Tough Bones
GmbH
Gengenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 27.01.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
27.1.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
5.187,74 |
5.693,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.187,74 |
5.693,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.260,94 |
3.766,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.187,74 |
5.693,60 |
Passiva
|
|
27.1.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.350,78 |
3.372,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.127,39 |
8.529,02 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21,83 |
598,37 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
336,96 |
820,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
336,96 |
820,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.187,74 |
5.693,60 |
Anhang
Durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985 ist
für alle Kapitalgesellschaften spätestens ab dem
Kalenderjahr 1987 der Jahresabschluss gemäß
§ 264 (1) HGB um einen
ANHANG zu erweitern, der mit der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet.
Die wesentlichen Bestimmungen über den Inhalt
des Anhangs finden sich insbesondere in den Vorschriften
der §§ 284 -288 HGB. Über diese hinaus sind
aber zahlreiche einschlägige Vorschriften in anderen
Paragraphen zu beachten.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND DER GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1. Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der Posten in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
gemäß § 255 HGB. Hiernach wurden alle
Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs-
(§ 255 (1) HGB) bzw. Herstellungskosten (§255 (2)
HGB) bewertet.
Die Wertansätze erfolgen gemäß §
253 (1) HGB unter Berücksichtigung der zulässigen
Abschreibungen gemäß § 255 Absätze 2 -
4 HGB.
Die Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB
wurden beachtet. Im übrigen sind alle Bewertungs- und
Bilanzierungsgebote sowie Wahlrechte nach den
handelsrechtlichen Normierungen berücksichtigt.
Notwendige Abwertungen aufgrund des
Niederstwertprinzips sind, soweit erforderlich,
vorgenommen. Sofern erkennbare Risiken bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen vorhanden waren, ist diesen
durch Einzelwertberichtigung sowie durch
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen worden.
In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Insbesondere wurden die Vorschriften des §249 HGB
beachtet.
Die Gesellschafterversammlung hat zum 28.01.1011 die
Liquidation der Gesellschaft beschlossen.
Zur Liquidatorin wurde Frau Gisela Maria Ihling,
Eichbergblick 18, 77723 Gengenbach, bestimmt.
Die Liquidatorin war von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2013 festgestellt.
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