HMS
GmbH
Otterfing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
86.499,00 |
128.647,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
86.496,00 |
128.644,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.826.258,05 |
1.779.724,08 |
| I.
Vorräte |
39.416,00 |
107.630,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
499.765,20 |
757.247,35 |
| III.
Wertpapiere |
297.660,98 |
299.386,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
989.415,87 |
615.460,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
595,00 |
572,00 |
| Aktiva |
1.913.352,05 |
1.908.943,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.380.681,57 |
1.299.887,77 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.368.181,57 |
1.287.387,77 |
| B.
Rückstellungen |
194.137,00 |
129.016,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
338.533,48 |
480.038,58 |
| Passiva |
1.913.352,05 |
1.908.943,08 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben:
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Der
vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Zudem wurden die Vorschriften des GmbHG sowie
die ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags bei der Erstellung beachtet. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die für diese Gesellschaft vorgesehenen
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 274a Nr. 2
bis Nr. 5 HGB, nach § 276 S. 2 HGB sowie nach §
288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierung, Bewertung:
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zu Grunde
liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
werden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Bei beweglichen Anlagegegenständen wird
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode
angewandt, wobei im Jahr der Anschaffung der
nutzungsbedingte Wertverzehr pro rata temporis ermittelt
wird. Sofern eine dauernde Wertminderung von
Gegenständen des Anlagevermögens vorliegt, werden
außerplanmäßige Abschreibungen nach §
253 Abs. 3 S. 3 HGB vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit
Anschaffungskosten bis EUR 800 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben und in der Entwicklung des
Anlagevermögens im Anschaffungsjahr als Zu- und
Abgang verzeichnet. Die Nutzungsdauer für
Computerhardware und -software wurde gemäß
BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 gemäß den
steuerlichen Vorschriften ebenfalls mit einem Jahr zugrunde
gelegt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch eine angemessene
Einzelwertberichtigung des entsprechenden risikobehafteten
Postens berücksichtigt.
Bank- und Kassenbestände werden zum Nominalwert
bilanziert.
Latente Steuern nach § 274 HGB werden in
Anspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 274a Nr. 5 HGB nicht abgegrenzt.
Sofern erforderlich werden Rückstellungen für
passive latente Steuern gemäß § 249 Abs. 1
S. 1 HGB gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Posten des Jahresabschlusses:
Erläuterungen zur Bilanz:
Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Restlaufzeiten
der
Forderungen gliedern sich wie folgt:
|
2023
TEUR
|
2022
TEUR
|
Bis zu einem Jahr
|
465,2
|
616,5
|
1 - 5 Jahre
|
34,6
|
140,7
|
Über 5 Jahre
|
0,0
|
0,0
|
SUMME
|
499,8
|
757,2
|
Das
Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist zur
Hälfte einbezahlt. Das ausstehende Stammkapital ist
zum Bilanzstichtag nicht eingefordert.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
in Höhe von EUR 337.387,77 (Vorjahr EUR 605.481,03)
enthalten.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
2023
TEUR
|
2022
TEUR
|
Bis zu einem Jahr
|
338,5
|
480,0
|
1 - 5 Jahre
|
0,0
|
0,0
|
Über 5 Jahre
|
0,0
|
0,0
|
SUMME
|
338,5
|
480,0
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans:
Die Geschäftsführung wurde von Herrn Peter
Schöndorfer und Frau Susanne Schöndorfer
ausgeübt. Sie sind einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mitarbeiterzahl:
Im Durchschnitt waren während des
Geschäftsjahres gemäß § 267 Abs. 5 HGB
2 Arbeitnehmer beschäftigt.
Otterfing, den 14. Juni
2024
Geschäftsführer
gez.
Susanne Schöndorfer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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