Z & Z Service GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Euler seit 20.2.2026 | Prokura |
Thomas Marco Wendler seit 20.2.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AWO Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AWO care Servicegesellschaft mbH (vormals: Curatio Service & Gebäudemanagement GmbH)MagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)der AWO care Servicegesellschaft mbH, Magdeburg1. Allgemeine Angaben Die AWO care Servicegesellschaft mbH hat ihren Sitz in Magdeburg und ist im Handelsregister unter HRB 114803 beim Amtsgericht Stendal eingetragen. Mit Eintragung am 31. März 2023 ist die Gesellschaft von Curatio Service & Gebäudemanagement GmbH in AWO care Servicegesellschaft mbH umfirmiert worden. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des §§ 266 ff. HGB aufgestellt, die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt die Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlagen: Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Die Bilanzierung und die Bewertung der angesetzten Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden, Erträge und Aufwendungen basieren auf einer positiven Unternehmensfortführungsprognose. Die Gesellschaft unterhält die wesentlichen Umsatzgeschäfte als Inhouse-Geschäfte mit Einrichtungen des AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses: Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist diesem Anhang beigefügt. Anlagegüter mit einem geringen Wert (bis 800,00 €) werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Zugleich wird deren Abgang unterstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt worden. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Das als gezeichnetes Kapital auszuweisende Stammkapital von 25 T€ ist zum Nennwert bilanziert und voll eingezahlt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftigem kaufmännischen Ermessen gebildet und in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen sämtliche ungewisse Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen wurden für betriebsübliche Verpflichtungen wie noch abzugeltenden Urlaub, geleistete Überstunden und die Berufsgenossenschaftsbeiträge gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten resultieren 20 T€ (VJ 19 T€) aus Steuern. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 13 T€ (VJ 1 T€). Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.04.2021 soll die in 2021 zugeführte Kapitalrücklage (410 T€) ab 2022 ratierlich bis Ende Juni 2027 zurückgeführt werden. Solange dies aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, entfaltet dieser Beschluss die Wirkung einer latenten Rückführungsverpflichtung. Im Geschäftsjahr wurden 150 T€ zurückgeführt. 3. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte jahresdurchschnittlich 158 Mitarbeiter (VJ 159 Mitarbeiter). Geschäftsführer war in 2023 Sebastian Zimmermann. Von der Vorschrift des § 286 Abs. 4 HGB über die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird Gebrauch gemacht. Konzernzugehörigkeit: Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der AWO Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH, Magdeburg, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offen gelegt. Nachtragsbericht: Die Durchführung des Rechnungswesens erfolgt seit dem Geschäftsjahr durch den AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Darüber hinaus haben sich keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ergeben, die sich wesentlich auf den Jahresabschluss auswirken.
Magdeburg, 26. Juli 2024 Sebastian Zimmermann, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AWO care Servicegesellschaft mbH, Magdeburg: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AWO care Servicegesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, am 31. Juli 2024 ETL
WRG GmbH
Robbers, Wirtschaftsprüfer Schürmann, Wirtschaftsprüfer |
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