Rolf
Behrends GmbH
Großefehn-Felde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.989,97 |
58.210,80 |
| I.
Sachanlagen |
149.819,50 |
58.044,00 |
| II.
Finanzanlagen |
170,47 |
166,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.320.431,87 |
1.122.752,18 |
| I.
Vorräte |
450.546,00 |
750.518,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
746.169,63 |
371.411,97 |
| davon
gegen Gesellschafter |
68.592,73 |
54.347,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
123.716,24 |
822,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.494,00 |
44.063,95 |
| Aktiva |
1.503.915,84 |
1.225.026,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
786.590,06 |
381.488,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
761.025,47 |
355.923,62 |
| davon
Gewinnvortrag |
355.923,62 |
279.180,02 |
| B.
Rückstellungen |
255.863,00 |
122.702,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
461.462,78 |
720.836,72 |
| Summe
Passiva |
1.503.915,84 |
1.225.026,93 |
Anhang
Die Bewertung erfolgt nach den allgemeinen
Bilanzierungsvorschriften der §§ 238 ff HGB sowie
den besonderen Bilanzierungsvorschriften der §§
264 ff HGB.
Die Gesellschaft ist gem. § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft eingestuft.
Die Gesellschaft hat bei der Erstellung des Anhangs
von den größenabhängigen Erleichterungen
des §274a und §288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
sind zu den Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige (und ggf.
außerplanmäßige) Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Sofern
die Anschaffungskosten für abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände 800,00 Euro nicht
überschreiten, sind diese im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe als Aufwand berücksichtigt.
Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten oder mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden insoweit nicht aktiviert.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den
Anschaffungs- bzw. der Herstellungskosten oder den
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die
Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial
und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten
einschließlich bilanzieller Abschreibungen, soweit
diese durch die Fertigung veranlasst sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertung Rechnung getragen. Hinsichtlich des
allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung
für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr
gebildet worden.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Die Rechnungsabgrenzungspostensind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Rückstellung zur Pensionszusage wurde nach
dem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten
vorgenommen. Die Vermögenswerte, die der Deckung der
Pension dienen, wurden mit der Rückstellung saldiert.
Für die Vermögenswerte wurde der beizulegende
Zeitwert (Kurswert) angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß §274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Zu den einzelnen Positionen der Bilanz wird auf den
Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2023 Im
Jahresdurchschnitt beschäftigt die Gesellschaft 14
Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Rolf-Dieter Behrends,
Großefehn, den
10.03.2025
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2025
festgestellt.
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