Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 10717
Eingetragen
7.9.2005
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit WerkzeugmaschinenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Vertrieb von Hard- und Software sowie Support und Schulung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eric Westermann
seit 7.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

15236 Frankfurt (Oder) OT Hohenwalde, Dorfstr. 68
11.500 €
90.04%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MESU Praxissysteme GmbH

Frankfurt (Oder)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 61.535,00 80.511,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 432,00
II. Sachanlagen 61.532,00 80.079,00
B. Umlaufvermögen 801.561,39 423.502,29
I. Vorräte 93.711,45 14.020,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 346.164,53 117.278,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 361.685,41 292.202,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 827,37 0,00
D. sonstige Aktiva 0,00 3.366,04
Summe Aktiva 863.923,76 507.379,33

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 694.699,34 402.289,98
I. Gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
II. Kapitalrücklage 122.794,64 122.794,64
III. Gewinnvortrag 254.395,34 111.227,33
IV. Jahresüberschuss 292.409,36 143.168,01
B. Rückstellungen 73.115,66 36.753,52
C. Verbindlichkeiten 94.736,76 68.335,83
D. Passive latente Steuern 1.372,00 0,00
Summe Passiva 863.923,76 507.379,33

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die MESU Praxissysteme GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt (Oder) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) (Reg.Nr. HRB 10717 ).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:

Anpassung an rechtliche Änderungen

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Voraussetzungen zur Bewertung unter Annahme der Unternehmensfortführung sind laut Auffassung der Geschäftsführung gegeben. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. HGB) beträgt 1.372,00 €.

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten Verbindlichkeiten Stand Ende
Wirtschaftsjahr
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten

0,00

0,00

64.992,73

29.744,03

0,00

0,00

64.992,73

29.744,03

0,00

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0,00

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V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus einem Lesaingvertrag auf 0,00 €

B. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Westermann Eric Geschäftsführer Alleinvertretung
II. Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt (ohne Organmitglieder):

Geschäftsjahr
Anzahl
Vorjahr
Anzahl
Angestellte 12 12
leitende Angestellte 1 1
davon vollzeitbeschäftigte Angestellte 9 9
davon teilzeitbeschäftigte Angestellte 4 4

Die Gesamtzahl der durchschnittlichen Angestellten beträgt damit 13.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.3.2025.

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