SoftVision
Development GmbH
Fulda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.664,00 |
15.894,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10,00 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.654,00 |
15.884,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
508.889,09 |
562.914,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.069,27 |
83.856,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
434.819,82 |
479.058,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.680,67 |
4.682,14 |
| Aktiva |
538.233,76 |
583.490,84 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.822,44 |
155.267,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
39.000,00 |
39.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
93.822,44 |
116.267,54 |
| B.
Rückstellungen |
79.287,13 |
103.815,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.424,78 |
33.878,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
33.424,78 |
33.878,40 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
292.699,41 |
290.529,31 |
| Passiva |
538.233,76 |
583.490,84 |
Anhang
der SoftVision Development GmbH, Fulda für das
Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde unter
Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) geänderten Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des
Gesetzes betreffend der Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Geschäftsjahr ist
das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Fulda und wird im
Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter der Nummer HRB
1539 geführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266, 274a, 276 sowie 288 Abs. 1 HGB
für kleine Kapitalgesellschaften wird teilweise
Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Entgeltlich erworbene immaterielle
vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen angesetzt worden.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Bei Zugängen
von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens wird eine zeitanteilige Abschreibung
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis
Euro 800,00 werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2
EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Das
Niederstwertprinzip wird berücksichtigt.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet.
Allen risikobehafteten Posten wird durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen decken alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessener
Höhe ab und werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für
Geschäftsunterlagen wurden entsprechende
Rückstellungen in Höhe des jeweiligen
Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung
der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden
Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der
Rückstellungen für Archivierungskosten wurden
eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von
5,5 Jahren und voraussichtliche Preis- bzw.
Kostensteigerungen von 2,0 % p.a. zugrunde gelegt. Der
Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben
entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag
folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Die Ergebniswirkung der Aufzinsung (bzw.
Abzinsung) gemäß
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird im
Zinsaufwand (bzw. Zinsertrag) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Soweit der Jahresabschluss Forderungen oder
Verbindlichkeiten enthält, die ursprünglich auf
fremde Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung
grundsätzlich mit dem Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 33.424,78
(Vj.: Euro 33.878,40). In Bezug auf erfolgte Lieferungen
bestehen Absicherungen durch übliche
Eigentumsvorbehalte. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahr 2022 waren im Durchschnitt 6,75 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Die Geschäfte des Unternehmens werden durch
folgende Person geführt:
· Herrn Bernd Engelhardt, Informatiker,
Fulda · Herrn Christian Schiller,
Mediengestalter, Fulda
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Fulda, den 17. Mai 2023
SoftVision Development GmbH
gez.
Bernd Engelhardt gez. Christian Schiller,
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2023
festgestellt.
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