Hündgen GmbH
Alsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
966.795,00 |
916.644,41 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.746,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
964.049,00 |
916.636,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.221.223,67 |
1.320.153,96 |
| I.
Vorräte |
257.872,00 |
228.421,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
222.401,80 |
169.556,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
200,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
70.000,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
740.949,87 |
922.176,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.205,04 |
18.597,28 |
| Aktiva |
2.206.223,71 |
2.255.395,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.563.966,52 |
1.453.984,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.338.484,42 |
983.372,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
150.482,10 |
395.611,43 |
| B.
Rückstellungen |
143.922,58 |
199.572,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
498.334,61 |
601.838,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
159.641,97 |
298.776,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
338.692,64 |
303.062,13 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.339,17 |
|
| Summe
Passiva |
2.206.223,71 |
2.255.395,65 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Hündgen GmbH hatte im Jahr 2023 ihren Sitz
in Alsdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Aachen unter HRB 11671.
II. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 der
Hündgen GmbH wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Dritten Buches
des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) und in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft nach den Merkmalen des
§ 267 HGB.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unverändert fortgeführt.
Die
Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu
entnehmen.
Die Vorräte und
in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug von
Bestand- und Abschlagsrisiken bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt.
Das
übrige Umlaufvermögen ist zu
Anschaffungskosten bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des HGB gebildet.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt worden sind.
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet, die das abgelaufene
Wirtschaftsjahr betreffen.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
III. BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die unter den
immateriellen Vermögensgegenständen
ausgewiesene Software wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßige Abschreibung,
angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear über die
betriebsgewöhnliche Abschreibung von drei Jahren
vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung erfolgte die
Abschreibung zeitanteilig.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Zinsen
für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Die
Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Sätzen und
wurden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig berechnet. Die
Nutzungsdauer liegt bei den Betriebs- und
Geschäftsausstattungen zwischen 1 und 25 Jahren.
Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
Die
Forderungen wurden zum Nennbetrag bewertet.
Die Vorräte
und halbfertigen Arbeiten wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungs-kosten bewertet.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter wurden
verzinst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Das
übrige Umlaufvermögen ist zu
Anschaffungskosten bewertet.
Bei den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Vorauszahlungen, die Aufwand für einen bestimmten
Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, zeitanteilig
abgegrenzt.
Das Eigenkapital der Gesellschaft von 75.000,00
€ ist in voller Höhe eingebracht.
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet, die das abgelaufene
Wirtschaftsjahr betreffen. Die Bewertung erfolgte jeweils
in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung bestanden zum Stichtag nicht.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die
Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens
sind dem Anlagespielgel (§ 268 Abs. 2 HGB) zu
entnehmen.
Der Betrag der
Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr (§ 285 Nr. 12 HGB)
beläuft sich auf 222.401,80 € (VJ: 169.556,72
€). Die darin enthaltenen Steuerforderungen betragen
2.549,19 € (VJ: 6.361,44 €) und die verzinslichen
Gesellschafterverrechnungskonten/ -darlehen 70.000,00
€ (VJ: 2.562,72 €).
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des HGB gebildet.
Die
Steuerrückstellungen betragen insgesamt
94.942,58 € (VJ: 143.342,41).
Die
sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12
HGB) in Höhe von 48.980,00 € betreffen die Kosten
für Beitragszahlungen, für Personal, für die
Abschlusserstellung, für Gewährleistungen und
für Aufbewahrungsverpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit bis zu einem Jahr betragen 159.641,97 €
(VJ: 303.364,85 €) und über fünf Jahre
119.545,64 € (VJ: 78.326,76 €).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind teilweise durch Bürgschaften der Gesellschafter
oder Eigentumsvorbehalt gesichert (§ 285 Nr. 1 b HGB).
Die anderen
sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht gesichert.
V. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Höhe der einzelnen
Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel
(Gesamt-summe: 208.109,15 €).
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Zuschreibungen nach Wegfall der Gründe für
eine außerplanmäßige Abschreibung lagen
nicht vor.
In den
sonstigen betrieblichen Erträgen sind im
Wesentlichen verrechnete Sachbezüge, Erstattungen aus
dem Aufwendungsausgleichsgesetz und Erlöse aus
Anlageverkäufe enthalten.
Periodenfremden Erträge wurden in Höhe von
347,22 € berücksichtigt.
VI. SONSTIGE ANGABEN
Die
durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
(§ 285 Nr. 7 HGB) betrug im Jahr 2022 insgesamt
30 (Vorjahr: 26).
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)
i.S. des § 251 HGB bestanden zum Bilanz-stichtag
nicht.
Im laufenden Geschäftsjahr waren zu
Geschäftsführern der Gesellschaft
bestellt:
Herr Josef Hündgen und Herr Philipp
Hündgen-Ervens
Zum
Prokuristen der Gesellschaft war bestellt:
Herr Ludwig Ervens
Die Gesellschafterversammlung hat am 25.01.2025 den
Jahresabschluss festgestellt und der
Geschäftsführung Entlastung erteilt. Das Ergebnis
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Alsdorf, 25.Januar 2025
(Josef Hündgen) (Philipp Hündgen-Ervens)
(Ludwig Ervens)
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Josef Hündgen
gez. Philipp Hündgen-Ervens
gez. Ludwig Ervens
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2025
festgestellt.
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