Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 10843 PI
Eingetragen
24.9.2013
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehörGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Einkauf, Vertrieb, Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von technischen Produkten, Haushaltswaren, Bekleidung, Logistik, Consulting und Training. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
Kai Peters
seit 24.9.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Kai Peters
Siedlereck 2a, 25421 Pinneberg
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PECOMM GmbH

Pinneberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

2.142,00

2.784,00

B. Umlaufvermögen

45.349,34

55.972,37

Summe Aktiva

47.491,34

58.756,37

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

45.967,93

50.911,41

B. Rückstellungen

1.338,61

1.238,61

C. Verbindlichkeiten

184,80

6.606,35

Summe Passiva

47.491,34

58.756,37

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert.

Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Pinneberg, den 30. Dezember 2015

gez. Herr Kai Peters

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.11.2015

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