Harald P. Walter GmbHLiquidiert

25813 Husum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 6766 FL
Eingetragen
9.1.2008
Branche
Wärme- und KältehandelGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
Der Handel mit Heizungs-, Lüftungs-, Solar- und Sanitäranlagen aller Art, Projektierung und der Bau von Heizungs, Lüftungs-, Solar- und Sanitäranlagen sowie deren Reparatur.

Historie

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Management

NameRolle
Philip Walter
seit 20.8.2012
Geschäftsführer
Harald P. Walter
seit 9.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

85.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Harald P. Walter GmbH

Husum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 130.850,00 41.316,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.043,00 715,00
II. Sachanlagen 128.807,00 40.601,00
B. Umlaufvermögen 765.460,98 776.505,21
I. Vorräte 693.459,30 655.191,24
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 454.358,81 476.373,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 71.326,56 121.266,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 675,12 47,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.789,19 3.368,67
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 46.005,89 53.529,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 491.747,25 398.346,17

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.000,00 51.000,00
II. Verlustvortrag 104.529,68 82.032,48
III. Jahresüberschuss 7.523,79 -22.497,20
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -46.005,89 -53.529,68
B. Rückstellungen 16.780,00 33.590,00
C. Verbindlichkeiten 474.967,25 364.756,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 491.747,25 398.346,17

Anhang zum 31. Dezember 2012

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma Harald P. Walter GmbH    wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit in der Bilanz keine Angaben erfolgten:
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben zur Gliederung und Darstellung
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Sonstige Angaben
 

Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
 

Fremdwährungsumrechnung


Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.
 

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften


Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
-       Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
-       Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
-       Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten
-       angewandte Abschreibungsmethoden
-       Vorrätebewertung
 
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
-       notwendige Materialgemeinkosten,
-       notwendige Fertigungsgemeinkosten und
-       Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die im Folgenden genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
 

Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen
Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR 1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear aufgelöst. Der Posten ist von untergeordneter Bedeutung.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Der Posten ist von untergeordneter Bedeutung.
Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet:
-       Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
-       Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und
-       Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert.
 
 
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).
 
Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge
Hinsichtlich des Ausweises eines Passivpostens für einen latenten Steueraufwand wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht.
 
Rückstellungen
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
 
 
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe 422.481,71 Euro vor.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen insgesamt 0,00 Euro.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB):
Husumer Volksbank:
alle Verbindlichkeiten gesichert durch Globalabtretung aller Drittschuldnerforderungen gem. Vertrag vom 07.01.2011
Zu den weiteren Verbindlichkeiten bestehen nur in branchenüblichem Umfang  (insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).
 
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
 

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
 

Sonstige Angaben


Angaben über die Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Herr Harald P. Walter, Installations- und Heizungsbaumeister
Herr Philip Walter, Installations- und Heizungsbaumeister
 
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen diese Forderungen oder Verbindlichkeiten:
 


 

Forderungen
(in EUR)

Verbindlichkeiten (in EUR)

Harald Paul Walter

33.119,45

 

-Einzelunternehmen

 

 


 
Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an keinem Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt.
 
Angaben zur Eigenschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eines Unternehmens.
 

Unterlassene Angaben


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
 
  Gezeichnet in Husum am 21.01.2013
 
 
Herr Harald P. Walter
Herr Philip Walter

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