ARISCOM Computer GmbH & Co. KGLiquidiert

Hallertorstraße 22, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRA 12583
Eingetragen
21.12.2001
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik

Historie

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Management

NameRolle
Kommanditist

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Name
Rolle
Ort
ARISCOM Computer Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter
Gunther Martin Altmann
Kommanditist

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARISCOM Computer GmbH & Co. KG

Neumarkt i.d. Opf.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.096,00 661,00
I. Sachanlagen 1.096,00 661,00
B. Umlaufvermögen 20.386,91 16.486,80
I. Vorräte 723,00 957,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.235,13 12.754,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.428,78 2.774,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 130,00 25,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 21.612,91 17.172,80

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital -2.000,00 -2.000,00
I. Kapitalanteile -2.000,00 -2.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten -2.000,00 -2.000,00
B. Rückstellungen 2.869,00 2.626,00
C. Verbindlichkeiten 20.743,91 16.546,80
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.877,64 3.340,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 21.612,91 17.172,80

Anhang


Allgemeine Angaben

Grundsätzliches

Für Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a HGB ist der Anhang in Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Dieser unterliegt denselben Offenlegungsvorschriften wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Going-Concern-Prämisse

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde zu Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Allgemeine Grundsätze und Methoden

Bei der Firma ARISCOM Computer GmbH & Co. KG, mit Sitz in Neumarkt i.d. Opf., handelt es sich um eine kleine Kommanditgesellschaft i. S. d. § 267 HGB i.V. § 264a HGB.
Bei Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften & Co. Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurden nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Erstellung einer Anpassungsbilanz auf den 01.01.2010 aufgrund des Bilmog-Gesetzes war nicht erforderlich.
Die im Vorjahr angewandten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind im Anhang vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma ARISCOM Computer GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear vorgenommen.
Die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten nach § 274 Abs. 2 HGB für latente Steuererträge zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der sonstigen Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00)

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital beträgt per 31.12.2010 gesamt EUR 2.000,00. Das Kommanditkapital ist in voller Höhe noch nicht einbezahlt sowie noch nicht eingefordert.
Die Gliederung bzw. der Ausweis des Eigenkapitals erfolgte entsprechend § 264c HGB. Ein durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital des Kommanditisten wurde als Forderung gegenüber dem Kommanditisten bilanziert.


Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR 20.743,91 (VJ: EUR 16.546,80), mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00).
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.


Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


Angaben über persönlich haftende Gesellschafter

Komplementärin und somit persönlich haftende Gesellschafterin ist die Firma ARISCOM Computer Verwaltungs GmbH mit Sitz in Neumarkt. Das Stammkapital der Firma ARISCOM Computer Verwaltungs GmbH beträgt EUR 25.000,00.


Angaben nach § 264c Abs. 1 HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per 31.12.2010 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 15.812,22 (VJ: 12.744,78) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 15.687,27 (VJ: 14.987,97).


Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Gunther Altmann  der geschäftsführenden Komplementärin ARISCOM Computer Verwaltungs GmbH vertreten.


gez. Gunther Altmann
Geschäftsführer Ariscom Computer Verwaltungs GmbH
Geschäftsführende Komplementärin der
Ariscom Computer GmbH & Co. KG
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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