prohefa
GmbH
Neuenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.208,00 |
27.446,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
701,00 |
735,00 |
| II.
Sachanlagen |
89.407,00 |
26.611,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
343.553,14 |
516.739,70 |
| I.
Vorräte |
66.495,06 |
49.207,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
260.156,90 |
446.089,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.901,18 |
21.443,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.748,07 |
848,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
443.509,21 |
545.033,98 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
86.162,78 |
46.557,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.557,33 |
2.907,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.605,45 |
17.649,56 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
9.975,00 |
| C.
Rückstellungen |
12.147,00 |
15.417,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
345.199,43 |
473.084,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
443.509,21 |
545.033,98 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 ist nach
Vorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt. Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den handels- und
steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Saldenvorträge zum
01. Januar 2008 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz
zum 31. Dezember 2007, so dass die Bilanzidentität
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der
Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3
HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich
beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die
Bilanzkontinuität ist somit gewahrt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind mit
den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer
Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear
und, , soweit zulässig und sinnvoll, degressiv
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 150,00 Euro werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind mit dem Nennwert ausgewiesen.
2. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten.
Die Bewertung der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt
zum Nennwert. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung
vorgenommen.
Die Bewertung der
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert. Darin enthalten sind Forderungen gegen
Gesellschafter i.H.v. T€ 16.
3. Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger Schätzungen in
angemessenem Umfang gebildet.
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die
Verbindlichkeiten sind mit T€ 251 innerhalb
eines Jahres und mit T€ 94 nach einem Jahr, aber
innerhalb von 5 Jahren fällig.
II. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung der prohefa GmbH durch den
Geschäftsführer Herr Ludger Stegemann. Er ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Steinfurt, den 30.04.2009
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(Ludger Stegemann)
Geschäftsführer
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