Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 6855
Eingetragen
11.5.1999
Branche
Herstellung von MusikinstrumentenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Audio (HiFi)-Geräten aller Art, von Audio (HiFi)-Zubehör aller Art und von akustischen Meß- und Analyseverfahren aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Scheuring
seit 30.10.2018
Geschäftsführer
Stefan Köpf
seit 30.10.2018
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ascendo GmbH

Köngen

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Ascendo GmbH, Köngen

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immat. Vermögensgegenstände 2.279,00 25.812,00
II. Sachanlagen 21.612,00 21.289,00
  23.891,00 47.101,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 236.123,12 200.576,73
II. Ford. u. sonst. Vermögensgegenst. 51.816,95 69.248,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 150,87 100,00
  288.090,94 269.924,74
C. Aktive RAP 3.242,33 5.269,09
Summe Aktiva 315.224,27 322.294,83

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
nicht eingef. ausst. Einlagen -4.347,87 -4.347,87
eingefordertes Kapital 22.652,13 22.652,13
II. Gewinnvortrag 24.419,23 26.969,97
III. Jahresüberschuss 2.799,03 -2.550,74
Summe Eigenkapital 49.870,39 47.071,36
B. Rückstellungen 9.702,80 12.309,80
C. Verbindlichkeiten 255.651,08 262.913,67
Summe Passiva 315.224,27 322.294,83

Anhang für das Geschäftsjahr 2010 (für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB)

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

E. Sonstige Angaben

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

2) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

3) Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1) Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

2) Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlage- vermögens beachtet.

3) Die Abschreibungen des Sachanlage- vermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

4) Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

5) Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

6) Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

7) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

8) Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

9) Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

10) Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

11) Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

12) Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

13) Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

14) Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

15) Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

16) Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

17) Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden

1) Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

2) Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

1) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 27.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 4.347,87 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital 27.000,00 €
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 4.347,87 €
Eingefordertes Kapital 0,00 €

2) Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 88.951,95 €
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 €

3) Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0,00 €
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen 0,00 €
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern 0,00 €
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0,00 €

4) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 0,00 €
Verbindlichkeiten 24.903,07 €

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Norbert Heinz, Kaufmann

Herr Stefan Köpf, Diplom-Oec.

Herr Jürgen Scheuring, Diplom-Physiker

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Köngen

Ascendo GmbH

Norbert Heinz

Stefan Köpf

Jürgen Scheuring

Angaben zur Feststellung:

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.09.2011.

 

Köngen, den 20.12.2011

Ascendo GmbH

Stefan Köpf

Jürgen Scheuring

Norbert Heinz

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