Harald P.
Walter GmbH
Husum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
130.850,00 |
41.316,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.043,00 |
715,00 |
| II.
Sachanlagen |
128.807,00 |
40.601,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
765.460,98 |
776.505,21 |
| I.
Vorräte |
693.459,30 |
655.191,24 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
454.358,81 |
476.373,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
71.326,56 |
121.266,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
675,12 |
47,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.789,19 |
3.368,67 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
46.005,89 |
53.529,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
491.747,25 |
398.346,17 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
104.529,68 |
82.032,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.523,79 |
-22.497,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-46.005,89 |
-53.529,68 |
| B.
Rückstellungen |
16.780,00 |
33.590,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
474.967,25 |
364.756,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
491.747,25 |
398.346,17 |
Anhang zum 31. Dezember 2012
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Harald P. Walter GmbH
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt. Der
Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit in der Bilanz
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben zur
Gliederung und Darstellung
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Sonstige
Angaben
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im
Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte
wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Fremdwährungsumrechnung
Die Bewertung der Valuta-Forderungen und
-Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für
Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden
Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag
maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am
Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine
Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der
Verpflichtung erforderlich machte.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen
Vermögenswerte und der darauf entfallenden
Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag
maßgebenden Wechselkurs unter
Berücksichtigung/ohne Berücksichtigung der bis
zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder
-Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen
für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre
Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen
Wechselkurs.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den
Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
-
Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei
Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des
Einflusses auf das Jahresergebnis
- Angaben
über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach
§ 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
- Einbeziehung
von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die
Herstellungskosten
- angewandte
Abschreibungsmethoden
-
Vorrätebewertung
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit
erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten
auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung
veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
- notwendige
Materialgemeinkosten,
- notwendige
Fertigungsgemeinkosten und
- Wertverzehr des
Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das
betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der
Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs.
Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung
entfallende Zinsaufwand.
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des
Jahresabschlusses die im Folgenden genannten und
gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder
Firmenwert war nicht zu aktivieren.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR
1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr
Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5
Jahre linear aufgelöst. Der Posten ist von
untergeordneter Bedeutung.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im
aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang
gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist
in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Der
Posten ist von untergeordneter Bedeutung.
Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt
angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen
zu Anschaffungskosten,
- Anteile an
verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu
Anschaffungskosten und
- Ausleihungen
sofern vorhanden zum Nennwert.
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).
Aktivposten / Passivposten für latente
Steuererträge
Hinsichtlich des Ausweises eines Passivpostens
für einen latenten Steueraufwand wird von der
Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch
gemacht.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe 422.481,71 Euro vor.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
insgesamt 0,00 Euro.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind
folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB):
Husumer Volksbank:
alle Verbindlichkeiten gesichert durch
Globalabtretung aller Drittschuldnerforderungen gem.
Vertrag vom 07.01.2011
Zu den weiteren Verbindlichkeiten bestehen nur in
branchenüblichem Umfang (insbesondere bei
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)
Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
(§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Sonstige
Angaben
Angaben über die Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Harald P. Walter, Installations- und
Heizungsbaumeister
Herr Philip Walter, Installations- und
Heizungsbaumeister
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren
Angehörigen diese Forderungen oder Verbindlichkeiten:
|
Forderungen
(in EUR) |
Verbindlichkeiten (in EUR) |
Harald Paul Walter |
33.119,45 |
|
-Einzelunternehmen |
|
|
Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an keinem
Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt.
Angaben zur Eigenschaft als unbeschränkt
haftender Gesellschafter
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag kein
unbeschränkt haftender Gesellschafter eines
Unternehmens.
Unterlassene Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a,
§ 276, § 286 sowie § 288 HGB
Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
Gezeichnet in Husum am 21.01.2013
Herr Harald P. Walter
Herr Philip Walter
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