbH
Am Alten Feld 30, 36199 Rotenburg an der Fulda, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maren von der Ehe seit 20.12.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (98)
| Name | Anteil |
|---|---|
Betriebskrankenkasse Mobil | 6.80% |
Pronova BKK | 5.60% |
Novitas BKK | 5.29% |
VIACTIV Krankenkasse | 5.29% |
Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers | 4.80% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BKK Akademie GmbHRotenburg a. d. FuldaJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell Die Geschäftstätigkeit der BKK Akademie GmbH erstreckt sich auf Forschung und Lehre im Bereich der Sozialversicherung, insbesondere auf die Bereitstellung von Bildungs- und Beratungsdienstleistungen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Darüber hinaus bietet die BKK Akademie GmbH Seminare für Personal- und Organisationsentwicklung an. Alle diese Dienstleistungen schließen die Bereitstellung von Seminar- und Veranstaltungsinfrastrukturen für Krankenkassen, deren Verbände und sonstige Einrichtungen mit Bezug zum Sozialgesetzbuch ein. Die Bildungsdienstleistungen werden sowohl in Präsenz in der BKK Akademie als auch bei Kunden vor Ort sowie virtuell angeboten. 1.2. Ziele und Strategien Ziel der zentralen Bereitstellung der Dienstleistungen ist es, die Personalentwicklungs- und Bildungsmaßnahmen insbesondere von Betriebskrankenkassen sicherzustellen. Die Aufgaben als zentraler Bildungsdienstleister im System der betrieblichen Krankenversicherung und darüber hinaus im System der sozialen Sicherung insgesamt sollen qualitativ hochwertig sowie im Seminar- und Tagungsbereich mit aktueller Technik gewährleistet werden. 1.3. Steuerungssystem Die wirtschaftliche Planung und Steuerung der Gesellschaft erfolgt regelmäßig über den von der Geschäftsführung erstellten Wirtschaftsplan, der gemeinsam mit dem Aufsichtsrat beschlossen und von der Gesellschafterversammlung vor Beginn des Wirtschaftsjahres genehmigt wird. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird ergänzt durch die permanente und zeitnahe Überprüfung der Geschäftsentwicklung sowie der Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung bei etwaigen Planabweichungen. Umsatz und Ergebnisgrößen bilden die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungskennzahlen in der Gesellschaft. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Umsatzerlösen, dem Betriebsergebnis und dem Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag angegeben jeweils in TEUR.
2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Als bundesweit tätiger Bildungsdienstleister im Themenbereich der Sozialversicherung agiert die BKK Akademie GmbH im Bildungsmarkt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einer speziellen Ausrichtung der Bildungsangebote auf die Betriebskrankenkassen, die überwiegend auch die Gesellschafter der GmbH sind. Sowohl die BKK Akademie als Arbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen als auch die Betriebskrankenkassen selbst sind abhängig von den gesetzgeberischen Rahmenbedingungen. Damit ist die wirtschaftliche Situation der BKK Akademie GmbH im Wesentlichen zwar unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung des Bildungsmarktes in Deutschland, hängt aber unmittelbar von der Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung - hier des Teilsegments der Betriebskrankenkassen - und den gesetzgeberischen - und damit unmittelbar Bildungsbedarf auslösenden - Aktivitäten auf Bundesebene ab. Auch die Veränderung der Gesamtfinanzausstattung der Krankenkassen durch den Gesetzgeber hat daher ggf. Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Kunden, Bildungsmaßnahmen durchführen und finanzieren zu können. Zum System der originären Kunden, der Betriebskrankenkassen, ist auszuführen, dass deren Anzahl insgesamt durch Fusionen auf nunmehr 69 zurückgegangen ist (Gesamtzahlen aller Krankenkassen GKV = 95, Stand: 1. Januar 2024). Da in 2023 ohne Ausnahme Fusionen innerhalb des Systems der Betriebskrankenkassen und nicht systemübergreifend erfolgten, ergibt sich daraus jedoch kein negativer Einfluss auf die Anzahl der Versicherten im BKK System. Ausweislich der Entwicklung der KM1/J (Mitgliederstatistik der GKV) hat sogar die Anzahl der Versicherten bei den Gesellschaftern der BKK Akademie in 2023 von 9.496.609 auf 9.647.039 um insgesamt 150.430 zugenommen. Der Rückgang der Zahl der Krankenkassen schmälert also das Bildungspotential unserer Gesellschaft nicht. Die gesetzgeberischen Aktivitäten im Gesundheitsbereich sind auch Ende 2023 noch nicht sehr umfangreich. Im Jahr 2023 wurden die Krankenkassen überwiegend in die Bewältigung der Digitalisierungsbemühungen des Bundes einbezogen. So wurde beispielsweise eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt, die AU-Meldung erfolgt digital und das Rezept wird auf E-Rezept umgestellt. Entsprechender Schulungsbedarf, der sich aus neuen Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition ergibt, ist aktuell nicht im nennenswerten Umfang zu erwarten. Die Corona-Pandemie hatte in 2023 keinen wesentlichen Einfluss mehr auf den Geschäftsbetrieb der BKK Akademie. Der Präsenzunterricht fand auch im Jahr 2023 wie geplant statt, alle Prüfungen konnten als Zentralprüfungen mit Unterbringung durchgeführt werden. Der Geschäftsbetrieb hat sich auf knapp unterhalb des Vorcoronaniveaus stabilisiert. Das Jahr 2023 war erneut ganz wesentlich von erheblichen Investitionen in die Erneuerung und den weiteren Ausbau von Raum- und Lüftungstechnik geprägt. Sowohl Wirtschaftsplan als auch Jahresergebnis weisen daher überdurchschnittliche Investitions-, Aufwands- und AfA-Positionen aus. 2.2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.2.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 haben die Seminarerlöse gegenüber dem Vorjahr um 22,95 % zugenommen, sich also wieder normalisiert. Die Wirtschaftsplanung im Bereich Umsatz Bildung (einschließlich der durch die Gesellschafter geleistete Umlage) wurde um 7,03 % übertroffen. Die Preise für die Beherbergung wurden im Vergleich zu 2022 deutlich, und zwar um 23,70 % erhöht. Dies hat seinen Hintergrund in den stark gestiegenen Preisen für Lebensmittel und Energie. Die Umsätze aus dem Übernachtungsgeschäft übertrafen auch daher die Erwartungen der Wirtschaftsplanung. Insgesamt stiegen die Einnahmen aus dem Gesamtbereich Beherbergung gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 um 22,34 %. Die Umsätze und Umlagen der Gesellschaft sind gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 17,63 % von TEUR 10.386 auf TEUR 12.218 gestiegen. Der Materialaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind durch steigende Belegung folgerichtig im Vergleich zum Vorjahr um 33,08 % gestiegen. Das Rohergebnis beträgt TEUR 10.927 (Vj.: TEUR 9.448). Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der aktiv Mitarbeitenden (2023: 100 Arbeitnehmer; Vj.: 95) ist im Jahr 2023 gestiegen. Die Beschäftigtenzahl hat sich um mehrere Personen in Elternzeit erhöht, die adäquat ersetzt werden mussten. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand/Umsatz) beträgt 50,30 % (Vj. 58,66 %). Die Personalstruktur hat sich nicht wesentlich geändert. Die Personalaufwendungen sind daher nur unwesentlich gestiegen. Dies war in der Wirtschaftsplanung für 2023 bereits berücksichtigt worden. Erhaltungsinvestitionen im Berichtszeitraum 2023 erfolgten bedarfsgerecht und mit dem Ziel des nachhaltigen funktionsfähigen Substanzerhalts. Daneben wurde ein mehrjähriges Großprojekt zur Ertüchtigung von Lüftungs- und Kälteanlagen weitergeführt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,87 % (um TEUR 59) gestiegen. Die Instandhaltungskosten sind von TEUR 1.655 auf TEUR 1.333 um TEUR 322 gesunken. Die Umsatzrentabilität vor Steuern (Ergebnis vor Steuern/Umsatz) beträgt im Geschäftsjahr 2023: 10,50 % (Vj.: -1,17 %). Insgesamt wurde für 2023 ein Überschuss in Höhe von TEUR 1.263 erzielt, nachdem im Vorjahr ein Jahresverlust in Höhe von TEUR 121 ausgewiesen wurde. 2.2.2 Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft liegt im Mittel beim 4-fachen einer durchschnittlichen Monatsausgabe und erlaubte die fristgerechte Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen in 2023 und prognostisch auch in 2024. Auch für die Zukunft geht die Geschäftsführung davon aus, die notwendigen Investitionen aus vorhandener Liquidität sowie den zu erzielenden Umsatzerlösen finanzieren zu können. 2.2.3 Vermögenslage Das Anlagevermögen ist vollständig durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel (Eigenkapital) gedeckt. Es wurde sowohl in neue Seminarraumausstattung als auch Büroausstattung und -technik investiert. Die im Vorjahr begonnenen Arbeiten zur Lüftung und Klimatisierung wurden weitergeführt und werden im Jahr 2024 planmäßig abgeschlossen. Die Vorräte in Höhe von TEUR 22 setzen sich im Wesentlichen zusammen aus dem Bestand an Lebensmitteln und Getränken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 610; Vj.: TEUR 303) bestehen aus zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlten Kundenrechnungen für Seminar- und Beherbergungsleistungen. Für drohende Ausfälle bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren keine Einzelwertberichtigungen zu bilden. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 6.908. Die Eigenkapitalquote beträgt 80,42%. (Vj. 77,57%). Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem Gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, dem Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss. Die Rückstellungen zum 31. Dezember 2023 bestehen im Wesentlichen aus Verpflichtungen aus Personalkosten (Urlaub, Mehrarbeit). 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Die Chancen und Risiken der BKK Akademie hängen unmittelbar mit der Mitgliederentwicklung der Betriebskrankenkassen in Deutschland einerseits und der gesetzgeberischen Aktivität im Gesundheitswesen andererseits zusammen, da der Bildungsbedarf direkt mit der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenkassen korreliert ist und in fast allen Fällen Bildungsbedarf durch Gesetzesänderungen oder durch demografische Effekte im Bereich der Mitarbeitenden bei BKK entsteht. Während Digitalisierung und Prozessautomatisierungen tendenziell zu vermindertem Mitarbeiterbedarf in Krankenkassen führen (Rationalisierung), wirken steigende inhaltliche Anforderungen an Arbeitsplätze sowie Anpassungsqualifizierungsdruck nachfragesteigernd auf Bildung. Auch werden zunehmend einfachere Tätigkeiten, die wenig Qualifizierung bedürfen, automatisiert und dafür komplexere Qualifikationsanforderungen an Mitarbeitende gestellt. Der demografische Wandel und eine bevorstehende Verrentungswelle von Mitarbeitenden in Betriebskrankenkassen rechtfertigt eine Prognose zu mittelfristig höherem Aus-, Fort- und Weiterbildungsbedarf. Allerdings ist zum Berichtszeitpunkt festzustellen, dass die Rahmenbedingungen der Finanzierung der Krankenkassen durch Änderungen der Zuweisungen im MorbiRSA zu zum Teil deutlich angespannten Finanzlagen der BKK insgesamt führen. Ob sich dies auf das Nachfrageverhalten bei Bildungsdienstleistungen auswirkt, ist noch nicht abzusehen, jedoch als Risiko erkennbar. Der Beherbergungsbetrieb wird im Wesentlichen von den Betriebskrankenkassen sowohl zur Unterbringung der Teilnehmenden an Bildungsveranstaltungen als auch für Kassenveranstaltungen genutzt. Weiterhin nutzen Gesellschaften aus dem SGB-Kanon die BKK Akademie für Tagungen und Veranstaltungen. Darüber hinaus werden einer am Unternehmenssitz befindlichen Hochschule Schulungsräume und Unterbringungskapazitäten zur Verfügung gestellt. Die Bildungsnachfrage hat sich nach Abflauen der Pandemie wieder normalisiert, wobei Nachholeffekte noch nicht im erwarteten Maße erkennbar sind. Im Bereich Ausbildung und im Bereich Hochschule wird von stabilen Beherbergungszahlen ausgegangen. Allerdings bestehen Risiken hinsichtlich der Inanspruchnahme insbesondere von Fort- und Weiterbildung, da die Kunden insgesamt in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld stehen und durch den Staat aktuell unterfinanziert sind. Dies wirkt sich auch auf Qualifizierungsprogramme aus, soweit diese terminlich verschiebbar sind. Auf der Einnahmenseite besteht ein generelles Risiko in der Nichtauslastung der externen Inanspruchnahme - insbesondere von Ausbildungsdienstleistungen - durch Nicht-Gesellschafter. Dieses Risiko bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Rückgang von Neuanmeldungen, da die Ausbildungsdauer in der Regel vier Kalenderjahre beträgt. Ebenso werden seit 2020 Zimmer nur noch als Einzelzimmer belegt, was seitdem zu einer geringeren Gesamtkapazität des Hauses führt. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Tagungen mittelfristig wieder steigt. Eine Substitution von Präsenzveranstaltungen durch Hybrid- oder Onlineformate in den Bildungsmaßnahmen fand nicht statt und ist auch auf Grund der klaren Beschlusslage der Gesellschafter nicht zu erwarten. Die Anzahl der in Anspruch genommenen Inhouse-Weiterbildungen nahm gegenüber dem Vorjahr um 40 % zu, hat aber das Vor-Corona-Niveau noch nicht wieder erreicht. In der offenen Weiterbildung wurden sowohl online als auch in Präsenz Seminare im Umfang des Vor-Corona-Niveaus durchgeführt. Die insgesamt schwächere Nachfrage nach Fortbildungen (Fachwirte und Fachberater) war für das Betriebsergebnis nicht wesentlich. In der Beherbergung konnte dieser Rückgang der Nachfrage zu einer Verminderung der Auslagerung von Gästen in umliegende Hotels auf ein Normalmaß genutzt werden. Die Ausbildungszahlen sind gegenüber dem Vorjahr um 12 % gestiegen. Bereits für 2024 ist eine weitere Zunahme der Ausbildungszahlen absehbar. In den nächsten Jahren ist ein erhöhter Bildungsbedarf der beruflichen Erstausbildung zu erwarten, da die demografische Spitze der Verrentungen noch lange nicht erreicht ist. Weiterhin zeichnet sich ab, dass Betriebskrankenkassen künftig noch stärker ausbilden werden, da es für dieses Berufsbild zu wenige Fachkräfte am allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Die Auslastung des Beherbergungsbereichs konnte durch stabile strategische Kooperationen, wie im Wirtschaftsplan angestrebt, erreicht werden. Es ist auch für 2024 zu erwarten, dass das Auslastungsniveau in etwa stabil bleibt. Die Einnahmen aus der Umlage wurden für 2024 gegenüber 2023 um 220 TEUR erhöht. Das Unternehmen investiert intensiv in die Bildungsentwicklung, insbesondere zur Neuausrichtung der überbetrieblichen Ausbildung. Des Weiteren wird die Produktion und Bereitstellung von Bildungsinhalten über eine Lernplattform weiter vorangetrieben. Für 2024 sind weitere erhebliche Investitionen zur Substanzerhaltung des Gebäudes, zur Modernisierung des Erscheinungsbildes, in Lernsettings der Zukunft und in technische Ausstattung geplant. Für 2024 wurde mit einem positiven Betriebsergebnis geplant. Die Prognosen für 2024 erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der aktuell zur Verfügung stehenden Erkenntnisse. Die Aussichten, Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends können sich naturgemäß in der Zukunft verändern, ohne dass dies vorhersehbar ist.
Rotenburg an der Fulda, 22. März 2024 Markus Buhrmann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der BKK Akademie GmbH, Rotenburg an der Fulda (Amtsgericht Bad Hersfeld, HRB 2297), im folgenden kurz "Gesellschaft" genannt, wurde für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde erweitert um den Posten "Von den Gesellschaftern erbrachte Umlage". Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Hersfeld unter der Nummer HRB 2297 eingetragen und hat ihren Sitz in Rotenburg an der Fulda. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Immaterielle Vermögensgegenstände / Lizenzen Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren angesetzt worden. Die Zugänge im Geschäftsjahr 2023 wurden zeitanteilig abgeschrieben. 2. Sachanlagen Die Zugänge wurden zum Anschaffungspreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen:
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2023 wurden zeitanteilig abgeschrieben. Anlagegüter, deren Anschaffungskosten nicht mehr als EUR 800,00 betragen haben, wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Die Genossenschaftsanteile wurden zum Anschaffungspreis angesetzt. 4. Vorräte Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und Anwendung des Fifo-Verfahrens gemäß § 256 HGB. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Es sind keine Einzelwertberichtigungen vorzunehmen gewesen. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung von 1,0 % angesetzt worden (im VJ: 1,0 %). 6. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Das Deckungsvermögen ist in Höhe des vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapitals angesetzt und wird, soweit es an die Versorgungsempfänger verpfändet wurde, mit den Verpflichtungen saldiert. 7. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. 8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 HGB gebildet. Es wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bilanziert, die Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. 9. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage ergibt sich aus der Teilbetriebsübertragung "BKK Akademie". 10. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Ansatz der Rückstellung erfolgte anhand des versicherungsmathematischen Gutachtens vom 29. Februar 2024 der Hamburger Pensionsverwaltung e.G, Hamburg. Die Pensionsrückstellung ist aufgrund des Vorliegens leistungskongruent rückgedeckter Versorgungszusagen nach den Vorschriften des § 253 Abs. 1 S. 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt worden. Nicht versicherte Anteile der Verpflichtungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Im Übrigen erfolgte die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richtlinien 2018G von Klaus Heubeck verwendet. Der Ansatz der Rechnungszinssätze erfolgt gemäß der Pauschalregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Diese werden zum Stichtag 31. Dezember 2023 gewählt. Der Rechnungszinssatz wurde mit 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78 % p.a.) betreffend den 10-Jahres-Durchschnitt angesetzt. Der Unterschiedsbetrag aus den versicherungsmathematischen Barwerten zu den Rechnungszinssätzen auf Basis des 7- bzw. 10-Jahres-Durchschnittszeitraumes beträgt EUR 317. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Darüber hinaus wurde der Rententrend mit 1 % p.a. eingerechnet. Soweit die Rückdeckungsversicherungsansprüche dem Gläubigerzugriff entzogen sind, ist eine Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB vorgenommen worden. Dies betrifft zum 31. Dezember 2023 Rückdeckungsversicherungsansprüche und Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 7.663 (Vj.: TEUR 7.607). Als beizulegender Zeitwert für die Rückdeckungsversicherungsansprüche wurde das geschäftsplanmäßige Deckungskapital angesetzt. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber 100 Mitarbeitenden bestehen bei der HPU Hamburger Pensionsunterstützungskasse e.V.. Die HPU ist ein rechtsfähiger Verein. Zweck des Vereins ist es, Begünstigten der Trägerunternehmen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Der Verein ist eine soziale Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Der Beitrag ist in Höhe von 5,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu zahlen. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB verzichtet. 11. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken gebildet und in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. 12. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten besteht wie auch im Vorjahr keine Besicherung. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 63.050,86 (Vorjahr: € 74.043,03) enthalten. III. Angaben zur Bilanz sowie GuV 1. Anlagevermögen Die Gliederung zum 31. Dezember 2023 und die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 sind in der Anlage zum Anhang dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen an Gesellschafter in Höhe von TEUR 401 (Vj.: TEUR 173) sowie Forderungen an Externe in Höhe von TEUR 209 (Vj.: TEUR 130) enthalten. Die Forderungen haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die nicht verpfändet sind, werden in Höhe von TEUR 19 (Vj.: TEUR 19) ausgewiesen. 3. Eigenkapital Zum 31. Dezember 2023 unterliegt nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 0,3 (Vj.: TEUR 1) der Ausschüttungssperre. Der Betrag betrifft das aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen mit einem zehnjährigen anstatt einem siebenjährigen durchschnittlichen Rechnungszinssatz resultierenden Bewertungsergebnisses. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen (TEUR 551), Aufbewahrungskosten für Geschäftsunterlagen (TEUR 30), sowie die Kosten der Jahresabschlusserstellung, -prüfung und für Steuererklärungen (TEUR 47). 5. Verbindlichkeiten Die Altersstruktur der Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
6. Umsatzerlöse Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
7. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Prämienüberschüsse der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 56 (Vorjahr TEUR 33) sowie Erträge aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr TEUR 11) ausgewiesen. 8. Angaben zu Aufwendungen aus Abzinsung Aufwendungen aus Abzinsung sind in Höhe von € 3.986,00 (Vj.: € 4.119,00) entstanden. IV. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für das Folgejahr setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
2. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 100 (Vj.: 95) Arbeitnehmer - Voll- und Teilzeitstellen - (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Davon waren 37 Arbeitnehmer im Seminarbereich, 49 Arbeitnehmer im Hotelbereich und 15 Arbeitnehmer in der Verwaltung tätig. Darüber hinaus sind durchschnittlich 6 Aushilfen beschäftigt worden. 3. Latente Steuern Der aufgrund des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktivierte Überhang aktiver Steuerlatenzen ergibt sich aus abweichenden Bewertungen bei den Pensions- und den sonstigen Rückstellungen sowie aus steuerrechtlich höheren Anschaffungs- und Herstellungskosten der Gebäude. 4. Abschlussprüferhonorar Das Honorar für die Abschlussprüfung beträgt TEUR 12. Das Honorar für Steuerberatungsleistungen an den Abschlussprüfer beträgt TEUR 0. 5. Organe Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:
Dem fakultativen Aufsichtsrat im Sinne des § 52 GmbHG gehörten im Geschäftsjahr 2023 die folgenden Personen an:
6. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Gemäß §286 Abs.4 HGB wird auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge verzichtet. 7. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.262.974,68 und dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 273.001,14 ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 989.973,54 auf neue Rechnung vorzutragen.
Rotenburg an der Fulda, 22. März 2024 Markus Buhrmann, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2023An die BKK Akademie GmbH, Rotenburg a. d. Fulda Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BKK Akademie GmbH, Rotenburg a. d. Fulda, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BKK Akademie GmbH, Rotenburg a. d. Fulda, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Koblenz, 22. März 2024 ETL-Heimfarth
& Kollegen GmbH
Joris Bühler, Wirtschaftsprüfer Sandro Minafra, Wirtschaftsprüfer Weitere AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 04. Juni 2024 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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