Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 2010
Eingetragen
13.4.1988
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Der öffentliche Personennahverkehr in Greven, die Beteiligung an der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH mit Sitz in Greven sowie weitere Mobilitätsangebote in Greven. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten, soweit dies nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zulässig ist. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Simon Werning
seit 16.7.2018
Prokura
Andrea Lüke
seit 25.7.2011
Geschäftsführer
Volker Walkenfort
seit 18.9.2009
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH
Germany
26.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Grevener Verkehrs-GmbH

Greven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktivseite

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.788,55 0,0
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,0
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.780.652,25 1.780.652,25 1.441,4
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 419,9
2. sonstige Vermögensgegenstände 819,92 819,92 0,9
II. Guthaben bei Kreditinstituten 74.318,14 32,7
1.876.578,86 1.894,9

Passivseite

Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26,0
II. Kapitalrücklage 1.232.127,54 1.258.127,54 1.232,1
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 31.300,00 33,1
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.368,52 1,2
2. Verbindlichkeiten gegenüber gegenüber verbundenen Unternehmen 585.782,80 0,0
3. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 587.151,32 602,5
1.876.578,86 1.894,9

Gewinn- und Verlustrechnung 2023

2023 Vorjahr
T€
1. Umsatzerlöse 7.998,80 5,2
2. sonstige betriebliche Erträge 646.592,09 645,6
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 433.370,34 402,3
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.748,76 0,0
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 100.509,70 369,6
6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 32.322,97 17,1
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 602.527,60 602,5
8. Ergebnis nach Steuern -453.242,54 -706,5
9. Erträge aus Verlustübernahme 453.242,54 706,5
10. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00 0,0

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Die Grevener Verkehrs GmbH mit Sitz in Greven ist im Handelsregister beim Amtsgericht in Steinfurt unter HRB 2010 eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens sind der öffentliche Personennahverkehr in Greven, die Beteiligung an der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) mit Sitz in Greven, sowie weitere Mobilitätsangebote in Greven.

II. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss wurde gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages vom 20. Dezember 2023 in Verbindung mit § 108 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die wesentlichen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden wie üblich der Reihenfolge entsprechend erläutert.

III. Erläuterungen zu Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Die Zugänge des beweglichen Anlagevermögens des Berichtsjahres werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Sammelpositionen über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die zum 31. Dezember 2014 erfolgte Zuschreibung auf die Beteiligung an der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH; Anteil am Stammkapital: 5,89 %) in Höhe von 1.566,6 T€ wurde aufgrund einer aktualisierten Wertabschätzung zum 31. Dezember 2020 im Zusammenhang mit den für das Jahr 2021 bis 2023 geplanten Kapitalmaßnahmen zum Ausgleich der Corona-Schäden auf einen beizulegenden Wert der Beteiligung von 0 € außerplanmäßig abgeschrieben.

In Vorjahren gegebene Ausleihungen an die FMO GmbH (bis einschließlich 1995) sind in der Vergangenheit vollständig abgewertet worden.

Der Wertansatz wird beibehalten, da keine Rückforderungsabsicht besteht. Die in 2015 sowie 2021 bis 2023 der FMO GmbH gewährten Darlehen (989,5 T€ bzw. je 421,8 T€) werden zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und betragen zum 31. Dezember 2023 aufgrund der planmäßigen Tilgung 515,3 T€ bzw. unverändert je 421,8 T€ (tilgungsfrei bis zum 15. März 2024, 15. März 2025 bzw. 15. März 2026).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind in einer gesonderten Übersicht in der Anlage dargestellt.

Gemäß Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2022 bzw. Beschluss der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH vom 8. Dezember 2022 wurde die letzte Tranche der Kapitaleinzahlungen über jeweils 10,0 Mio. € zum Ausgleich der bei der FMO GmbH entstandenen Corona-Schäden (insgesamt 30,0 Mio. €, davon 5,0 Mio. Landesmittel) für die Jahre 2021 bis 2023 beschlossen. Die Zahlungen der 3. Tranche in die Kapitalrücklage der FMO GmbH erfolgten jeweils hälftig am 15. Februar und 15. November 2023 über insgesamt 602.527,60 € und wurden wie die Zahlungen 2021 und 2022 (302,3 T€ bzw. 602,5 T€) ebenfalls sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Der Posten "sonstige Rückstellungen" berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung notwendiger Abzinsungen für voraussichtliche Laufzeiten von über einem Jahr passiviert. Ausgewiesen werden im Wesentlichen zurückgestellte Kosten des Jahresabschlusses und der Jahresabschlussprüfung sowie für noch ausstehende Rechnungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten die Abrechnung des Anruf- Sammel-Taxis für Dezember 2023.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen erhaltene Liquiditätshilfen der Gesellschafterin Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding (GVVH) verrechnet mit der ausstehenden Verlustübernahme.

Verbindlichkeitsspiegel
Gesamt
in T€ in T€
2023 2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1,4 1,2
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 585,8 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 0,0 602,5
587,2 603,7
Verbindlichkeitsspiegel Restlaufzeiten
bis 1 Jahr davon > 1 Jahr davon > 5 Jahre
in T€ in TE in T€ in T€ in TE in T€
2023 2022 2023 2022 2023 2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1,4 1,2 0,0 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 585,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 0,0 602,5 0,0 0,0 0,0 0,0
587,2 603,7 0,0 0,0 0,0 0,0

3. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse entwickelten sich folgendermaßen:

2023 2022
in € in €
Umsatzerlöse im Linienverkehr gem. § 42 PBefG 4.783,75 5.179,33
CarSharing 3.215,05 0,00
7.998,80 5.179,33

Mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges im Jahr 2023 und der Produkteinführung "E-Car- Sharing im Quartier" erzielt die GVG seit Mai 2023 erstmals Umsatzerlöse in dem neuen Geschäftsfeld "Sonstige Mobilitätsangebote in Greven".

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (8,4 T€) und Fördermitteln (35,7 T€) auch die restliche Auflösung der sonstigen Verbindlichkeit im Zusammenhang mit den Ausgleichszahlungen an die FMO GmbH aufgrund der entstandenen Corona-Schäden (602,5 T€; vgl. auch "Abschreibungen auf Finanzanlagen").

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten die Kostenunterdeckung des Stadtbusverkehrs und die Kosten zur Durchführung des Betriebes des Anruf-Sammel-Taxis und des Nachtbusses N9.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Qualitäts- und Verkehrsmanagements.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die außerplanmäßigen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert der Beteiligung an der FMO GmbH.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens resultieren vollständig aus Zinseinnahmen für die der FMO GmbH gewährten Darlehen.

Als Erträge aus Verlustübernahme ist die entsprechende Verpflichtung der GVVH aufgrund eines bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ausgewiesen.

Die dem Grunde und der Höhe nach außergewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen im Jahr 2023 betreffen die in die Kapitalrücklage der FMO GmbH geleistete und sofort abgeschriebene Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit den Corona-Schäden an die FMO GmbH (vgl. "Abschreibungen auf Finanzanlagen") sowie die Auflösung der hierfür in Vorjahren gebildeten sonstigen Verbindlichkeit (vgl. "sonstige betriebliche Erträge") in gleicher Höhe.

IV. Angaben zum Jahresergebnis

Nach § 4 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH muss die Holding gemäß § 302 AktG den gesamten Verlust der Grevener Verkehrs GmbH ausgleichen, so dass sich in der Gewinn- und Verlustrechnung kein Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ergibt.

V. Nachtragsbericht

Vorgänge von Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, die, wenn sie vorher eingetreten wären, zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten, haben sich nicht ereignet.

VI. Ergänzende Angaben

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in der Anlage zum Anhang genannt.

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen 730,00 €. Die Geschäftsführerin erhält ihre Bezüge von der Stadtwerke Greven GmbH.

Auf die Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB kann verzichtet werden, da diese Angaben im Konzernabschluss der Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH gemacht werden.

 

Greven, 19. Januar 2024

GREVENER VERKEHRS GmbH

Andrea Lüke, Geschäftsführerin

Entwicklung des Anlagevermögens (in €) zum 31.12.2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.402,96 29.037,31 0,00
15.402,96 29.037,31 0,00
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 9.641.960,75 602.527,60 0,00
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.618.256,18 421.769,32 82.455,08
11.260.216,93 1.024.296,92 82.455,08
Anlagevermögen 11.275.619,89 1.053.334,23 82.455,08
Anschaffungs- und Herstellungskosten
verrechnete Zuschüsse Umbuchungen 31.12.2023
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.500,00 0,00 39.940,27
4.500,00 0,00 39.940,27
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 10.244.488,35
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 1.957.570,42
0,00 0,00 12.202.058,77
Anlagevermögen 4.500,00 0,00 12.241.999,04
Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.402,96 3.748,76 0,00 19.151,72
15.402,96 3.748,76 0,00 19.151,72
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 9.641.960,75 602.527,60 0,00 10.244.488,35
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 176.918,17 0,00 0,00 176.918,17
9.818.878,92 602.527,60 0,00 10.421.406,52
Anlagevermögen 9.834.281,88 606.276,36 0,00 10.440.558,24
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.788,55 0,00
20.788,55 0,00
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.780.652,25 1.441.338,01
1.780.652,25 1.441.338,01
Anlagevermögen 1.801.440,80 1.441.338,01

Lagebericht 2023

Grevener Verkehrs GmbH (GVG)

I. Geschäft und Rahmenbedingungen

Durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH ist das Unternehmen von den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Muttergesellschaft abhängig.

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch folgende Aktivitäten gekennzeichnet:

Durchführung und Finanzierung des ÖPNV in Greven

Angebot von A/S/T-Fahrleistungen

Mitfinanzierung der Nachtbuslinie N9

Beteiligung am Flughafen Münster/Osnabrück

sonstige Mobilitätsangebote in Greven (z.B. E-CarSharing im Quartier)

Im Jahr 2023 konnten nach über drei Jahren Corona-Pandemie sämtliche Einschränkungen aufgehoben werden, so dass sich hieraus für das Geschäftsjahr 2023 nur noch mittelbare finanzielle Auswirkungen über die Beteiligung an der FMO GmbH ergeben haben.

Gemäß Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2022 bzw. Beschluss der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH vom 8. Dezember 2022 wurde die letzte Tranche der Kapitaleinzahlungen über jeweils 10,0 Mio. € zum Ausgleich der bei der FMO GmbH entstandenen Corona-Schäden (insgesamt 30,0 Mio. €, davon 5,0 Mio. Landesmittel) für die Jahre 2021 bis 2023 beschlossen. Die Zahlungen der 3. Tranche in die Kapitalrücklage der FMO GmbH erfolgten jeweils hälftig am 15. Februar und 15. November 2023 über insgesamt 602,5 T€ und wurden wie die Zahlungen 2021 und 2022 (302,3 T€ bzw. 602,5 T€) sofort abgeschrieben. Eine Ergebnisauswirkung ergab sich für 2023 nicht, da die in Vorjahren gebildete sonstige Verbindlichkeit in gleicher Höhe aufgelöst wurde.

Seit 24. Februar 2022 hält der Ukraine-Konflikt die gesamte Welt bzw. Weltwirtschaft in Atem. Die als direkte Folgewirkung entstandene Energiekrise (Gasmangellage u.a.) in Verbindung mit extrem hohen Preissteigerungsraten für Strom, Gas, Öl seit dem 3. Quartal 2021, gestörte Lieferketten, hohe Inflationsraten sowie gestiegene Rezessionsängste in der Bevölkerung haben sich im Geschäftsjahr 2023 bzw. werden sich in 2024 zumindest indirekt über eine steigende Kostenbeteiligung für die Durchführung des ÖPNV's in Greven (2023: +31,0 T€ oder +8,5 %) auswirken.

Mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges und der Produkteinführung "E-CarSharing im Quartier" hat die GVG ab März 2023 mit der operativen Umsetzung des neuen Geschäftsfeldes "Sonstige Mobilitätsangebote in Greven" begonnen. Bei dem bereits in 2018 konzeptionell entwickelten neuen Geschäftsfeld/Produkt der GVG "E-CarSharing im Quartier" teilt sich eine geschlossene Anzahl von Nutzern (rund 10-15 Nutzer), die idealerweise innerhalb eines Quartieres wohnen, ein von der GVG beschafftes Elektrofahrzeug, das elektronisch gebucht und mittels Smartphone geöffnet werden kann. Um dieses neue Geschäftsfeld betreiben zu können, werden Dienstleistungen der Stadtwerke in Anspruch genommen.

Das Ende 2014 von den Gesellschaftern der FMO GmbH beschlossene Finanzierungskonzept 1.0 zur langfristigen Wiederherstellung der Kapitalmarktfähigkeit der FMO GmbH (Kapitalzuführungen aller Gesellschafter von je 16,8 Mio. € in den Jahren 2016 bis 2020 sowie Hingabe von Gesellschafterdarlehen 2015 16,8 Mio. € und 2021 bis 2023 weitere 13,0 Mio. €) wurde im Dezember 2019 aktualisiert und führte zu Anpassungen bezüglich des Umfangs und der Auszahlungszeitpunkte der ursprünglich geplanten Gesellschafterdarlehen in den Jahren 2021 bis 2023. Das neue überarbeitete Finanzierungskonzept 2.0 sieht nun aufgrund der bei der FMO GmbH erforderlichen Investitionen Gesellschafterdarlehen in den Jahren 2021 bis 2025 von jeweils 7,0 Mio. € vor (Gesamtanteil GVG: 2,1 Mio. €); die ersten drei Gesellschafterdarlehen wurden der FMO GmbH planmäßig jeweils am 15. März der Jahre 2021 bis 2023 gewährt.

Der am 1. August 2015 begonnene zweite Konzessionszeitraum für die Durchführung des ÖPNV's bis Mitte 2025 stellt die Organisation, das Management und die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Greven durch die bisherigen Partner (Gemeinschaftskonzession GVG und Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co.KG) sicher. Die Konzession für den Betrieb des Anrufsammeltaxis wurde in 2018 ebenfalls bis zum 31. Juli 2025 verlängert.

Mitte 2022 hat der Aufgabenträger Stadt Greven zusammen mit der GVG begonnen, erste Überlegungen zur strategischen Neuausrichtung des ÖPNV's und A/S/T in Greven nach Beendigung des 2. Konzessionszeitraumes 2025 anzustellen. Bis Anfang 2024 sollen mögliche Modelle bzw. Handlungsalternativen den Entscheidungsträgern vorgestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der endgültige Entscheidungsprozess und die operative Durchführung nicht mehr fristgerecht bis zum 1. August 2025 umgesetzt werden können und der Betrieb zunächst über eine Notvergabe fortgeführt werden muss.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden 1.061 Fahrten des Anruf-Sammel-Taxis durchgeführt und nahmen im Jahresvergleich um 174 Fahrten ab (2022: 1.235 Fahrten). Im Vergleich mit dem letzten nicht durch die Corona-Pandemie beeinflussten Jahr 2019 (1.362 Fahrten) wurden sogar insgesamt 301 Fahrten weniger durchgeführt.

Die NachtBus-Linie N9 zwischen Ibbenbüren und Münster ist ein fester Bestandteil des regionalen ÖPNV. Im Berichtsjahr nutzten 4.626 (Vorjahr 3.290) Fahrgäste dieses Angebot. Im Vergleich mit dem letzten nicht durch die Corona-Pandemie beeinflussten Jahr 2019 (12.632 Fahrgäste) haben insgesamt 8.006 Fahrgäste weniger das Angebot genutzt.

II. Darstellung der Lage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage)

Ertragslage

Der Jahresverlust 2023 hat sich im Jahresvergleich deutlich um 253,3 T€ auf 453,2 T€ verringert. Im Vorjahr wirkte sich die letzte, am 8. Dezember 2022 beschlossene und ergebniswirksam berücksichtigte Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit den Corona-Schäden an die FMO GmbH (insgesamt 301,3 T€) negativ aus. Ohne Berücksichtigung dieses Sondereinflusses erhöhte sich der Jahresfehlbetrag 2023 im Jahresvergleich aufgrund höherer Kosten für die Durchführung des Stadtbusverkehres sowie zusätzlicher Beratungsleistungen um 48,0 T€. Dagegen konnte der im Wirtschaftsplan 2023 erwartete Fehlbetrag von 491,7 T€ aufgrund erhaltener Fördergelder und zusätzlicher Erträge aus Rückstellungsauflösungen (insgesamt +44,1 T€) im abgelaufenen Geschäftsjahr um 38,5 T€ reduziert werden.

Die Umsatzerlöse liegen aufgrund der zusätzlichen Erlöse im Zusammenhang mit dem Neuprodukt "E-CarSharing im Quartier" (ab Mai 2023: 3,2 T€) mit 8,0 T€ um 2,8 T€ über dem Niveau des Vorjahres.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten/Rückstellungen (insgesamt 610,9 T€) sowie Fördermittel (35,7 T€).

Der Materialaufwand liegt aufgrund gestiegener Aufwendungen für die Durchführung des Stadtbusverkehrs (+ 31,0 T€) mit 433,4 T€ um 31,0 T€ über dem Niveau des Jahres 2022.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die außerplanmäßigen Abschreibungen der in 2023 geleisteten Einzahlungen in die Kapitalrücklage der FMO GmbH (602,5 T€) im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Corona-Schäden, die vollständig durch Erträge aus der Auflösung der in Vorjahren gebildeten Verbindlichkeit kompensiert werden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Qualitäts- und Verkehrsmanagements. Im Vorjahr wirkte sich die ergebniswirksam berücksichtigte anteilige Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit den Corona-Schäden an die FMO GmbH (301,3 T€) negativ aus. Dagegen fielen 2023 zusätzliche Beratungsaufwendungen (+ 20,2 T€) für die Darstellung der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten der Fortführung des Stadtbusverkehres nach Auslaufen der Konzession an.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen die Zinserträge aus den 2015 und 2021 bis 2023 der FMO GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen (32,3 T€).

Die Gesellschaft schließt das Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von 453,2 T€ ab, der aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding auszugleichen ist.

Vermögens- und Finanzlage

Das langfristige Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 1.258,1 T€. Langfristiges Vermögen besteht in Form der Beteiligung an der FMO GmbH sowie an den Ausleihungen an die FMO GmbH.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Gesamtkapital) hat sich aufgrund der niedrigeren Bilanzsumme wieder auf 67,0 % (2022: 66,4 %) erhöht.

III. Zweigniederlassungen sowie Forschung und Entwicklung

Es gibt keine Zweigniederlassungen und Ausgaben für Forschung und Entwicklung wurden nicht getätigt.

IV. Chancen- und Risikobericht

Das implementierte Risikomanagementsystem ist in den bestehenden Planungs- und Steuerungsprozess integriert. Durch diesen geschlossenen Prozess können die im Rahmen der Planung identifizierten Handlungsbedarfe bzw. Risiken direkt in das Risikomanagementsystem aufgenommen und bewertet werden. Die Einbindung des Risikomanagements in die Unternehmensprozesse stellt somit sicher, dass Risiken frühzeitig erkannt, begrenzt, überwacht und kommuniziert werden.

Ein bereits in 2003 im Konzern als Verfahrensregel veröffentlichtes Risikomanagementhandbuch, in dem eindeutige Verantwortlichkeiten sowie der Risikomanagementprozess festgelegt waren, wurde Mitte 2015 im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Software für den Bereich Risikomanagement vollständig überarbeitet und blieb auch nach der Umstellung auf einen anderen Softwareanbieter 2023 nahezu unverändert. Durch die Ausgestaltung des Risikomanagements als Führungs- und Steuerungsinstrument sind ein nachhaltiges Risikomanagement und gleichzeitig eine bessere Chancenausnutzung gewährleistet. Zur Prozessunterstützung existiert die Stelle eines zentralen Risikomanagers, der neben der Überwachung der Funktionsfähigkeiten und Weiterentwicklung des Risikomanagements auch die einzelnen Fachbereiche bei der Risikoidentifizierung und Bewertung der Risiken unterstützt. Darüber hinaus ist der Risikomanager für die Kontrolle des Rücklaufes der Risikoinventuren und für die Berichterstattung an die Geschäftsführung verantwortlich.

Die operative Tätigkeit der GVG ist aufgabenbedingt (Verkehr) defizitär. Für die GVG werden keine bestandsgefährdenden Risiken gesehen, solange die Muttergesellschaft GVVH in der Lage ist, die zukünftigen Belastungen aus der Übernahme des Stadtbusverkehrs in Greven und der Finanzierung der FMO GmbH auszugleichen.

Die Risiken im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Energiekrise und des Ukraine-Konfliktes ab 24. Februar 2022 wurden für die GVVH und ihre Tochterunternehmen, also auch für die GVG, systematisch erfasst und bewertet.

Für die GVG ergeben sich neben den Risiken steigender Kostenbeteiligungen für die Durchführung des ÖPNV's in Greven aufgrund von Preissteigerungen und die nicht mehr fristgerechte Umsetzung eines Folgekonzeptes nach Auslaufen der Konzessionen im Wesentlichen Risiken aus der Flughafenbeteiligung.

Es besteht weiterhin das Risiko, dass sich aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (siehe die Erfahrungen der letzten 20 Jahre: z.B. 11. September 2001, Airline-Insolvenzen, Vulkanausbruch, Corona-Pandemie, Ukraine-Konflikt/Energiekrise u.a.) die Werthaltigkeit der Gesellschafterdarlehen aus 2015 bzw. 2021 bis 2023 zukünftig nicht mehr gegeben sein können, so dass weitere ergebniswirksame außerplanmäßige Korrekturen erforderlich sind. Die absolute Höhe des Risikos steigt in den Jahren bis 2025 sukzessive mit der Hingabe weiterer Gesellschafterdarlehen an die FMO GmbH.

Die sich hieraus ergebenden negativen Auswirkungen auf das GVG- bzw. Konzernergebnis könnten aufgrund der Thesaurierung der geplanten Jahresüberschüsse der Konzernmutter GVVH in den Jahren 2023 bis 2032 vollständig ohne Verlustausgleichszahlungen des Gesellschafters Stadt Greven durch den Konzernverbund - insbesondere auch aufgrund der zusätzlichen, zur Ergebnisverrechnung zur Verfügung stehenden Jahresüberschüsse der Grevener Beteiligungs-GmbH ab 2024 - getragen werden.

V. Prognosebericht

Die Kriege in Europa und Asien, die Klima- und Energiekrise, hohe Zinsen, Arbeitskräftemangel, Bürokratie, Reformstau und schwache Konjunkturaussichten haben nicht nur das Jahr 2023 geprägt, sondern werden sich auch noch in den nächsten Jahren zumindest mittelbar über Kostensteigerungen in den Bereichen Personal, Material sowie Fremd- und Dienstleistungen bei der Durchführung des ÖPNV's auswirken, so dass sich der Verlust 2024 mit 519,6 T€ voraussichtlich über dem Niveau des Jahres 2023 (ohne Berücksichtigung von Fördermitteln und der Sondereinflüsse) bewegen wird.

Das ab 1. August 2015 gültige Verkehrskonzept, stellt bis Mitte 2025 die Organisation, das Management und die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Greven durch die bisherigen Partner (Gemeinschaftskonzession GVG und Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG) sicher. Mitte 2022 hat der Aufgabenträger Stadt Greven zusammen mit der GVG begonnen, erste Überlegungen zur strategischen Neuausrichtung des ÖPNV's und A/S/T in Greven nach Beendigung des 2. Konzessionszeitraumes 2025 anzustellen.

Bis Anfang 2024 sollen mögliche Modelle bzw. Handlungsalternativen den Entscheidungsträgern vorgestellt werden. Ein entsprechendes Beratungsbudget für die rechtliche Begleitung des Umsetzungsprozesses ist im Wirtschaftsplan 2024 enthalten. Sollte sich die Stadt Greven für ein Konzept entscheiden, bei dem die GVG die Ausschreibung der Verkehrsleistungen durchführt, erfordern diese zusätzlichen Aufwendungen einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024.

Es besteht die Möglichkeit, dass der endgültige Entscheidungsprozess und die operative Durchführung nicht mehr fristgerecht bis zum 1. August 2025 umgesetzt werden können und der Betrieb zunächst über eine Notvergabe fortgeführt werden muss.

Mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges und der Produkteinführung "E-CarSharing im Quartier" im Februar 2023 hat die GVG mit der operativen Umsetzung des neuen Geschäftsfeldes "Sonstige Mobilitätsangebote in Greven" begonnen. Die Tätigkeiten bzw. die Fahrzeugflotte sollen mittelfristig mit der Anschaffung weiterer Elektrofahrzeuge ausgebaut werden. Im Jahr 2024 soll das Geschäftsfeld um den Betrieb und die Verwaltung von vier Elektroladesäulen erweitert werden. Das Eigentum soll im Jahr 2024von der Stadtwerke Greven GmbH auf die GVG übergehen.

Die FMO GmbH hat in 2019 den ursprünglichen Forecast (2014 bis 2025) des Finanzierungskonzeptes 1.0 aus 2014 aktualisiert und den Umfang und die Auszahlungszeitpunkte der ursprünglich geplanten Gesellschafterdarlehen in den Jahren 2021 bis 2023 überprüft. Das überarbeitete Finanzierungskonzept 2.0 sieht nun aufgrund der bei der FMO GmbH erforderlichen Investitionen Gesellschafterdarlehen in den Jahren 2021 bis 2025 von jeweils 7,0 Mio. € vor (Gesamtanteil GVG: 2,1 Mio. €).

Der Wirtschaftsplan 2024 weist einen Verlust von rd. 519,6 T€ aus, der von der Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages übernommen wird.

Die innerbetriebliche mehrjährige Planungsrechnung des Holdingverbundes berücksichtigt die bekannten Änderungen und die notwendigen Investitionen der nächsten Jahre. Vor diesem Hintergrund kann von einem gesicherten Fortbestand des Unternehmens ausgegangen werden.

VI. Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung (GO) NRW

Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Grevener Verkehrs GmbH im Geschäftsjahr 2023 ist gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW jährlich zu berichten. Die öffentliche Zwecksetzung der Grevener Verkehrs GmbH ist im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Der Unternehmensgegenstand ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages insbesondere der öffentliche Personennahverkehr in Greven sowie die Beteiligung an der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) mit Sitz in Greven und weitere Mobilitätsangebote in Greven.

Die Grevener Verkehrs GmbH war im Geschäftsjahr 2023 entsprechend ihrer Aufgabenstellung laut Gesellschaftsvertrag tätig und hat somit den öffentlichen Zweck gemäß GO erfüllt.

 

Greven, 19. Januar 2024

Grevener Verkehrs GmbH

Andrea Lüke, Geschäftsführerin

2023: Organe der Gesellschaft der Grevener Verkehrs GmbH

Gesellschafter

Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH

Aufsichtsrat

Dr. Christian Kriegeskotte Greven Ratsmitglied (Vorsitzender)
Lehrer
Johannes Hennigfeld Greven Ratsmitglied (stellvertr. Vorsitzender)
Diplom-Kaufmann i. R.
Dietrich Aden Greven Bürgermeister
Bürgermeister
Michael Baumgartne Greven sachkundiger Bürger
unabhängiger Versicherungsmakler
Dr. Hennig Brockfeld Greven Ratsmitglied
Angestellter
Monika Erben Greven Ratsmitglied
Diplom-Theologin i. R.
Stevens Gomes Greven Ratsmitglied
Industriekaufmann
Andreas Hajek Greven Ratsmitglied
Verwaltungsfachwirt
Thomas Hollstegge Greven sachkundiger Bürger ab 27.04.2023
Leitender Softwareentwickler
Dipl.-Ing. (FH) Matthias Pache Greven sachkundiger Bürger
Geschäftsführer
Wilfried Roth Greven Ratsmitglied
Bankkaufmann
Eike Brinkhaus Greven Ratsmitglied
Student
Janina Rebholz Greven Ratsmitglied bis 02.03.2023
Schulsekretärin

Geschäftsführung

Dipl.-Ing. Andrea Lüke M.Sc.

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 mündlich und schriftlich und in zwei Sitzungen über die Lage und Entwicklung des Unternehmens von der Geschäftsführung unterrichten lassen. Er hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und die ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach abschließendem Ergebnis seiner Prüfungen hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die die Grundlage für die Erfüllung der gestellten Aufgaben ist.

 

Greven, im März 2024

GREVENER VERKEHRS GmbH

Der Aufsichtsrat

Dr. Christian Kriegeskotte, Vorsitzender

VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

"An die Grevener Verkehrs GmbH, Greven

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Grevener Verkehrs GmbH, Greven, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Grevener Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreterin und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der gesetzlichen Vertreterin zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Bielefeld, den 12. Februar 2024

DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Cebulla, Wirtschaftsprüfer

Heidbrink, Wirtschaftsprüfer

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