digaro
GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.179,00 |
33.648,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.179,00 |
33.648,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.338,24 |
50.581,42 |
| I.
Vorräte |
15.980,00 |
14.343,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.906,64 |
3.131,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
502,22 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.451,60 |
33.107,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
318,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.517,24 |
84.547,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.126,55 |
66.681,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.681,15 |
22.279,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.445,40 |
19.401,22 |
| B.
Rückstellungen |
19.868,06 |
2.060,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.522,63 |
15.806,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.522,63 |
15.806,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.517,24 |
84.547,52 |
Anhang
1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1.1 Der Jahresabschluss der
digaro GmbH, Recklinghausen, vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu
führen, dass der Jahresabschluss ein
den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild nicht vermittelt
( § 264 Abs. 2 HGB).
1.2 Die Form der Darstellung, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses
entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die
Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).
1.3 Die Angaben der Vorjahreswerte in Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in ihrer
Zusammensetzung und Ermittlung denen zum 31.12.2010.
Insofern sind die Beträge vergleichbar und keine
Anpassungen erforderlich (§ 265 Abs. 2 HGB).
1.4 Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
1.5 Es handelt sich um eine kleine GmbH (§267
Abs. 1 HGB).
2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss 2010 entspricht den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Bilanzierung. Für die Gliederung und Bewertung
wurden die handelsrechtlichen
Vorschriften beachtet.
Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden ebenfalls
berücksichtigt.
2.2 Anlagevermögen
2.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungsrechte und sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände waren nicht zu
aktivieren.
2.2.2 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen
Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bilanziert.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht in
Anspruch genommen.
Für Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten im Einzelfall zwischen 150 und 1.000
€ lagen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird
gemäß § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben.
2.3.3 Finanzanlagen
Eine Beteiligung an anderen Unternehmen besteht nicht
(§ 285 Nr. 11 HGB).
2.4 Umlaufvermögen
2.4.1 Vorräte
Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung) und
§ 256 HGB (Lifo/Fifo) wurden nicht angewendet.
Eine Umrechnung nach
§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB war somit nicht
erforderlich.
2.4.2 Sonstiges Umlaufvermögen
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert.
Bei der Abschlusserstellung ergaben sich keine
Anhaltspunkte für das Bestehen von sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstich-
tag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 HGB).
2.5 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften
der §§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG und 250 Nr. 1
HGB waren nicht auszuweisen.
2.6 Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Die
Rückstellungshöhe erfolgte nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
der Risiken und möglicher Verpflichtungen.
Rückstellungen zur Erfassung latenter
Steuerbelastungen sowie Rückstellungen
nach § 249 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HGB waren
nicht zu bilden.
2.7 Verbindlichkeiten
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag
passiviert.
3
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4
Sonstige Anhangsvorschriften gem. § 285 ff. HGB
4.1 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr
bestellt:
Herr Tim Scharfenberg, Recklinghausen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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