T4You GmbH & Co.KG

73430 Aalen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRA 670683
Vorher
Schlossar Vermietungs GmbH & Co. KG
Eingetragen
18.7.2006

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Schlossar Vermietungs GmbH & Co. KG

Crailsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen 3.000,00 3.000,00
B. Umlaufvermögen 19.006,70 19.051,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.765,71 16.493,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.240,99 2.557,78
C. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 12.441,33 8.331,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.448,03 30.383,29

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückstellungen 600,00 600,00
B. Verbindlichkeiten 33.848,03 29.783,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.448,03 30.383,29

Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

der Firma Schlossar Vermietungs GmbH & Co. KG 74564 Crailsheim

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

III. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)

IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB

[sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung] zugrunde. [Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.]

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. [Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".]

6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a HGB

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde [nicht] ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. [Eine/Die Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen/ist erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt worden/wurde nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB nicht vorgenommen.]

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Aktive latente Steuern werden [nicht] angesetzt. Die aktiven und/oder passiven latenten Steuern werden nach §§ 249, 274 HGB saldiert/unsaldiert in der Bilanz angesetzt.

6. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

7. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden

Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.

b. Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen

Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

d. Gezeichnete Kapital/Kapitalanteile

Die Kapitalanteile sind in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

e. Rückstellungen

Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

f. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

    davon mit einer Restlaufzeit
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
Gesamt 16.765,71 16.765,71 0,00
(Vorjahr) 16.493,77 16.493,77 0,00

II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,

§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 0,0 (Vorjahr TEUR 0,00) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von 30.119,26 (Vorjahr TEUR 26.783,29).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Aktiva B.II.4 und Passiva C.8 enthalten.0,0

III. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein Disagio in Höhe von EUR 0,00.

IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.

    davon mit einer Restlaufzeit von davon gesichert
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 - 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
Betrag
EUR
Art und Form der Sicherheit
Gesamt 33.848,03 33.848,03 0,00 0,00 0,00  
(Vorjahr) 29.783,29 29.783,29 0,00 0,00 0,00  

V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der

Inanspruchnahme

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag für Garantieleistungen nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr durch die gesetzliche Vertreterin der persönlich haftenden Komplementärin, die Firma Schlossar Immobilien Verwaltungs GmbH, Wilhelmstraße 21 in 74564 Crailsheim vertreten durch:

Familienname Name Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis
Schlossar Horst Geschäftsführer Einzelvertretung
Schlossar Thomas Geschäftsführer Einzelvertretung

Die Geschäftsführer der Schlossar Immobilien Verwaltungs GmbH sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000,00.

 

Crailsheim, den 30.11.2011

gez. Horst Schlossar, Geschäftsführer

gez. Thomas Schlossar, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.

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