Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 6100
Eingetragen
23.4.2004
Branche
Betrieb von SportanlagenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Großhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Der Betrieb von Fitness- und Gesundheitszentren, Consulting, Vertrieb von Sporternährung und Sportbekleidung, die Durchführung von Seminaren und Lehrgängen für Fitness, Gesundheit und Schönheit sowie artverwandte Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lawell GmbH

Pohlheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 8.256,00 2.925,00
B. Umlaufvermögen 39.080,04 39.395,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.115,58 434,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.451,62 42.754,77

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 33.967,54 31.440,19
B. Rückstellungen 3.546,31 3.675,47
C. Verbindlichkeiten 11.612,70 7.314,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.612,70 7.314,03
D. Rechnungsabgrenzungsposten 325,07 325,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.451,62 42.754,77

Anhang


I. Grundsatzangaben zum Jahresabschluss

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vor­schriften sind die Vorschriften des GmbH-Gesetzes, insbesondere § 42 GmbHG, beachtet worden.

Den formellen Erfordernissen des § 265 Abs. 2 HGB hinsichtlich der An­gabe der Vorjahreszahlen wurde entsprochen.

Bei der Gliederung der Bilanz haben wir auf die Aufstellungserleichterun­gen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 Abs. 1 i.V. mit § 267 Abs. 1 HGB verzichtet. Dies gilt jedoch nicht für die Offenlegungserleichterun­gen nach § 326 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrech­nung ha­ben wir das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

2. Bilanzierung und Bewertung

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Ge­schäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.


a) Bilanzierungsmethoden

Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstel­lungskosten, die Schulden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Mögliche Wahlrechte im Bilanzansatz wurden ausschließlich nach handelsrechtlichen Grundsätzen entschieden.

b) Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) wurden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirt­schaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigt, ist als be­weglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Anlagegegenstände werden seit 2010 ausschließlich li­near abgeschrieben. Vor dem 01. Januar 2010 angeschaffte beweg­liche Anlagegegenstände werden linear oder soweit steuerlich zuläs­sig auch degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressi­ven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jah­resabschreibungen führt. Geringwertige Anlagegüter mit einem An­schaffungspreis über EUR 150,00 bis EUR 410,00 werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Zwischen dem 01. Ja­nuar 2008 und 31. Dezember 2009 angeschaffte Anlagegüter mit ei­nem Anschaffungspreis zwi­schen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden in einen Sammelpos­ten eingestellt. Die Anlagegüter des Sammelpostens werden über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Enthaltene Fremd­wäh­rungsbeträge sind mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der An­schaffung bewertet.

Die Vorräte sind grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle er­kennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurch­schnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden keine Pau­schal­wertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen For­derungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nur gebildet, soweit der ab­zugrenzende Einzelposten EUR 400,00 übersteigt oder in sonstiger Weise wesentlich erschien.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Wechselkurs im Zeit­punkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Devisenkassakurs zum Bi­lanz­stichtag bewertet. Das Disagio für aufgenommene Darlehen ist gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt worden.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.


II. Sonstige Angaben


1. Zusammensetzung der Organe

Geschäftsführer:  Klaus Peter SCHÜLER, Pohlheim

Pohlheim, den

 Fa. Lawell GmbH
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2014 festgestellt.

Pohlheim, den 15.08.2014
gez. Klaus-Peter Schüler

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