Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 705934
Eingetragen
14.10.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von EDV-Software, die kundenspezifische Entwicklung von mit der Software im Zusammenhang stehenden Konzepten und Lösungen und deren Wartung in der BRD und innerhalb der EU und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten nebst der Übernahme von Handelsvertretungen in diesem Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
Sabine Hofmann
49.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bernard Hofmann
CH-4204 Himmelried, Hauptstr. 335
12.750 €
51.00%
Sabine Hofmann
CH-2554 Meinisberg, Hauptstraße 62
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RED CAD GmbH

Lörrach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015

Bilanz

Aktiva

30.6.2015
EUR
30.6.2014
EUR
A. Anlagevermögen 414,00 1.769,00
B. Umlaufvermögen 71.146,94 55.515,33
davon Forderungen gegen Gesellschafter 2.153,08 1.327,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 71.560,94 57.284,33

Passiva

   
  30.6.2015
EUR
30.6.2014
EUR
A. Eigenkapital 46.973,99 34.927,30
B. Rückstellungen 16.082,00 11.712,00
C. Verbindlichkeiten 8.504,95 10.645,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.504,95 10.645,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 71.560,94 57.284,33

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang zum Abschluss per 30. Juni 2015 gemäß § 285 HGB in Verbindung mit § 288 HGB

Firma RED CAD GMBH, Marie - Curie - Str. 8, 79539 Lörrach

I. Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt, sofern im Bilanzbericht keine Einschränkungen erwähnt wurden.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Ein Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen und den nach § 253 HGB i. V. m. § 279 HGB zulässigen handelsrechtlichen Abschreibungen bestanden nicht.

Eine Abweichung zum Handelsrecht besteht nicht.

Gegenüber dem Vorjahr wurde keine abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Gem. § 284 (2) Nr. 1 HGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundsätze der Unternehmensfortführung gem. § 252 (1) Nr. 2 HGB angewendet wurden. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Vorraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da die Geschäftsführung von einer positiven Fortbestehungsprognose ausgeht.

Soweit der Abschluss Posten in fremder Währung enthält, wurde für die Bewertung der amtliche Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag laufzeitabhängig unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zugrunde gelegt.

Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen.

Zuschreibungen aufgrund bestehender Werterhöhungen sind bei dem Vermögensgegenständen des Anlage - und Umlaufvermögens, insbesondere bei den Finanzanlagen zum Bilanzstichtag nicht notwendig, da in der Vergangenheit keine Wertberichtigung stattfand. Das Wertbeibehaltungswahlrecht besteht nicht mehr, so dass mit Ausnahme des Firmenwerts ein niedrigerer Wertansatz nicht mehr beibehalten werden kann ( § 253 (5) HGB ).

Die Gewinn - und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der linearen Methode abgeschrieben. Bei den geringwertigen Anlagegütern bis zu einem Wert von € 410,00 erfolgt grds. eine sofortige Abschreibung.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, welche sich u.a. auf die halbfertigen Arbeiten beziehen, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dieser entspricht unter Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes dem Stichtagswert.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt bzw. ergibt sich aus der Bilanz.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für noch nicht genommenen Urlaub, Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen und Abschlusskosten gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Jahresabschluss.

II. Sonstige Pflichtangaben

1.) Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber den Gesellschafter Frau Sabine Hofmann und Herrn Bernard Hofmann keine kurzfristige Verbindlichkeiten.

In dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren nicht enthalten.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sind folgende Verbindlichkeiten gesichert:

Verbindlichkeiten Art und Form der Sicherheit
keine

2.) Geschäftsführer der Gesellschaft ist :

Frau Sabine Hofmann, Hauptstraße 62, 2554 Meinisberg, welche von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wurde.

3.) An den Geschäftsführer wurde im Geschäftsjahr folgende Kredite und Vorschüsse gegeben :

Art Höhe Zinssatz Rückzahlung
Verrechnungskonto 2.153,08 € 3,00 % 0,00 €

Zugunsten des Geschäftsführers wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

4.) An folgenden Unternehmen ist die Gesellschaft mit mindestens 20% beteiligt:

Name und Höhe der Kapital des Ergebnis des letzt. Gesch.J
Sitz Beteiligung Unternehmens.  
keine    

 

79539 Lörrach, 19. August 2016

Sabine Hofmann, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2016 festgestellt.

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