Musikverlage
Chappell Musikverlag GmbH
Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Natascha Christina Augustin seit 7.5.2024 | Geschäftsführer |
Yvonne Sill seit 7.5.2024 | Prokura |
Markus Ulrich Hedke-Wontka seit 31.3.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Chappell and Intersong Music Group (Germany) Inc. | 67.10% |
New Chappell Inc. | 0.30% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Chappell Musikverlag GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. OKTOBER 2022 bis 30. SEPTEMBER 2023A. Allgemeines Der Jahresabschluss der Chappell Musikverlag GmbH, Hamburg, (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 145795) zum 30. September 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsrechtes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB. Im Jahresabschluss zum 30. September 2023 kommen die nachfolgend erläuterten, unverändert zum Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Ansatz. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und im Falle voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen abzüglich von Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Für erkennbare Risiken werden individuelle Wertberichtigungen vorgenommen. Die unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Lizenzforderungen für noch ausstehende Abrechnungen von Umsatzerlösen des Geschäftsjahres durch die GEMA werden vorsichtig geschätzt. Von den Forderungen gegen die GEMA werden die erhaltenen Vorauszahlungen der GEMA abgesetzt, soweit noch keine Endabrechnung vorliegt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkanntenRisiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Leibrentenverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die folgenden Parameter wurden dabei zu Grunde gelegt: Rechnungszins 1,81 % (Vorjahr 1,77 %). C. Erläuterungen zur Bilanz I. Anlagevermögen Als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB ist die Gesellschaft nach § 288 HGB i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB von der Aufstellung eines Anlagengitters befreit. II. Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten wie im Vorjahr keinen Betrag, der vereinbarungsgemäß erst nach Ablauf eines Jahres zur Rückzahlung fällig wird. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um sonstige Vermögensgegenstände, welche wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beinhalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten hauptsächlich Forderungen gegen die Gesellschafterin WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, in Höhe von TEUR 11.534 (Vorjahr: TEUR 12.855). Diese Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus dem Cash-Management. Des Weiteren bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 5.698 (Vorjahr: TEUR 6.331) aus einem Ausgleichanspruch für die Leibrentenverpflichtung gegen die WMG Acquisition Corp. III. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Alleinige Gesellschafterin der Chappell Musikverlag GmbH ist die WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg. IV. Ergebnisabführung Es besteht mit der WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, ein Gewinnabführungsvertrag, nach welchem der im Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss an die WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH abzuführen war. V. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Lizenzrückstellungen in Höhe von TEUR 1.845 (Vorjahr: TEUR 2.031). VI. Verbindlichkeiten Die Aufteilung der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 2.204 (Vorjahr: TEUR 2.400) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine abgezinste Leibrentenverbindlichkeit von TEUR 5.698 (Vorjahr: TEUR 6.331), die in Höhe von TEUR 2.325 (Vorjahr: TEUR 1.731) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren hat. Auf der Grundlage eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB in Bezug auf die Leibrentenverpflichtung ein Unterschiedsbetrag von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 126). TEUR 2.453 (Vorjahr: TEUR 3.682) der sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Umsatzerlöse Bezüglich der Aufgliederungen der Umsatzerlöse nach Bereichen und nach Regionen macht die Chappell Musikverlag GmbH, Hamburg, von der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. II. Personalaufwand Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr bei der Gesellschaft nicht angefallen. III. Allgemeine Verwaltungskosten Die Warner/Chappell Music Germany GmbH, Hamburg, belastet die Gesellschaft für die Gestellung von Mitarbeitern mit den dafür anfallenden Kosten im Rahmen einer Verwaltungskostenumlage. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden insgesamt TEUR 451 (Vorjahr: TEUR 399) in Rechnung gestellt, davon entfallen auf allgemeine Verwaltungskosten TEUR 293 (Vorjahr: TEUR 260). IV. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich aus Weiterbelastung von Aufwendungen zusammen. Die Erträge sind in einer Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) früheren Geschäftsjahren zuzuordnen. V. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen beinhalten Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit der Leibrentenverpflichtung in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 196). F. Sonstige Angaben I. Haftungsverhältnisse Mit der Commerzbank AG, Frankfurt (Main), der WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, sowie weiteren Gesellschaften der deutschen Warner Music-Gruppe besteht ein Vertrag über ein "Automatisches Cash-Management-System" (ACMS). Im Wesentlichen besagt der Vertrag, dass täglich die Kontensalden der Gesellschaft auf ein Konto der WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, übertragen werden. Durch die WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, erfolgt täglich die interne Verrechnung mit den beteiligten Gesellschaften. Die Chappell Musikverlag GmbH, Hamburg, haftet in diesem Zusammenhang gesamtschuldnerisch mit den anderen angeschlossenen Gesellschaften für eine eventuell bestehende Bankverbindlichkeit, soweit ihr die Entstehung des Sollsaldos infolge unmittelbaren oder mittelbaren Übertrags von Umsätzen zugerechnet werden kann. Zum Bilanzstichtag bestand aus dem ACMS keine Bankverbindlichkeit. II. Organmitglieder Zum hauptberuflichen Geschäftsführer der Chappell Musikverlag GmbH, Hamburg, ist bestellt:
Herr Lars Karlsson hat von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten. III. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30. September des Folgejahres. IV. Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022/23 keine eigenen Mitarbeiter. V. Name und Sitz des Mutterunternehmens Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss WARNER MUSIC Group, Wilmington, Delaware/USA, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird von der WARNER MUSIC Group nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss ist im elektronischen Format in Form des sog. 10-K Annual Filings auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich. VI. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss Geschäftsjahres eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen.
Hamburg, 27. März 2024 Chappell Musikverlag GmbH Die Geschäftsführung Lars Karlsson Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Chappell Musikverlag GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Chappell Musikverlag GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 28. März 2024 KPMG
AG
Björn Kniese, Wirtschaftsprüfer Janos Benecke, Wirtschaftsprüfer Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 29. März 2024 festgestellt. |
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