P & W Finanzberatung GmbHLiquidiert
64850 Schaafheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Pohl seit 17.3.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
P & W Finanzberatung GmbHSchaafheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeiner Teil Die P & W Finanzberatung GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Erleichterungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB sowie § 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie dem GmbHG aufgestellt. Die Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.5.2009 kamen erstmals zur Anwendung. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Betroffen sind insbesondere die Positionen Wertpapiere des Anlagevermögens, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Aufwendungen für Altersversorgung, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie außerordentliche Aufwendungen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die beweglichen Anlagegüter wurden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Beachtung der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze linear bzw. degressiv abgeschrieben. In Anwendung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift § 6 Abs. 2 EStG wurden die Anschaffungskosten der beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungskosten bis zu € 410,00 in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Der in den Jahren bis 2009 gebildete Sammelposten für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 150,00 nicht aber € 1.000,00 übersteigen, wurden unverändert fortgeführt. Der Sammelposten wird unabhängig von der individuellen Nutzungsdauer der betroffenen Wirtschaftsgüter über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig verteilt abgeschrieben. Die Abgänge wurden zu den auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Anlagevermögen ermittelten Restwerten ausgebucht. Die im Vorjahr unter den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesenen Wertpapiere wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Eine Abwertung nach § 253 Abs. 3 HGB war am Bilanzstichtag nicht erforderlich. Da diese Wertpapiere dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden diese gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen saldiert und auf der Passivseite ausgewiesen. Die Gegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Soweit der Wert, der den Gegenständen am Abschlußstichtag beizulegen war, niedriger war als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Niederstwertprinzip) oder wenn aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften ein niedrigerer Wert möglich war, ist dieser Wert angesetzt worden. Entsprechend § 253 Abs. 1 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Sterbetafel 2005 G Prof. Dr. Klaus Heubeck C. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 bestellt: Hans-Bernd Pohl sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2011 festgestellt. |
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