Pappermint Solutions GmbHLiquidiert

Taunusstraße 2, 65183 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 25699
Vorher
Apptiv Mobile Solutions GmbH
Eingetragen
1.6.2011
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieVerlegen von sonstiger Software
Gegenstand
Entwicklung von Software für mobile Smartphones und sonstige Endgeräte

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (7)

NameAnteil
Desmond Quincy-Jones
44.90%
Anatol Gregory Mayen
25.10%
15.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Desmond Quincy-Jones
11.225 €
44.90%
Trifels-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Germany
7.500 €
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pappermint Solutions GmbH

( vormals: Apptiv Mobile Solutions GmbH )

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 2.745,00 3.196,00
I. Sachanlagen 2.745,00 3.196,00
C. Umlaufvermögen 76.326,85 107.753,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.622,90 52.036,70
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.703,95 55.717,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 930,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 92.501,85 123.449,70

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 65.669,40 98.454,76
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 97.500,00 97.500,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -24.045,24
IV. Bilanzverlust 56.830,60 0,00
B. Rückstellungen 10.823,03 10.606,70
C. Verbindlichkeiten 16.009,42 14.388,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 92.501,85 123.449,70

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 40.622,90 40.622,90 52.036,70 52.036,70

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 16.009,62 16.009,62 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 14.388,24 14.388,24 0,00

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Quincy-Jones, Desmond Geschäftsführer
Mayen, Anatol Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Auf die Aufstellung einer separaten Handelsbilanz nach BilMoG wird verzichtet, da sich keine Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben.

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Wiesbaden, den 29.06.2013

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.7.2013.

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