Band-Camp
GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.059,00 |
158.950,00 |
| I.
Sachanlagen |
108.059,00 |
158.950,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
496.291,18 |
402.199,32 |
| I.
Vorräte |
32.075,97 |
39.339,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
305.464,33 |
356.776,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
221.981,35 |
103.931,04 |
| davon
gegen Gesellschafter |
88.896,16 |
89.551,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
158.750,88 |
6.084,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.666,80 |
3.171,22 |
| Aktiva |
610.016,98 |
564.320,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.510,49 |
172,90 |
| I.
eingefordertes Kapital |
37.500,00 |
37.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
62.327,10 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
21.337,59 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
-62.327,10 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-65.592,11 |
| B.
Rückstellungen |
272.114,12 |
203.888,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
314.228,67 |
360.183,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
187.015,00 |
186.757,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
127.213,67 |
173.425,69 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
5.798,02 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.163,70 |
75,98 |
| Passiva |
610.016,98 |
564.320,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma:
|
Band-Camp GmbH
|
Sitz:
|
Meerbusch
|
Registergericht:
|
Amtsgericht Neuss, HRB
17338
|
Der Jahresabschluss der
Band-Camp GmbH wurde gemäß §§
242 ff. und §§ 264 ff auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie
den einschlägigen Vorschriften GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften und Grundsätzen
ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere
Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines
Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz
der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 1 und 14 Jahren)
der Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von
250,00 Euro wurden in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von maximal 800,00 Euro wurden im Jahr
des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und im
Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Fertige und unfertige Erzegnisse (halbfertige
Arbeiten) werden zu Herstellungskosten, entsprechend dem
Fertigstellungsgrad, gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessen Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen. Das strenge Niederstwertprinzip
für Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens wird beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Risikobehaftete
und uneinbringliche Forderungen wurden einzeln
wertberichtigt bzw. abgeschrieben.
Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden berücksichtigt. Alle Positionen
haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer
als einem Jahr bestehen nicht.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin
enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Alle Positionen haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden mit dem Kurs am Buchungstag oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt 477.000 EUR und
beinhaltet Miet-bzw. Leasingverträge mit einer
Laufzeit von längstens 5 Jahren.
III. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs.3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in EUR
|
Ausleihungen
|
nicht relevant
|
Forderungen
|
88.896,16
|
Verbindlichkeiten
|
5.798,02
|
IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB)
beträgt 22.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Florian Band
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ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Geschäftsführer:
|
Lukas Band
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Unterschrift der Geschäftsführung
Meerbusch, 20.
November 2024
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gez. Florian Band /
Lukas Band
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Datum der Feststellung gemäß § 328
Absatz 1a Satz 1 HGB
Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
lautet: 21. November 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
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