P & W Finanzberatung GmbHLiquidiert

64850 Schaafheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 33168
Vorher
P & W Kapitalanlagen - und Immobilienvermittlungs GmbH
Eingetragen
31.7.2006
Branche
Vermittlung von KreditenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Ist die Vermittlung von Kapitalanlageprodukten ohne jedoch Bankgeschäfte zu betreiben sowie die Vermittlung von Immobilien sowie als Bauherr im eigenen Namen oder für fremde Rechnung Bauvorhaben durchzuführen oder bei Bauvorhaben als Betreuer zu fungieren.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Daniel Pohl
seit 17.3.2017
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

P & W Finanzberatung GmbH

Schaafheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.782,30 12.782,30
B. Anlagevermögen 17.061,01 129.855,60
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.675,00 2.975,00
II. Sachanlagen 1.669,50 2.629,00
III. Finanzanlagen 12.716,51 124.251,60
C. Umlaufvermögen 84.128,96 71.994,48
I. Vorräte 30.077,92 28.191,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.624,43 39.543,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.426,61 4.260,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 113.972,27 214.632,38

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 36.262,46 41.069,74
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 10.697,87 15.505,15
davon Gewinnvortrag 15.505,15 19.685,50
B. Rückstellungen 46.295,69 144.278,00
C. Verbindlichkeiten 31.414,12 29.284,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.414,12 29.284,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 113.972,27 214.632,38

Anhang

A. Allgemeiner Teil

Die P & W Finanzberatung GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Erleichterungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB sowie § 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie dem GmbHG aufgestellt. Die Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.5.2009 kamen erstmals zur Anwendung. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Betroffen sind insbesondere die Positionen Wertpapiere des Anlagevermögens, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Aufwendungen für Altersversorgung, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie außerordentliche Aufwendungen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren), bewertet.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die beweglichen Anlagegüter wurden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Beachtung der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze linear bzw. degressiv abgeschrieben.

In Anwendung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift § 6 Abs. 2 EStG wurden die Anschaffungskosten der beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungskosten bis zu € 410,00 in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Der in den Jahren bis 2009 gebildete Sammelposten für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 150,00 nicht aber € 1.000,00 übersteigen, wurden unverändert fortgeführt. Der Sammelposten wird unabhängig von der individuellen Nutzungsdauer der betroffenen Wirtschaftsgüter über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig verteilt abgeschrieben.

Die Abgänge wurden zu den auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Anlagevermögen ermittelten Restwerten ausgebucht.

Die im Vorjahr unter den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesenen Wertpapiere wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Eine Abwertung nach § 253 Abs. 3 HGB war am Bilanzstichtag nicht erforderlich. Da diese Wertpapiere dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden diese gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen saldiert und auf der Passivseite ausgewiesen.

Die Gegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Soweit der Wert, der den Gegenständen am Abschlußstichtag beizulegen war, niedriger war als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Niederstwertprinzip) oder wenn aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften ein niedrigerer Wert möglich war, ist dieser Wert angesetzt worden.

Entsprechend § 253 Abs. 1 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz 5,15%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0%

Sterbetafel 2005 G Prof. Dr. Klaus Heubeck

C. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 bestellt:

Hans-Bernd Pohl

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.