CWK
Recycling GmbH
Bad
Salzuflen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
337.354,00 |
207.253,75 |
| I.
Sachanlagen |
337.354,00 |
207.253,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.073.068,74 |
3.020.179,30 |
| I.
Vorräte |
343.945,00 |
190.268,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.381.429,31 |
2.145.272,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
822.811,97 |
713.675,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
347.694,43 |
684.638,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.931,53 |
6.018,24 |
| Aktiva |
3.423.354,27 |
3.233.451,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.504.674,23 |
2.346.233,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
664.787,28 |
664.787,28 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.431.446,64 |
1.545.487,94 |
| IV.
Jahresüberschuss |
358.440,31 |
85.958,70 |
| B.
Rückstellungen |
229.138,93 |
258.519,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
689.541,11 |
628.697,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
633.202,75 |
618.028,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
56.338,36 |
10.669,23 |
| Passiva |
3.423.354,27 |
3.233.451,29 |
Anhang
I.
Allgemeines
Die CWK Recycling GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
CWK Recycling GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Bad Salzuflen
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Lemgo
|
Register-Nr.:
|
HRB 6052
|
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des HGB aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche und unbewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden linear
abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die Wertansätze werden
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Zinsen
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Zur Abgeltung der allgemeinen Risiken wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB.
Alle Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind grundsätzlich mit dem von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB).
Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen
sind mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen,
der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
ergibt. Auf diese Abzinsung wurde unter den Aspekten der
Wesentlichkeit der Rechnungslegung verzichtet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.397,5
|
1.397,5
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
822,8
|
822,8
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
161,2
|
161,2
|
0,0
|
Summe
|
2.381,5
|
2.381,5
|
0,0
|
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen T€
822,8 und werden teilweise mit 1 % oder 2 % p.a. verzinst.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
81,8
|
25,5
|
56,3
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
266,4
|
266,4
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
341,3
|
341,3
|
0,0
|
Summe
|
689,5
|
633,2
|
56,3
|
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
-,--.
IV.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 369
jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 28.
Geschäftsführer:
Christoph Wybranietz, Kaufmann, Bielefeld
Piotr Deberny, Kaufmann, Bielefeld
Der Geschäftsführer, Christoph Wybranietz,
ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende
des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Bad Salzuflen, den
14.11.2024
gez.
Piotr Deberny
gez.
Christoph Wybranietz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2024
festgestellt.
|